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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 43/2023
Bausendorf - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Bausendorf vom 27.09.2023

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Bausendorf waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 19.09.2023 auf den 27.09.2023, 17:30 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeinde- und Sportzentrum Bausendorf, Am Sportplatz 2, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 22.09.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 20:45 Uhr

Anwesend:

1.

Vorsitzender Ortsbürgermeister Hans-Peter Heck

2.

Ausschussmitglied (RM) Dirk Steinmetz

3.

Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Peter Schneider

4.

Ausschussmitglied (RM) Peter Becker

5.

Ausschussmitglied (RM) Markus Benz

6.

Ausschussmitglied (RM) und 1. Ortsbeigeordneter Heiko Jäckels

7.

Ausschussmitglied (RM) und 2. Ortsbeigeordneter Marc Schiffels

8.

Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Jörg Schumacher

9.

Ausschussmitglied (RM) Markus Klasen

10.

Ausschussmitglied (RM) Jürgen Schäfer

11.

Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Dieter Schichel

12.

Ausschussmitglied (RM) Christian Knappstein

Außerdem anwesend:

1.

Ortsvorsteher Tim Neumann

Entschuldigt:

1.

Ausschussmitglied (RM) Dajana Hermann

2.

Ausschussmitglied (RM) Hans Georg Simon

3.

Ausschussmitglied (RM) Volker Theisen

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Haupt- und Finanzausschuss Bausendorf war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1.

Bauhof;

Ortsbesichtigung

- Errichtung von Schüttgutboxen

- Teilbefestigung einer Fläche vor dem Bauhofgebäude mit Betonsteinpflaster

2.

Stützmauer in der Straße "Am Hohlberg";

Ortsbesichtigung

3.

Gehweg in der Heinzeratherstraße;

Ortsbesichtigung

4.

Kita Bausendorf - Bauliche Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes

5.

Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

6.

Verkehrsspiegel in der Heinzeratherstraße

7.

Zuschussangelegenheiten;

hier: Antrag des Reitverein auf Zuschuss für einen neuen Reitplatz

8.

Vorschläge für den Haushaltsplan 2024

9.

Mitteilungen und Anfragen

9.1

Anschaffung Schlegelmulcher

9.2

Wegebaumaßnahmen wegen Starkregen aus 2021

9.3

Zukunfts-Check-Dorf

9.4

Quartierskonzept: Sachstand

9.5

Neubaugebiet "Im obersten Mühlenflur": Sachstand

9.6

Bepflanzung Baugebiet Mühlenflur

9.7

Friedhof Bausendorf : Anlegung einer Rampe zur Barrierefreiheit

9.8

Teilnahme Einsammlung Elektroschrott

9.9

Sachstand Glasfaser

Öffentliche Sitzung

1. Bauhof;

Ortsbesichtigung

- Errichtung von Schüttgutboxen

- Teilbefestigung einer Fläche vor dem Bauhofgebäude mit Betonsteinpflaster

Mit dieser Angelegenheit hat sich der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 12.07.2023 befasst und an den Bauausschuss verwiesen.

Siehe nachstehenden Sachverhalt.

Die Ortsgemeinde beabsichtigt auf dem Gelände des Bauhofes Bausendorf drei Schüttgutboxen zu errichten, sowie dessen unmittelbaren Freifläche mit Betonsteinpflaster zu befestigen. Die Boxen sollen zur Lagerung von Gebrauchsmaterialien wie Schotter, Kies, Splitt, Sand, Rindenmulch oder Hackschnitzeln dienen. Die drei Boxen sollen mit Fertigbetonblocksteinen eingefasst und auf eine Betonbodenplatte versetzt werden. Zurzeit sind diese Flächen als lose Schotter- und Rasenfläche ausgebildet und weisen nach Regenfällen Pfützen und Nässe auf, so dass ein Arbeiten mit Maschineneinsatz fast unmöglich ist. Diese Unterhaltungsmaßnahme ist erforderlich und unabweisbar, damit die Funktionsfähigkeit weiterhin gewährleistet werden kann. Die Gesamtaußenabmessung der Schüttgutboxen beträgt 11,40 Meter Länge und 3,60 Meter Breite und die Abmessung der Freifläche beträgt 17,00 Meter Länge und 5,00 Meter Breite. Im Haushalt sind für dieses Projekt Mittel in Höhe von 20.000,- Euro veranschlagt.

