Der Entwurf der 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung mit -plan für den Forstzweckverband Enkirch-Irmenach liegt gem. § 97 (1) GemO zur Einsichtnahme von
Montag, dem 24.10.2022 bis einschließlich Montag, den 07.11.2022
während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung, zum 1. Nachtrags-Doppelhaushaltsplan oder seinen Anlagen können durch die Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung (Fristende: 04.11.2022) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3 (Zimmer 18-21) eingereicht werden.