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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 44/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach im Bereich „Moselvorland“ in der Ortsgemeinde Kinheim

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 beschlossen, das Beteiligungsverfahren durchzuführen. Dies umfasst die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (kurz: BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB an.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach umfasst neben einer Planzeichnung die dazugehörige Begründung sowie einen Umweltbericht mit seinen Anlagen. Dieser Umweltbericht umfasst Informationen über:

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planungsrelevante Fachgesetze zu den Themen: Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter

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die Methodik der Umweltprüfung zu den zuvor genannten Schutzgütern, den aktuellen Zustand, eine Beschreibung der jeweiligen Funktionszusammenhänge sowie eine Bewertung der Schutzgüter hinsichtlich ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit

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standortbezogene Detailprüfungen zu den Bereichen Biotopbestand, überörtliche Planungen und Fachplanungen, besondere Funktionen für die Schutzgüter, Berücksichtigung von Vorbelastungen, Darstellung und Bewertung aus der Nutzungsänderung resultierender Funktionsbeeinträchtigungen, landespflegerische Zielvorstellungen, zusammenfassende Standortbeurteilung, Ermittlung des Kompensationsbedarfs, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen

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eine artenschutzrechtliche Prüfung

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Vermeidung von Emissionen, sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern

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die Nutzung erneuerbarer Energien, sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Diese Unterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

Montag, den 11. November 2024 bis

zum Freitag, dem 13. Dezember 2024

in der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Verwaltungsstelle Kröv, Rathaus, Robert-Schuman-Straße 65, 54536 Kröv, Zimmer A 204, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und zur allgemeinen Information öffentlich aus.

Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach im Bereich „Moselvorland“ in der Ortsgemeinde Kinheim können bis zum 19.12.2024 (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben – Trarbach, Verwaltungsstelle Kröv, Robert-Schuman-Str. 65, 54536 Kröv abgegeben werden.

Die Einsichtnahme in die Planung ist auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung unter www.vgtt.de (Rathaus & Politik, Bauamt / Beteiligungsverfahren) möglich.

Betroffen sind folgende Parzellen: Gemarkung Kinheim, Flur 21, Flurstücke 184/1, 185, 186, 230, 236, 237 tlw., 181, 180/3, 180/4, 180/1, 180/2, 179/1, 179/2, 178/1, 178/2, 177, 175/1, 175/2, 176, 174/1, 174/2, 191/30, 145/25, 191/3, 173, 145/26, 191/29, 172, 145/27, 191/33, 171, 145/28, 191/14, 170, 145/29, 191/13, 168, 145/30, 191/12, 167, 145/31, 191/11, 166, 145/32, 191/10, 165, 145/33, 191/9, 164, 145/34, 191/8, 163, 145/35, 191/28, 159, 160, 161, 162, 158, 153, 154, 155, 156, 157, 152, 145/36, 191/27, 151, 150, 148, 147, 149, 191/26, 187, 231, 189/2, 191/25, 189/1, 189/3, 188, 191/7, 145/19, 191/6, 145/18, 191/1, 192, 145/15, 191/4, 191/5, 194/1, 229, 232, 235, 238 tlw., 145/17, 191/16, 195, 196, 197, 145/16, 191/2, 199, 198, 233, 191/15, 205/1, 206, 205/2, 207, 208/1, 208/2, 209/1, 191/24, 209/2, 191/23, 210, 191/22, 211, 191/21, 212, 191/20, 213, 191/19, 214, 191/18, 215, 216/1, 216/3, 191/17, 216/4, 191/31, 191/32, 219/2, 217/1, 217/2, 145/7, 228 tlw., 234 tlw., 239 tlw., 224/1 tlw., 224/2 tlw., 145/3 tlw.

Zur besseren Übersicht ist der Geltungsbereich auf dem nachfolgenden Plan kenntlich gemacht.

Nicht fristgerecht, während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegebene Stellungnahmen, können bei der Beschlussfassung über die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach im Bereich „Moselvorland“ in der Ortsgemeinde Kinheim unberücksichtigt bleiben, sofern die Verbandsgemeinde Traben Trarbach deren Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Planes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

54841 Traben-Trarbach, den 01.11.2024
Für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
(Marcus Heintel)
Bürgermeister