Beschlussfassung:

Nach Besichtigung und Beratung empfiehlt der Bauausschuss folgende Vorgehensweise und Beschlussvorschlag:

Herstellung einer Bodenplatte im westlichen Bereich des Betriebsgeländes

Maße ca. 12x 4 m

Herstellung einer Rückwand mit Betonblocksteinen Länge ca. 11,00 m, Höhe 1,2 m

Pflasterung der Betriebsfläche mit Betonsteinpflaster auf der Breite des Bauhofgebäudes ca. 17 x 10 m

Anbringung von Schüttboxteilern in Regie

Desweiteren wird darauf verwiesen, dass eine Reparatur oder Neueindeckung des Daches vom Betriebsgebäude erforderlich ist. (Eindeckung mit Sandwitch-Platten zur besseren Isolierung)

Ferner sollen verschiedene Möglichkeiten einer Beheizung des Betriebsgebäudes in Erfahrung gebracht werden

Hierzu sollen Finanzmittel im HH-Plan 2024 bereitgestellt werden.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Errichtung von Schüttgutboxen und die Befestigung der Freifläche mit Betonsteinpflaster auf dem Grundstück des Bauhofes Bausendorf. Die Ausschreibung erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung.

Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, im Benehmen mit den Beigeordneten, die Aufträge für die vorgenannte Maßnahme im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, nach Auswertung der Ausschreibung, an die wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

2. Stützmauer in der Straße "Am Hohlberg";

Ortsbesichtigung

Bei der Verlegung des Glasfaserkabels in der Straße „Am Hohlberg “ bei Haus Nr. 17 wurde die Stützmauer von der Ausbaufirma beschädigt. Es handelt sich um eine Schiefer – Trockenmauer die mit Efeu bewachsen ist. Hierbei wurde die oberste Schicht der Schiefermauer auf einer Länge von 1,20 beschädigt.

Bei der Teilabnahme der Glasfaserverlegung am 12.09.2023 wurde die Angelegenheit besprochen.

Über die Art der Wiederherstellung konnte noch keine Einigung erzielt werden. Im Raum standen die Reparatur nur an der entsprechenden Stelle durchzuführen oder die Mauer komplett mit finanzieller Beteiligung der Ortsgemeinde Bausendorf zu erneuern.

Beschlussfassung:

Nach Besichtigung und Beratung empfiehlt der Bauausschuss folgendes:

Die Stützmauer soll an der beschädigten Stelle so wieder hergestellt werden wie sie vor der Beschädigung war. Das bedeutet, dass die Stützmauer wieder mit Schiefersteinen aufgebaut werden soll.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

3. Gehweg in der Heinzeratherstraße;

Ortsbesichtigung

An dem Gehweg entlang der Heinzerather – Straße (Kreisstraße K 30) ist festzustellen, dass im Kurvenbereich zwischen dem Anwesen Nr. 19 und der Einfahrt zu den Anwesen 11 und 17 Setzungen vorhanden sind und die Bordsteine ebenfalls stark beschädigt sind. Diese Schäden sind in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die LKW`s aus dem Steinbruch Niederscheidweiler (Betreiber Fa. Lehnen) vielfach voll beladen, mit 40 Tonnen diesen Teil des Gehweges überfahren. Hierfür ist der Unterbau des Gehweges nicht ausgelegt und es entstehen die oben erwähnten Setzungen und Schäden an den Bordsteinen. Um hier Abhilfe zu schaffen müsste in den Unterbau eine 30 cm dicke Asphalt oder Betonschicht eingebaut werden und darüber dann das Pflaster verlegt werden.

Beschlussfassung:

Nach Besichtigung und Diskussion besteht im Ausschuss Einigkeit darüber, dass die oben genannte Stelle saniert werden sollte.

