Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Enkirch waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 04.10.2022 auf den 10.10.2022, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Gemeindehauses in Enkirch, Brunnenplatz 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 07.10.2022 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 21:40 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Roland Bender
Ratsmitglied Friedhelm Caspari
Ratsmitglied Frank Ewein
Ratsmitglied Mike Ewein
Ratsmitglied Daniel Mentges
Ratsmitglied Doris Weißgerber-Franz
Ratsmitglied Horst Bauer
Ratsmitglied Dieter Bautz
Ratsmitglied Knut Georg
Ratsmitglied Ralf Hausmann
Ratsmitglied Michel Klimantat
Ratsmitglied Sandra Schütz
Außerdem anwesend:
1. Ortsbeigeordneter Gerald Caspari
3. Ortsbeigeordneter Heinz Adolf Schütz
Bürgermeister Marcus Heintel
Schriftführer Sebastian Schneider
VG-Entwickler Malte Ortner
Entschuldigt:
Ratsmitglied Stefani Franz
Ratsmitglied Daniel Immich
Ratsmitglied Christoph Groh
Ratsmitglied Marco Kettermann
Ratsmitglied Hans Theodor Schenk
2. Ortsbeigeordneter Kurt Thiesen
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Enkirch war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| Tagesordnung | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Mitteilungen und Anfragen |
| 3.1 | Weinfest im Herbst |
| 3.2 | Bewässerungsproblematik in den Weinbergslagen |
| 3.3 | Felssicherung Sponheimer Straße |
| 3.4 | Waldtag der Grundschule Enkirch |
| 3.5 | Arbeitskreis Energiekosten |
| 3.6 | Sachstand Stellplatzablösesatzungen |
| 3.7 | Wirtschaftsweg unterhalb Kanzel / Sonnenuhr |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung 1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2022 |
| 5. | Vorschläge für den Haushaltsplan 2023 |
| 6. | Solidarpakt Erneuerbare Energien |
| 7. | Beratung über den Entwurf des Starkregen- undHochwasservorsorgekonzeptes |
| 8. | Antragstellung für Förderungen aus dem Programm Wiederaufbau RLP zur Behebung der Hochwasserschäden vom Sommerhochwasser Juli 2021 |
| 9. | Spendenannahme |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Fragen seitens der anwesenden Einwohner gestellt.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden keine Einwendungen erhoben.
3. Mitteilungen und Anfragen
3.1. Weinfest im Herbst
Die Gemeinschaftsveranstaltung der Enkircher Vereine mit der Ortsgemeinde ist trotz nicht optimaler Witterung wieder ein Erfolg gewesen.
Ortsbürgermeister Roland Bender bedankt sich bei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.
3.2. Bewässerungsproblematik in den Weinbergslagen
Der Bauern- und Winzerverband lädt zu einer öffentlichen Veranstaltung zu dem Thema „Bewässerungsproblematik in den Weinbergslagen“ am 03.11.2022 im Saal „Alte Schule“ in Enkirch ein.
3.3. Felssicherung Sponheimer Straße
Im Zuge des Ausbaus der Sponheimer Straße wurde oberhalb der ehemaligen Dreschmaschine ein Felsriss festgestellt, der wegen der Verkehrssicherungspflicht der Ortsgemeinde unmittelbares Handeln erforderte. Nach mehreren Besichtigungen mit dem LBM, Verbandsgemeindeverwaltung, Landkreis und bauausführenden Firmen, wurde durch eine Fachfirma kurzfristig eine Kostenschätzung der Maßnahme zur Beseitigung der Gefahrenstelle vorgelegt.
Die Arbeiten konnten dann nach Einholung von Angeboten und der Auftragsvergabe zeitnah durchgeführt werden. Die in der Kostenschätzung enthaltenen Zeitansätze wurden nicht ausgeschöpft. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 7.268,88 € und liegen so rund 4.000,- € unter der Schätzung.
3.4. Waldtag der Grundschule Enkirch
Ortsbürgermeister Roland Bender berichtet, dass am 13.10.2022 der Waldtag der Grundschule am Sportplatz Enkirch mit Förster Anton stattfindet.
