Die Mitglieder des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 26.09.2023 auf den 02.10.2023, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 29.09.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 17:36 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel
Ausschussmitglied (RM) Rüdiger Nilles
Ausschussmitglied (RM) Hans-Joachim Weinmann
Ausschussmitglied (RM) Dirk Reichert
Ausschussmitglied (RM) Kai Uwe Schühlein
Ausschussmitglied (RM) Klaus Dieter Müllen
Ausschussmitglied (RM) Walter Klink
Ausschussmitglied (sachkundige Bürgerin) Dorothea Brendle
Ausschussmitglied (RM) Gerhard Lettl
Außerdem anwesend:
Beschäftigtenvertreter Achim Knod
1. Beigeordneter Eugen Klein
2. Beigeordnete Anja Bindges
3. Beigeordneter Wilhelm Müllers
Werkleiter und Schriftführer Jens Burch
Beschäftigtenvertreter Jan Keppler, in Vertretung von Wolfgang Löwen
Entschuldigt:
Ausschussmitglied (RM) Roland Bender
Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Jörg Spier
Beschäftigtenvertreter Frank Pohl
Beschäftigtenvertreter Wolfgang Löwen wwurde vertreten durch Jan Keppler
Beschäftigtenvertreterin Iris Bindges
stellvertretender Werkleiter Andreas Römer
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Werkausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 19.07.2023 |
| 2. | Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach Los 5-1: Herstellung von Zaunanlagen, Auftragsvergabe |
| 3. | Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach Los 5.2: Herstellung von Geländern und Handläufen, Auftragsvergabe |
| 4. | Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach Los 5.3: Herstellung eines Schiebetores, weitere Vorgehensweise |
| 5.1 | Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach Beantragung eines neuen Wasserrechtes und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Bengel Ingenieurleistungen für die Planung und den Bau von Grundwassermessstellen, Auftragsvergabe |
| 5.2 | Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach Beantragung eines neuen Wasserrechtes und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Bengel Technische Ausrüstung der Grundwassermessstellen und Betreuung der Messungen und Datenauslesung, Auftragsvergabe |
| 5.3 | Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach Beantragung eines neuen Wasserrechtes und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Bengel; Ingenieursleistungen für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchführung eines kontrollierten Betriebes an den vier Brunnen, Auswertung von Daten der Grundwassermessstellen, Auftragsvergabe |
| 6. | Neubau eines Regenrückhaltebeckens Gewerbegebiet "Mont Royal", Stadtteil Traben Anschaffung eines Abflussreglers für das Auslaufbauwerk, Auftragsvergabe |
| 7. | Teilerneuerung des Abwasserverbindungssammlers Mont Royal-Kröv - Weitere Vorgehensweise |
| 8. | Kläranlage Kinheim-Kindel Anschaffung eines Sandwäschers, Auftragsvergabe |
| 9. | Mitteilungen und Anfragen |
Öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 19.07.2023
Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 19.07.23 werden nicht erhoben.
2. Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach
Los 5-1: Herstellung von Zaunanlagen, Auftragsvergabe
Bereits in der Sitzung des Werkausschusses vom 19.12.2022 war die Angelegenheit Gegenstand der Beratungen. Seinerzeit wurden die Leistungen Zaunanlagen, Geländer, Handläufe und Schiebetor als ein Los ausgeschrieben. Am Eröffnungstermin lag ein Angebot über insgesamt 526.931,76 €/brutto vor. Die seinerzeitige Kostenschätzung belief sich auf 417.000,00 €/brutto.
Aufgrund der hohen Differenz zwischen Kostenschätzung und Angebot wurde von der Werkleitung angeregt, die Ausschreibung aufzuheben und die Leistungen losweise auszuschreiben. Die Aufhebung der Ausschreibung wurde in der Sitzung am 19.12.2022 beschlossen.
Die losweise Neuausschreibung ist zwischenzeitlich erfolgt.
Die Angebotssummen für die Lose 1 und 2 belaufen sich auf insgesamt 318.726,28 €/brutto. Die Kostenprognose des Ingenieurbüros belief sich aufgrund der durchgeführten Anpassungen auf 452.077,31 €/brutto.
Es bleibt festzuhalten, dass die Aufhebung der ursprünglichen Ausschreibung die richtige Entscheidung war. Hierdurch konnte eine erhebliche Kostenreduktion erreicht werden. Unter Berücksichtigung des noch anzuschaffenden Schiebetors wird die Einsparung ca. 160.000,00 €/brutto betragen.
15 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 05.09.2023, 10:00 Uhr 2 gültige elektronische Angebote vor.
Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Die zur Bezuschlagung vorgeschlagenen Angebote erfüllen die Voraussetzungen zur Angebotsannahme.
Das ausschreibende Planungsbüro hat die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.
Preisspiegel:
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt die Fa. Draht und Zaun GmbH, Hattingen, mit der Errichtung der Zaunanlagen zum Angebotspreis von 258.338,77 €/brutto, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3. Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach
Los 5.2: Herstellung von Geländern und Handläufen, Auftragsvergabe
Bereits in der Sitzung des Werkausschusses vom 19.12.2022 war die Angelegenheit Gegenstand der Beratungen. Seinerzeit wurden die Leistungen Zaunanlagen, Geländer, Handläufe und Schiebetor als ein Los ausgeschrieben. Am Eröffnungstermin lag ein Angebot über insgesamt 526.931,76 €/brutto vor. Die seinerzeitige Kostenschätzung belief sich auf 417.000,00 €/brutto.
Aufgrund der hohen Differenz zwischen Kostenschätzung und Angebot wurde von der Werkleitung angeregt, die Ausschreibung aufzuheben und die Leistungen losweise auszuschreiben. Die Aufhebung der Ausschreibung wurde in der Sitzung am 19.12.2022 beschlossen.
Die losweise Neuausschreibung ist zwischenzeitlich erfolgt.
Die Angebotssummen für die Lose 1 und 2 belaufen sich auf insgesamt 318.726,28 €/brutto. Die Kostenprognose des Ingenieurbüros belief sich aufgrund der durchgeführten Anpassungen auf 452.077,31 €/brutto.
Es bleibt festzuhalten, dass die Aufhebung der ursprünglichen Ausschreibung die richtige Entscheidung war. Hierdurch konnte eine erhebliche Kostenreduktion erreicht werden. Unter Berücksichtigung des noch anzuschaffenden Schiebetors wird die Einsparung ca. 160.000,00 €/brutto betragen.
9 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 05.09.2023, 10:20 Uhr 2 gültige elektronische Angebote vor.
Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Die zur Bezuschlagung vorgeschlagenen Angebote erfüllen die Voraussetzungen zur Angebotsannahme.
Das ausschreibende Planungsbüro hat die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.
Die Bindefrist endet am 12.10.2023.
Preisspiegel:
Die Fa. Schottler hat im Rahmen eines Nebenangebotes höherwertiges Material (V²A) gefordert war Stahl verzinkt, zu einem günstigeren Preis angeboten. Die Auskömmlichkeit der Preise wurde mit der Fa. Schottler besprochen.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt die mindestbietende Firma Schottler, Salmtal, mit der Herstellung der Geländer und Handläufen zum Angebotspreis von 60.387,51 €/brutto, (Nebenanagebot), zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4. Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach
Los 5.3: Herstellung eines Schiebetores, weitere Vorgehensweise
Im Rahmen der zu errichtenden Zaunanlagen wurde für das Pumpwerk Bengel auch die Herstellung eines Schiebetores öffentlich ausgeschrieben.
5 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lag der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 05.09.2023, 10:40 Uhr kein elektronisches Angebot vor.
Bezüglich der weiteren Vorgehensweise wurde angeregt, dass die Leistung nochmal beschränkt ausgeschrieben werden soll. Die Ausschreibungsunterlagen werden derzeit vorbereitet und in Kürze versendet.
Über die Auftragsvergabe wird dann in der nächsten Werkausschusssitzung beraten werden.
Beschlussfassung:
Derzeit ist kein Beschluss des Werkausschusses erforderlich. Über die Auftragsvergabe wird in der nächsten Werkausschusssitzung nochmals beraten.
5.1. Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach
Beantragung eines neuen Wasserrechtes und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Bengel
Ingenieurleistungen für die Planung und den Bau von Grundwassermessstellen, Auftragsvergabe
Der derzeitige wasserrechtliche Bewilligungsbescheid für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser für Trinkwasserzwecke im Gewinnungsgebiet Bengel ist noch bis zum 08.03.2025 gültig.
Spätestens sechs Monate vor Ablauf der Bewilligung ist bei der zuständigen Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord, Trier, (SGD)), die Verlängerung des Rechts zu beantragen.
Aufgrund der erheblichen Anforderungen im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens wurde von den VG-Werken bereits Anfang 2023 Kontakt mit dem renommierten Büro Wasser und Boden GmbH, Boppard, bezüglich der weiteren Vorgehensweise aufgenommen.
Mit dem Geschäftsführer des v.g. Büros und Werkleiter Burch fand zwischenzeitlich ein Abstimmungsgespräch bei der SGD statt.
Hierbei wurde vom Vertreter der SGD vorgetragen, dass unabhängig vom wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren die Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes im Zusammenhang zu sehen ist. Die Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist bis zum 22.12.2027 gültig. Ein Plan des derzeitigen Wasserschutzgebietes wurde vorgelegt.
Im Rahmen beider Verfahren wird von der SGD gefordert, dass es zur Entscheidungsfindung (Höhe der Wasserentnahme und Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes) erforderlich ist, zu den drei bestehenden Grundwassermessstellen vier weitere einzurichten.
Die Tiefe der Bohrungen der jeweiligen Grundwassermessstellen beträgt jeweils ca. 50 Meter. Die Messstellen werden mit Datenloggern mit Messsonden eingerichtet. Die Datenlogger werden alle sechs Monate ausgelesen und die gewonnen Daten (Grundwasserstände) dokumentiert.
Entsprechend dem geplanten kontrollierten Betrieb der vier vorhandenen Brunnen ist eine Beobachtungsdauer der Messstellen von fünf Jahren vorgesehen. Für den kontrollierten Betrieb wird eine weitere Nutzung der Brunnen durch die SGD zugesichert. Erst dann wird über das Wasserrecht und die Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes selbst entschieden. Für die Entscheidung werden dann die gewonnen Daten herangezogen.
Für die erforderlichen Ingenieurleistungen für die Planung und die fachtechnische Baubetreuung der neu zu errichtenden Grundwassermessstellen, liegt ein Angebot des Büros Wasser und Boden, Boppard, über 25.806,38 €/brutto, vor.
Für die v.g. Leistungen wurde vom zuständigen Ministerium eine Förderung in Aussicht gestellt.
Die neu zu errichtenden Grundwassermessstellen befinden sich alle auf Grundstücken der Ortsgemeinde Bengel. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.09.23 beschlossen, die erforderlichen Flächen kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt, dass Büro Wasser und Boden GmbH, Boppard, mit der Planung und der fachtechnischen Baubetreuung der neu zu errichtenden Grundwassermessstellen zum Angebotspreis von 25.806,38 €/brutto, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5.2. Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach
Beantragung eines neuen Wasserrechtes und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Bengel
Technische Ausrüstung der Grundwassermessstellen und Betreuung der Messungen und Datenauslesung, Auftragsvergabe
Der derzeitige wasserrechtliche Bewilligungsbescheid für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser für Trinkwasserzwecke im Gewinnungsgebiet Bengel ist noch bis zum 08.03.2025 gültig.
Spätestens sechs Monate vor Ablauf der Bewilligung ist bei der zuständigen Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord, Trier, (SGD)), die Verlängerung des Rechts zu beantragen.
Aufgrund der erheblichen Anforderungen im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens wurde von den VG-Werken bereits Anfang 2023 Kontakt mit dem renommierten Büro Wasser und Boden GmbH, Boppard, bezüglich der weiteren Vorgehensweise aufgenommen.
Mit dem Geschäftsführer des v.g. Büros und Werkleiter Burch fand zwischenzeitlich ein Abstimmungsgespräch bei der SGD statt.
Hierbei wurde vom Vertreter der SGD vorgetragen, dass unabhängig vom wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren die Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes im Zusammenhang zu sehen ist. Die Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist bis zum 22.12.2027 gültig. Ein Plan des derzeitigen Wasserschutzgebietes wurde vorgelegt.
Im Rahmen beider Verfahren wird von der SGD gefordert, dass es zur Entscheidungsfindung (Höhe der Wasserentnahme und Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes) erforderlich ist, zu den drei bestehenden Grundwassermessstellen vier weitere einzurichten.
Entsprechend dem geplanten kontrollierten Betrieb der vier vorhandenen Brunnen ist eine Beobachtungsdauer der Messstellen von fünf Jahren vorgesehen. Für den kontrollierten Betrieb wird eine weitere Nutzung der Brunnen durch die SGD zugesichert. Erst dann wird über das Wasserrecht und die Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes selbst entschieden. Für die Entscheidung werden dann die gewonnen Daten herangezogen.
Für die Lieferung der technischen Ausrüstung der Grundwassermessstellen und die Betreuung der Messungen und die Datenauslesungen liegt ein Angebot des Büros Wasser und Boden GmbH; Boppard, über 47.668,43 €/brutto vor.
Für die v.g. Leistungen wurde vom zuständigen Ministerium eine Förderung in Aussicht gestellt.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt, dass Büro Wasser und Boden GmbH, Boppard, mit der Lieferung der technischen Ausrüstung der Grundwassermessstellen und der Betreuung der Messungen und die Datenauslesungen zum Angebotspreis von 47.668,43 €/brutto, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5.3. Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach
Beantragung eines neuen Wasserrechtes und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Bengel;
Ingenieursleistungen für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchführung eines kontrollierten Betriebes an den vier Brunnen,
Auswertung von Daten der Grundwassermessstellen, Auftragsvergabe
Der derzeitige wasserrechtliche Bewilligungsbescheid für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser für Trinkwasserzwecke im Gewinnungsgebiet Bengel ist noch bis zum 08.03.2025 gültig.
Spätestens sechs Monate vor Ablauf der Bewilligung ist bei der zuständigen Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord, Trier, (SGD)), die Verlängerung des Rechts zu beantragen.
Aufgrund der erheblichen Anforderungen im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens wurde von den VG-Werken bereits Anfang 2023 Kontakt mit dem renommierten Büro Wasser und Boden GmbH, Boppard, bezüglich der weiteren Vorgehensweise aufgenommen.
Mit dem Geschäftsführer des v.g. Büros und Werkleiter Burch fand zwischenzeitlich ein Abstimmungsgespräch bei der SGD statt.
Hierbei wurde vom Vertreter der SGD vorgetragen, dass unabhängig vom wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren die Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes im Zusammenhang zu sehen ist. Die Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist bis zum 22.12.2027 gültig.
Im Rahmen beider Verfahren wird von der SGD gefordert, dass es zur Entscheidungsfindung (Höhe der Wasserentnahme und Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes) erforderlich ist, zu den drei bestehenden Grundwassermessstellen vier weitere einzurichten.
Entsprechend dem geplanten kontrollierten Betrieb der vier vorhandenen Brunnen ist eine Beobachtungsdauer der Messstellen von fünf Jahren vorgesehen. Für den kontrollierten Betrieb wird eine weitere Nutzung der Brunnen durch die SGD zugesichert. Erst dann wird über das Wasserrecht und die Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes selbst entschieden. Für die Entscheidung werden dann die gewonnen Daten herangezogen.
Aufgrund der v.g. Ausführungen ist es erforderlich ein externes Büro mit der Ausarbeitung der Antragsunterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis zur Durchführung eines kontrollierten Betriebes der vorhanden vier Brunnen und der Auswertung der Daten der zu errichtenden bzw. vorhandenen Grundwassermessstellen zu beauftragen.
Für die v.g. Leistungen liegt ein Angebot des renommierten Büros Wasser und Boden GmbH, Boppard, in Höhe von 50.729,70 €/brutto, vor. Dieses Büro war bereits in der Vergangenheit zur vollsten Zufriedenheit für die VG-Werke tätig.
Für die v.g. Leistungen wurde vom zuständigen Ministerium eine Förderung in Aussicht gestellt.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt, dass Büro Wasser und Boden GmbH, Boppard, mit der Ausarbeitung der Antragsunterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis zur Durchführung eines kontrollierten Betriebes der vorhanden vier Brunnen und der Auswertung der Daten der zu errichtenden bzw. vorhandenen Grundwassermessstellen, zum Angebotspreis von 50.729,70 €/brutto, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Neubau eines Regenrückhaltebeckens Gewerbegebiet "Mont Royal", Stadtteil Traben
Anschaffung eines Abflussreglers für das Auslaufbauwerk, Auftragsvergabe
In dem neu zu errichtenden Regenrückhaltebecken sind Abflussregler im Auslaufbauwerk einzubauen. Durch diese wird gewährleistet, dass im Becken ankommendes Niederschlagswasser zurückgehalten und nur in geringen Mengen der Vorflut, hier Veitsgraben, zugeleitet wird.
Aufgrund guter Erfahrungen (Qualität, Service, etc.) mit den Abflussbegrenzern der Fa. Biogest, wurde dieses Fabrikat unmittelbar beim Hersteller angefragt.
