Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Enkirch waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 17.09.2024 auf den 23.09.2024, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Gemeindehauses in Enkirch, Brunnenplatz 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 20.09.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 22:10 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Roland Bender
CDU Enkirch
Ratsmitglied Anke Bauer
Ratsmitglied Knut Georg
Ratsmitglied Marco Kettermann
Ratsmitglied Marco Pfaul
Ratsmitglied Uwe Pieper
Ratsmitglied Hans Theodor Schenk
Ratsmitglied Heinz Adolf Schütz
Ratsmitglied Sandra Schütz
SPD Enkirch
Ratsmitglied Andrea Bauer
Ratsmitglied Friedhelm Caspari
Ratsmitglied Frank Ewein
Ratsmitglied Stefani Franz
Ratsmitglied Max Hill
Ratsmitglied Daniel Mentges
Ratsmitglied Katja Schütz
Außerdem anwesend:
1. Ortsbeigeordneter Gerald Caspari
2. Ortsbeigeordneter Mike Ewein
3. Ortsbeigeordneter Christoph Groh
Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel Sebastian Schneider
Sachbearbeiterin Mara Berneck
Entschuldigt:
Ratsmitglied Marie Holderbaum
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Enkirch war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| Tagesordnung | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Einwohnerfragestunde |
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 4.a | Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für die zu bildenden Ausschüsse a) Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales |
| 4.b | Nachbesetzung Bauausschuss |
| 5. | Förderung Grünflächenmanagement; Natürlicher Klimaschutz für Kommunen |
| 6. | 8. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Enkirch |
| 7. | 1. Satzungsänderung zur Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Enkirch (Beitragshebesatz-Satzung) für das Erhebungsjahr 2022 |
| 8. | 9. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Enkirch |
| 9. | Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Enkirch (Beitragshebesatzsatzung) für das Erhebungsjahr 2024 |
| 10. | Vorschläge für den Haushaltsplan 2025 |
| 11. | Mitteilungen und Anfragen |
| 11.1 | Ratsweinschenke |
| 11.2 | Ausbau Zum Herrenberg |
| 11.3 | Glasfaserausbau |
| 11.4 | barrierefreie Bushaltestelle |
| 11.5 | erneuerbare Energien |
| 11.6 | Geschwindigkeitsbegrenzung Ahringstal |
| 11.7 | Glasfaserausbau, Träger der Wegebaulast |
| 11.8 | Eilentscheidung Wohnmobilstellplatz |
| 12. | Erhöhung Stellplatzgebühren Wohnmobilstellplatz zum 01.01.2025 |
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Gemäß § 30 GemO verpflichtet der Vorsitzende namens der Ortsgemeinde Enkirch Frau Katja Schütz als gewähltes Ratsmitglied durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Insbesondere wies der Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 20 GemO - Schweigepflicht, § 21 GemO – Treuepflicht, § 22 GemO – Ausschließungsgründe und § 30 GemO – Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hin.
2. Einwohnerfragestunde
Seitens einer Einwohnerin wurde die Frage zu möglichen Geschwindigkeitsbegrenzungen im Ahringstal und eventuellen sonstigen Maßnahmen gegen zu schnelles Fahren gestellt.
Ortsbürgermeister Roland Bender erläutert, dass im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nun eine 30er Zone in der Straße realisiert und entsprechend Schilder angebracht werden. Weitere Möglichkeiten wurden geprüft, benötigen jedoch eine gesetzliche Grundlage.
3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden keine Einwendungen erhoben.
4.a. Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für die zu bildenden Ausschüsse
a) Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales
Die Mitglieder der Ausschüsse und Ihre Stellvertreter werden gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenden politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt.
Die Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für die bisher gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung zu bildenden Ausschüsse fand bereits in der letzten Sitzung statt.
Aufgrund der Änderung der Hauptsatzung (Ergänzung des § 3 Abs. 1 um den Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales) sind für diesen ebenfalls noch Ausschussmitglieder und Stellvertreter zu wählen (10 Mitglieder und je ein Stellvertreter).
(Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Ortsgemeinderates, der Rest aus wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde, entsprechendes gilt auch für die Stellvertreter.)
Die Zahl der Ratsmitglieder nach § 29 Abs. 2 GemO bildet die maßgebende Berechnungsgröße für die Ausschüsse. Die Sitzverteilung der politischen Gruppen entsprechend dem Stärkeverhältnis gemäß Berechnungsverfahren erfolgt nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Verfahren Sainte-Laque/Schepers).
