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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 43/2022
Bausendorf - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Bausendorf vom 29.09.2022

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bausendorf waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 19.09.2022 auf den 29.09.2022, 18:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeinde- und Sportzentrum Bausendorf, Am Sportplatz 2, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 23.09.2022 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 20:45 Uhr

Anwesend:

1.

Ortsbürgermeister Hans-Peter Heck

2.

Ratsmitglied Markus Benz

3.

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Heiko Jäckels

4.

Ratsmitglied Markus Klasen

5.

Ratsmitglied Christian Knappstein

6.

Ratsmitglied Jörg Ludwig

7.

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Tim Neumann

8.

Ratsmitglied Jürgen Schäfer

9.

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels

10.

Ratsmitglied Hans Georg Simon

ab TOP 2

11.

Ratsmitglied Dirk Steinmetz

Außerdem anwesend:

1.

Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel Patrick Stoffel

2.

VG-Entwickler Malte Ortner

zu TOP 3+4

Entschuldigt:

1.

Ratsmitglied Peter Becker

2.

Ratsmitglied Dajana Hermann

3.

Ratsmitglied Ottmar Nilles

4.

Ratsmitglied Nina Steffens

5.

Ratsmitglied Sigrid Steffens

6.

Ratsmitglied Volker Theisen

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Bausendorf war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Teilfortschreibung Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach -Erneuerbare Energien; -Konzeptplanung Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen

4.

Antragstellung für Förderungen aus dem Programm Wiederaufbau RLP zur Behebung der Hochwasserschäden vom Sommerhochwasser Juli 2021

5.

Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Bausendorf für das Haushaltsjahr 2021 und Erteilung der Entlastung

6.

Vorschläge für den Haushaltsplan 2023

7.

Ergänzungswahl zum Bauausschuss

8.

Neubaugebiet "Im obersten Mühlenflur";

Machbarkeitsstudie Nahwärmekonzept

9.

Neubaugebiet "Im obersten Mühlenflur"

Beauftragung von Vermessungen

10.

Bauangelegenheiten Gemarkung Olkenbach, Flur 29, Flurstück 70 (Am Hohlberg)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

11.

Mitteilungen und Anfragen

11.1

Bauangelegenheiten

11.2

Bericht über die Entwicklung des Haushaltes

11.3

Glasfaserausbau

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Die Fragen der anwesenden Einwohner wurden umfassend beantwortet.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Es wurden keine Einwendungen gegen die Niederschrift vorgebracht.

3. Teilfortschreibung Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach -Erneuerbare Energien; -Konzeptplanung Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen

Verbandsgemeinde-Entwickler Malte Ortner informiert den Ortsgemeinderat zum Stand des Planverfahrens und den ausgewiesenen Konzeptflächen sowie über die Zubaumöglichkeiten weiterer Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen und stellt das Konzept des Solidarpaktes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für die AÖR Traben-Trarbach vor.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat steht der Bildung eines Solidarpaktes grundsätzlich positiv gegenüber.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Antragstellung für Förderungen aus dem Programm Wiederaufbau RLP zur Behebung der Hochwasserschäden vom Sommerhochwasser Juli 2021

Die VG-Verwaltung wurde durch Ortsbürgermeister Heck über Schäden an landwirtschaftlich genutzten Wegen, infolge der Naturkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 informiert. Eine Kostenschätzung durch ein Architektur- und Ingenieurbüro ergab Kosten von 40.460 € für die Wiederherstellung der Schäden. Das Land RLP bietet zur Behebung von Schäden aus der Naturkatastrophe vom Juli 2021 das Förderprogramm Wiederaufbau RLP an. Hier können die förderfähigen Kosten zu 100 % erstattet werden. Die Behebung von Schäden an landwirtschaftlichen Wegen die aus dem Ereignis vom 14/15. Juli 2021 resultieren ist grundsätzlich förderbar. Eine exakte Bezifferung einer endgültige Fördersumme ergibt sich aus einem durchzuführenden Antragsverfahren.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, basierend auf den Schadensmeldungen einen Förderantrag, für das Förderprogramm Wiederaufbau RLP, zu erstellen um die Schäden aus der Naturkatastrophe vom Juli 2021 zu beheben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Bausendorf für das Haushaltsjahr 2021 und Erteilung der Entlastung

Der Jahresabschluss einschließlich der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Bausendorf für das Haushaltsjahr 2021 wurden durch dem Rechnungsprüfungsausschuss am 21.09.2022 geprüft und abgenommen.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dirk Steinmetz, gab dem Ortsgemeinderat das Ergebnis dieser Rechnungsprüfung bekannt. Er führte aus, dass sich keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung ergeben hätten.