3.5. Arbeitskreis Energiekosten
Ratsmitglied Frank Ewein regt die Bildung eines Arbeitskreises an, der sich mit dem Thema Energiekosten in der Gemeinde beschäftigt. Als Mitwirkende aus der SPD-Fraktion werden Daniel Mentges und Frank Ewein vorgeschlagen. Die CDU-Fraktion gibt seinerseits die zwei Mitwirkenden noch bekannt.
3.6. Sachstand Stellplatzablösesatzungen
Ratsmitglied Knut Georg erkundigt sich nach dem Sachstand und den geplanten Änderungen für die Stellplatzablösesatzungen in Enkirch.
Die Verwaltung wird diesbezüglich um Auskunft gebeten.
3.7. Wirtschaftsweg unterhalb Kanzel / Sonnenuhr
Der Wirtschaftsweg unterhalb der Kanzel / an der Sonnenuhr weist eine Absackung des Bodenbelags und Risse im Teer auf.
Die Verwaltung wird gebeten, eine Kostenermittlung zur Instandsetzung des Wirtschaftsweges vorzunehmen.
4. Beratung und Beschlussfassung 1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2022
Den Ortsgemeinderatsmitgliedern ist der 1. Nachtragshausplan 2022 vor der Sitzung zugegangen.
Beschlussfassung:
Nach Beratung wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2022 der Ortsgemeinde Enkirch, wie in der HuFa-Sitzung vorgestellt, beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Vorschläge für den Haushaltsplan 2023
Gem. § 97 (1) GemO soll der Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres (01.01.) der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Im vorläufigen Sitzungsplan 2022 sind hierfür zum Ende des Jahres entsprechende Sitzungstermine vorgesehen.
Damit evtl. erforderliche und noch nicht vorhandene Pläne und Kostenberechnungen rechtzeitig erstellt und im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden können, wird um Vorschläge, die über die laufenden/üblichen Veranschlagungen im Haushaltsplan hinausgehen, für den Haushaltsplan 2023 gebeten.
Beschlussfassung:
Die Fraktionen einigen sich auf die folgenden Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2023:
| - | Planungskosten für PV-Anlage auf den Dächern der Kita sowie der Alten Schule im Dialog mit dem Denkmalamt — 10.000 € |
| - | Fahrzeug/Pritschenwagen für den Bauhof — 25.000 € |
| - | Planungskosten für die Wirtschaftswegesanierung — 10.000 € |
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Solidarpakt Erneuerbare Energien
Der Ausbau von Anlagen zur Gewinnung von Strom durch Windenergieanlagen oder Freiflächenphotovoltaik soll in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorangebracht werden. Zum Zwecke der größtmöglichen Teilhabe aller Bürger der Verbandsgemeinde am Ausbau dieser Anlagen und zur Vereinfachung des organisatorischen Ablaufs wird ein Solidarpakt begründet. Dieser sieht vor die Einnahmen aus der Pacht und der Einspeisevergütung nach § 6 EEG nach dem folgenden Verteilungsschlüssel zu vergeben.
Die Einnahmen aus Verpachtung und Einspeisevergütung verbleiben zu 70 % bei den Ortsgemeinden, die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR (EG TT AöR) sowie die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach erhalten jeweils 15 % der Einnahmen. Für bereits bestehende Anlagen findet der genannte Verteilungsschlüssel im Rahmen eines Repowerings bzw. einer erneute Verpachtung Anwendung. Die Einnahmen welche der EG TT AöR zukommen werden zu 75 % auf die teilnehmenden Ortsgemeinden bzw. der Stadt umverteilt. Maßgeblich ist hierbei die Einwohnerzahl.
Beschlussfassung:
Die Ortsgemeinderat beschließt die Teilnahme der Ortsgemeinde Enkirch am „Solidarpakt Erneuerbare Energien in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach“ in der Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR. Der Ortsbürgermeister wird mit der Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen mehrheitlich angenommen
7. Beratung über den Entwurf des Starkregen- und
Hochwasservorsorgekonzeptes
Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach hat das Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich mit der Erstellung eines Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzeptes für die Ortsgemeinde Enkirch beauftragt. Dieses Konzept liegt im Entwurf vor und wurde den Fraktionen im Vorfeld der Sitzung durch den Ortsbürgermeister zugesandt.
