Ab dem 1. Oktober ist ein Rückschnitt von Hecken und Sträuchern wieder möglich. Alle Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen, von deren Parzellen ein überhängender Bewuchs auf öffentliche Flächen und Bürgersteige ausgeht, sind hiermit aufgefordert diesen nun zurückzuschneiden. Gleiches gilt für Grundstücke im Außenbereich, vor allem Brachparzellen, von denen ausgehend nicht selten die Wirtschaftswege immer mehr zuwuchern. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken mit überwachsenden Sträuchern oder Hecken sind hier ausdrücklich zum Handeln aufgefordert. Ebenso sind die Rinnen entlang der Weinberge und Brachparzellen freizuhalten und regelmäßig zu reinigen.