Hinweis: eventuelle Zählgemeinschaften wurden nicht berücksichtigt.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die o.g. Besetzung des neuen Ausschusses.
Abstimmungsergebnis:
Mit 15 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen
4.b. Nachbesetzung Bauausschuss
Herr Kurt Thiesen, sachkundiger Bürger im Bauausschuss, benötigt noch einen Vertreter.
Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Klaus Seling (ebenfalls sachkundiger Bürger) als Vertreter von Herrn Kurt Thiesen vor.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die o.g. Besetzung.
Abstimmungsergebnis:
Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Förderung Grünflächenmanagement;
Natürlicher Klimaschutz für Kommunen
Die KfW-Bank bietet ein Förderprogramm für den natürlichen Klimaschutz in Kommunen an. Gefördert werden insbesondere die Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement, die Pflanzung von Bäumen und die Schaffung von Naturoasen. Für finanzschwache Kommunen beträgt die Förderquote bis zu 90%. Nähere Infos zu dem Programm können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/Quartiersversorgung/F%C3%B6rderprodukte/Nat%C3%BCrlicher-Klimaschutz-in-Kommunen-(444)/
Allerdings ist der Fördertopf für 2024 leer. Welches Budget für 2025 vorgesehen ist, ist fraglich, da die Haushaltprobleme des Bundes bekannt sind.
Der Gemeinderat bittet die Verwaltung, zur nächsten Ratssitzung, weitere umfassende Informationen zum genannten Thema bereitzustellen.
Top 6: 8. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Enkirch
Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung vom 12.12.2022 wird verwiesen.
Die Gäste- und Übernachtungszahlen der rheinland-pfälzischen Tourismusbetriebe erreichten im Juli 2022 fast das Vor-Corona-Niveau. Die positive Entwicklung im rheinland-pfälzischen Tourismus setzte sich im Sommer 2022 fort, sodass erstmalig seit Beginn der Corona-Pandemie die Gästezahlen im August 2022 an das Vor-Corona-Niveau heranreichten und sogar leicht übertroffen wurden.
Gem. § 3a der Tourismusbeitragssatzung (Sondermaßstab wegen Corona-Krise) wird für das Erhebungsjahr 2022 anstelle des im vorvergangenen Jahr bzw. des im vergangenen Jahr erzielte Umsatz der im Erhebungsjahr selbst erzielte Umsatz (2022) als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Im Erhebungsjahr 2021 erfolgte aufgrund der Corona-Pandemie in verschiedenen Betriebsarten (hier in den BA B) eine Anpassung/Reduzierung der Vorteilssätze.
Da aufgrund der staatlichen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie in 2022 keine Schließungen, bzw. keine weitreichenden Einschränkungen mehr erforderlich wurden und aufgrund der positiven Entwicklung im Tourismus war eine Reduzierung der vorgenannten Vorteilssätze im Erhebungsjahr 2022 an die Corona-Pandemie nicht mehr erforderlich.
Daher konnten die Vorteilssätze, in denen in 2021 noch eine Reduzierung erforderlich wurde, an das Vor-Corona-Niveau angepasst werden.
Unter Normalbedingungen des Wirtschaftslebens wurde – von der Rechtsprechung gebilligt – als Datengrundlage für die Gewinnsätze in der Anlage zur TBS die bei Beginn des Erhebungsjahres jeweils aktuellste veröffentlichte Fassung der Richtsatzsammlung verwendet.
Der Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es jedoch, auch die Gewinnsätze in der Anlage 1 zur TBS für das Jahr 2022 nachträglich und rückwirkend zu ändern und zwar in Form der „Richtsatzsammlung 2022“. Umsatz-Messjahr und Richtsätze (Gewinnsätze) sollen jahresidentisch gewählt werden.
Die Richtsatzsammlung 2022 vom Bundesministerium der Finanzen ist seit dem 18.09.2023 veröffentlicht und wurde in der beigefügten Betriebsartentabelle berücksichtigt.
Bei Betriebsarten, die in der Richtsatzsammlung nicht vorhanden sind, dient als Ermittlungsquelle der BWA-Vergleich aus den Jahren 2018 – 2022 (ggfls. Umrechnungsfaktor aus GeWiS-Niv-Vgl.).
Die Maßstabskomponenten Vorteilssatz und Gewinnsatz werden gem. § 3a Abs. 3 und Abs. 4 der TBS für das Erhebungsjahr 2022 für endgültig bestimmt.