Beschlussfassung:

Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Dirk Steinmetz beschließt der Ortsgemeinderat die Jahresrechnung 2021 incl. Bilanz in der vorliegenden Form abzunehmen und dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, soweit sie den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zu erteilen.

Gleichzeitig beschließt der Ortsgemeinderat den in dem Haushaltsjahr 2021 entstandenen außer- und überplanmäßigen Auszahlungen nachträglich zuzustimmen.

Der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten haben bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten. Der Vorsitz wurde vom ältesten anwesenden Ratsmitglied, Herrn Hans Georg Simon, geführt.

Die Niederschrift über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Vorschläge für den Haushaltsplan 2023

Gem. § 97 (1) GemO soll der Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres (01.01.) der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Im vorläufigen Sitzungsplan 2022 sind hierfür zum Ende des Jahres entsprechende Sitzungstermine vorgesehen.

Damit evtl. erforderliche und noch nicht vorhandene Pläne und Kostenberechnungen rechtzeitig erstellt und im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden können, wird um Vorschläge, die über die laufenden/üblichen Veranschlagungen im Haushaltsplan hinausgehen, für den Haushaltsplan 2023 gebeten.

Beschlussfassung:

Die seitens Ortsbürgermeister und Fraktionen zusammengetragenen Vorschläge zum Haushaltsplan 2023 werden wie vorgelegt beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Ergänzungswahl zum Bauausschuss

Frau Sandra Schumacher hat Ihr Mandat im Bauausschuss aus beruflichen Gründen niedergelegt. Aufgrund dessen ist hier eine Ergänzungswahl durchzuführen.

Das Vorschlagsrecht steht der Wählergruppe Heck zu.

Seitens der Wählergruppe Heck wird Herr Jörg Schumacher als neues Mitglied vorgeschlagen. Als Stellvertreter wird Herr Ottmar Nilles vorgeschlagen.

bisherige Besetzung

neue Besetzung

Mitglied

Stell-

vertreter

Mitglied

Stell-

vertreter

Bauaus-

schuss

Sandra

Schumacher

Jörg

Schumacher

Jörg

Schumacher

Ottmar

Nilles

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Wahl in offener Abstimmung und en bloc vorzunehmen.

Der Ortsgemeinderat wählt Herrn Jörg Schumacher sowie als Stellvertreter Herrn Ottmar Nilles als Mitglied in den Bauausschuss.

Gem. § 37 Abs. 3 GemO hat der Vorsitzende an der Wahl nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Neubaugebiet "Im obersten Mühlenflur";

Machbarkeitsstudie Nahwärmekonzept

Zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Nahwärmekonzept für das Neubaugebiet „Im obersten Mühlenflur“ wurden 4 Planungsbüros zur Abgabe eines entsprechenden Angebotes aufgefordert.

Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 26.08.2022, 10.00 Uhr, 2 schriftliche Angebote vor.

Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote erfolgt seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde. Eine Vergabeempfehlung liegt noch nicht vor.

Neben der preislichen Gestaltung sind weitere Zuschlagskriterien (Referenzen / Erfahrungen mit Machbarkeitsstudien und der fachliche Eindruck) zu bewerten.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist bereits absehbar, dass die Kosten bei ca. 40.000,00 € liegen.

Eine Auftragsvergabe kann erst nach Eingang der Förderbewilligung oder der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erfolgen.

Die in Aussicht gestellte Förderquote beträgt 60 %.

Entsprechend der Haushaltsgenehmigungsverfügung ist eine Kreditfinanzierung nur bei Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes gemäß der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO zulässig.

