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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 42/2025
Amtlicher Teil
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach vom 02.10.2025

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 25.09.2025 auf den 02.10.2025, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Bürgersaal des alten Rathauses Traben, Bahnstraße 22, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 26.09.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 19:13 Uhr

Anwesend:

Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel

SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ratsmitglied Anja Bindges

Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Beatrix Kimnach

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Christian Müllers

Ratsmitglied Vera Reichert

2. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Joachim Weinmann

CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ratsmitglied Frank Ames

Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Desire Beth

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Ferdinand Dimmig

Ratsmitglied Knut Georg

Ratsmitglied Sarah Haussmann-Keller

Ratsmitglied Klaus Dieter Müllen

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Karl Josef Simon

Ratsmitglied Florian Stroh

FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ratsmitglied Bernd Fröhlich

3. Beigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Müllers

Ratsmitglied Rolf Pohl

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr.

Ratsmitglied Gerhard Lettl

Ratsmitglied Anne Schabinger

FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT

2. Beigeordnete und Ratsmitglied Dajana Hermann

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christian Knappstein

3. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Edgar Koch

Außerdem anwesend:

1. Beigeordnete Elke Schnabel

Ortsbürgermeister Wolfgang Scheibe

Ortsbürgermeister Rainer Schwind

Fachbereichsleiter Frank Thullen

Werkleiter Jens Burch

Fachbereichsleiter Frank Koch

Entschuldigt:

Ratsmitglied Frank Ewein

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Mike Ewein

Ratsmitglied Martin Kirst

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Roland Bender

Ratsmitglied Frank Ehses

3. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christoph Groh

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Thomas Kaufmann

Ratsmitglied Hans Theodor Schenk

Ratsmitglied Katrin Schühlein

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Heiko Jäckels

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende, Bürgermeister Marcus Heintel, den TOP 7 „VII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach“ von der Tagesordnung abzusetzen und stattdessen als TOP 7 „Energiemanagement in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach; Nachforderungen seitens des Fördermittelgebers ZUG“ zu erweitern. Außerdem beantragt er, die Tagesordnung um TOP 11 „Sanierung Stahlbetonstützen Außenbereich; Auftragsvergabe“ zu erweitern. Der bisherige Tagesordnungspunkt 11 „Mitteilungen und Anfragen“ wird TOP 12 der öffentlichen Sitzung.

Die jeweilige Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Nunmehr begrüßt der 2. Stadtbeigeordnete Hans-Joachim Weinmann die Mitglieder des VG-Rates in Traben-Trarbach, erläutert kurz die jüngere Geschichte des Bürgersaals und wünscht den Beratungen einen guten Verlauf.

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates

3.

Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von Wohnbauflächen:

hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie Einleitung der förmlichen Beteiligung

4.

Fortschreibung des Flächennutzungsplans;

- 4. Änderung des Bebauungsplans "Kröver Berg" in der Ortsgemeinde Kröv

5.

Interkommunale Zusammenarbeit zur Digitalisierung und Automatisierung kommunaler Verwaltungsprozesse;

Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und der Stadt Wittlich

6.

Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ);

Zentrales Straßenmanagementsystem

7.

Energiemanagement - Nachforderungen Seitens des Fördermittelgebers ZUG

8.

Vergabe von Lieferungen und Leistungen;

Neubeschaffung von Firewalls für die Absicherung der Verwaltungsstandorte

9.

Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"

10.

Vorschläge für den Haushaltsplan 2026

11.

Grundschule Kröv;

Sanierung Stahlbetonstützen Außenbereich;

Auftragsvergabe

12.

Mitteilungen und Anfragen

12.1

Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025

12.2

Nutzung des außer Betrieb genommenen Hochbehälters in Enkirch

12.3

Gästekarte der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

12.4

Erweiterung des Schulangebotes in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

12.5

Polizeipräsenz in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

12.6

Weiterentwicklung der Moselweinbahn von Bullay nach Traben-Trarbach

12.7

Öffentlichkeitsarbeit der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

In der Einwohnerfragestunde wurden keine Anfragen gestellt.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 12.06.2025 werden keine Einwendungen erhoben.

3. Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von Wohnbauflächen:

hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie Einleitung der förmlichen Beteiligung

Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen wird verwiesen.

Der Verbandsgemeinderat wird darüber informiert, dass das frühzeitige Beteiligungsverfahren im Rahmen der Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans (kurz: FNP) durchgeführt wurde.

Hierzu wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (kurz: BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchgeführt. Es bestand die Möglichkeit der Rückäußerung bis einschließlich 20.06.2025.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte per Bekanntmachung vom 09.05.2025. Mit dieser wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben die Planunterlagen im Internet und vor Ort in der Verbandsgemeindeverwaltung einzusehen in der Zeit vom 12.05.2025 bis zum 20.06.2025.

Der Verbandsgemeinderat wird über die im Zuge der vorgenannten Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der vom damit beauftragten Büro BBP aus Kaiserslautern angefertigten Abwägungstabelle festgehalten und kommentiert. Den Ratsmitgliedern liegt die Abwägungstabelle vor.

Fachbereichsleiter Frank Thullen erläutert den Ratsmitgliedern ausführlich den Sachverhalt und die vorliegende Abwägungstabelle. Fragen der Ratsmitglieder werden zu deren Zufriedenheit beantwortet. Ergänzend teilt er mit, dass zwischenzeitlich auch für eine Teilfläche im Bereich von Kinheim die Flächenverfügbarkeit für die Ortsgemeinde besteht. Insofern soll der entsprechende Bereich für das weitere Verfahren – wie ursprünglich vorgesehen - erweitert werden.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt nach Beratung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander über die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen, die in der Abwägungstabelle dargestellt sind. Die darin enthaltenen jeweiligen Abwägungsvorschläge werden im weiteren Verfahren berücksichtigt, beziehungsweise nicht berücksichtigt.

Die Abwägungstabelle einschließlich der Beschlüsse kann als Teil der Verfahrensakte bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden.

Weiterhin beauftragt der Verbandsgemeinderat die Verwaltung nach Überarbeitung und Ergänzung der Verfahrensunterlagen das förmliche Beteiligungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 22 Ja-Stimmen jeweils einstimmig angenommen

4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans;

- 4. Änderung des Bebauungsplans "Kröver Berg" in der Ortsgemeinde Kröv

Der Campingplatz am Kröver Berg wird seit April 2025 durch die „Campingplatz Kröver Berg GmbH“ betrieben, vertreten durch Herrn Martinus an der Zwan. Der neue Pächter plant den Campingplatz zu modernisieren und zu erweitern (siehe Anhang).

Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Der erforderliche Beschluss wurde durch den Ortsgemeinderat Kröv in seiner Sitzung vom 03.09.2025 gefasst. Weiterhin ist eine Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in diesem Bereich erforderlich.

In diesem Zusammenhang wurden durch die Verbandsgemeindeverwaltung bereits verschiedene Planungsbüros aufgefordert entsprechende Honorarangebote abzugeben. Um einen gewissen Synergieeffekt erzeugen zu können, soll für beide Verfahren ein Planungsbüro beauftragt werden, welches beide Verfahren parallel durchführt.

Auftraggeber und somit Vertragspartner des Planungsbüros in beiden Verfahren ist jedoch weder die Ortsgemeinde Kröv, noch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Vielmehr handelt es sich bei der Änderung des Bebauungsplans um eine vorhabenbezogene Änderung, sodass die Kosten für das gesamte Verfahren durch den Verursacher, nämlich die Campingplatz Kröver Berg GmbH, zu tragen sind. Gleiches gilt für die damit einhergehende Änderung des Flächennutzungsplans. Dies wird mit Hilfe eines sogenannten Städtebaulichen Vertrages nach § 11 Baugesetzbuch (kurz: BauGB) zwischen den drei Vertragsparteien (Pächter, Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde) geregelt.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan parallel zum Bebauungsplanverfahren „Kröver Berg“ der Ortsgemeinde Kröv fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 22 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Interkommunale Zusammenarbeit zur Digitalisierung und Automatisierung kommunaler Verwaltungsprozesse;

Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und der Stadt Wittlich

Auf die bisherige Beratung und Beschlussfassung in der Angelegenheit wird verwiesen.

