Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach hat am 28.09.2023 auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153), in der z.Zt. gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber | verändert | nunmehr fest- |
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| bisher | um | gesetzt auf |
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| Euro | Euro | Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 13.828.930,00 € | 156.980,00 € | 13.985.910,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 14.113.380,00 € | 79.040,00 € | 14.192.420,00 € |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) | -284.450,00 € | 77.940,00 € | -206.510,00 € |
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| 2. im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 391.180,00 € | 217.120,00 € | 608.300,00 € |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 514.200,00 € | 0,00 € | 514.200,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.812.900,00 € | 179.100,00 € | 2.992.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -2.298.700,00 € | -179.100,00 € | -2.477.800,00 € |
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| der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit | 1.907.520,00 € | -38.020,00 € | 1.869.500,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| - | zinslose Kredite | von bisher | 0,00 | um | 0,00 € |
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| auf | 0,00 € |
| - | verzinste Kredite | von bisher | 2.298.700 € | um | - 18.700 € |
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| auf | 2.280.000 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 100.000,00 € überschritten sind.
Die §§ 3 bis 9 werden nicht geändert. Die bisherigen §§ 10 bis 12 werden unverändert §§ 11 bis 13.
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Schreiben vom 13.10.2023 Az.: 10.118211/jw mitgeteilt, dass gegen die vom Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach beschlossene Haushaltssatzung keine rechtlichen Bedenken geltend gemacht werden.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 3 Gem0 zur Einsichtnahme von
Montag, den 30.10.2023 bis einschließlich Mittwoch, den 08.11.2023
während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, daß Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.