Bevor der Konzeptentwurf den Fachbehörden zur Stellungnahme vorgelegt wird, erfolgt die Abstimmung mit der Ortsgemeinde Enkirch. Damit ergibt sich für die Ortsgemeinde die Möglichkeit, Änderungen und/oder ergänzende Maßnahmen in das Konzept aufnehmen zu lassen. Sofern Änderungen oder Ergänzungen vorgeschlagen werden, sind diese durch das beauftragte Ingenieurbüro fachlich auf Machbarkeit und Umsetzbarkeit zu prüfen und ggf. mit den Fachbehörden abzustimmen.
Stellungnahme des Ortsbürgermeisters Roland Bender:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Ratsmitgliederinnen, liebe Ratsmitglieder,
die beiden letzten Jahre brachten für unsere Großregion zwei extreme Sommer- Wetterlagen.
Während wir beim Sommerhochwasser 2021 fast abgesoffen wären (siehe Ahr-Unglück), sind wir im Sommer 2022 nahezu vertrocknet. Die aktuelle Lage zeigt, dass alte Regeln überdacht und der neuen Klimaentwicklung angepasst werden müssen.
Unsere Gemeinde liegt an der Mündung eines weitverzweigten Gewässereinzugsgebietes. Die Wasserscheide bildet in etwa die alte B327, Hunsrückhöhenstraße. Und hier denke ich, müssen wir auch mit unseren Starkregen- und Hochwasserschutzkonzepten ansetzen.
Da Wasser nun mal bergab läuft, muss der Starkregen möglichst dort aufgefangen und geleitet werden, wo er entsteht. Wir können unser eigenes Konzept nicht isoliert sehen. Hier ist eine Interkommunale Zusammenarbeit mit den Hunsrückgemeinden und Verbandsgemeinden schnellstmöglich anzustreben.
Die Bachläufe gelten als Gewässer 3. Ordnung und liegen im Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde. Die Ortsgemeinde ist mit den beiden ehemaligen Berieselungsbecken im Großbachtal mit im Boot.
Das uns vorliegende Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzept ist Grundvoraussetzung für alle Fördermöglichkeiten die seitens der EU, des Landes oder des Bundes gegeben sind. Es zeigt auf und gibt Handlungsanleitungen wie wir als Gemeinde, Verbandsgemeinde, Grundstückseigentümer oder als Bürger mit dazu beitragen können, Unwetterereignisse bestmöglich zu vermeiden bzw. zu überstehen.
Die in den 60 und 70 Jahren im Zuge der Flurbereinigung geschaffene Ausgebietsentwässerung in den Weinbergslagen ist in die Jahre gekommen. Wir haben zwar punktuell immer wieder einzelne Ablaufrinnen erneuert, stoßen hierbei schnell an unsere finanziellen Grenzen. Außerdem reicht der Querschnitt der Anlagen bei den heutigen Starkregen oft nicht aus.
Bei den hoffentlich bald zur Verfügung stehenden Neubauflächen ist unbedingt auf eine moderne und effektive Oberflächenentwässerung zu achten.
Ich komme nochmal zurück zu unseren Seitentälern. Bereits im Jahre 2010 hatte sich der Gemeinderat Enkirch nach einem Starkregenereignis mit dem Problem „Hochwasserschutz“ beschäftigt.
Ich zitiere aus der Sitzung: "Ein besorgter Ortsbürgermeister Roland Bender wies seit einiger Zeit auf die Unwetterereignisse mit Starkregen, insbesondere im Oberlauf des Großbachtals hin. Das es damals trotz gewaltiger Wassermassen des Großbaches zu keinem größeren Schadensereignisse gekommen ist, war nur dem Umstand zu verdanken, dass die Mosel noch kein Hochwasser führte und dadurch die Bäche ungehindert abfließen konnten. Bei einem gleichzeitigem Moselhochwasser wäre eine Hochwasserkatastrophe im unteren Ortsbereich wahrscheinlich gewesen." Zitat Ende
Diese Gefahr sehe ich nach wie vor. Man stelle sich vor, die Regenmassen im Sommer 2021 im Einzugsgebiet der Ahr, wären im gleichen Zeitraum im Hunsrück gefallen. Nicht auszudenken.