Es wurde festgehalten, dass die Ortsgemeinde zwar Eigentümerin des Gehweges incl. Bordsteinen ist, aber keineswegs verantwortlich ist für die Schäden, die durch das Überfahren des Gehweges mit LKW`s entstehen. Da die Ortsgemeinde Eigentümerin des Gehweges ist, obliegt ihr aber die Verkehrssicherungspflicht.

Der Bau- und HuF-ausschuss empfehlen die beschädigte Strecke des Gehweges in der Heinzeratherstraße wie folgt in Stand zu setzen:

Aufnahme des bestehenden Pflasters

Schotter ausbauen

Ca. 30 cm Beton (WDL) oder Asphalt fachgerecht einbauen

Neue 8 cm Pflastersteine einbauen

Beschädigte Bordsteine austauschen

Hierfür sollen Finanzmittel im HH-Plan 2024 bereitgestellt werden

Zu prüfen wäre noch, ob sich die Verursacher an den Sanierungskosten beteiligen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Kita Bausendorf - Bauliche Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes

Zur Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes fand am 27.06.2023 eine Begehung der Kita durch Vertreter des Landes- und des Kreisjugendamtes statt.

Aktuell liegt für die Kita Bausendorf eine Betriebserlaubnis über 70 Kita-Plätze vor. Bereits jetzt stehen einige Kinder, die nur mit einer Unterbrechung betreut werden können, auf der Warteliste für einen Ganztagsplatz.

Eine Bedarfsprognose ergibt, ohne Berücksichtigung des zu erwartenden Mehrbedarfs durch den Zuzug junger Familien im neuen Baugebiet, einen Bedarf für die künftigen Jahre zwischen 73 und 79 Plätzen für Kinder ab dem 2. Lebensjahr. Hinzu kommen weitere ca. 2 Plätze für Kinder unter 2 Jahren.

Aufgrund der beengten Raumsituation findet zurzeit das Frühstück und Mittagessen in den Gruppenräumen statt und der Turnraum wird zusätzlich als Ruheraum genutzt.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Kita-Zukunftsgesetz und somit zur Schaffung der Voraussetzungen für den weiteren Erhalt der Betriebserlaubnis, sind daher bauliche Maßnahmen erforderlich.

Entsprechend dem vorliegenden Attest des Kreisjugendamtes sollte die Kita, um dem künftigen Bedarf gerecht zu werden, auf 5 Gruppen erweitert werden. In den 3 Regelgruppen und 2 Nestgruppen könnten dann zwischen 74 und 86 Kinder betreut werden. Zur Entlastung der Gruppenräume wäre aus Sicht der Fachberatung ein Bistro empfehlenswert und für jeden Gruppenraum ein Nebenraum vorzuhalten. Im Zuge der Planungen sind ebenfalls die sanitären Einrichtungen, der Küchenbereich, einschließlich Abstellfläche und Lagerkapazitäten sowie das Ruheraumangebot zu prüfen.

Zur Erfüllung der Anforderungen nach dem neuen KitaG muss daher eine Projektplanung beauftragt werden. Ersten Überlegungen der Ortsgemeinde folgend sollen sowohl ein Umbau/eine Sanierung mit Erweiterung als auch ein Neubau betrachtet werden.

Da aufgrund der vorliegenden Optionen die Baukosten nicht abschätzbar sind, wird aus vergaberechtlichen Gründen verwaltungsseitig empfohlen, die Objektplanungsleistungen in einem zweistufigen HOAI-Regelverfahren europaweit auszuschreiben und die entsprechenden Vergabeberatungsleistungen hierzu extern zu vergeben. Die für die Beratungsleistungen zu erwartenden Kosten betragen ca. 9.500,00 €.

Die Vergabe der Planungsleistungen ist stufenweise vorzusehen.

Ablauf des Ausschreibungsverfahrens:

In der 1. Phase des Ausschreibungsverfahrens (Teilnahmewettbewerb) qualifizieren sich interessierte Planungsbüros unter Beachtung der Teilnahmebedingungen und Einhaltung der Mindeststandards für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren.

In der 2. Phase stellen die ausgewählten 3 – 5 Bewerber im Rahmen einer Präsentation das Ergebnis ihres Gestaltungs-/Lösungsvorschlages mit einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Sanierung/Erweiterung vs. Neubau), vor.

