Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 11.09.2025 auf den 18.09.2025, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 12.09.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 19:03 Uhr
Anwesend:
| Bürgermeister Marcus Heintel |
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| SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
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| Ausschussmitglied (RM) Beatrix Kimnach | in Vertretung von Martin Kirst |
| Ausschussmitglied (RM) Hans-Joachim Weinmann |
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| CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
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| Ausschussmitglied (RM) Desire Beth |
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| Ausschussmitglied (RM) Ferdinand Dimmig |
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| Ausschussmitglied (RM) Knut Georg |
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| FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
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| Ausschussmitglied (RM) Rolf Pohl | ab 17.05 Uhr (TOP. 3) |
| BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr. |
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| Ausschussmitglied (RM) Anne Schabinger |
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| FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT |
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| Ausschussmitglied (RM) Heiko Jäckels |
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| Ausschussmitglied (RM) Christian Knappstein | in Vertretung von Marc Schiffels |
| Außerdem anwesend: | |
| 1. Beigeordnete Elke Schnabel |
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| Ortsvorsteher und Ratsmitglied Christian Müllers |
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| Fachbereichsleiter Frank Thullen |
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| Verwaltungsfachangestellte Mara Ackermann |
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| Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch |
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| Entschuldigt: | |
| Ausschussmitglied (RM) Frank Ehses |
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| Ausschussmitglied (RM) Martin Kirst | wurde vertreten durch Beatrix Kimnach |
| Ausschussmitglied (RM) Marc Schiffels | wurde vertreten durch Christian Knappstein |
| 2. Beigeordnete Dajana Hermann |
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| 3. Beigeordneter Wilhelm Müllers |
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Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses |
| 2. | Spendenannahme |
| 3. | Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von Wohnbauflächen:hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie Einleitung der förmlichen Beteiligung |
| 4. | Fortschreibung des Flächennutzungsplans;- 4. Änderung des Bebauungsplans "Kröver Berg" in der Ortsgemeinde Kröv |
| 5. | Interkommunale Zusammenarbeit zur Digitalisierung und Automatisierung kommunaler Verwaltungsprozesse;Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und der Stadt Wittlich |
| 6. | Aufnahme des Trockenmauerbaus in Deutschland in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes- Abgabe einer Absichtserklärung |
| 7. | Vorschläge für den Haushaltsplan 2026 |
| 8. | Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!" |
| 9. | VIII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
| 10. | Mitteilungen und Anfragen |
| 10.1 | Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ);Zentrales Straßenmanagementsystem |
| 10.2 | Feuerwehrbedarfsplanung für die VG Traben-Trarbach |
| 10.3 | Schulentwicklungsplanung für die VG Traben-Trarbach |
| 10.4 | Ausbau der Innerortsstraßen im Stadtteil Trarbach |
| 10.5 | Partnerschaft der VG Traben-Trarbach mit Selles-sur-Cher (Frankreich) |
| 10.6 | Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1.Nachtragshaushaltssatzung 2025 |
| 10.7 | Veröffentlichung der Tagesordnung kommunaler Gremiensitzungen |
| 10.8 | Regionales Zukunftsprogramm "Regional. Zukunft. Nachhaltig" des Landes Rheinland-Pfalz |
Öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gegen die Niederschrift über die gemeinsame öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Schulträgerausschusses vom 02.07.2025 werden keine Einwendungen erhoben.
2. Spendenannahme
Der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurde folgende Spende angeboten:
| Spender | Betrag | Spende/ Zusage vom | Spenden-empfänger | Spendenzweck | Beziehungs-verhältnis |
| Ökonomie-rat Hans Beth GmbH | 126,- € | 28.05.25 | Verbands-gemeinde Traben-Trarbach | Traubensaft f. 2. Senioren-Schlagerparty |
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Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Verbandsgemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Spenden anzunehmen
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
3. Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von Wohnbauflächen:
hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie Einleitung der förmlichen Beteiligung
Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen wird verwiesen.