Die Satzungsänderung in Form der Anlage 1, Betriebsartentabelle, entfaltet nur Gültigkeit für das Erhebungsjahr 2022. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat Enkirch beschließt die 8. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung in Form der Anlage 1, Betriebsartentabelle, für das Erhebungsjahr 2022 in vorliegender Form.
Die Maßstabskomponenten Vorteilssatz und Gewinnsatz werden gem. § 3a Abs. 3 und Abs. 4 der TBS für das Erhebungsjahr 2022 für endgültig bestimmt.
Die Satzungsänderung in Form der Anlage 1, Betriebsartentabelle, entfaltet nur Gültigkeit für das Erhebungsjahr 2022. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:
Ratsmitglied Anke Bauer
Ortsbürgermeister Roland Bender
Ratsmitglied Frank Ewein
2. Ortsbeigeordneter Mike Ewein
Ratsmitglied Knut Georg
3. Ortsbeigeordneter Christoph Groh
Ratsmitglied Max Hill
Ratsmitglied Marco Kettermann
Ratsmitglied Marco Pfaul
Ratsmitglied Uwe Pieper
Ratsmitglied Hans Theodor Schenk
Ratsmitglied Sandra Schütz
Ratsmitglied Heinz Adolf Schütz
Top 7: 1. Satzungsänderung zur Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Enkirch (Beitragshebesatz-Satzung) für das Erhebungsjahr 2022
Auf die bisherige Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung am 12.12.2022 wird verwiesen.
In dieser erfolgte die Beschlussfassung eines vorläufigen Hebesatzes für das Erhebungsjahr 2022 mit der Maßgabe, dass nach Vorliegen der endgültigen Bemessungsgrundlagen eine Prüfung der Kalkulation und eine erneute Beratung über den Hebesatz 2022 durch den Ortsgemeinderat erfolgen wird.
Die Umsätze der Beitragspflichtigen für das Erhebungsjahr 2022 liegen mittlerweile vor. Außerdem wurden die Gewinnsätze in der Betriebsartentabelle (Anlage 1 zur TBS) im Rahmen der 8. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung angepasst.
Die tourismusbedingten Aufwendungen auf Basis des Rechnungsergebnisses 2022 wurden gem. beiliegender Kalkulation ermittelt.
Aufgrund der vorliegenden endgültigen Bemessungsgrundlagen und einer notwendig gewordenen Neukalkulation des Tourismusbeitrages für das Erhebungsjahr 2022 wird der endgültige Hebesatz für 2022 auf 14 % festgesetzt.
Die Festlegung erfolgt im Rahmen der Beitragshebesatzsatzung, welche den Ratsmitgliedern vor der Sitzung zugegangen ist.
Der vorläufig kalkulierte und bisher nicht angewandte Hebesatz lt. Ratsbeschluss vom 12.12.2022 betrug 18,2 %.
Die Vorausleistungen für 2022, die nunmehr abzurechnen sind, wurden mit einem Hebesatz von 17,41 % auf Basis des letzten abgerechneten Jahres 2019 festgesetzt.
Die Beitragshebesatzsatzung bedarf folgender Änderung:
In § 1 der Beitragshebesatzsatzung (Beitragssatz für den Tourismusbeitrag) vom 15.12.2022 wird Satz 2 wie folgt ersetzt:
Dieser Vomhundertsatz (Beitragssatz) beträgt für das Erhebungsjahr 2022 14 % und wird für endgültig bestimmt.
Beschlussfassung:
Abstimmungsergebnis:
Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Top 8: 9. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Enkirch
Nachfolgender Paragraph der Tourismusbeitragssatzung erhält folgende Neufassung, bzw. es wird folgender Satz eingefügt:
§ 9 Abs. 1 (Datenerhebung und -verarbeitung) wird wie folgt korrigiert:
Beim ersten Aufzählungspunkt „… aus den beim zuständigen Finanzamt für die jeweiligen Pflichten vorliegenden Daten“ wird das Wort Pflichten durch das Wort Pflichtigen ersetzt.
§ 9 Abs. 1 (Datenerhebung und -verarbeitung) wird wie folgt ergänzt:
• Unterlagen der Grundsteuerveranlagung,
• Unterlagen für die Gästebeitragserhebung,
• das Grundbuch und die Grundbuchakten,
• Anträge aus Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen.
In einer Mitteilung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom Herbst 2023 wurde darauf hingewiesen, dass bei diversen Betriebsarten Gewinnsatz-Aktualisierungsbedarf (betreffend das Erhebungsjahr 2024) besteht.