Es wird vorgeschlagen, die Erstellung eines Gestaltungsentwurfes für die Sanierung und Erweiterung der Bestandskita mit einem Entgelt in Höhe von 2.000,00 € zu honorieren.

Voraussetzung für die Genehmigung des erforderlichen Investitionskredites seitens der Kommunalaufsicht ist grundsätzlich die Vorlage einer Darstellung der Finanzierung des Schuldendienstes. Davon wird aufsichtsbehördlich dahingehend abgewichen, dass für den rechtlich und tatsächlich unabweisbaren Teil der Maßnahme die unmittelbare Ergreifung von Finanzierungsmaßnahmen des jährlichen Schuldendienstes nicht verlangt wird. Gleichwohl wird dies im Rahmen der Beurteilung des Haushaltsausgleichs berücksichtigt. Für den Teil der Maßnahme, dem ggf. keine Unabweisbarkeit i. S. d. VV Nr. 4.1.3.1 zu § 103 GemO zugrunde gelegt werden kann, gilt weiterhin die Verpflichtung zur verbindlichen Finanzierung des Schuldendienstes.

Im Haushaltsplan 2023 stehen 15.000,00 € zur Deckung der Planungskosten zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Mittel müssen vorerst überplanmäßig zur Verfügung gestellt und in 2024 veranschlagt werden.

Beschlussfassung:

Die Ausschüsse empfehlen dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung

Der Ortsgemeinderat beschließt

-

die Planungsleistungen, wie dargestellt, europaweit als Stufenvertrag nach der HOAI auszuschreiben.

-

die Verwaltung mit der Einholung eines Angebotes über die Beratungsleistungen und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu beauftragen und ermächtigt den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zur entsprechenden Auftragsvergabe.

-

die Erstellung eines Gestaltungsentwurfes für die Sanierung und Erweiterung der Bestandskita vs. Neubau, sofern dies wirtschaftlich erscheint, mit einem Entgelt in Höhe von 2.000,00 € zu honorieren.

-

die über den Haushaltsansatz 2023 hinaus gehenden erforderlichen Mittel vorerst überplanmäßig zur Verfügung zu stellen und in 2024 zu veranschlagen.

-

das grundsätzliche Vorliegen des Ausnahmetatbestandes der Unabweisbarkeit gem. Ziffer 4.1.3.1 zu § 103 GemO.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

Der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat mit Änderung des Kommunalabgabengesetzes ab dem 1.1.2024 die grundsätzliche flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (wkB) für die Abrechnung der Investitionskosten für den Straßenausbau beschlossen. Damit entfällt die bisherige Wahlfreiheit der Gemeinde einmalige Straßenausbaubeiträge oder wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu erheben.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte zu dem Thema eine Informationsveranstaltung für alle Ratsmitglieder mit dem Referenten des Gemeinde- und Städtebundes, Herrn Dr. Gerd Thielmann, organisiert. Die Vortragsunterlagen wurden den Gemeinden/Stadt zur Verfügung gestellt.

Der wesentliche Unterschied der Beitragssysteme liegt darin, dass bei Ausbaumaßnahmen beim Einmalbeitrag nur die angrenzenden Grundstücke an der ausgebauten Verkehrsanlage zu Beiträgen herangezogen werden, während beim wiederkehrenden Beitrag nun alle beitragspflichtigen Grundstücke innerhalb einer Abrechnungseinheit zur Zahlung von Beiträgen veranlagt werden. Der umlagefähige Aufwand wird dadurch auf eine wesentlich größere Anzahl von beitragspflichtigen Grundstücken verteilt. Hierdurch entfällt die hohe Einmalbelastung der Anlieger an der ausgebauten Straße. Alle beitragspflichtigen Grundstücke innerhalb der Abrechnungseinheit zahlen nun kleinere Beträge, dafür aber öfter und bei jeder Baumaßnahme in der Abrechnungseinheit. Die öffentliche Einrichtung ist beim Einmalbeitrag jede einzelne Verkehrsanlage. Beim wiederkehrenden Beitrag hingegen verschmelzen alle öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb der Abrechnungseinheit zu einer öffentlichen Einrichtung.

