Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bausendorf waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 18.09.2024 auf den 26.09.2024, 18:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeinde- und Sportzentrum Bausendorf, Am Sportplatz 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 20.09.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 19:25 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Heiko Jäckels
Ratsmitglied Alexander Bastgen
1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christian Knappstein
Ratsmitglied Peter Linden
Ratsmitglied Jörg Ludwig
Ratsmitglied Jens Neumann
Ratsmitglied Alexa Roth
Ratsmitglied Josef Schäfer
Ratsmitglied Jürgen Schäfer
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels
Ratsmitglied Nadine Schmitt
Ratsmitglied Dirk Schneider
Ratsmitglied Nina Steffens
Ratsmitglied Dirk Steinmetz
Außerdem anwesend:
Schriftführer Sachgebietsleiter Patrick Stoffel
Entschuldigt:
Ratsmitglied Dajana Hermann
Ratsmitglied Andreas Kiesgen
Ortsvorsteher und Ratsmitglied Tim Neumann
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Bausendorf war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Einwohnerfragestunde |
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 4. | Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für die zu bildenden Ausschüsse |
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| a) Haupt- und Finanzausschuss |
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| b) Rechnungsprüfungsausschuss |
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| c) Bauausschuss |
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| d) Ausschuss für Klimaschutz und Ressourcenschonung |
| 5. | Bildung von Geschäftsbereichen |
| 6. | Aufnahme von Kindern benachbarter Alftalgemeinden in der Kindertagesstättehier: Vereinbarung zum Ausgleich finanzieller Belastungen |
| 7. | Zukunfts-Check Dorf,Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange |
| 8. | Vorschläge für den Haushaltsplan 2025 |
| 9. | Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 17, Flurstück 13 (Lage: Im Mühlenbusch) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch |
| 10. | Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder |
| 11. | Mitteilungen und Anfragen |
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| 11.1 Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 18, Flurstück 48 (Wyttenbachstraße) |
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| Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch |
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| 11.2 Unterstützungsangebote für das kommunale Ehrenamt |
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| 11.3 Außenanlagen u. Schüttgutboxen Bauhof |
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| 11.4 Baugebiet Mühlenflur |
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| 11.5 Jugendraum |
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| 11.6 Kita Erweiterung/Neubau |
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| 11.7 Heizung Kita |
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Gemäß § 30 GemO verpflichtet der Vorsitzende namens der Ortsgemeinde Bausendorf die neu gewählten Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Insbesondere wies der Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 20 GemO - Schweigepflicht, § 21 GemO - Treuepflicht, § 22 GemO - Ausschließungsgründe und § 30 GemO - Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hin.
2. Einwohnerfragestunde
Von den anwesenden Einwohnern wurden keine Fragen gestellt.
3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Es wurden keine Einwendungen gegen die Niederschrift erhoben.
4. Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für die zu bildenden Ausschüsse
a) Haupt- und Finanzausschuss
b) Rechnungsprüfungsausschuss
c) Bauausschuss
d) Ausschuss für Klimaschutz und Ressourcenschonung
Die Mitglieder der Ausschüsse und Ihre Stellvertreter werden gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenden politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung werden vom Gemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
| a) | Haupt- und Finanzausschuss mit 7 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter |
| b) | Rechnungsprüfungsausschuss mit 4 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter |
| (zu a) und b) Mitglieder nur aus der Mitte des Gemeinderates) | |
| c) | Bauausschuss mit 7 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter |
| d) | Ausschuss für Klimaschutz und Ressourcenschonung mit 7 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter |
(zu c) und d) Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates, der Rest auswählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde, entsprechendes gilt auch für die Stellvertreter.)
Die Zahl der Ratsmitglieder nach § 29 Abs. 2 GemO bildet die maßgebende Berechnungsgröße für die Ausschüsse. Die Sitzverteilung der politischen Gruppen entsprechend dem Stärkeverhältnis gemäß Berechnungsverfahren erfolgt nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Verfahren Sainte-Laguë/Schepers).