Ein Entwurf der Zweckvereinbarung lag zur Sitzung vor.

Auf die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird verwiesen.

Ergänzend gibt Bürgermeister Marcus Heintel bekannt, dass für das Projekt heute in Mainz ein Förderbescheid über rd. 145.000 € durch das Land übergeben wurde.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat begrüßt die interkommunale Zusammenarbeit zur Digitalisierung und Automatisierung kommunaler Verwaltungsprozesse ausdrücklich und stimmt dieser zu.

Gleichfalls stimmt der Verbandsgemeinderat dem vorliegenden vollinhaltlich zu und ermächtigt Bürgermeister Marcus Heintel zur Unterzeichnung auch für den Fall, dass lediglich noch formelle Änderungen im Hinblick auf die Regelungen des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit notwendig sein sollten.

Abstimmungsergebnis:

Mit 22 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ);

Zentrales Straßenmanagementsystem

Bereits seit Jahrzehnten praktizieren die Kommunen in Rheinland-Pfalz in vielen Aufgabenbereichen eine erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit. Strukturelle Probleme können gemeinsam gelöst und effizientere Strukturen für die Aufgabenerfüllung geschaffen werden. Große Potenziale sind in der Sicherstellung und dem Ausbau der kommunalen Leistungserbringung trotz Fachkräftemangels, in der Stärkung der Resilienz, in der Organisationssicherstellung, in Effizienz- und Spezialisierungsgewinnen sowie in der Aufrechterhaltung einer hohen Servicequalität und Bürgernähe zu sehen. Daher gewährt die Landesregierung den rheinland-pfälzischen Kommunen eine Anschubfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen (Zuschuss), um modellhafte interkommunale Kooperationsprojekte anzustoßen.

Ein Kooperationsverbund mit drei beteiligten Kommunen kann eine Förderung von insgesamt bis zu 210.000 Euro und ein Kooperationsverbund mit vier und mehr beteiligten Kommunen von insgesamt bis zu 320.000 Euro erhalten.

Förderfähig sind sämtliche für die Vorbereitung und Durchführung des IKZ-Projekts notwendigen, zusätzlich entstehenden Personal- und Sachausgaben. Nicht förderfähig sind investive Ausgaben für Baumaßnahmen und Ausgaben, die der Anbahnung (Orientierungs- und Findungsphase) einer interkommunalen Zusammenarbeit dienen.

Grundsätzlich kommt die gesamte Bandbreite an kommunalen Aufgaben und Leistungen für eine interkommunale Zusammenarbeit in Betracht. Insbesondere Aufgaben, die mittels digitaler Technologien umgesetzt werden können, eignen sich besonders für die Zusammenarbeit, da diese nicht standortgebunden sind.

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sollen zielgerichtet die Einrichtung, vor allem jedoch der gemeinsame bzw. zentrale Betrieb eines Straßenmanagementsystems entwickelt und initiiert werden.

Bislang ist die Infrastrukturverwaltung durch das Fehlen eines systematischen Prozesses deutlich zeit- und arbeitsintensiver. Schäden werden nur sporadisch festgestellt. Mit einem Straßenmanagementsystem können die Kooperationspartner auf eine objektive und systematische Datenerfassung und Schadensbewertung zurückgreifen.

Insbesondere für den Nachweis der Prüfung der Verkehrssicherheit besteht derzeit keine Dokumentation. Das könnte bei Schadensfällen mit haftungsrechtlichen Ansprüchen gegen die Gemeinden ein Problem darstellen. Da ein Erfassungs- bzw. Dokumentationssystem auch in den Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Traben-Trarbach, Wittlich-Land sowie in der Einheitsgemeinde Morbach bisher nicht vorhanden ist, wird nach einem ersten Gespräch mit zuvor genannten Kommunen in Erwägung gezogen, den Aufbau eines geeigneten Systems anzuschaffen.