Der Verbandsgemeinderat wird darüber informiert, dass das frühzeitige Beteiligungsverfahren im Rahmen der Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans (kurz: FNP) durchgeführt wurde.
Hierzu wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (kurz: BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchgeführt. Es bestand die Möglichkeit der Rückäußerung bis einschließlich 20.06.2025.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte per Bekanntmachung vom 09.05.2025. Mit dieser wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben die Planunterlagen im Internet und vor Ort in der Verbandsgemeindeverwaltung einzusehen in der Zeit vom 12.05.2025 bis zum 20.06.2025.
Der Verbandsgemeinderat wird über die im Zuge der vorgenannten Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der vom damit beauftragten Büro BBP aus Kaiserslautern angefertigten Abwägungstabelle festgehalten und kommentiert. Den Ratsmitgliedern liegt die Abwägungstabelle vor.
Fachbereichsleiter Frank Thullen erläutert dem Ausschuss nochmals den derzeitigen Sachstand. Er weist darauf hin, dass mit dieser sog. Sammel-Einzelfortschreibung letztmalig maßgebliche Änderungen der Bauleitplanung in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach auf der Grundlage der Flächennutzungspläne der Verbandsgemeinden Kröv-Bausendorf und Traben-Trarbach (alt) möglich werden. Weitergehende Änderungen können nur noch im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach (neu) erfolgen.
Insofern verweist er auch nochmals auf die sog. Problematik der Schwellenwerte. Danach sind in den bestehenden Planungen immer noch zu umfangreiche Flächen für Wohnbebauung im Hinblick auf die Festsetzungen der regionalen Raumordnung vorgesehen. Auf dieser Grundlage besteht keinerlei Aussicht für eine Genehmigung des Flächennutzungsplanes. Daher seien alle Ortsgemeinden nochmals aufgerufen, ihre bestehenden Planungen zu überprüfen und die notwendige Reduzierung von solchen Flächen im Entwurf vorzunehmen. Dies wurde den Ortsgemeinden auch in der vergangenen Ortsbürgermeisterdienstbesprechung kommuniziert.
Ergänzend weist er darauf hin, dass seitens des Landes Rheinland-Pfalz derzeit bereits eine Neuaufstellung/Überarbeitung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP 5) vorbereit wird. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass die Ausweisung von Wohnbauflächen im ländlichen Bereich eher erschwert denn vereinfacht werde. Insofern bestehe bereits jetzt Zeitdruck und es sollte seitens der Verbandsgemeinde eine Genehmigung des Flächennutzungsplanes auf der Grundlage des derzeit rechtsgültigen Landes-entwicklungsprogramms (LEP 4) angestrebt werden.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt nach Beratung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander über die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen, die in der Abwägungstabelle dargestellt sind. Die darin enthaltenen jeweiligen Abwägungsvorschläge werden im weiteren Verfahren berücksichtigt, beziehungsweise nicht berücksichtigt.
Weiterhin beauftragt der Verbandsgemeinderat die Verwaltung nach Überarbeitung und Ergänzung der Verfahrensunterlagen das förmliche Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans;
- 4. Änderung des Bebauungsplans "Kröver Berg" in der Ortsgemeinde Kröv
Der Campingplatz am Kröver Berg wird seit April 2025 durch die „Campingplatz Kröver Berg GmbH“ betrieben, vertreten durch Herrn Martinus an der Zwan. Der neue Pächter plant den Campingplatz zu modernisieren und zu erweitern (siehe Anhang).
Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Der erforderliche Beschluss wurde durch den Ortsgemeinderat Kröv in seiner Sitzung vom 03.09.2025 gefasst. Weiterhin ist eine Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in diesem Bereich erforderlich.
In diesem Zusammenhang wurden durch die Verbandsgemeindeverwaltung bereits verschiedene Planungsbüros aufgefordert entsprechende Honorarangebote abzugeben. Um einen gewissen Synergieeffekt erzeugen zu können, soll für beide Verfahren ein Planungsbüro beauftragt werden, welches beide Verfahren parallel durchführt.