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die jeweiligen Ausschusswahlen offen und en bloc vorzunehmen.
a) Haupt- und Finanzausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
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| Mitglied | Stellvertreter | ||||||
| Lfd.- Nr. | Fraktion | Name | Vorname | Status | Fraktion | Name | Vorname | Status |
| 1 | WGJ | Schneider | Dirk | RM | WGJ | Ehret | Valentin | SB |
| 2 | WGJ | Beck | Christian | SB | WGJ | Benz | Michael | SB |
| 3 | WGJ | Steffens | Nina | RM | WGJ | Schmitt | Nadine | RM |
| 4 | WGJ | Neumann | Jens | RM | WGJ | Bastgen | Alexander | RM |
| 5 | GZ | Linden | Peter | RM | GZ | Roth | Alexa | RM |
| 6 | GZ | Simon | Hans-Georg | SB | GZ | Hermann | Dajana | RM |
| 7 | GZ | Ludwig | Jörg | RM | GZ | Nilles | Elmar | SB |
b) Rechnungsprüfungsausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
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| Mitglied | Stellvertreter | ||||||
| Lfd.- Nr. | Fraktion | Name | Vorname | Status | Fraktion | Name | Vorname | Status |
| 1 | WGJ | Steinmetz | Dirk | RM | WGJ | Schneider | Dirk | RM |
| 2 | WGJ | Bastgen | Alexander | RM | WGJ | Neumann | Jens | RM |
| 3 | GZ | Ludwig | Jörg | RM | GZ | Roth | Alexa | RM |
| 4 | GZ | Schäfer | Jürgen | RM | GZ | Hermann | Dajana | RM |
c) Bauausschuss
Bauausschuss
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| Mitglied | Stellvertreter | ||||||
| Lfd.- Nr. | Fraktion | Name | Vorname | Status | Fraktion | Name | Vorname | Status |
| 1 | WGJ | Schäfer | Josef | RM | WGJ | Klingeler | Manuel | SB |
| 2 | WGJ | Bastgen | Alexander | RM | WGJ | Beck | Christian | SB |
| 3 | WGJ | Morozow | Paul | SB | WGJ | Ahmeti | Gazmend | SB |
| 4 | WGJ | Kiesgen | Andreas | RM | WGJ | Steffens | Michael | SB |
| 5 | GZ | Poirier | André | SB | GZ | Nilles | Elmar | SB |
| 6 | GZ | Schäfer | Jürgen | RM | GZ | Steilen | Denis | SB |
| 7 | GZ | Schichel | Dieter | SB | GZ | Schiffels | Paul-Werner | SB |
d) Ausschuss für Klimaschutz und Ressourcenschonung
Ausschuss für Klimaschutz und Ressourcenschonung
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| Mitglied | Stellvertreter | ||||||
| Lfd.- Nr. | Fraktion | Name | Vorname | Status | Fraktion | Name | Vorname | Status |
| 1 | WGJ | Schmitt | Nadine | RM | WGJ | Ehret | Valentin | SB |
| 2 | WGJ | Steffens | Nina | RM | WGJ | Klingeler | Manuel | SB |
| 3 | WGJ | Rohde | Katharina | SB | WGJ | Beck | Christian | SB |
| 4 | WGJ | Steinmetz | Dirk | RM | WGJ | Knapp-stein | Brita | SB |
| 5 | GZ | Poirier | André | SB | GZ | Linden | Peter | RM |
| 6 | GZ | Roth | Alexa | RM | GZ | Nilles | David | SB |
| 7 | GZ | Steilen | Denis | SB | GZ | Ludwig | Jörg | RM |
Abstimmungsergebnis:
Mit 13 Ja-Stimmen jeweils einstimmig angenommen
Ortsbürgermeister Jäckels hat gem. § 36 III 2 GemO an der Wahl nicht teilgenommen.
5. Bildung von Geschäftsbereichen
Unter Bezugnahme auf die bisherigen Beratungen sowie die Beschlussfassung vom 04.07.2024 über die VII. Satzungsänderung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bausendorf, welche die Festlegung der Anzahl der Geschäftsbereiche sowie Regelungen für eine Aufwandsentschädigung für die Beigeordneten enthält, wird verwiesen.