Durch das System soll sich die interne sowie die interkommunale Kommunikation und Zusammenarbeit deutlich verbessern. Es unterstützt die beteiligten Kommunen dabei, Straßen effizient zu erfassen, Maßnahmen datenbasiert zu planen und Entscheidungen nachvollziehbar zu machen. Hierdurch soll das Verwaltungshandeln kostensparender, effizienter und kundenfreundlicher werden. Organisatorisch wird zur Effizienzsteigerung angestrebt, die personelle Betreuung dieses Systems für alle Beteiligten Kooperationspartner in einem Arbeitsplatz zu bündeln.

Dem interkommunalen Kooperationsverbund „Interkommunale Zusammenarbeit Straßenmanagementsystem (IKZ)“ gehören die Einheitsgemeinde Morbach sowie die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Traben-Trarbach und Wittlich-Land an.

Für dieses Modellvorhaben sollen Fördermittel in Höhe von bis zu 320.000 Euro beantragt werden (Antragsfrist: 15. Oktober 2025). Im Rahmen der Antragstellung ist u.a. der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Projektumsetzung erforderlich. Der Entwurf einer solchen Vereinbarung lag den Ratsmitgliedern vor.

Fachbereichsleiter Frank Thullen erläutert dem Verbandsgemeinderat die beabsichtigte interkommunale Zusammenarbeit. Frage werden zur Zufriedenheit der Ratsmitglieder beantwortet.

Beschlussfassung:

Der Rat bekräftigt das Interesse und den Willen, das Projekt umzusetzen. Aus diesem Grund sollen Fördermittel beantragt werden.

Nach Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat, die Beschaffung und Implementierung sowie den gemeinsamen bzw. zentralen Betrieb eines Straßenmanagementsystems, sofern hierfür Fördermittel in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden.

Gleichfalls stimmt der Verbandsgemeinderat dem vorliegenden Vertragsentwurf vollinhaltlich zu und ermächtigt Bürgermeister Marcus Heintel zur Unterzeichnung auch für den Fall, dass lediglich noch formelle Änderungen im Hinblick auf die Regelungen des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit notwendig sein sollten.

Abstimmungsergebnis:

Mit 22 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Energiemanagement in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;

Nachforderungen Seitens des Fördermittelgebers ZUG

Es wird verwiesen auf die Beratungen der Sitzung vom 12.12.2024.

Im Rahmen der Antragsstellung für zur „Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements“ hat der Fördermittelgeber, die ZUG GmbH, Rückfragen bzw. Nachforderungen. Unter anderem soll die Beschlussfassung erweitert werden. Inhaltlich soll sie neben der Einführung auch den dauerhaften Betrieb eines Energiemanagementsystems umschließen.

Weitere offene Punkte der Nachforderung sollen nach Möglichkeit im Oktober abgestimmt werden und dem Fördermittelgeber zur Verfügung gestellt werden. Ein Genehmigungsbescheid ist aktuell frühestens in 2026 zu erwarten.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass neben der Einführung des Energiemanagementsystems auch der dauerhafte Betrieb erfolgen soll. Ein Energiemanagementsystems soll somit auch nach Ende des Förderzeitraum in der Verbandsgemeinde betrieben werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 22 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Vergabe von Lieferungen und Leistungen;

Neubeschaffung von Firewalls für die Absicherung der Verwaltungsstandorte

Auf die bisherigen Beratungen wird verwiesen. Die bestehende Absicherung erhält ab dem kommenden Jahr keine Software-Updates und Wartung mehr. Insofern ist eine Neuanschaffung insbesondere hinsichtlich der notwendigen Cyber-Sicherheit dringend erforderlich.

Für die Beschaffung wurden Fördermittel aus dem Landesprogramm RZN beantragt. Inzwischen ist die Förderunschädlichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginnes durch die ADD hierfür festgestellt worden.