Auftraggeber und somit Vertragspartner des Planungsbüros in beiden Verfahren ist jedoch weder die Ortsgemeinde Kröv, noch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Vielmehr handelt es sich bei der Änderung des Bebauungsplans um eine vorhabenbezogene Änderung, sodass die Kosten für das gesamte Verfahren durch den Verursacher, nämlich die Campingplatz Kröver Berg GmbH, zu tragen sind.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan parallel zum Bebauungsplanverfahren „Kröver Berg“ der Ortsgemeinde Kröv fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Interkommunale Zusammenarbeit zur Digitalisierung und Automatisierung kommunaler Verwaltungsprozesse;
Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und der Stadt Wittlich
Auf die bisherige Beratung und Beschlussfassung in der Angelegenheit wird verwiesen.
Ein Entwurf der Zweckvereinbarung lag zur Sitzung den Ausschuss- und Ratsmitgliedern vor. Die Vorlage der finalen Fassung – sofern noch Änderungen erforderlich sein sollten - erfolgt zeitnah.
Fachbereichsleiter Frank Koch erläutert dem Haupt- und Finanzausschuss den Sachstand und Inhalt der beabsichtigten interkommunalen Zusammenarbeit. Hauptschwerpunkt wird die medienbruchfreie Übergabe und Bearbeitung digitaler Daten für verschiedene Verwaltungsprozesse sein. Dabei zeichne sich bereits jetzt die Vereinheitlichung des Finanzbuchhaltungsprogrammes auf Ebene des Landkreises positiv ab.
Ein entsprechender Bewilligungsbescheid aus Mitteln des Förderprogramme Interkommunale Zusammenarbeit wird nach derzeitigen Erkenntnissen voraussichtlich Anfang Oktober über rd. 150.000 € ausgehändigt werden.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat begrüßt die interkommunale Zusammenarbeit zur Digitalisierung und Automatisierung kommunaler Verwaltungsprozesse ausdrücklich und stimmt dieser zu.
Gleichfalls stimmt der Verbandsgemeinderat dem vorliegenden Vertragsentwurf vollinhaltlich zu und ermächtigt Bürgermeister Marcus Heintel zur Unterzeichnung auch für den Fall, dass lediglich noch formelle Änderungen im Hinblick auf die Regelungen des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit notwendig sein sollten.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Aufnahme des Trockenmauerbaus in Deutschland in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
- Abgabe einer Unterstützungserklärung
Die Regionalinitiative „Faszination Mosel“ plant die Bewerbung zur Aufnahme des Trockenmauerbaus in Deutschland in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes und bittet die Verbandsgemeinde um Abgabe einer Unterstützungserklärung/Absichtserklärung zur Bekräftigung der ideellen Unterstützung.
Weitere Informationen können dem vorliegenden Mailverkehr sowie der Unterstützungserklärung entnommen werden.
Bürgermeister Marcus Heintel erläutert dem Ausschuss den Sachverhalt. Seitens verschiedener Ratsmitglieder werden unter Hinweis auf die Beratungen zur Unterschutzstellung der sog. Einzelpfahlerziehung als Weltkulturerbe Bedenken hinsichtlich möglicher negativer Auswirkungen bei der Wirtschaftlichkeit des Weinbaus an der Mosel im Allgemeinen und der Bewirtschaftung der Weinbergsflächen im Besonderen Bedenken geltend gemacht.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt unter der Bedingung, dass mit der Erklärung keinerlei wirtschaftliche Verschlechterungen oder Einschränkungen bei der Bewirtschaftung der Weinbergsflächen verbunden sind, die Bewerbung zur Aufnahme des Trockenmauerbaus in Deutschland in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen. Ausschussmitglied Ferdinand Dimmig hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.
7. Vorschläge für den Haushaltsplan 2026
Gem. § 97 (1) GemO soll der Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres (01.01.) der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Im vorläufigen Sitzungsplan 2025 sind hierfür zum Ende des Jahres entsprechende Sitzungstermine vorgesehen.