Der trockene Sommer 2022 hat gezeigt, dass wir dringend eine Wasserspeicherung benötigen. Dies auch um bei Trockenperioden notwendige Bewässerungen der Weinberge gewährleisten. Die Bäche in Enkirch waren im Sommer mehr als 2 Monate komplett ausgetrocknet. Eine Gewässerökologie war nicht mehr existent.
Solche Ereignisse wir es immer wieder geben. Wir müssen möglichst vorbereitet sein.
Im oberen Bereich des Großbachtals und auch im Ahringstal stehen genügen Retentionsflächen zur Verfügung. Ob in diesen Flächen Hochwasserrückhaltebecken, Polder oder gar eine kleine Talsperre neu geschaffen werden, und/ oder die beiden vorhandenen Stauseen im Großbachtal integriert werden, wird dann im nächsten Schritt zu entscheiden sein. Die Finanzierung und Realisierung eines Hochwasser- und Starkregenschutzes kann nicht nur Aufgabe der Gemeinde sein. Hier müssen Insbesondere finanzielle Mittel seitens des Bundes- oder Landes zur Verfügung gestellt werden.
Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Starkregen- und Hochwasserkonzept:
Die Vorlage des Starkregen- und Hochwasserkonzeptes durch das Ingenieubüro Reihsner umfasst eine Fülle von Handlungsempfehlungen, die vor allem der Topografie der Gemarkung Enkirch und des Zustandes einiger Bauwerke geschuldet sind. Daraus ergeben sich vielfältige Maßnahmen, die nun abzuarbeiten sind.
Zu nennen sind besonders der Schutz des Siedlungsbereichs, gerade in den Außenbereichen Zeppwingert und Edelberg, die bei Starkregen besonders betroffen sind. Auch die Erstellung von Schutz- und Notfallplänen zählen zu den Aufgaben, mit denen wir uns beschäftigen müssen.
Nachdem vier der letzten fünf Jahre (2018, 2019, 2020, 2022) von Trockenheit geprägt waren, haben sich aber auch einige andere Rahmenbedingungen stark verändert.
Es ist für uns wichtig, auch das Thema Trockenheit, Dürre und Wassermangel bei allen wasserbaulichen Eingriffen zu berücksichtigen.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen wird in jedem Einzelfall zu überlegen sein, in welcher Art und Weise diesen neuen Umständen entsprochen werden kann.
Der Waldbrand in Kautenbach hat gezeigt, dass solche Ereignisse auch in unserer Region stattfinden können.
Wassermangel gab es im Sommer bereits im Hunsrück - Bsp.: VG Simmern-Rheinböllen.
Die Trockenheit gefährdet die Aufforstungen im Wald. Der Waldbegang sollte dies allen Beteiligten eindrücklich aufgezeigt haben.
Ebenso ist es im Weinbau. Eine Wiederbestockung von Weinbergen wird nur mit der Möglichkeit der Bewässerung möglich sein.
Beispiele aus Franken, dem Rheingau und weiteren Weinbaugebieten zeigen, dass man dort längst Maßnahmen ergriffen hat, Wasserdepots im Winter zu füllen, damit sie im Sommer zur Bewässerung der jungen Rebanlagen zur Verfügung stehen.
In nächster Umgebung ist die Maßnahme im Ruwertal zu nennen, die Winzer, Gemeinden und das DLR dort umsetzen, um im Winter Wasser aus der Ruwer zu sammeln.
Es war unserer Fraktion immer ein Anliegen, die bestehenden Stauanlagen im Großbach, unter Hinweis auf die Funktion als Löschteich und Wasserrückhalt, nach Möglichkeit zu erhalten.