Eine Abrechnungseinheit kann ein gesamtes Gemeindegebiet oder aber einzelne Teile einer Gemeinde sein. Dies kann nicht willkürlich gewählt werden, sondern ist von der Größe und Struktur einer Gemeinde abhängig. Bei -im Rechtssinn- kleineren Ortsgemeinden, mit einer zusammenhängend bebauten Ortslage, wird man daher eine Abrechnungseinheit bilden. Ausnahme sind lediglich trennende Zäsuren (z.B. Flüsse, Bahnlinien), räumlich entfernte Ortsteile oder gravierend strukturell unterschiedlicher Straßenausbauaufwand.

Die wiederkehrenden Beiträge werden derart abgerechnet, dass die jährlich anfallenden Kosten einer laufenden Baumaßnahme im Folgejahr abgerechnet werden. Erstreckt sich eine Baumaßnahme über mehrere Jahre, ergeht für jedes Jahr ein Bescheid in Höhe der im Vorjahr entstandenen Kosten. Wichtig ist! Werden keine Baumaßnahmen durchgeführt, bleiben diese Jahre beitragsfrei und es ergehen auch keine Beitragsbescheide. Im ländlichen Raum ist daher gerade nicht mit einer „regelmäßigen jährlichen“ Beitragsveranlagung zu rechnen, sodass der Begriff des wiederkehrenden Beitrages nicht als jährlicher oder gar routinemäßiger Beitragsbescheid missverstanden werden darf.

Bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags bleibt ein dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Anteil (sogenannter „Gemeindeanteil“) außer Ansatz. Dieser muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Anliegern zuzurechnen ist (sogenannter „Durchgangsverkehr“). Der gesetzlich verankerte „Gemeindeanteil“ beträgt mindestens 20%.

Beschlussfassung:

Die Ausschüsse empfehlen dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung

Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen gemäß dem Satzungsentwurf.

Er beschließt, eine Abrechnungseinheit für die Ortslage Bausendorf-Olkenbach zu bilden.

Er beschließt, den Gemeindeanteil für die Abrechnungseinheit der Ortslagen Bausendorf-Olkenbach auf 30 % festzusetzen.

Die Satzung tritt zum 1.1.2024 in Kraft.

Der angefügte Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratungen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Verkehrsspiegel in der Heinzeratherstraße

Die Anwohner des Anwesens Heinzertherstraße 58 haben bei Ortsvorsteher Tim Neumann angeregt wegen der schlechten Sicht bei der Ausfahrt ihres Anwesens auf die Heinzeratherstraße auf der gegenüberliegenden Seite einen Verkehrsspiegel anzubringen.

Beschlussfassung:

Nach Beratung befürworten die Ausschussmitglieder die Anbringung eines Verkehrsspiegels bei Haus Nr.58 in der Heinzeratherstraße.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Zuschussangelegenheiten;

hier: Antrag des Reitverein auf Zuschuss für einen neuen Reitplatz

Der Reit- und Zuchtverein Alftal e.V. hat mit Schreiben vom 28.08.2023 angezeigt das er einen neuen Reitplatz errichten möchte. Hierfür stellt er einen Antrag auf Förderung durch den Sportbund, die Kreisverwaltung und die Gemeinde. Damit die Voraussetzungen der Fördermaßnahme von Kreisverwaltung Bernkastel – Wittlich und des Sportbundes erfüllt sind, bedarf es auch eines Zuschusses i.H.v. 10 % der förderfähigen Kosten durch die Ortsgemeinde.

Die Kosten für den Bau eines neuen Reitplatzes belaufen sich auf 51.847,74 €. Somit würde die Förderung der Ortsgemeinde Bausendorf 5.184,77 € betragen.

Beschlussfassung:

Die Ausschüsse empfehlen dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung

Wenn die Voraussetzungen für die Erneuerung des Reitplatzes erfüllt sind und auch durch den Sportbund und die Kreisverwaltung gefördert wird, beteiligt sich die Ortsgemeinde Bausendorf ebenfalls mit 10% der förderfähigen Kosten. Hier: 5.184,77 €

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Vorschläge für den Haushaltsplan 2024

Gem. § 97 (1) GemO soll der Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres (01.01.) der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Im vorläufigen Sitzungsplan 2023 sind hierfür zum Ende des Jahres entsprechende Sitzungstermine vorgesehen.