Damit evtl. erforderliche und noch nicht vorhandene Pläne und Kostenberechnungen rechtzeitig erstellt und im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden können, wird um Vorschläge, die über die laufenden/üblichen Veranschlagungen im Haushaltsplan hinausgehen, für den Haushaltsplan 2026 gebeten.
Seitens der Fraktionen werden in der kommenden Sitzung des Verbandsgemeinderates Vorschläge unterbereitet.
8. Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"
Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.
Die Politik auf Bundes- und Landesebene „muss sich endlich ehrlich machen“, soll die kommunale Selbstverwaltung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV-RP nicht kollabieren.
Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.
Der Haupt- und Finanzausschuss befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat. Dieses beinhaltet zusammengefasst:
Abstract – Forderungspapier „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“
Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, überbordende Bürokratie, eingeschränkte Planungshoheit und überlastetes Ehrenamt akut gefährdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern.
Zentrale Forderungen sind:
- Finanzielle Eigenständigkeit:
Reformansätze des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zur Finanzierung von Sozial-und Jugendhilfelasten; Einführung eines bundesstaatlichen Konnexitätsprinzips bzw. Schärfung des Konnexitätsprinzips nach Art. 49 Abs. 5 LV-RP; Stärkung und Verstetigung der Finanzausgleichs- bzw. Gesamtschlüsselmasse und Abbau zweckgebundener Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen.
- Planungs- und Handlungshoheit:
Einschränkung übergeordneter Eingriffe; Sicherung von Abstandsflächen bei Energieanlagen; Erhalt wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und bedarfsgerechte Finanzierung von Infrastruktur.
- Entbürokratisierung und Stärkung des Ehrenamtes:
Vereinfachung von Vergabe- und Verwaltungsverfahren; Digitalisierung; flächendeckende Aufgabekritik und Reduzierung von Standards auf ein unabdingbares Maß sowie Unterstützung des Ehrenamtes durch das Land gegenüber Arbeitgebern
Die Gemeinden fordern spürbare gesetzliche und finanzielle Maßnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen.
Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9. VIII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
In der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach sind u.a. Regelungen zu Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigkeiten insbesondere im Bereich des Brandschutzes, Zivil- und Katastrophenschutzes getroffen. Aufgrund der Neufassung des Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) war eine Aktualisierung notwendig. Durch die Einführung des „Leiter des Atemschutzes“ und Strukturänderungen in den Werkstätten/Teams wurden notwendige Änderungen eingearbeitet und weitere klarstellende Änderungen vorgenommen. Zur Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit und des Ehrenamtes sowie zur Steigerung der Attraktivität dieser Sonderaufgaben und -funktionen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren ist diese Anpassung der Hauptsatzung erforderlich.
Der Entwurf der VIII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ist der Einladung zur heutigen Sitzung beigefügt. Ergänzend weist Fachbereichsleiter Frank Koch darauf hin, dass man verwaltungsseitig von einem jährlichen Mehraufwand von rd. 8.000 € ausgehe.
Auf Nachfrage sagt Bürgermeister Marcus Heintel eine Auflistung der bisher abgerechneten Einsätze der Feuerwehren zu.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die VIII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in der anliegend beigefügten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
10. Mitteilungen und Anfragen
10.1. Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ);
Zentrales Straßenmanagementsystem
Unter Bezugnahme auf TOP 5 der heutigen Sitzung gibt Fachbereichsleiter Frank Thullen bekannt, dass die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach eine weitere Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) vorbereitet. Gemeinsam mit den Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Wittlich-Land und der Gemeinde Morbach soll ein zentrales Straßenmanagementsystem eingerichtet werden. Auch hierfür ist eine Zuweisungsbeantragung vorgesehen.
Die konkrete Beratung und Beschlussfassung soll in der kommenden Sitzung des Verbandsgemeinderates erfolgen.