Da die Kreditaufnahme zur Finanzierung eines Vorhabens benötigt wird, das sachlich sowie auch zeitlich besonders wichtig ist und eine Förderung von mindestens 60. v. H. erfährt und im Rahmen einer Gesamtbetrachtung die zusätzliche Haushaltsbelastung aus Schuldendienst und Folgekosten des Vorhabens haushaltswirtschaftlich als noch vertretbar erscheint, kann das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes gem. VV 4.1.3.2 zu § 103 GemO bestätigt werden.

Verwaltungsseitig wird empfohlen, den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zur Auftragsvergabe nach Vorliegen der förderrechtlichen Voraussetzungen zu ermächtigen.

In den Haushaltsplan 2022 wurden entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 15.000,00 € eingestellt. Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2023 neu zu veranschlagen.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023 sowie der Förderzusage bzw. vorzeitiger Maßnahmenbeginn, den Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Nahwärmekonzept für das Neubaugebiet „Im obersten Mühlenflur“ und der alten Ortslage, entsprechend der Vergabeempfehlung, zu vergeben.

Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2023 zu veranschlagen.

Das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes zur Kreditfinanzierung gem. VV 4.1.3.2 zu § 103 GemO wird bestätigt

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

9. Neubaugebiet "Im obersten Mühlenflur"

Beauftragung von Vermessungen

In Ergänzung zu den bereits beauftragten Planungsleistungen ist eine planungsbegleitende Bestandsvermessung für das geplante Baugebiet „Im obersten Mühlenflur“ notwendig. Auf der Basis dieser Bestandsvermessung wird zur Erstellung der erforderlichen Erschließungsplanung ein digitales Geländemodell berechnet. Für diese Leistung hat das Ingenieurbüro Schönhofen ein Honorarangebot i.H.v 3.523,59 € abgegeben (siehe Anhang).

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag für eine planungsbegleitende Bestandsvermessung an das Ingenieurbüro Schönhofen gemäß dem vorliegenden Angebot (v. 6.7.2022-Zeichen: 2021.046/Be-Li) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. Bauangelegenheiten Gemarkung Olkenbach, Flur 29, Flurstück 70 (Am Hohlberg)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Der Bauherr stellt die Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Gemarkung Olkenbach Flur 29, Flurstück 70 (Am Hohlberg). Die Notwendigkeit der Errichtung der Stellplätze ergibt sich aus dem geplanten Umbau des Dachgeschosses des vorhandenen Wohnhauses auf dem Flurstück 72/1. Das für das Vorhaben vorgesehene Grundstück liegt außerhalb der rechtskräftigen Ortslagenabrundungssatzung der Ortsgemeinde Bausendorf für den Ortsteil Olkenbach im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch) -siehe vorgelegte Anlagen-. Der anfallende Erdaushub soll auf dem oberen nördlichen Teil der Grundstücke 71 und 72/1 abgelagert werden (ebenfalls im Außenbereich). Auf der Grundlage des § 35 Baugesetzbuch ist das Vorhaben wie vor nicht genehmigungsfähig.

Beschlussfassung:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das Einvernehmen zum Vorhaben nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

11. Mitteilungen und Anfragen

11.1. Bauangelegenheiten

Auf der Grundlage des § 4 a Absatz 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bausendorf hat der Ortsbürgermeister zu nachfolgend aufgeführtem Bauvorhaben das Einvernehmen erteilt.

Gemarkung Olkenbach Flur 28, Flurstück 19/4 (Heinzerather Straße)

Errichtung von drei Einfamilienhäusern (Bauvorbescheid liegt bereits vor)

Der Ortsgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

11.2. Bericht über die Entwicklung des Haushaltes

Durch die zuständige Abteilung wurde der in der Haushaltsverfügung 2022 geforderte unterjährige Bericht über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft erstellt. Die Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Bericht der Ortsgemeinde wird dem Rat zur Kenntnis gegeben.

11.3. Glasfaserausbau

Ortsbürgermeister Heck informiert darüber, dass die erforderliche Quote zum FTTH-Ausbau (Herstellung Glasfaserhausanschlüsse) noch nicht erreicht sei. Die Frist wurde bis zum 31.10.2022 verlängert; entsprechende Aufrufe und Anzeigen werden erneut u. a. im Mitteilungsblatt veröffentlicht.