Dabei beruht die Gewinnsatzermittlung entweder auf den Angaben der Richtsatzsammlung 2022 des Bundesfinanzministeriums oder aus branchenbezogenen Betriebsvergleichen bundesweiter Datenverarbeitungsinstitute.
Im Erhebungsjahr 2024 gilt als Beitragsmaßstab der Umsatz des vorvergangenen Jahres (also 2022) gem. § 3 Abs. 2 der Tourismusbeitragssatzung. Da Umsatzmessjahr und Richtsätze (Gewinnsätze) jahresidentisch sein sollen, ist eine Anpassung der Betriebsartentabelle hinsichtlich der Gewinnsätze notwendig.
Die geänderte Betriebsartentabelle ab 2024 ist den Ratsmitgliedern zugegangen.
Die Satzungsänderung incl. der Anlage 1, Betriebsartentabelle, entfaltet Gültigkeit ab dem Erhebungsjahr 2024. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Beschlussfassung:
Die Satzungsänderung incl. der Anlage 1, Betriebsartentabelle, entfaltet Gültigkeit ab dem Erhebungsjahr 2024. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:
Ratsmitglied Anke Bauer
Ortsbürgermeister Roland Bender
Ratsmitglied Frank Ewein
2. Ortsbeigeordneter Mike Ewein
Ratsmitglied Knut Georg
3. Ortsbeigeordneter Christoph Groh
Ratsmitglied Max Hill
Ratsmitglied Marco Kettermann
Ratsmitglied Marco Pfaul
Ratsmitglied Uwe Pieper
Ratsmitglied Hans Theodor Schenk
Ratsmitglied Sandra Schütz
Ratsmitglied Heinz Adolf Schütz
9. Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Enkirch (Beitragshebesatzsatzung) für das Erhebungsjahr 2024
Aufgrund der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 und einer Kalkulation des Tourismusbeitrages ist der Beschluss eines Hebesatzes für 2024 notwendig.
Die Festsetzung erfolgt im Rahmen einer Beitragshebesatz-Satzung. Der Entwurf der Satzung sowie die Beitragskalkulation sind den Ratsmitgliedern zugegangen.
Die Gästebeitragskalkulation ist nicht Bestandteil der heutigen Beschlussfassung, sondern dient lediglich der Information.
Die Verwaltung wird gebeten, eine Änderung des Deckungsgrades für kommende Haushaltsplanungen in Zukunft zu kommunizieren.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag in beigefügter Form.
Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
10. Vorschläge für den Haushaltsplan 2025
Gem. § 97 (1) GemO soll der Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres (01.01.) der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Im vorläufigen Sitzungsplan 2024 sind hierfür zum Ende des Jahres entsprechende Sitzungstermine vorgesehen.
Damit evtl. erforderliche und noch nicht vorhandene Pläne und Kostenberechnungen rechtzeitig erstellt und im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden können, wird um Vorschläge, die über die laufenden/üblichen Veranschlagungen im Haushaltsplan hinausgehen, für den Haushaltsplan 2025 gebeten.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die folgenden Haushaltsansätze für das Jahr 2025:
10.000 € Trennelemente Bürgersaal „Alte Schule“
10.000 € Unterhaltungs- und Renovierungsarbeiten „Alte Schule“
12.500 € Maßnahmen Starkregenkonzept
15.000 € Wirtschaftswegeinstandhaltung
Gleichzeitig soll seitens der Verwaltung eine Kostenbeteiligung für den Ausbau „Zum Herrenberg“ geprüft und im Haushalt eingestellt werden.
In 2024 nicht in Anspruch genommene Ansätze bzw. für noch nicht ausgeführte Maßnahmen, sollen bitte für ein Jahr übertragen werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
11. Mitteilungen und Anfragen
Anfrage CDU-Fraktion, vorgetragen durch Ratsmitglied Knut Georg:
„Vor dem Hintergrund, dass einige „neue“ Mitglieder im Gemeinderat vertreten sind, halten wir es für angebracht, alle Gemeinderatsmitglieder, zu offenen Themen und Projekten, auf den aktuellen Stand zu bringen.
