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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 42/2023
Bengel - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Bengel vom 13.09.2023

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bengel waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 06.09.2023 auf den 13.09.2023, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Mehrzweckraum (Kindergartengebäude) Bengel, Birkenweg 1, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 08.09.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 20:40 Uhr

Anwesend:

1.

Ortsbürgermeister Bruno Kihm

2.

Ratsmitglied Martin Equit

3.

Ratsmitglied Hermann Jobst

4.

Ratsmitglied Michael Koch

5.

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Daniel Peifer-Weiß, ab TOP 3

6.

Ratsmitglied Maximilian Pellio

7.

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Karl Josef Simon, ab TOP 2

8.

Ratsmitglied Martin Simon

9.

Ratsmitglied Frank Ternes

10.

Ratsmitglied Dominik Weis

Außerdem anwesend:

1.

Schriftführerin Saskia Kaufmann

2.

Bürgermeister Marcus Heintel

Entschuldigt:

1.

Ratsmitglied Thorsten Bieser

2.

Ratsmitglied Lydia Junk-Ternes

3.

Ratsmitglied Sascha Kalmes

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Bengel war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

4.

Widmung von Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr

5.

Wassergewinnungsgebiet Bengel

Errichtung von Grundwassermessstellen auf Grundstücken der Ortsgemeinde Bengel

6.

Mitteilungen und Anfragen

6.1

Kita Bengel - Erhöhung der Essensbeiträge ab 01.10.2023

6.2

Bauangelegenheiten - Erteilung Einvernehmen

6.3

Ergebnis des Haushaltsjahres 2022

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner anwesend.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Es wurden keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates erhoben.

3. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

Im Rhythmus der Wartungszyklen können die Straßenleuchten auf LED umgerüstet werden. Die Ortsgemeinde Bengel liegt im Wartungszyklus 2023. Lt. vorgelegter Berechnung betragen die Investitionskosten der Umrüstung 54.180,70 €. Diese Kosten werden in 5,71 Jahren amortisiert sein. Durch eine Umrüstung auf LED werden die Betriebskosten, also Stromverbrauchs-, die Leistungs- und die Wartungspreise, verringert. Die Verwendung von LED-Leuchten senkt zusätzlich die Co2-Emmissionen.

Im Falle einer Zustimmung zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung wird durch Westenergie ein Angebot erstellt und zugesendet.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Nach der Angebotsvorlage wird der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, den Auftrag zur Umrüstung an Westenergie zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Widmung von Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr

Straßen erhalten den Charakter einer öffentlichen Verkehrsanlage, in dem der Straßenbaulastträger die entsprechende Widmung im Sinne des § 36 Landestraßengesetz (LStrG) verfügt. Die Widmung ist innerhalb des Rechtssystems das zentrale Rechtsinstitut und unerlässliche Voraussetzung zur Entstehung einer „öffentlichen Straße“ im Rechtssinne. Gemäß § 1 Abs. 2 und § 36 LStrG erlangen Straßen, Wege und Plätze den Öffentlichkeitsstatus durch einen förmlichen Widmungsakt. Dieser ist nach § 36 Abs. 3 LStrG öffentlich bekannt zu machen.

Der Widmung kommt u.a. auch für das Ausbaubeitragsrecht eine ganz besondere Bedeutung zu, weil erst durch die Widmung, wie bereits erwähnt, eine öffentliche Verkehrsanlage (z.B. Straße) entsteht und deshalb u.a. erst nach dieser erfolgten Widmung eine dementsprechende Beitragspflicht und Beitragsveranlagung stattfinden kann.

Bei der Vorbereitung zur Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge wurde durch die Verwaltung festgestellt, dass ein Nachweis der Widmung von Straßen, die häufig schon Jahre oder Jahrzehnte tatsächlich als öffentliche Straße existieren, in vielen Fällen nicht erbracht werden kann. Betroffen sind vorwiegend solche Straßen, die bereits vor dem Inkrafttreten des LStrG im Jahr 1963 vorhanden waren aber auch solche, die erst später hergestellt, aber nicht gewidmet wurden. Heute erfolgt in der Regel eine Widmung nach erstmaliger Herstellung einer Verkehrsanlage.

Nach Abgleich der Unterlagen schlägt die Verwaltung daher vor, aus Gründen der Rechtssicherheit, die formelle Widmung für die im Anhang benannten Straßenzüge zu beschließen. Es handelt sich hierbei um zum Anbau bestimmte Straßen innerhalb der Ortslage. Aufgrund des Alters und des Zustandes der Straßen ist davon auszugehen, dass es sich um fertiggestellt Straßen handelt, für die bisher eine Öffentlichkeit angenommen wurde. Einschränkungen hinsichtlich der Benutzbarkeit der Verkehrsanlagen bestehen nicht.