Nach Inkrafttreten der v.g VII. Satzungsänderung werden in Vertretung durch Ortsbürgermeister folgende Geschäftsbereiche gebildet:
Geschäftsbereich 1 umfasst die Bereiche: Bauwesen, Dorfentwicklung, Starkregenvorsorgekonzept und Zukunftcheck-Dorf sowie den Vorsitz im Bauausschuss.
Geschäftsbereich 2 umfasst die Bereiche: Straßenbau, Friedhofswesen sowie den Vorsitz im Ausschuss für Klimaschutz und Ressourcenschonung.
Die Leitung des Geschäftsbereiches 1 obliegt dem 1. Beigeordneten Christian Knappstein.
Die Leitung des Geschäftsbereiches 2 obliegt dem 2. Beigeordneten Marc Schiffels.
Die Übertragung der Geschäftsbereiche endet mit Ablauf der Amtszeit der Beigeordneten.
Die Bildung der Geschäftsbereiche bedarf der Zustimmung des Ortsgemeinderates.
Im Rahmen der Beratung dieses Tagesordnungspunktes sind die Beigeordneten von der Beratung und - sofern Mitglied des Ortsgemeinderates - auch von der Beschlussfassung gem. § 22 GemO ausgeschlossen.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Bildung der v.g. Geschäftsbereiche gem. § 50 Abs. 4 Satz 4 GemO ab dem 26.09.2024 zu.
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen 2 Befangenheit einstimmig angenommen
Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:
1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christian Knappstein
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels
6. Aufnahme von Kindern benachbarter Alftalgemeinden in der Kindertagesstätte
hier: Vereinbarung zum Ausgleich finanzieller Belastungen
Unter anderem bei vollständiger Auslastung der Kindertagesstätte am Wohnsitz des Kindes, nehmen die Kindertagesstätten in den Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel und Kinderbeuern untereinander zu betreuende Kinder auf, sofern dort entsprechende Kapazitäten bestehen. Die wechselweise Aufnahme der Kinder ist bisher ohne finanziellen Ausgleich erfolgt.
Im Zuge der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs wird zur Ermittlung des Finanzbedarfs einer Kommune nunmehr zusätzlich ein sog. Ansatz für Kindertagesbetreuung berücksichtigt. Dazu wird die Anzahl der Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr zuzüglich der Anzahl der einzuschulenden Kinder mit Hauptwohnsitz in der kommunalen Gebietskörperschaft herangezogen. Der hieraus resultierende Finanzbedarf wird immer der Wohnsitzgemeinde zugerechnet, auch wenn diese die Kindertagesbetreuung nicht oder nicht in vollem Umfang wahrnimmt. So kommt es regelmäßig vor, dass die aufnehmende Kindertagestätte bzw. Kommune den finanziellen Aufwand zu tragen hat, während die abgebende Kommune - unter Berücksichtigung ihrer Finanzkraft - ohne entgegenstehenden Aufwand eine Zuweisung aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält.
Vor diesem Hintergrund sowie einem zuletzt kapazitätsbedingt angestiegenen Umfang der Aufnahmen, soll auf Grundlage der beigefügten Vereinbarung künftig ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel und Kinderbeuern erfolgen. Unter den Ortsbürgermeistern wurde die grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss einer Vereinbarung hergestellt. Dabei wurde sich bewusst für eine Pauschalierung der Zahlung je aufgenommenem Kind in Anlehnung an den kommunalen Finanzausgleich und gegen eine spitze Abrechnung entschieden.
Berechnungsbeispiel auf Basis 2024:
| Anzahl der Kinder | * Kita-Betreuungsfaktor (gem. § 15 Abs. 4 Nr. 3 Landesfinanzausgleichsgesetz) | * Grundbetrag (gem. jährlichem Haushaltsrundschreiben des Innenministeriums) | * Ausgleichsquote (gem. § 14 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz) | = Ausgleichszahlung |
| 1 | 2,0 | 826,00 € | 90% | 1.486,80 € |
Dies entspricht dem Betrag, den eine Kommune bei fehlender eigener finanzieller Leistungsfähigkeit aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält.