Daher bitten wir um Auskunft über den derzeitigen Sachstand zu nachfolgenden Themen und Projekten:
| • | Verpachtung/Werbemaßnahmen Ratsweinschenke |
| • | Antrag der CDU-Fraktion vom 06.05.2024 „Antrag Barrierefreie Bushaltestelle“ |
| • | Antrag der Anwohner des Ahringstals vom 12.12.2023 |
| • | Ausbau der Straße „Zum Herrenberg“ |
| • | Stand Glasfaserausbau |
| • | Ausbau erneuerbaren Energien |
Die Auskünfte können gerne auf der Gemeinderatssitzung mündlich erfolgen, sollten dann aber zum Protokoll der Ratssitzung genommen werden.“
11.1. Ratsweinschenke
Die Ratsweinschänke wurde bis Ende des Jahres 2023 von einem Pächterehepaar betrieben. Unmittelbar nachdem die Pächter mitgeteilt hatten das Pachtverhältnis für 2024 nicht zu verlängern, habe ich die Ratsmitgliederinnen und Ratsmitglieder informiert
Ich hatte gebeten mir eventuelle Interessenten mitzuteilen. Außerdem habe ich einige "potenzielle Betreiber" persönlich angesprochen. Allein im Frühjahr war ich mit 3 Interessenten zu Besichtigungsterminen im Gebäude. Alle Interessenten haben abgesagt. Zusätzlich zu den persönlichen Bemühungen wurden Anzeigen geschaltet auf die sich dann weitere 3 Interessenten meldeten. Die ehemalige Köchin der Straußwirtschaft Adolf Jung, ein anfänglich sehr interessierter, einheimischer Herr und die Nachbarin der Ratsweinschänke. Nachdem die Köchin wenig später aus persönlichen Gründen abgesagt hatte, wurden die zwei verbliebenen Interessenten vor dem Gemeinderat vorstellig und präsentierten den Ratsmitgliedern ihren jeweiligen "Businessplan".
Die Begründungen für die Absagen standen im krassen Missverhältnis zu den vor dem Rat getätigten Aussagen.
In der letzten Sitzungsrunde der vergangenen Ratsperiode wurde von Daniel Mentges der Vorschlag gemacht, u.a. in den sozialen Medien bzw. Ebay oder ähnlichem, Pächter für die Ratsweinschänke zu finden. Von der Tourist-Info wurden in der Sommerpause Fotos der Liegenschaft gemacht und eine Raumbeschreibung gefertigt. Dies wird nun zu einer Anzeige zusammengefasst und ins Netz eingestellt.
11.2. Ausbau Zum Herrenberg
Hier muss der aktuelle Sachstand bei der Bauabteilung der VG nachgefragt werden bzw. die Anfrage beantwortet werden. Ich hoffe das ein Vertreter der zuständigen Bauabteilung der VGV an der nächsten Sitzungsrunde teilnimmt.
Die Verwaltung wird gebeten, den Rat durch einen Verwaltungsmitarbeiter auf der kommenden Ratssitzung zu informieren.
11.3. Glasfaserausbau
In den vergangenen Wochen fanden mehrere Termine mit den Beteiligten UGG, Moncobra usw. statt.
Alles wurde zum wiederholten Male diskutiert und besprochen.
Die UGG hat eine neue Baufirma gefunden, ein Geschäftsführer dieser Firma Panastone GmBH war bei dem letzten Gespräch mit dabei.
Er versprach, dass am 23.09.2024, also heute, mit ersten Arbeiten und Renovierungen begonnen werden soll. Am vergangenen Freitag wurde dann tatsächlich am Baustellenlager im Ahringstal begonnen den dort seit Monaten gelagerten Bauschutt abzufahren.
Heute Morgen erhielt ich von der Firma Panastone GmBH eine neue Email.
Wir werden am Mittwoch ab 09:00 Uhr gemeinsam mit einem Vertreter der Bauabteilung, der UGG, der Moncobra ganztägig ein erneutes Aufmaß der Baumaßnahmen durchführen.
Ich hoffe das es dann endlich vernünftig weiter geht.
11.4. barrierefreie Bushaltestelle
Die Bushaltestelle liegt an der B 53 und somit im Zuständigkeitsbereich des LBM. Der Antrag bzw. die Anfrage der CDU-Fraktion wurde von der Bauabteilung an den LBM weitergeleitet. Es gab auch schon erste Gespräche. Allerdings wird die Sache noch weiter geprüft. Ob eine Verlegung der Haltestelle in den Ortsbereich möglich ist, wird in der Sachprüfung berücksichtigt.
11.5. erneuerbare Energien
Hier wurden die Bürgermeister und die Mitglieder des VG Rates in der letzten Woche auf den neusten Sachstand gebracht.