Entsprechende Haushaltsmittel sind Haushaltsplan 2025 bereitgestellt bzw. werde in den Haushaltsplan 2026 eingestellt.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe zur Beschaffung/Migration der verbandsgemeindeeigenen Firewalls zur Absicherung der Verwaltungsstandorte zum Angebotspreis von 28.864,05 € an die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz im Rahmen eines sog. Inhouse-Geschäftes.

Abstimmungsergebnis:

Mit 22 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

9. Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"

Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.

Die Politik auf Bundes- und Landesebene „muss sich endlich ehrlich machen“, soll die kommunale Selbstverwaltung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV-RP nicht kollabieren.

Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.

Der Haupt- und Finanzausschuss befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat. Dieses beinhaltet zusammengefasst:

Abstract – Forderungspapier „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“

Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, überbordende Bürokratie, eingeschränkte Planungshoheit und überlastetes Ehrenamt akut gefährdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern.

Zentrale Forderungen sind:

-

Finanzielle Eigenständigkeit:

Reformansätze des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zur Finanzierung von Sozial- und Jugendhilfelasten; Einführung eines bundesstaatlichen Konnexitätsprinzips bzw. Schärfung des Konnexitätsprinzips nach Art. 49 Abs. 5 LV-RP; Stärkung und Verstetigung der Finanzausgleichs- bzw. Gesamtschlüsselmasse und Abbau zweckgebundener Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen.

-

Planungs- und Handlungshoheit:

Einschränkung übergeordneter Eingriffe; Sicherung von Abstandsflächen bei Energieanlagen; Erhalt wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und bedarfsgerechte Finanzierung von Infrastruktur.

-

Entbürokratisierung und Stärkung des Ehrenamtes:

Vereinfachung von Vergabe- und Verwaltungsverfahren; Digitalisierung; flächendeckende Aufgabekritik und Reduzierung von Standards auf ein unabdingbares Maß sowie Unterstützung des Ehrenamtes durch das Land gegenüber Arbeitgebern

Die Gemeinden fordern spürbare gesetzliche und finanzielle Maßnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat sich zwischenzeitlich für eine Unterstützung der Initiative ausgesprochen.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen.

Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 22 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. Vorschläge für den Haushaltsplan 2026

Gem. § 97 (1) GemO soll der Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres (01.01.) der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Im vorläufigen Sitzungsplan 2025 sind hierfür zum Ende des Jahres entsprechende Sitzungstermine vorgesehen.

Damit evtl. erforderliche und noch nicht vorhandene Pläne und Kostenberechnungen rechtzeitig erstellt und im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden können, wird um Vorschläge, die über die laufenden/üblichen Veranschlagungen im Haushaltsplan hinausgehen, für den Haushaltsplan 2026 gebeten.

Seitens der Fraktionen werden unter Hinweis auf die Umlagefinanzierung der Aufwendungen der Verbandsgemeinde keine Vorschläge gemacht. Die Fraktionen bitten allerdings im Rahmen der Haushaltsberatungen auch im Hinblick auf die bereits laufenden bzw. sich abzeichnende Vielzahl an verschiedenen Aufgaben und Projekten die Personalausstattung der Verwaltung einer Prüfung zu unterziehen.

11. Grundschule Kröv;

Sanierung Stahlbetonstützen Außenbereich;

Auftragsvergabe

Die vorhandenen fünf Stahlbetonstützen, die im Außenbereich den Überdachten Eingangsbereich der Grundschule Kröv abstützen, weisen Betonabplatzungen sowie Rissschäden auf. Eine fachtechnische Stellungnahme „Sanierungskonzept“ des Ingenieurbüros JHofer-Ingenieure, aus 54528 Salmtal, liegt vor. Es wurden mehrere Fachfirmen zur Abgabe eines Angebotes angefragt. Die Firma W. Kappes GmbH aus Altrich, bietet als wirtschaftlichster Bieter diese Sanierung der Stahlbetonstützen für 9.963,39 Euro brutto an. Im Haushaltsplan 2025 sind keine Haushaltsmittel für diese Maßnahme veranschlagt, die Arbeiten sind unabweisbar und müssen zeitnah ausgeführt werden, damit die Funktionsfähigkeit und damit die resultierende Sicherheit weiterhin gewährleistet werden kann.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach beschließt die Sanierung der Stahlbetonstützen im Außenbereich der Grundschule Kröv.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Sanierung der Stahlbetonstützen werden zunächst außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag für die Sanierung der Stahlbetonstürzen an der Grundschule Reil an die Firma W. Kappes GmbH aus Altrich zum Angebotspreis von 9.963,39 Euro zu vergeben.