Der verwaltungsseitig erstellte Vereinbarungsentwurf wird nach erfolgter Abstimmung nunmehr den jeweiligen Ortsgemeinderäten zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Vereinbarung wie vorgelegt zu und beauftragt Ortsbürgermeister Jäckels mit dem Abschluss der Vereinbarung.
Abstimmungsergebnis:
Mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Zukunfts-Check Dorf,
Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange
Die Ortsgemeinde Bausendorf ist seit 1985 anerkannte Dorferneuerungsgemeinde. Die vorliegende Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes wurde im Projekt Zukunfts-Check Dorf des Landkreises Bernkastel-Wittlich, unter Mitwirkung und aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, erarbeitet. Der Ablauf des Projektes und die Ergebnisse aus den Arbeitskreisen sind in einer Dokumentation zusammengefasst. Das Konzept umfasst eine den Erfordernissen angepasste Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse. Als wesentliche Planungsziele zur Fortentwicklung der Gemeinde Bausendorf sind insbesondere zu nennen:
Erweiterung oder Neubau der KITA, Erhalt der Grundschule, Spielplätze der Ortsgemeinde, Investitionen in die gemeindeeigene Infrastruktur, Einrichtung/Wiederbelebung des Jugendraumes, Schaffung einer Informationsplattform für die Dorfgemeinschaft, Sanierung/Instandsetzung des Bauhofs, Unterstützung bei der Ansiedlung einer Hausarztpraxis, Entwicklungsmaßnahmen für Senioren, Gemeindeschwester, Mehrgenerationenhaus, Ganztagespflege, Nachbarschaftshilfe, Unterstützung der Vereine, Unterstützung der Anbieter von Ferienwohnungen, Optimierung und bessere Ausschilderung der Wanderwege, Kultur- und Bildungsangebote, Unterstützung des Gewerbevereins, Ansiedlung von Betrieben, Gastronomischen Einrichtungen und Geschäften im Ortskern, die der Grundversorgung dienen, Sanierung der Wirtschaftswege, Beachtung der Bedarfe der Landwirte in der Bauleitplanung, Nachhaltige und naturnahe Forstwirtschaft, Erhalt der bestehenden Weinbergslage, Aufbau einer Nahwärmeversorgung für das ganze Dorf im Rahmen der Aufstellung eines Quartierskonzeptes, Bereitstellung von Flächen für die Errichtung regenerativer Energien in der Ortslage, Förderung von Privatpersonen bei der Installierung von PV-Anlagen, Umstellung der Beleuchtung in öffentlichen Gebäuden, Energetische Sanierung gemeindeeigener Gebäude, Sanierung des Friedhofsvorplatzes, Reduzierung des Individual- und Durchgangsverkehrs, Verbesserung des ÖPNV, Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ortslage, Bessere Kennzeichnung der Radwege, Angebote für Car-Sharing schaffen, Ladestation für E-Autos und E-Bikes, Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Bausubstanz, Einbindung des Ortes in die Landschaft, Schließung von Baulücken, Leerstandsmanagement, Umsetzung der im Hochwasser- und Starkregenkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen, Mehr Grün, Erweiterung der Parkanlage, Umbau/Umgestaltung des Friedhofs, Reduzierung des LKW-Verkehrs, Reduzierung der Lärmbelästigung, Bereitstellung von weiteren Bauflächen für junge Familien, Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplans, Rekultivierung von brachgefallenen Weinbergsflächen.