10.2. Feuerwehrbedarfsplanung für die VG Traben-Trarbach
Auf Nachfrage teilt Bürgermeister Marcus Heintel mit, dass der Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes in Kürze vorliege. Die Vorstellung soll in einer Sitzung des Brandschutzausschusses am 28.10.2025 erfolgen, zu der selbstverständlich auch die Mitglieder des Verbandsgemeinderates eingeladen werden.
10.3. Schulentwicklungsplanung für die VG Traben-Trarbach
Bürgermeister Marcus Heintel gibt bekannt, dass zwischenzeitlich die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf des Schulentwicklungskonzeptes abgelaufen ist. Absprachegemäß werden die Stellungnahmen incl. der Weiterentwicklung der Einwohnerzahlen dem mit der Erstellung beauftragten Büro zur Einschätzung und ggf. Berücksichtigung vorgelegt.
In diesem Zusammenhang teilt Bürgermeister Heintel mit, dass als dislozierter Standort der Berufsschule Bernkastel-Kues in Traben-Trarbach eine Fachschule für Sozialpädagogik eingerichtet werden soll.
10.4. Ausbau der Innerortsstraßen im Stadtteil Trarbach
Im kommenden Jahr soll der Ausbau der Innerortsstraße in Trarbach begonnen werden. Neben dem Land Rheinland-Pfalz als Straßenbaulastträger werden auch die Stadt Traben-Trarbach (Gehwege und Straßenbeleuchtung) und die VG-Werke (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) mit Bauträger und Auftraggeber sein. Ein entsprechender Bauzeitenplan des LBM wird vorgestellt und ist als Anlage der heutigen Niederschrift beigefügt.
10.5. Partnerschaft der VG Traben-Trarbach mit Selles-sur-Cher (Frankreich)
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Pflege und Betreuung der kommunalen Partnerschaft der Verbandsgemeinde in Selles-sur-Cher neu strukturiert und von der neuen Bürgermeisterin federführend übernommen wurde. Verbandsgemeinde und Freundschaftskreis haben dazu aufgerufen, dass sich an der Partnerschaft Interessierte melden sollen.
10.6. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit Plan 2025
Bürgermeister Marcus Heintel teilt dem Verbandsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit.
10.7. Veröffentlichung der Tagesordnung kommunaler Gremiensitzungen
Von verschiedenen Mitgliedern des Ausschusses wird im Hinblick auf die seit Beginn des Jahres lediglich nur noch digital erfolgte Veröffentlichung der Tagesordnung kommunaler Gremien-sitzungen aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung um Prüfung gebeten, ob eine Veröffentlichung nicht auch in der Wochenzeitung Eifel-Mosel-Hunsrück möglich sei.
Verwaltungsseitig wird zunächst auf die rechtlichen Gründe für das seit dem 01.01. geltende Verfahren verwiesen. Auch habe man aufgrund der relativ geringen Teilnahme der Einwohnerschaft an kommunalen Gremiensitzungen in der Vergangenheit nicht den Eindruck gewonnen, dass die Bekanntmachung der Tagesordnung zu einem großen Interesse und einen vermehrten Besuch der Sitzungen beigetragen habe. Bei den Informationsmöglichkeiten und Berichterstattung über die Gremiensitzungen gehe man in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach weit über das gesetzlich geforderte Maß hinaus und übersteige teilweise auch den Umfang anderer benachbarter Verwaltungen erheblich. Des Weiteren habe das jetzige Verfahren auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen.
Verwaltungsseitig wird die Prüfung einer kostenneutralen und nicht rechtsverbindlichen Veröffentlichung der Tagesordnung in den Printmedien zugesagt. Über das Ergebnis wird dem Verbandsgemeinderat spätestens in der Dezembersitzung 2025 berichtet.
10.8. Regionales Zukunftsprogramm "Regional. Zukunft. Nachhaltig" des Landes Rheinland-Pfalz
Der Ausschuss bitte um Übersendung der nunmehr final beantragten Maßnahmen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das regionale Zukunftsprogramm des Landes.