Zur Prüfung der Standsicherheit ist auf Initiative unseres ehemaligen Ratsmitglieds Andreas Weißgerber bereits im Jahre 2018 ein Angebot durch einen Ingenieur eingereicht worden.
Daher freuen wir uns, dass sich die Fraktion der CDU nun durch einen abermaligen Antrag auf Prüfung der Standsicherheit unserer Position anschließt.
Maßnahmen dieser Dimension sollten immer im breiten Konsens des Rates getragen werden.
Je nach Ausgang dieses Gutachtens wird die weitere Vorgehensweise zu besprechen sein.
Die Notwendigkeit von Wasserrückhalt, sei es für Bewässerung oder als Löschteich, sollte allen Beteiligten deutlich geworden sein.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat bittet um Einladung von Frau Knappstein, Büro Reihsner, zur Vorstellung des Konzeptes. Anschließend soll aus der Handlungsempfehlung eine weitere Vorgehensweise entwickelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Antragstellung für Förderungen aus dem Programm Wiederaufbau RLP zur Behebung der Hochwasserschäden vom Sommerhochwasser Juli 2021
Die VG-Verwaltung wurde durch Bürgermeister Bender über Schäden infolge des Hochwassers vom 14./15. Juli 2021 informiert. Dabei handelt es sich um die Räumung der Anlandungen im Moselvorgelände und den Verlust bzw. der Beschädigung von Inventar (z.B. Einrichtungsgegenstände Spielplatz oder Minigolf). Die aktuell angelaufenen Kosten für Ersatzbeschaffung und Entsorgung belaufen sich auf etwa 25.000 € und werden sich durch weitere Ersatzbeschaffungen auf Schätzungsweise 30.000 bis 35.000 € erhöhen. Anlandungen im Bereich Kerigerbach wurden ebenfalls als Juli 2021-Hochwasserschaden gemeldet. Die Kosten für die Räumung der Anlandungen belaufen sich auf 2.505 €.
Des Weiteren wurden Beschädigungen im Bereich des Festplatzes gemeldet, wo sich durch das Hochwasser und folgende Räumarbeiten das Pflaster gelockert hat und nun uneben ist. Weiter sind Ausspülungen im Wegenetz im Moselvorgelände aufgetreten, welches vom Brunnenplatz durch den Campingplatz zur Mosel führt. Zur Behebung der Beschädigungen des Festplatzes und des Weges wurden durch ein Architektur- und Ingenieurbüro Kostenschätzungen durchgeführt. Die geschätzten Kosten belaufen sich für die Wiederherstellung des Festplatzes auf 71.400 €, während für die Wiederherstellung des Weges 11.543 € geschätzt werden.
Durch das Förderprogramm Wiederaufbau RLP bietet das Land Kommunen, welche durch das Hochwasser vom Juli 2021 geschädigt wurden, die Möglichkeit von Förderzuschüssen, die zur Behebung der eingetretenen Schäden dient. Dabei werden die förderfähigen Kosten zu 100 % bezuschusst. Eine exakte Bezifferung einer endgültige Fördersumme ergibt sich aus einem durchzuführenden Antragsverfahren.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die VG-Verwaltung damit zu beauftragen, anhand der vorliegenden Informationen Förderanträge zu erstellen, um eine Förderung aus dem Programm Wiederaufbau RLP zu erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9. Spendenannahme
Ortsbürgermeister Roland Bender nimmt gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil und nimmt im Zuhörerbereich Platz.
Den Vorsitz führt der 1. Beigeordnete Gerald Caspari.
Der Ortsgemeinde Enkirch wurde/n folgende Spende/n angeboten:
| Spender | Be- trag € | Spende/ Zusage vom | Spenden- em- pfänger | Spenden- zweck | Be- ziehungs- verhältnis |
| Isabell Seg- gewiß | 500 | 06.09.2022 | Orts- gemeinde Enkirch | Spende für Spiel- platz Mosel- vorge- lände Cobi- Golf- Anlage Enkirch | Ange- stellte Orts- gemeinde |
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Gemeinderat, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der o.g. Spende.
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen einstimmig angenommen