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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 43/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2023

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach hat am 28.09.2023 auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153), in der z.Zt. gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

verändert

nunmehr fest-

bisher

um

gesetzt auf

Euro

Euro

Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

13.828.930,00 €

156.980,00 €

13.985.910,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

14.113.380,00 €

79.040,00 €

14.192.420,00 €

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)

-284.450,00 €

77.940,00 €

-206.510,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

391.180,00 €

217.120,00 €

608.300,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

514.200,00 €

0,00 €

514.200,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2.812.900,00 €

179.100,00 €

2.992.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-2.298.700,00 €

-179.100,00 €

-2.477.800,00 €

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit

1.907.520,00 €

-38.020,00 €

1.869.500,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

-

zinslose Kredite

von bisher

0,00

um

0,00 €

auf

0,00 €

-

verzinste Kredite

von bisher

2.298.700 €

um

- 18.700 €

auf

2.280.000 €

§ 10

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 100.000,00 € überschritten sind.

Die §§ 3 bis 9 werden nicht geändert. Die bisherigen §§ 10 bis 12 werden unverändert §§ 11 bis 13.

Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Traben-Trarbach, den 27.10.2023
Marcus Heintel, Bürgermeister

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Schreiben vom 13.10.2023 Az.: 10.118211/jw mitgeteilt, dass gegen die vom Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach beschlossene Haushaltssatzung keine rechtlichen Bedenken geltend gemacht werden.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 3 Gem0 zur Einsichtnahme von

Montag, den 30.10.2023 bis einschließlich Mittwoch, den 08.11.2023

während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, daß Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

56841 Traben-Trarbach, den 27.10.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Marcus Heintel, Bürgermeister