für das Haushaltsjahr 2019
Die Verbandsversammlung des Tourismuszweckverbandes hat am 15.10.2019 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende 1.Nachtragshaushaltssatzung beschlossen.
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: | ||||
gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro | ||
1. | im Ergebnishaushalt | |||
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 400.140,00 € | -95.000,00 € | 305.140,00 € | |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 400.140,00 € | -95.000,00 € | 305.140,00 € | |
der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag (-) auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | |
2. | im Finanzhaushalt | |||
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 15.000,00 € | 19.000,00 € | 34.000,00 € | |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -15.000,00 € | -19.000,00 € | -34.000,00 € | |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 15.000,00 € | 19.000,00 € | 34.000,00 € |
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
- zinslose Kredite | von bisher | 0,00 | um | 0,00 € |
auf | 0,00 € | |||
- verzinste Kredite | von bisher | 15.000 € | um | 19.000 € |
auf | 34.000 € |
Die §§ 3 bis 7 werden nicht geändert.
56841 Traben-Trarbach, den 31.10.2019
Tourismuszweckverband Traben-Trarbach-Kröv
Marcus Heintel, Verbandsvorsteher
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 2 Gem0 zur Einsichtnahme von
Montag, den 04.11.2019 bis
einschließlich Dienstag, den 12.11.2019
während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, daß Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
oder | |
2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.