Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Enkirch waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 24.09.2025 auf den 29.09.2025, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Gemeindehauses in Enkirch, Brunnenplatz 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 26.09.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 21:25 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Roland Bender
CDU Enkirch
Ratsmitglied Anke Bauer
Ratsmitglied Knut Georg
Ratsmitglied Marie Holderbaum
Ratsmitglied Marco Kettermann
Ratsmitglied Marco Pfaul
Ratsmitglied Hans Theodor Schenk
Ratsmitglied Heinz Adolf Schütz
Ratsmitglied Sandra Schütz
SPD Enkirch
Ratsmitglied Andrea Bauer
Ratsmitglied Frank Ewein
Ratsmitglied Stefani Franz
Ratsmitglied Max Hill
Ratsmitglied Daniel Mentges
Ratsmitglied Katja Schütz
Außerdem anwesend:
1. Ortsbeigeordneter Gerald Caspari
2. Ortsbeigeordneter Mike Ewein
Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel Sebastian Schneider
Entschuldigt:
Ratsmitglied Uwe Pieper
Ratsmitglied Friedhelm Caspari
3. Ortsbeigeordneter Christoph Groh
Bürgermeister Marcus Heintel
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Enkirch war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Vorschläge für den Haushaltsplan 2026 |
| 4. | Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!" |
| 5. | Änderung in der Finanzierung der Kindertagesstätten im Landkreis Bernkastel-Wittlich |
| 6. | Mitteilungen und Anfragen |
| 6.1 | Ausbau Zum Herrenberg;Gebäudegutachten |
| 6.2 | Bauangelegenheiten |
| 6.3 | Fähre und Mollie-Card |
| 6.4 | Glasfaserausbau mit der UGG |
| 6.5 | Festwagen/Weinhoheiten |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Es lagen keine Fragen der anwesenden Einwohner vor.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden keine Einwendungen erhoben.
3. Vorschläge für den Haushaltsplan 2026
Gem. § 97 (1) GemO soll der Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres (01.01.) der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Im vorläufigen Sitzungsplan 2025 sind hierfür zum Ende des Jahres entsprechende Sitzungstermine vorgesehen.
Damit evtl. erforderliche und noch nicht vorhandene Pläne und Kostenberechnungen rechtzeitig erstellt und im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden können, wird um Vorschläge, die über die laufenden/üblichen Veranschlagungen im Haushaltsplan hinausgehen, für den Haushaltsplan 2026 gebeten.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage sowie der anstehenden Großprojekte wie Hochwasser und Starkregen-Maßnahmen sowie Ausbau der Straße „Zum Herrenberg“, machen die Fraktionen für das Haushaltsjahr 2026 keine Mittelanmeldungen.
Beschlussfassung:
Ortsbürgermeister Roland Bender schlägt folgende notwendige Mittelanmeldungen für 2026 vor:
3.500 € Ersatzbeschaffung Anhänger Bauhof (der alte Anhänger hat keinen TÜV mehr erhalten)
5.000 € Erneuerung Telefon-Anlage und Türklingel-Anlage Kita
20.000 € notwendige und ergänzende Instandhaltung für sanitäre und technische Anlagen Wohnmobilstellplatz
1.000 € Verkehrsspiegel Ecke Kirchstraße / Am Wochenmarkt (bei dem Torbogen zur Kirche)
Abstimmungsergebnis:
Mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"
Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.
Die Politik auf Bundes- und Landesebene „muss sich endlich ehrlich machen“, soll die kommunale Selbstverwaltung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV-RP nicht kollabieren.
Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.
Der Ortsgemeinderat befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat. Dieses beinhaltet zusammengefasst:
Abstract – Forderungspapier „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“
Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, überbordende Bürokratie, eingeschränkte Planungshoheit und überlastetes Ehrenamt akut gefährdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern.