Wir werden Frank Thullen bzw. Malte Ortner auf die nächste Sitzungsrunde einladen um auch die Ratsmitglieder zu informieren. Mir persönlich kommen wir in der Sache viel zu langsam voran. Im Gegensatz zu den Aussagen der Bundes- und Landespolitiker ist die „Energiewende“ durch den ständig wachsenden bürokratischen Aufwand und die unzähligen Beteiligungsverfahren viel zu langsam. Weitere Infos folgen in den nächsten Tagen und Wochen.
Die Verwaltung wird gebeten, den Rat durch Herrn Malte Ortner auf der kommenden Ratssitzung zu informieren.
11.6. Geschwindigkeitsbegrenzung Ahringstal
Antrag Anwohner Ahringstal, Grabenstraße, Priesterstraße
Beschilderung „Geschwindigkeitsbegrenzung“ und Verkehrspolizeiliche Maßnahmen
Zuständige Straßenverkehrsbehörde für Gemeindestraßen ist die Abteilung III, der VGV Traben-Trarbach. Es hat ein Ortstermin mit Mitarbeitern der Verwaltung und dem neuen Leiter der VG Abteilung stattgefunden.
Seitens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wird eine überarbeitete verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen. Diese ist von der Gemeinde dann zwingend auszuführen.
U.a. soll diese neue Anordnung
an der Einmündung Steffensberg - Mühlweg einen Vorwegweiser für den Durchgangsverkehr mit zusätzlich einem Verkehrszeichen 250 „Durchfahrt verboten“ Zusatz „Anlieger frei“
Im Ahringstal eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h,
Zeichen 250 „Durchfahrt verboten“ „Anlieger frei“
und für die Straße „Am Wallgraben“ ebenfalls
„Durchfahrt verboten“ mit Zusatz „Anlieger frei“
enthalten.
Sobald mir die überarbeitete verkehrspolizeiliche Anordnung vorliegt, können die Ratsmitglieder sie bei mir einsehen.
11.7. Glasfaserausbau, Träger der Wegebaulast
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat sich bzgl. des Glasfaserausbaus an die Bundesnetzagentur gewandt. Ortsbürgermeister Roland Bender verliest das Schreiben vom 16.08.2024. Letztlich ist das Fazit, dass die Firma UGG „Unsere Grüne Glasfaser“ im Rahmen des TKG diesen Infrastruktur-Ausbau auch ohne Einwilligung der Ortsgemeinde durchführen darf. Die Wiederherstellung der Straßen in den vorherigen Zustand ist allerdings durch die Firma zu gewährleisten.
11.8. Eilentscheidung Wohnmobilstellplatz
Ortsbürgermeister Roland Bender gibt eine Eilentscheidung bekannt. Diese Eilentscheidung war notwendig, damit der Gewinn 2023 des Wohnmobilstellplatzes gem. § 20 EstG den Rücklagen zugeführt werden konnte. Der Beschluss musste in diesem Falle bis zum 31.08.2024 vorliegen und bedingt durch die Sommerferien gab keinen Sitzungstermin.
Die Eilentscheidung wird hiermit gemäß § 48 GemO bekannt gegeben. Ein Antrag innerhalb des Gemeinderates zur Aufhebung der Eilentscheidung liegt nicht vor.
12. Erhöhung Stellplatzgebühren Wohnmobilstellplatz zum 01.01.2025
In der letzten Woche fand die konstituierende Sitzung des "Tourismusausschusses" statt. Die Sitzungsniederschrift wird rechtzeitig vor der Ratssitzung vorliegen. U.a. wurde ein Arbeitskreis gebildet der sich künftig um Veranstaltungen in Enkirch allgemein und um eine bessere Auslastung des Gemeindesaales "Alte Schule" kümmern möchte. Diskutiert und besprochen wurde eine Gebührenerhöhung des Tagestickets auf dem Wohnmobilstellplatz. Nach einer sehr guten und sachlichen Diskussion einigte sich der Ausschuss einstimmig die Gebühr für 2025 von 10 Euro auf 12 Euro anzuheben. Aus dem Gemeinderat soll ein Arbeitskreis gebildet werden, das über eine Aktualisierung der Gebühren für die kommenden Jahre beraten soll. z.B. sollen große Fahrzeuge einen höheren Tagessatz zahlen? Wie geht man mit Anhängern an Wohnmobilen um?
Diese Fragen sollen nun in einem Arbeitskreis geklärt werden.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat folgt dem Beschluss des Tourismusausschusses und beschließt die Wohnmobilstellplatzgebühr für 2025 von 10 € auf 12 € anzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen