-öffentlicher Teil-
über die Sitzung des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) vom 09.09.2025
Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 03.09.2025 auf den 09.09.2025, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Burg (Mosel), Schulstraße 8, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 05.09.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 21:45 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Rudolf Bucher
1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Christ
Ratsmitglied Karin Klein
Ratsmitglied Peter Meurer
Ratsmitglied Klaudia Morsch
Ratsmitglied Christoph Müller
Ratsmitglied Manfred Schorn
Außerdem anwesend:
Bürgermeister Marcus Heintel
Schriftführer Dieter Woite
Entschuldigt:
2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Inga Desch
Ratsmitglied Lothar Nahlen
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Bildung von Geschäftsbereichen |
| 4. | Vorschläge für den Doppelhaushaltsplan 2026 und 2027 |
| 5. | Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!" |
| 6. | Änderung in der Finanzierung der Kindertagesstätten im Landkreis Bernkastel-Wittlich |
| 7. | Mitteilungen und Anfragen |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Es waren keine Einwohner anwesend.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Sitzung der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Burg vom 03.06.2025 wurden keine Einwendungen erhoben.
3. Bildung eines Geschäftsbereichs
Unter Bezugnahme auf die bisherigen Beratungen sowie die Beschlussfassung vom 04.06.2025 über die IV. Satzungsänderung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Burg, welche die Festlegung der Anzahl der Geschäftsbereiche sowie Regelungen für eine Aufwandsentschädigung für die Beigeordneten enthält, wird verwiesen.
Nach Inkrafttreten der v.g IV. Satzungsänderung wird in Vertretung durch den Ortsbürgermeister folgender Geschäftsbereich gebildet:
Geschäftsbereich: Tourismusförderung
Der Geschäftsbereich bzw. die Leitung des Geschäftsbereiches Tourismusförderung wird der 2. Beigeordneten Frau Inga Desch übertragen
Die Übertragung der Geschäftsbereiche endet mit Ablauf der Amtszeit der Beigeordneten.
Die Bildung der Geschäftsbereiche bedarf der Zustimmung des Ortsgemeinderates.
Im Rahmen der Beratung dieses Tagesordnungspunktes sind die Beigeordneten von der Beratung und – sofern Mitglied des Ortsgemeinderates – auch von der Beschlussfassung gem. § 22 GemO ausgeschlossen
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Bildung bzw. der Übertragung des Geschäftsbereiches gem. § 50 Abs. 4 Satz 4 GemO wie vor an Frau Inga Desch ab dem 01.10.2025 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. Vorschläge für den Doppelhaushaltsplan 2026 und 2027
Gem. § 97 (1) GemO soll der Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres (01.01.) der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Im vorläufigen Sitzungsplan 2025 sind hierfür zum Ende des Jahres entsprechende Sitzungstermine vorgesehen.
Damit evtl. erforderliche und noch nicht vorhandene Pläne und Kostenberechnungen rechtzeitig erstellt und im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden können, wird um Vorschläge, die über die laufenden/üblichen Veranschlagungen im Haushaltsplan hinausgehen, für den Doppelhaushaltsplan 2026 und 2027 gebeten.
Beschlussfassung:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat für die nachfolgend aufgeführte
Maßnahmen/ Projekte entsprechende Gelder in der Haushalt 2026 - 2027 einzustellen:
| (20.000 € stehen bereits im Haushalt – Beschluss -siehe Beschluss v. 18.09.2023 und 7.13 v. 30.09.2024-) |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"
Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.
Die Politik auf Bundes- und Landesebene „muss sich endlich ehrlich machen“, soll die kommunale Selbstverwaltung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV-RP nicht kollabieren.
Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.
Der Ortsgemeinderat befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat. Dieses beinhaltet zusammengefasst:
Abstract – Forderungspapier „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“
Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, überbordende Bürokratie, eingeschränkte Planungshoheit und überlastetes Ehrenamt akut gefährdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern.
Zentrale Forderungen sind:
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| - | Finanzielle Eigenständigkeit: |
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| Reformansätze des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zur Finanzierung von Sozial-und Jugendhilfelasten; Einführung eines bundesstaatlichen Konnexitätsprinzips bzw. Schärfung des Konnexitätsprinzips nach Art. 49 Abs. 5 LV-RP; Stärkung und Verstetigung der Finanzausgleichs- bzw. Gesamtschlüsselmasse und Abbau zweckgebundener Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen. |
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| - | Planungs- und Handlungshoheit: |
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| Einschränkung übergeordneter Eingriffe; Sicherung von Abstandsflächen bei Energieanlagen; Erhalt wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und bedarfsgerechte Finanzierung von Infrastruktur. |
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| - | Entbürokratisierung und Stärkung des Ehrenamtes: |
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| Vereinfachung von Vergabe- und Verwaltungsverfahren; Digitalisierung; flächendeckende Aufgabekritik und Reduzierung von Standards auf ein unabdingbares Maß sowie Unterstützung des Ehrenamtes durch das Land gegenüber Arbeitgebern |
Die Gemeinden fordern spürbare gesetzliche und finanzielle Maßnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen.
Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Änderung in der Finanzierung der Kindertagesstätten im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Der Kreistag Bernkastel-Wittlich hat in seiner Sitzung am 30.06.2025 die Beteiligung der kreisangehörigen Ortsgemeinden, Städte und Gemeinden an den Finanzierungskosten für die Kindertagesstätten neu geregelt. Bisher erfolgte die Finanzierung des Anteiles des Landkreises als örtlicher Träger der Jugendhilfe an den Personalkosten für die Kindertagesstätten über die allgemeine Kreisumlage.