Zentrale Forderungen sind:
| - | Finanzielle Eigenständigkeit: |
| Reformansätze des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zur Finanzierung von Sozial-und Jugendhilfelasten; Einführung eines bundesstaatlichen Konnexitätsprinzips bzw. Schärfung des Konnexitätsprinzips nach Art. 49 Abs. 5 LV-RP; Stärkung und Verstetigung der Finanzausgleichs- bzw. Gesamtschlüsselmasse und Abbau zweckgebundener Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen. |
| - | Planungs- und Handlungshoheit: |
| Einschränkung übergeordneter Eingriffe; Sicherung von Abstandsflächen bei Energieanlagen; Erhalt wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und bedarfsgerechte Finanzierung von Infrastruktur. |
| - | Entbürokratisierung und Stärkung des Ehrenamtes: |
| Vereinfachung von Vergabe- und Verwaltungsverfahren; Digitalisierung; flächendeckende Aufgabekritik und Reduzierung von Standards auf ein unabdingbares Maß sowie Unterstützung des Ehrenamtes durch das Land gegenüber Arbeitgebern |
| Die Gemeinden fordern spürbare gesetzliche und finanzielle Maßnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken. |
| Eine Weiterleitung und Beschlussfassung durch die Ortsgemeinderäte wurde seitens des GStB empfohlen. |
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat Enkirch schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen.
Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Änderung in der Finanzierung der Kindertagesstätten im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Der Kreistag Bernkastel-Wittlich hat in seiner Sitzung am 30.06.2025 die Beteiligung der kreisangehörigen Ortsgemeinden, Städte und Gemeinden an den Finanzierungskosten für die Kindertagesstätten neu geregelt. Bisher erfolgte die Finanzierung des Anteiles des Landkreises als örtlicher Träger der Jugendhilfe an den Personalkosten für die Kindertagesstätten über die allgemeine Kreisumlage.
Nunmehr hat der Landkreis eine gesonderte Beteiligung auf der Grundlage des Kindertagesstättengesetzes mittels einer entsprechenden Satzung
(satzung-ueber-die-finanzierung-von-kindertageseinrichtungen-ab-01.07.2021-unterschrieben.pdf) beschlossen.
Die bisherige finanzielle Beteiligung der Ortsgemeinden/Stadt erfolgte anteilig an den Personalkosten (ca. 10-12 % je nach Angebot/Gruppenstruktur) sowie durch Übernahme der Sach- und Investitionskosten im Rahmen der Bauträgerschaft sowohl für Kindertagesstätten in kommunaler als auch aus kirchlicher Trägerschaft.
Mit der Neuregelung werden durch den Landkreis 100 % der Personalkosten kommunaler und sonstiger freier Träger und 99 % der kirchlichen Träger übernommen. Zusätzlich werden 3,5 % der Personalkosten als sog. Anteil an den notwendigen Kosten (entspricht Anteil an Sachkosten) übernommen.
Im Gegenzug erhebt der Landkreis von den Gemeinden eine zusätzliche Umlage in Höhe von 19 % der zugrunde liegenden Gesamtkosten. Aufteilungsschlüssel der Umlage ist hier 25 % nach den Einwohnern und 75 % nach der Kinderzahl der jeweiligen Gemeinde.
Anlass dieser Entscheidung war u.a. auch die Neuregelung der Deckung der Personalkosten für Kindertagesstätten auf Landesebene für sämtliche also sowohl kirchliche, freie, als auch kommunale Träger.
Die Satzung wurde rückwirkend zum 01.07.2021 im Kraft gesetzt. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass in Kürze entsprechende Umlageforderungen des Landkreises ab diesem Zeitpunkt erfolgen werden. Verwaltungsseitig wird auf der Grundlage von vorliegenden Probeberechnungen davon ausgegangen, dass mit dieser Neureglung eine in Teilen erhebliche Mehrbelastung der Ortsgemeinden/Stadt erfolgen wird. Die konkret erwarteten finanziellen Auswirkungen für die jeweilige Gemeinde sind weiter unten aufgeführt.