Damit evtl. erforderliche und noch nicht vorhandene Pläne und Kostenberechnungen rechtzeitig erstellt und im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden können, wird um Vorschläge, die über die laufenden/üblichen Veranschlagungen im Haushaltsplan hinausgehen, für den Haushaltsplan 2024 gebeten.

Beschlussfassung:

Die Ausschüsse empfehlen dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung

Die Seitens des Ortsbürgermeisters und den Fraktionen zusammengetragenen Vorschläge zum Haushaltsplan 2024 werden wie vorgelegt beschlossen.

u.a. - Planung KITA Erweiterung

-

weitere Planung Neubaugebiet „Im obersten Mühlenflur“

-

Investitionen am Bauhof

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

9. Mitteilungen und Anfragen

9.1. Anschaffung Schlegelmulcher

Dieser ist inzwischen eingetroffen und wurde ausgeliefert.

9.2. Wegebaumaßnahmen wegen Starkregen aus 2021

Die Arbeiten wurden ausgeführt und sind abgeschlossen. Die Maßnahme wurde mit 40.000 € gefördert.

9.3. Zukunfts-Check-Dorf

Hier: Weiterführung des Projektes

Nach telefonischer Rücksprache mit der Kreisverwaltung sollten sich die Beteiligten zusammensetzen und beraten, was bis jetzt erarbeitet und was bereits hochgeladen wurde. Danach Besprechung mit der Kreisverwaltung, wie es weitergeführt werden soll.

9.4. Quartierskonzept: Sachstand

Nach Mitteilung von Herr Ortner ist der Antrag auf Förderung durch das KfW genehmigt, die Förderhöhe beträgt 75 % der förderfähigen Kosten. Das Land stellt ebenfalls eine Förderung i.H.v. 20% in Aussicht, hierzu muss nun noch ein separater Antrag gestellt werden. Dann erfolgt eine Ausschreibung wer das Quartierkonzept erstellen soll.

9.5. Neubaugebiet "Im obersten Mühlenflur": Sachstand

Mittlerweile ist die Stellungnahme des Büros zum Zielabweichungsverfahren bei der SGD Nord eingegangen, eine Stellungnahme der KV BKS-Wil ist ebenfalls eingegangen, eine endgültige Entscheidung kann noch bis zu 6 Monate dauern.

9.6. Bepflanzung Baugebiet Mühlenflur

Die Bepflanzung im Baugebiet Mühlenflur „I und II“ ist noch herzustellen, hier ist zu beraten ob die vorgegebene Planung im B-Plan eingehalten werden muss oder ob Abweichungen möglich sind.

9.7. Friedhof Bausendorf : Anlegung einer Rampe zur Barrierefreiheit

Die Rampe auf dem Friedhof in Bausendorf ist mit tatkräftiger Unterstützung der „Aktiven Rentner“ und der Firma Udiljak fertiggestellt. Die Kosten sind noch zu beziffern, da noch Rechnungen fehlen.

9.8. Teilnahme Einsammlung Elektroschrott

Am 04. November findet in der ganzen VG eine Sammlung von Elektroschrott statt, Frage soll sich die O.G. hieran auch beteiligen?

9.9. Sachstand Glasfaser

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Olkenbach ist soweit fertig gestellt bis auf die Mängelbeseitigung

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Bausendorf hier sind folgende Straßen bearbeitet

Wyttenbachstraße, Niederberg, Am Hypperich, Unterm Bergfried, Bergstraße, Im Blumenreich

zurzeit werden Tännenberg und Zum Weinberg bearbeitet

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Am 12.09.2023 hat eine Teilabnahme für Olkenbach, Wyttenbachstraße, Am Niederberg, Im Blumenreich und Am Hypperich stattgefunden,

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Die festgestellten Mängel bei der Wiederherstellung wurden angesprochen und protokolliert und sollen in den nächsten 4 – 6 Wochen behoben werden

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Der nächste Bauabschnitt wird in der Kondelstraße sein