Die Umsetzung der im Konzept genannten Maßnahmen kann dazu beitragen die Gemeinde zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Die wesentlichen fachlichen Belange sind abgestimmt. Folgende Behörden und sonstigen Stellen wurden beteiligt:
Untere Landesplanungsbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Fachbereich Gebäudemanagement/ Kreisstraßen, der Kreisverwaltung, Fachbereich Jugend und Familie, der Kreisverwaltung, Landwirtschaftskammer, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier
Die Anregungen und Empfehlungen der Fachbehörden und sonstigen Stellen sind im Folgenden aufgeführt:
Untere Denkmalschutzbehörde:
Bei der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes der Gemeinde Bausendorf bitte ich um folgende Ergänzung: Die Belange des Denkmalschutzes nach dem rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetzes sind bei Kulturdenkmälern, Denkmalzonen und Gebäuden in der Umgebung von Kulturdenkmälern zu beachten. Gemäß Denkmalschutzgesetz sind „Eigentümer, sonstige Verfügungsberechtigte und Besitzer verpflichtet, die Kulturdenkmäler - im Rahmen des Zumutbaren - zu erhalten und zu pflegen“. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Veränderungen und Instandsetzungsmaßnahmen bis hin zum Abbruch genehmigungspflichtig sind. Ebenfalls genehmigungspflichtig sind auch die Installation von Solaranlagen auf-, an und in der Umgebung von Kulturdenkmälern. Hierzu muss ein Antrag bei der Unteren Denkmalschutzbehörde gestellt werden.
Untere Naturschutzbehörde:
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bestehen gegenüber der Fortschreibung und späteren Umsetzung des Dorferneuerungskonzeptes der Gemeinde Bausendorf keine grundsätzlichen Bedenken. Die Ortslage befindet sich außerhalb von Schutzgebieten, grenzt jedoch an das Vogelschutzgebiet „Wälder zwischen Wittlich und Cochem“ und FFH-Gebiet „Kondelwald und Nebentäler der Mosel“ an. Im Zuge der Durchsicht der Unterlagen haben sich folgende ergänzende Hinweise ergeben: Bei Abriss- oder Sanierungsarbeiten sind Gebäudeteile zuvor auf das Vorkommen von besonders geschützten Arten zu untersuchen (vgl. §24 Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG). Es sind in jedem Fall die Bestimmungen des besonderen Artenschutzes der §§44 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu beachten. Diese umfassen den Schutz der Individuen der besonders geschützten Arten einschließlich ihrer Entwicklungsformen (z.B. Gelege), außerdem den Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z.B. Nester und Schlafplätze) und verbieten die erhebliche Störung der Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten. Sofern Anzeichen für das Vorkommen von besonders geschützten Arten bestehen, ist das weitere Vorgehen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Auch bei dem Aus- und Umbau von Dachstühlen oder Kellerräumen können insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen am Dach und im Bereich der Fassaden zu Zerstörungen von Spaltenquartieren und Niststätten führen. Davon betroffene Arten sind vorrangig Fledermäuse, Vögel und Bilche. Es ist daher sicherzustellen, dass bei allen Sanierungs- und Abrissmaßnahmen die artenschutzrechtlichen Belange des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 24 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) beachtet werden. Die Umnutzung von Gebäuden zu Wohnraum ist in Hinblick auf die Vermeidung einer Zersiedlung und der optimalen Nutzung der vorhandenen Ressourcen zu begrüßen. Sofern (alte) Gebäude angestrahlt werden, ist sicherzustellen, dass hierdurch keine Lebensstätten besonders geschützter Tiere (Fledermäuse, Vögel) ausgeleuchtet werden und so die Tiere gestört werden. Der § 44 BNatSchG ist hier zu beachten. Bei der vorgeschlagenen Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik sollten insektenfreundliche Leuchtmittel angeschafft werden. Der § 10 Abs. 4 der Landesbauordnung legt fest, dass nicht überbaubare Flächen bebauter Grundstücke begrünt werden müssen, soweit sie nicht für eine zulässige Nutzung benötigt werden. Wo dies möglich ist, sollten Freiflächen auf jeden Fall begrünt und vorhandene, strukturgebundene Gehölze (ortsbildprägende Bäume, etc.) erhalten werden, um so den Dorfcharakter gerecht zu werden und die klimatischen Verhältnisse zu verbessern. In diesem Zusammenhang sollten Begrünungsmaßnahmen der Ortslage durchgeführt werden und orts- und landschaftstypische Pflanzen verwendet werden. Bei der vorgesehenen Rekultivierung von Weinbergsbrachen sind zuvor die Belange des Biotopschutzes zu prüfen. Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass bei der vorgesehenen Versiegelung der Schotterflächen des Bauhofs die Vorgaben eines eventuell vorhandenen Bebauungsplans zu beachten sind (Grünflächenzahl GRZ). Falls eine Pflasterung zulässig ist, sollte im Rahmen der Hochwasservorsorge ein versickerungsfähiges Pflaster verwendet werden, um so Oberflächenabflüssen vorzubeugen.