Nunmehr hat der Landkreis eine gesonderte Beteiligung auf der Grundlage des Kindertagesstätten Gesetzes mittels einer entsprechenden Satzung (satzung-ueber-die-finanzierung-von-kindertageseinrichtungen-ab-01.07.2021-unterschrieben.pdf) beschlossen.
Die bisherige finanzielle Beteiligung der Ortsgemeinden/Stadt erfolgte anteilig an den Personalkosten (ca. 10-12 % je nach Angebot/Gruppenstruktur) sowie durch Übernahme der Sach- und Investitionskosten im Rahmen der Bauträgerschaft sowohl für Kindertagesstätten in kommunaler als auch aus kirchlicher Trägerschaft
Mit der Neuregelung werden durch den Landkreis 100 % der Personalkosten kommunaler und sonstiger freier Träger und 99 % der kirchlichen Träger übernommen. Zusätzlich werden 3,5 % der Personalkosten als sog. Anteil an den notwendigen Kosten (entspricht Anteil an Sachkosten) übernommen.
Im Gegenzug erhebt der Landkreis von den Gemeinden eine zusätzliche Umlage in Höhe von 19 % der zugrunde liegenden Gesamtkosten. Aufteilungsschlüssel der Umlage ist hier 25 % nach den Einwohnern und 75 % nach der Kinderzahl der jeweiligen Gemeinde.
Anlass dieser Entscheidung war u.a. auch die Neuregelung der Deckung der Personalkosten für Kindertagesstätten auf Landesebene für sämtliche also sowohl kirchliche, freie, als auch kommunale Träger.
Die Satzung wurde rückwirkend zum 01.07.2021 im Kraft gesetzt. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass in Kürze entsprechende Umlageforderungen des Landkreises ab diesem Zeitpunkt erfolgen werden. Verwaltungsseitig wird auf der Grundlage von vorliegenden Probeberechnungen davon ausgegangen, dass mit dieser Neureglung eine in Teilen erhebliche Mehrbelastung der Ortsgemeinden/Stadt erfolgen wird. Die konkret erwarteten finanziellen Auswirkungen für die jeweilige Gemeinde sind weiter unten aufgeführt.
Insofern wird auch auf die Ortsbürgermeisterdienstbesprechung des Landkreises Bernkastel-Wittlich am 21.07.2025 verwiesen.
Zwischenzeitlich hat der Landkreis erste Umlageforderungen mittels Bescheid für das Jahr 2025 festgesetzt. Da bisher eine konkrete Beratung in den Ortsgemeinden nicht möglich war, wurde verwaltungsseitig fristwahrend gegen diese Bescheide Widerspruch eingelegt, da noch einige Fragen hinsichtlich des Berechnungsmodus und des Inkrafttretens abschließend geklärt werden müssen. Gleichzeitig wurde das Ruhen des Verfahrens bis zur abschließenden Klärung der offenen Fragen beantragt. Allerdings hat der Widerspruch bei der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten keine aufschiebende Wirkung.
Insofern werden die entspr. Zahlungen unmittelbar fällig. Entsprechende Haushaltsmittel sind, sofern eine Pflicht zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans nicht besteht, außerplanmäßig bereitzustellen.
Mit Bescheid vom 22.07.2025 wurden für das Haushaltsjahr 2025 Abschlagszahlungen auf die Kita-Umlage in Höhe von 26.400 € festgesetzt. Die Ortsgemeinde Burg hat sich bisher anteilig an den Personal- und Sachkosten der Kindertagesstätte Reil beteiligt, diese Ausgleichszahlungen entfallen zukünftig. Im laufenden Jahr waren daher Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € veranschlagt. Der Differenzbetrag in Höhe von 6.400 € müsste demnach außerplanmäßig bereitgestellt werden. Da es sich hierbei um erhebliche außerplanmäßige Aufwendungen handelt, ist die vorherige Zustimmung des Gemeinderates gem. § 100 Abs. 1 GemO erforderlich.
Beschlussfassung:
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| a) | Der Ortsgemeinderat stimmt der fristwahrenden Einlegung des Widerspruches bis zur endgültigen Klärung der offenen Fragen zu. Über die finale Durchführung des Widerspruchsverfahrens erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung. |
| Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen; 1 Nein-Stimme | ||
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| b) | Der Ortsgemeinderat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.400 € zur Leistung von Abschlagszahlungen auf die Kita-Umlage des Landkreises Bernkastel-Wittlich für das Haushaltsjahr 2025. |
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| Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimmen; 6 Nein-Stimme |
7. Mitteilungen und Anfragen
Über nachfolgende Angelegenheiten wurde informiert.
| 7.1 | Dorfbegehung in Bezug auf Müllablagerungen |
| 7.2 | Parksituation in der Ortslage Burg |
| 7.3 | Vandalismus am Pavillon am Freizeitplatz (Dachbeschädigung…bereits repariert) |
| 7.4 | Glasfaserausbau in der Ortslage Burg |
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| -Demnächst Beratungstermine im Bürgerhaus; |
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| Termine werden öffentlich bekannt gemacht im Mitteilungsblatt der VG |
| 7.5 | Info Lärmschutz/ Verkehrsberuhigung B53 |
| 7.6 | Unfallschaden an der Natursteinmauer zwischen Burg und Reil in Fahrtrichtung Reil |
| 7.7 | Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel am südlichen Ortseingang. |