Durch die Verwaltung wurde eine Übersicht erarbeitet, die alle betroffenen Flure und Flurstücke umfasst und diese zur besseren Übersicht einer entsprechenden Straße zuordnet.

Beschlussfassung:

Der Rat beschließt die unter den einzelnen Straßen aufgelisteten Flurstücke gemäß Vorlage als öffentliche Gemeindestraßen dem unbeschränkten öffentlichen Verkehr zu widmen. Die gem. Vorlage als Fußweg gekennzeichneten Flurstücke werden als öffentlicher Fußweg gewidmet.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Widmungsverfügungen vorzunehmen und öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Wassergewinnungsgebiet Bengel

Errichtung von Grundwassermessstellen auf Grundstücken der Ortsgemeinde Bengel

Der derzeitige wasserrechtliche Bewilligungsbescheid für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser für Trinkwasserzwecke im Gewinnungsgebiet Bengel ist noch bis zum 08.03.2025 gültig.

Spätestens sechs Monate vor Ablauf der Bewilligung ist bei der zuständigen Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord, Trier, (SGD)), die Verlängerung des Rechts zu beantragen.

Aufgrund der erheblichen Anforderungen im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens wurde von den VG-Werken bereits Anfang 2023 Kontakt mit dem renommierten Büro Wasser und Boden GmbH, Boppard, bezüglich der weiteren Vorgehensweise aufgenommen.

Mit dem Geschäftsführer des v.g. Büros und Werkleiter Burch fand zwischenzeitlich ein Abstimmungsgespräch bei der SGD statt.

Hierbei wurde vom Vertreter der SGD vorgetragen, dass unabhängig vom wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren die Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes im Zusammenhang zu sehen ist. Die Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist bis zum 22.12.2027 gültig. Ein Plan des derzeitigen Wasserschutzgebietes wurde vorgelegt.

Im Rahmen beider Verfahren wird von der SGD gefordert, dass es zur Entscheidungsfindung (Höhe der Wasserentnahme und Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes) erforderlich ist, zu den drei bestehenden Grundwassermessstellen vier weitere einzurichten.

Sinnvoller Weise sollten hierfür öffentliche Flächen genutzt werden. In Abstimmung mit dem Büro Wasser und Boden, sind die aus der Vorlage ersichtlichen Flächen, welche sich alle im Eigentum der Ortsgemeinde Bengel befinden, geeignet.

Die Tiefe der Bohrungen der jeweiligen Grundwassermessstellen beträgt jeweils ca. 50 Meter. Die Messstellen werden mit Datenloggern mit Messsonden eingerichtet. Die Datenlogger werden alle sechs Monate ausgelesen und die gewonnen Daten (Grundwasserstände) dokumentiert. Oberflächlich wird nach Abschluss der Bohrung jeweils max. 1 m² in Anspruch genommen.

Entsprechend dem geplanten kontrollierten Betrieb der vier vorhandenen Brunnen ist eine Beobachtungsdauer der Messstellen von fünf Jahren vorgesehen. Für den kontrollierten Betrieb wird eine weitere Nutzung der Brunnen durch die SGD zugesichert. Erst dann wird über das Wasserrecht und die Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes selbst entschieden. Für die Entscheidung werden dann die gewonnen Daten herangezogen.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat Bengel beschließt, dass die aus der Vorlage ersichtlichen Flächen den VG-Werken kostenlos für die Errichtung von Grundwassermessstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle mit den Bohrungen und Wiederherstellung der Oberfläche verbunden Kosten übernehmen die VG-Werke.

Es wird festgelegt, dass nach einem zweijährigen Messbetrieb die Ergebnisse und damit auch die an diesem Zeitpunkt zu erwartende Größe und Lage der Wasserschutzgebiete in einem Gespräch zwischen Werkleiter, Gutachter und Vertretern des Ortsgemeinderates Bengel diskutiert werden.

Die Einladung hierzu ergeht durch den Werkleiter.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Mitteilungen und Anfragen

6.1. Kita Bengel - Erhöhung der Essensbeiträge ab 01.10.2023

Ortsbürgermeister Bruno Kihm informiert über die Erhöhung der Essensbeiträge ab 01.10.2023.

Für Ü2-Kinder wird der Essensbeitrag auf 45 EUR und für U2-Kinder auf 26 EUR festgesetzt.

6.2. Bauangelegenheiten - Erteilung Einvernehmen

Ortsbürgermeister Bruno Kihm informiert über die Erteilung seines Einvernehmens für 4 Bauvorhaben.

6.3. Ergebnis des Haushaltsjahres 2022

Ortsbürgermeister Bruno Kihm informiert des Ortsgemeinderat über das Ergebnis des Haushaltsjahres 2022.