Untere Wasserbehörde:
Die Gemeinde Bausendorf hat die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes initiiert. Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen gegenüber der Fortschreibung und späteren Umsetzung des Dorferneuerungskonzeptes in Bausendorf keine grundsätzlichen Bedenken. Bausendorf und Olkenbach liegen an der Alf (Gewässer II. Ordnung) für den ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet und Risikogebiet ausgewiesen ist. Des Weiteren sind Gewässer III. Ordnung vorhanden, die von der Ortslage tangiert werden z.B. der Olkenbach, einen Mühlengraben der Alf sowie kleinere unbedeutendere namenlose Gewässer. Das abgegrenzte Trinkwasserschutzgebiet Nr. 27 Mittelmosel liegt im Gemeindegebiet ist aber von den Maßnahmen im Innenbereich des Ortes nicht betroffen. Bei allen Maßnahmen im Überschwemmungsgebiet sollte darauf geachtet werden, dass eine negative Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses unterbleibt (siehe Maßnahme 42 Erweiterung Park). Bei der Wegegestaltung oder Gestaltung von Flächen im Überschwemmungsgebiet darf eine Erhöhung des derzeitigen Geländeniveaus nicht erfolgen (z.B. bei der Sanierung von Wirtschaftswegen).Grundsätzlich bedürfen Veränderungen bzw. Baumaßnahmen im 10 m Bereich von Gewässer III. Ordnung und im 40 m Bereich von Gewässern II. Ordnung gem. § 36 WHG/§ 31 LWG eine wasserrechtliche Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde. Dies wäre z.B. bei der Anlegung einer Sitztreppe an der Alf nötig. Außerdem soll ein ausreichender Gewässerrandstreifen (§ 38 WHG) von baulichen Anlagen oder Aufschüttungen freigehalten werden. Im Außenbereich ist dieser Streifen 10 m und im Innenbereich 5 m breit. Nach § 38 WHG dienen Gewässerrandstreifen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. Bei dem Umbau der Wehranlage handelt es sich um eine Renaturierung von Gewässer. Für die Gewässerrenaturierung ist ein wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren gem. § 68 WHG und § 68 LWG bei der Unteren Wasserbehörde erforderlich. Planungsunterlagen müssen von einem zugelassenen Fachbüro (nach § 103 LWG) erstellt werden. Sollen in der Entwicklungsmaßnahem 28 „Energetische Sanierung“ alte Ölheizungen ausgetauscht werden, ist darauf zu achten, dass der Ausbau von allen unterirdischen Heizöltanks und bei der Stilllegung von oberirdischen Heizöltanks der Gefährdungsstufen C bis D bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen sind, eine Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV) besteht und eine Prüfung der Stilllegung ausgeführt werden muss (§46 Absatz 2 i. V. m. Anlage 5 AwSV).
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Jugend und Familie:
„Bedarfsplanung Kindertagesstätten“: Aus Sicht des Jugendamtes im Hinblick auf die Bedarfsplanung von Kindertagesstätten. Die Kindertagesstätte „Die kleinen Alftalstrolche“ Bausendorf hat derzeit eine Betriebserlaubnis für insgesamt 70 Plätze, davon 2 Plätze für Kinder unter 2 Jahren. 20 der genehmigten Gesamtplätze können nur als Plätze mit einer Unterbrechung in der Mittagszeit angeboten werden, so dass der Rechtsanspruch auf einen durchgehenden Betreuungsplatz nicht für jedes Kind sichergestellt werden kann. Darüber hinaus ist die Anzahl der Plätze nicht ausreichend, um allen Kindern ein Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen. Einige Kinder werden in den Nachbareinrichtungen betreut. Aufgrund des neuen Baugebietes ist perspektivisch von steigenden Kinderzahlen auszugehen. Mit dem Landesjugendamt und dem Kreisjugendamt fand im Juni 2023 unter der Beteiligung der Ortsgemeinde ein Begehungstermin in der Kita statt. Aufgrund der begrenzten räumlichen Bedingungen kann die Betriebserlaubnis nicht ausgeweitet werden. Um das KiTa-Gesetz umsetzen und den Rechtsanspruch auf einen durchgehenden Betreuungsplatz für jedes Kind gewährleisten zu können, ist eine Erweiterung des Betreuungsangebotes erforderlich. Die Ortsgemeinde hat den Handlungsbedarf in der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes benannt. Seitens des Aufgabenbereichs „Bedarfsplanung Kindertagesstätten“ bestehen daher keine Ergänzungs- oder Änderungswünsche zum Konzept.
Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier:
Gegen das Dorferneuerungskonzept bestehen seitens des LBM Trier grundsätzlich keine Bedenken. Für alle geplanten Maßnahmen im Bereich der Bundes-/Landes-/Kreisstraßen ist vor Beginn der Maßnahme das Einvernehmen mit dem LBM Trier herzustellen.
Der Abschlussbericht des Zukunft-Check Dorf (ZCD) wurde in Zusammenarbeit mit dem Dorferneuerungsbeauftragten des Landkreises Bernkastel-Wittlich und unter Mitwirkung und aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet. Den Belangen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen wurde Rechnung getragen. Das Konzept ist als Grundlage der weiteren Entwicklung der Gemeinde Bausendorf (fortgeschriebenes Dorferneuerungskonzept) geeignet.
Planungsaussagen im Abschlussbericht des ZCD, die zu ihrer Wirkung eines förmlichen Verfahrens bedürfen, stehen insoweit unter Vorbehalt. Deshalb erfüllt das Konzept in der vorliegenden Fassung noch nicht vollumfänglich die Anforderungen an ein fortgeschriebenes Dorferneuerungskonzept.
Nach Anpassung/Ergänzung des vorgelegten Konzeptes um die voranstehend geäußerten Anregungen und Empfehlungen fachlichen Belange der der Träger öffentlicher Belange entspricht der Abschlussbericht des ZCD den geforderten Anforderungen der Verwaltungsvorschrift Dorf (VV-Dorf) und ist damit geeignet als Grundlage der weiteren Entwicklung der Ortsgemeinde Bausendorf als fortgeschriebenes Dorferneuerungskonzept.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt den vorgelegten Abschlussbericht des Zukunft-Check Dorf (ZCD) als Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes.
Die vorgenannten Anregungen und Empfehlungen der Träger öffentlicher Belange werden ebenfalls beschlossen und sind in den Abschlussbericht zum ZCD aufzunehmen.
Der entsprechend fortgeschriebenen Abschlussbericht ZCD soll als neues fortgeschriebenes Dorferneuerungskonzept der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur Genehmigung vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Vorschläge für den Haushaltsplan 2025
Gem. § 97 (1) GemO soll der Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres (01.01.) der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Im vorläufigen Sitzungsplan 2024 sind hierfür zum Ende des Jahres entsprechende Sitzungstermine vorgesehen.
Damit evtl. erforderliche und noch nicht vorhandene Pläne und Kostenberechnungen rechtzeitig erstellt und im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden können, wird um Vorschläge, die über die laufenden/üblichen Veranschlagungen im Haushaltsplan hinausgehen, für den Haushaltsplan 2025 gebeten.
Vorschläge werden in den Fraktionen erarbeitet und in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 06.11.2024 beraten.
9. Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 17, Flurstück 13 (Lage: Im Mühlenbusch)
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch
Der Bauherr stellt die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Reitplatzes auf dem Grundstück Gemarkung Bausendorf Flur 13, Flurstück 17. Das für das Vorhaben vorgesehene Grundstück liegt außerhalb der rechtskräftigen Ortslagenabrundungssatzung der Ortsgemeinde Bausendorf und wird bauplanungsrechtlich nach § 35 BauGB beurteilt. Der Reitplatz soll mit den Maßen 15,00 m x 30,00 m auf dem Grundstück, wie im beigefügten Lageplan dargestellt, errichtet werden und dient der im Rahmen der Erweiterung des Betriebes geplanten Pferdezucht. Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sind gemäß Absatz 1 Nr. 1 nur zulässig, wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt. Dass eine Privilegierung vorliegt, stellt der Antragsteller im Rahmen der Bauvoranfrage ausführlich dar.