Insofern wird auch auf die Ortsbürgermeisterdienstbesprechung des Landkreises Bernkastel-Wittlich am 21.07.2025 verwiesen.
Zwischenzeitlich hat der Landkreis erste Umlageforderungen mittels Bescheid für das Jahr 2025 festgesetzt. Da bisher eine konkrete Beratung in den Ortsgemeinden nicht möglich war, wurde verwaltungsseitig fristwahrend gegen diese Bescheide Widerspruch eingelegt, da noch einige Fragen hinsichtlich des Berechnungsmodus und des Inkrafttretens abschließend geklärt werden müssen. Gleichzeitig wurde das Ruhen des Verfahrens bis zur abschließenden Klärung der offenen Fragen beantragt. Allerdings hat der Widerspruch bei der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten keine aufschiebende Wirkung.
Insofern werden die entspr. Zahlungen unmittelbar fällig. Entsprechende Haushaltsmittel sind, sofern eine Pflicht zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans nicht besteht, außerplanmäßig bereitzustellen.
Mit Bescheid vom 22.07.2025 wurden für das Haushaltsjahr 2025 Abschlagszahlungen auf die Kita-Umlage in Höhe von 129.600 € festgesetzt. Entsprechende Haushaltsmittel waren bisher nicht veranschlagt und müssten demnach außerplanmäßig bereitgestellt werden. Da es sich hierbei um erhebliche außerplanmäßige Aufwendungen handelt, ist die vorherige Zustimmung des Gemeinderates gem. § 100 Abs. 1 GemO erforderlich. Aufgrund der höheren Personal- und Sachkostenzuwendungen, die die Ortsgemeinde vom Landkreis erhält, verbleibt im Haushaltsjahr 2025 planmäßig ein Mehraufwand in Höhe von 13.000 €.
Beschlussfassung:
| a) | Der Ortsgemeinderat stimmt der fristwahrenden Einlegung des Widerspruches bis zur endgültigen Klärung der offenen Fragen zu. Über die finale Durchführung des Widerspruchsverfahrens erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung. |
| b) | Der Ortsgemeinderat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 129.600 € zur Leistung von Abschlagszahlungen auf die Kita-Umlage des Landkreises Bernkastel-Wittlich für das Haushaltsjahr 2025. |
Abstimmungsergebnis:
Mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Mitteilungen und Anfragen
6.1. Ausbau Zum Herrenberg;
Gebäudegutachten
Auf die bisherigen Beratungen in der Sache wird verwiesen.
Der Ausbau der Gemeindestraße „Zum Herrenberg“ erfolgt als Gemeinschaftsmaßnahme mit den Verbandsgemeindewerken Traben-Trarbach. Mit der Maßnahme soll möglichst im Jahr 2026 begonnen werden. Derzeit werden von den beteiligten Planungsbüros die Planunterlagen aktualisiert.
Bedingt durch die angrenzende, enge Bebauung haben sich die Baubeteiligten darauf verständigt, im Vorfeld der Baumaßnahme, ein Gebäudegutachten zu erstellen. Die erforderlichen Leistungen wurden durch die Verbandsgemeindewerke beschränkt ausgeschrieben. Durch die Werkleitung wurde durch Eilentscheidung vom 07.08.25 der Auftrag für ein Beweissicherungsgutachten an das Sachverständigenbüro Daum aus Trier, Angebotssumme brutto 47.056,49 Euro, vergeben.
Die Ortsgemeinde beteiligt sich zu 50% an diesen anfallenden Kosten. Diese Kosten sind Teil der Gesamtmaßnahme und werden über die wiederkehrende Straßenausbaumaßnahme auf die Bevölkerung umgelegt.
