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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 44/2022
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel

54470 Bernkastel-Kues, 26.10.2022

Görresstraße 10

Telefon: 06531/ 956 169

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Telefax: 06531/ 956 103

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Starkenburger Höhe

E-Mail: lukas.pull@dlr.rlp.de

Aktenzeichen: 11125-HA5.1

Internet: www.dlr-mosel.rlp.de

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Starkenburger Höhe

Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin

über die Ergebnisse der Wertermittlung

gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Starkenburger Höhe, Landkreis Bernkastel-Wittlich liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am

Montag, dem 21.11.2022 in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr

im Gemeindehaus Burenstraße 13 in 56843 Starkenburg

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Bedienstete des DLR Mosel zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) wird festgesetzt auf

Montag, dem 21.11.2022 um 11.00 Uhr

im Gemeindehaus Burenstraße 13 in 56843 Starkenburg

zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.

Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Starkenburger Höhe zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich bis zum 09.12.2022 erhoben werden. Außerdem ist es möglich, die Einwendungen während des Planwunschtermins zur Niederschrift vorzubringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widersprüche gegen die Wertermittlung anzusehen sind. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht. Erst hiergegen ist es möglich, Widerspruch einzulegen.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen. Wenn keine Einwendungen gegen die Wertermittlungsergebnisse erhoben werden wollen, ist das Erscheinen im Anhörungs- und Erläuterungstermin am 21.11.2022 nicht erforderlich.

Der Termin zur Abgabe der Planwünsche gemäß § 57 FlurbG beginnt am

Montag, dem 21.11.2022

im Gemeindehaus Burenstraße 13 in 56843 Starkenburg

Zu diesem Termin werden alle Teilnehmer durch gesonderte Anschreiben mit Vergabe von Einzelterminen geladen. Wir bitten darum, diesen Termin im Interesse der übrigen Beteiligten und zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Abgabe der Plan-wünsche unbedingt einzuhalten.

Zu diesem Planwunschtermin bitten wir folgende Unterlagen mitzubringen:

a)

den Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes,

b)

sämtliche öffentlichen Urkunden, die sich auf die der Flurbereinigung Starkenburger Höhe unterliegenden Grundstücke beziehen und zur Klärung der Rechtsverhältnisse dieser Grundstücke beitragen, z.B. Erbscheine, öffentliche Testamente, Erbverträge, notarielle Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge mit Auflassung, Zuschlagsbeschlüsse bei Zwangsversteigerungen, Ausschlussurteile im Aufgebotsverfahren, Enteignungsbeschlüsse, sowie Auszüge aus Grundbuch und Kataster.

Auch wer keine Wünsche vorbringt, wird nach den Bestimmungen des FlurbG (§§ 44 bis 55) abgefunden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fahrtkosten und sonstige Auslagen zur Wahrnehmung des Anhörungs- und Erläuterungstermins sowie des Planwunschtermins nicht erstattet werden.

Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem DLR Mosel eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke können beim DLR Mosel, Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues angefordert werden, beim Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Marco Kettermann, Starkenburger Höfe 2a, 56843 Starkenburg oder Herrn Ortsbürgermeister Jörg Emmerich, Burenstraße 2, 56843 Starkenburg in Empfang genommen werden oder unter der Internetadresse www.dlr-mosel.rlp.de heruntergeladen werden.

Im Auftrag
Gez. Tobias Nelius