Letztendlich obliegt die Prüfung, ob eine Privilegierung vorliegt, der -Unteren Bauaufsichtsbehörde- im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
Beschlussfassung:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen
Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:
Ratsmitglied Nadine Schmitt
10. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder
Ortsbürgermeister Jäckels dankt dem ausgeschiedenen stellvertretenden Ortsvorsteher Dieter Schichel für seinen Einsatz im Rahmen der Wahrnehmung des Ehrenamtes und überreicht ein Präsent im Namen der Ortsgemeinde.
11. Mitteilungen und Anfragen
11.1. Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 18, Flurstück 48 (Wyttenbachstraße)
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch
Auf der Grundlage des § 4 a Absatz 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bausendorf wurde durch den Ortsbürgermeister zu dem nachfolgend aufgeführten Vorhaben das Einvernehmen erteilt:
• Gemarkung Bausendorf Flur 18, Flurstück 48 (Wyttenbachstraße)
Umbau und Nutzungsänderung Gastgewerbe zu Wohnungen
(Info: Die Erteilung des Einvernehmens erfolgte nur unter dem Vorbehalt, dass die für das Vorhaben notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden)
11.2. Unterstützungsangebote für das kommunale Ehrenamt
Es werden Unterstützungsangebote gem. beiliegender Information durch das Ministerium des Innern und für Sport sowie der Kommunalakademie RLP bekanntgegeben.
Darüber hinaus werden voraussichtlich im Oktober durch die Verwaltung zwei Info-Veranstaltungen für neue Ratsmitglieder angeboten, in denen diesen Grundkenntnisse für ihr Ehrenamt vermittelt werden. Die Termine werden in Kürze mitgeteilt.
11.3. Außenanlagen u. Schüttgutboxen Bauhof
Ortsbürgermeister Jäckels informiert über die abgeschlossenen Arbeiten am Außengelände des Bauhofs und die Beschaffung der Schüttgutboxen. Insgesamt sind für die Maßnahme Mehrkosten in Höhe von rd. 3.900,00 € entstanden. Die zusätzlich benötigten Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt.
Der Rat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
11.4. Baugebiet Mühlenflur
Der Vorsitzende berichtet über einen Termin mit dem Planungsbüro Schönhofen und informiert über den aktuellen Sachstand des Baugebiets „Im obersten Mühlenflur“. Nach erfolgter Fortschreibung der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) auf VG-Ebene kann das Bebauungsplanverfahren in diesem Bereich fortgeführt werden.
11.5. Jugendraum
Ortsbürgermeister Jäckels berichtet über den Betrieb des Jugendraums im Schulkeller. Gemeinsam mit Jugendpflegerin Fr. Maigler sowie Pastoralreferent Hr. Surkus-Anzenhofer sind Rahmenbedingungen für Besuch und Betrieb des Jugendraums entworfen worden. Der Jugendraum wird zunächst ab dem 11.10.2024 freitags jeweils von 17-21:00 Uhr geöffnet sein.
11.6. Kita Erweiterung/Neubau
Der Vorsitzende informiert über zuletzt erfolgte Gespräche mit der Verwaltung bezüglich der erforderlichen baulichen Maßnahmen an der Kindertagesstätte. Seitens des Ortsbürgermeisters wird zudem die Verbindung mehrerer sozialer Einrichtungen „unter einem Dach“ durch Beteiligung eines Investors geprüft.
11.7. Heizung Kita
In der Kindertagesstätte ist wegen eines Heizungsdefekts die Beschaffung eines neuen Brenners notwendig. Die notwendigen Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt; der Rat nimmt hiervon zustimmend Kenntnis.