Der Ortsgemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
6.2. Bauangelegenheiten
Auf der Grundlage des § 4 a der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Enkirch wurde durch den Ortsbürgermeister zu den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben das Einvernehmen erteilt:
| • | BR66.2025 | Gemarkung Enkirch, Flur 40, Flurstück 120 u.a. (Starkenburger Weg) |
|
| Errichtung Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnung |
| • | BR67.2025 | Gemarkung Enkirch, Flur 48, Flurstück 24/1 (Im Frechert) |
|
| Abriss Wintergarten und Anbau Wohnraum mit Balkon |
| • | BR68.2025 | Gemarkung Enkirch, Flur 52, Flurstück 1/2 u.a. (Am Späner Acker) |
|
| Umnutzung Lagerhalle zu einer Wäscherei… |
Der Ortsgemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
6.3. Fähre und Mollie-Card
Der Ortsbürgermeister berichtet: „Die Fähre wird auch aufgrund der „Mollie-Card“ sehr stark frequentiert. Der neue Fährmann Stefan van den Bergh macht eine sehr gute Arbeit. Die Zusammenarbeit mit unseren Gemeindearbeitern und Achim Hirsch funktioniert prima.
Durch die Vergünstigungen im ÖNPV läuft auch das Projekt „Mollie-Card“ richtig gut.
Die örtlichen Vergünstigungen wie Fähre und Cobi-Golf-Anlage werden sehr, sehr stark angenommen. Für das kommende Jahr stelle ich der Gemeinde die neue „Fußball-Billard“ Anlage kostenlos als „Mollie-Card-Leistung“ zur Verfügung.“
Die Verwaltung wird gebeten, dem Ortsgemeinderat Zahlen zur Nutzung der Fähre von Personen mit der „Mollie-Card“ vorzulegen.
6.4. Glasfaserausbau mit der UGG
Der Vorsitzende erläutert:
„Nachdem ich bereits unzählige Male sowohl schriftlich per E-Mail aber auch bei Ortsterminen persönlich, eine neue Info-Veranstaltung der UGG für die interessierten Bürgerinnen und Bürger angemahnt habe wurde mir mit Schreiben vom 25.09. folgendes mitgeteilt:
„Vielen Dank für die übermittelten Information und entschuldigen Sie bitte, die späte Rückmeldung.
Vor der Wiederherstellung müssen wir die Netze prüfen und verschiedene Restarbeiten erledigen, wie beispielsweise Lücken schließen, Einblasen usw.. Da sonst erneute Aufbrüche in wiederhergestellten Straßen und Wegen ggf. notwendig werden.
Aktuell sind wir in intensiver Abstimmung mit der Firma Moncobra, um dies so schnell wie möglich zu gewährleisten.
Die Durchführung einer Informationsveranstaltung der UGG ist intern bereits beschlossen.
Wir sind jedoch der Überzeugung, dass der größtmögliche Mehrwert für die Gemeinde – insbesondere die Beseitigung von Unsicherheiten und die Generierung neuer Vertragsabschlüsse – erst dann erzielt wird, wenn ein deutlich sichtbarer Fortschritt bei den Tiefbau- und Wiederherstellungsarbeiten vor Ort erkennbar ist.
Wir bitten um Verständnis für diesen sequenziellen Ablauf und versichern Ihnen, dass wir die Wiederherstellung mit Nachdruck vorantreiben.
UGG“
Das ist der aktuelle Sachstand.
Hier nochmal für Bürgerinnen und Bürger die Kontaktdaten der UGG für Fragen:
E-Mail: wohnungswirtschaft@unseregrueneglasfaser
Tel.: 089 – 20 19 59 69 (Mo.-Fr. 9 – 17 Uhr)
6.5. Festwagen/Weinhoheiten
Roland Bender berichtet von den Cannstadter Wasen:
„Am vergangenen Wochenende nahmen die Enkircher Weinhoheiten mit unserem Festwagen und ca. 40 Personen, am Umzug des „Cannstadter Wasens“ teil. Im Fernsehen war der Prunkwagen zu sehen, Es war sicher wieder eine tolle Werbung für unseren Ort. Mein herzlicher Dank an Gaby und Bernd Pfaul und ihre Mannschaft. Am 13.10.25 geht es dann noch nach Neustadt/Weinstraße zum Umzug.“