Die Unabweisbarkeit der Maßnahme wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 22 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

12. Mitteilungen und Anfragen

12.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2025

Bürgermeister Marcus Heintel teilt dem Verbandsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit.

12.2. Nutzung des außer Betrieb genommenen Hochbehälters in Enkirch

Bürgermeister Marcus Heintel gibt bekannt, dass mit der Inbetriebnahme des neuen Hochbehälters in Enkirch der bisherige Hochbehälter in der Sponheimerstraße in Enkirch nicht mehr von den VG-Werken benötigt werde. Verwaltungsseitig wolle man den Hochbehälter allerdings zur Aufrechterhaltung der Löschwasserversorgung in Enkirch in Betrieb halten.

12.3. Gästekarte der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Bürgermeister Marcus Heintel informiert den Verbandsgemeinderat über ein Schreiben des Behindertenbeauftragten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Erwin Haussmann, in dem dieser um Berücksichtigung von kostenlosen Angeboten der Mollie-Guest-Card auch für behinderte Personen bittet.

Verwaltungsseitig wird eine Prüfung zugesagt.

12.4. Erweiterung des Schulangebotes in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass seitens des Landes die Einrichtung eines Berufsschulzweiges der Fachrichtung „Sozialpädagogik“ als dislozierter Standort der Berufsschule Bernkastel-Kues an der FOS Traben-Trarbach ab dem kommenden Schuljahr erfolge. Hiervon verspreche er sich eine Verbesserung des Angebotes an Erziehern u.a. für die örtlichen Kindertagesstätten.

12.5. Polizeipräsenz in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Bürgermeister Marcus Heintel teilt mit, dass er im Hinblick auf die jüngeren Geschehnisse in Traben-Trarbach Innenminister Michael Ebling mit Schreiben vom 21.08.2025 um eine Verbesserung der Personalausstattung der Polizeiwache in Traben-Trarbach gebeten habe.

Mit Schreiben vom 24.09.2025 hat nunmehr Innenminister Michael Ebling das Ergebnis seiner Prüfung unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Polizeipräsidiums Trier mitgeteilt, wonach die Auswertung der vorliegenden Kriminalstatistik eine dauerhafte Ausweitung der Öffnungszeiten der Polizeiwache Traben-Trarbach oder eine Umwandlung in eine dauerhaft besetzte Polizeiinspektion nicht rechtfertige und daher auch nicht vorgesehen sei.

12.6. Weiterentwicklung der Moselweinbahn von Bullay nach Traben-Trarbach

Der Vorsitzende teilt mit, dass voraussichtlich bis 2029 die Elektrifizierung der Moselweinbahn erfolgt ist und dann täglich mehrmalige durchgängige Verbindungen von Traben-Trarbach nach Trier bzw. Koblenz eingerichtet werden sollen. Auch sei bis dahin mit der Errichtung eines Bahnhaltepunktes im Bereich des Litziger Hirtenpfades zur Anbindung insbesondere des Schulzentrums und der Jugendherberge zu rechnen.

12.7. Öffentlichkeitsarbeit der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Aus den Reihen des Verbandsgemeinderates wird angeregt, die Öffentlichkeitsarbeit der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach auch auf den Bereich von „Social media“ wie z.B. Facebook, Instagram usw. auszudehnen. Verwaltungsseitig wird eine Prüfung zugesagt, aber auch auf den damit verbundenen zusätzlichen Personalaufwand sowie die bisher bestehenden Bedenken des Landesbeauftragten für den Datenschutz verwiesen.