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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 44/2023
Burg - amtlich
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Rückschnitt von Hecken und Stäuchern in der Gemeinde Burg (Mosel)

Mit Beginn des Novembers ist die Zeit gekommen, um Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden.

Wir bitten Sie als Grundstückseigentümer innerhalb des Ortes und auch im Bereich der Weinberge und Wirtschaftswege Ihrer Verpflichtung für das Zurückschneiden und auch das Reinigen der Bordsteine und Rinnen nachzukommen.

Hecken, Büsche, Äste und Zweige dürfen nicht in das sogenannte „Lichtraumprofil“ der Straße oder des Weges hineinragen, weil dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird. Der regelmäßige Rückschnitt ist Pflicht für die Grundstücksbesitzer, um eine Behinderung für Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge durch überhängende Äste und Zweige zu vermeiden.

Das Schnittgut können Sie auf unserem Grünschnittplatz kostenlos ablegen.

Sollten Sie als Grundstückseigentümer nicht in der Lage sein, die Arbeiten selbst durchzuführen, kann die Ortsgemeinde die Arbeiten gegen Übernahme der Kosten ausführen.

Ortsgemeinde Burg (Mosel)
Rudi Bucher