Das Angebot beläuft sich auf 34.531,34 €/brutto und beinhaltet die Lieferung und den Einbau.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag zur Lieferung und den Einbau der erforderlichen Abflussbegrenzer an die Fa. Biogest, Taunusstein, zum Angebotspreis von 34.531,34 €/brutto, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Teilerneuerung des Abwasserverbindungssammlers Mont Royal-Kröv - Weitere Vorgehensweise
Wie bereits in der letzten Werkausschusssitzung mitgeteilt, wurden auf der Zuleitung vom Feriendorf Mont Royal zur Ortsgemeinde Kröv erhebliche Schäden festgestellt, die zu Rohrbrüchen und unkontrollierten Ableitung des anfallenden Schmutzwassers geführt haben.
In Teilbereichen wurden die Schäden unmittelbar durch das Vertragsunternehmen, Pantenburger Tiefbau, beseitigt.
Im weiteren Verlauf wurde das Büro IBS-Ingenieure, Bernkastel-Kues, mit einer beschränkten Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten beauftragt. Die Submission ist zwischenzeitlich erfolgt. Von den sechs angefragten Firmen haben lediglich zwei Firmen ein Angebot abgegeben. Ein Angebot konnte wegen Formfehlern nicht gewertet werden.
Nach Auswertung des verbleibenden Angebotes ergab sich folgender Preisspiegel:
| Rang | Bieter | Gesamtsumme | % (Basis Mindestpreis) |
| 1 | Kostenschätzung Ing.-Büro IBS-Ingenieure, Bernkastel-Kues | 102.197,20 € | (100,00%) |
| 2 | Blümling Baugesellschaft mbH, Sohren | 273.623,41 € | (167,74%) |
Aufgrund der hohen Diskrepanz zwischen Kostenschätzung und Angebotssumme wird empfohlen, die Ausschreibung aufzuheben und die erforderlichen Arbeiten durch das Vertragsunternehmen Pantenburger Tiefbau im Rahmen des Jahresvertrages ausführen zu lassen.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt, die beschränkte Ausschreibung aufzuheben und die erforderlichen Arbeiten durch die Fa. Pantenburger Tiefbau im Rahmen des Jahresvertrages ausführen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8. Kläranlage Kinheim-Kindel
Anschaffung eines Sandwäschers, Auftragsvergabe
Die „Sandwaschanlage“ auf der Gruppenkläranlage Kinheim-Kindel ist seit der Inbetriebnahme der Kläranlage im Einsatz und weist zwischenzeitlich einige Schadstellen auf, die nicht mehr reparabel sind. Die „Qualität“, des aus dem Abwasser herausgetragenen Sandes, ist aufgrund der hohen Anhaftungen an Fäkalien bereits durch das Entsorgungsunternehmen beanstandet worden.
Seit ca. 20 Jahren ist auf der Kläranlage Traben eine Sandwaschanlage der Firma Huber in Betrieb. Sowohl hinsichtlich der Wartungsanfälligkeit, als auch der Qualität des ausgewaschenen Sandes gibt es keinerlei Beanstandungen.
Aus diesen Gründen soll, auch nach Vergleichen auf der IFAT, wiederum eine Sandwaschanlage der Firma Huber angeschafft werden. Nach der technischen Abstimmung der Anlage auf die vorhandene Einbausituation auf der Gruppenkläranlage Kinheim-Kindel haben wir ein Angebot der Firma Huber Technology, Berching, erhalten.
Das Angebot der Firma Huber beinhaltet die Lieferung der Sandwaschanlage und aller damit verbundenen Komponenten, sowie die Einweisung und Inbetriebnahme. Die Demontage der vorhandenen Anlage, erforderliche Kernbohrungen, Anpassungen/Erneuerungen der Zu-/Ablaufleitungen, elektrischer Anschluss, Anpassung des Hallentors und Anbindung an die Prozessleittechnik der Kläranlage erfolgt durch die eigenen Mitarbeiter.
Auf Basis der im Angebot der Firma Huber genannten Produktspezifikationen wurde eine Preisanfrage durchgeführt.
Die Bindefrist endet am 31.10.2023.
Preisspiegel:
| Rang | Bieter | Gesamtsumme | % (Basis Mindestpreis) |
| 1 | Huber SE, Berching | 39.925,69 € | (100,00%) |
| 2 | 46.086,32 € | (115,43%) | |
| 3 | 50.991,50 € | (127,72%) |
Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Die zur Auftragserteilung vorgeschlagenen Unternehmen haben die erforderlichen Nachweise zur Bietereignung vorgelegt.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag zur Lieferung der Sandwaschanlage für die Gruppenkläranlage Kinheim-Kindel an die Firma Huber SE, Berching, zum Angebotspreis von 39.925,69 €/brutto zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
9. Mitteilungen und Anfragen
Es lagen keine Mitteilungen und Anfragen vor.