Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Kindertagesstätten-Zweckverbandes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 21.08.2023 auf den 01.09.2023, 14:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Trarbach, Am Markt 3, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 25.08.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 14:30 Uhr
Anwesend:
| Ortsbürgermeister Ingo Noack | Ortsgemeinde Irmenach mit 10 Stimmen, als Vorsitzender bis TOP. 2 |
| Bürgermeister Marcus Heintel | als Vorsitzender bis TOP. 3 |
| Ortsbürgermeister Thomas Barth | Ortsgemeinde Lötzbeuren mit 7 Stimmen |
| 1. Stadtbeigeordneter Hans-Joachim Weinmann | Stadt Traben-Trarbach mit 75 Stimmen, |
Außerdem anwesend:
Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch
Entschuldigt:
Ortsbürgermeister Hans-Josef Drees
Ortsgemeinde Flußbach mit 8 Stimmen
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Verbandsversammlung des Kindertagesstätten-Zweckverbandes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
| 1. | Verpflichtung der Mitglieder des Zweckverbandes |
| 2. | Wahl eines Verbandsvorstehers |
| 3. | Wahl eines stellvertretenden Verbandsvorstehers |
| 4. | Beschlussfassung gem. § 12 der Zweckverbandsordnung des Kindertagesstätten-Zweckverbandes über das Bekanntmachungsorgan |
| 5. | Übertragung von Aufgaben der Verbandsversammlung auf den Verbandsvorsteher |
| 6. | Haushaltsplan 2023 |
| 7. | Mitteilungen und Anfragen |
| 7.1 | Durchführung einer Personalversammlung |
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung der Mitglieder des Zweckverbandes
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Ingo Noack, verpflichtet die Mitglieder der Verbands-versammlung gemäß §§ 7 und 8 KomZG sowie § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung in öffentlicher Sitzung namens des Kindertagesstätten-Zweckverbandes durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Gleichzeitig weist er auf die §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 22 (Ausschließungs-gründe) der Gemeindeordnung hin.
2. Wahl eines Verbandsvorstehers
Gemäß § 9 KomZG wählt die Verbandsversammlung einen Verbandsvorsteher.
Die Durchführung der Wahl orientiert sich an den Regelungen der Gemeindeordnung, wobei eine geheime Abstimmung im Hinblick auf die unterschiedliche Stimmenzahl der Verbandsmitglieder nicht erfolgt.
Nunmehr schlägt der Vorsitzende Ortsbürgermeister Ingo Noack Bürgermeister Marcus Heintel als Verbandsvorsteher für die aktuelle Wahlzeit der Kommunalvertretungskörperschaften vor. Weitere Vorschläge erfolgen nicht.
In der nunmehr durchgeführten offenen Wahl wird Bürgermeister Marcus Heintel mit 47 Ja-Stimmen einstimmig zum Verbandsvorsteher des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Verbandsgemeinde Traben-Trarbach gewählt. Der Gewählte erklärt auf Befragen, dass er die Wahl annehme.
Anschließend ernennt der Vorsitzende Bürgermeister Marcus Heintel zum Verbandsvorsteher des Kindertagesstätten-Zweckverbandes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach durch Verlesen und Aushändigen der Ernennungsurkunde.
Anschließend wird er vereidigt und in sein Amt eingeführt.
3. Wahl eines stellvertretenden Verbandsvorstehers
Gemäß § 9 KomZG wählt die Verbandsversammlung einen stellvertretenden Verbandsvorsteher.
Die Durchführung der Wahl orientiert sich an den Regelungen der Gemeindeordnung, wobei eine geheime Abstimmung im Hinblick auf die unterschiedliche Stimmenzahl der Verbandsmitglieder nicht erfolgt.
Nunmehr schlägt Ortsbürgermeister Thomas Barth den 2. Stadtbeigeordneten Hans-Joachim Weinmann als stellvertretenden Verbandsvorsteher für die aktuelle Wahlzeit der Kommunalvertretungskörperschaften vor. Weitere Vorschläge erfolgen nicht.
In der nunmehr durchgeführten offenen Wahl wird der 2. Stadtbeigeordneten Hans-Joachim Weinmann mit 17 Ja-Stimmen bei 75 Stimmenthaltungen einstimmig zum stellvertretenden Verbandsvorsteher des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Verbandsgemeinde Traben-Trarbach gewählt. Der Gewählte erklärt auf Befragen, dass er die Wahl annehme.
Anschließend ernennt der Verbandsvorsteher Bürgermeister Marcus Heintel den 2. Stadtbeigeordneten Hans-Joachim Weinmann zum stellvertretenden Verbandsvorsteher des Kindertagesstätten-Zweckverbandes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach durch Verlesen und Aushändigen der Ernennungsurkunde.
Anschließend wird er vereidigt und in sein Amt eingeführt.
4. Beschlussfassung gem. § 12 der Zweckverbandsordnung des Kindertagesstätten-Zweckverbandes über das Bekanntmachungsorgan
Gem. § 12 der Verbandsordnung über den Kindertagesstätten-Zweckverband entscheidet die Verbandsversammlung durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen.
Da eine einheitliche Nutzung des Bekanntmachungsorgans der Ortsgemeinden und der Stadt sinnvoll erscheint, wird verwaltungsseitig als Bekanntmachungsorgan für den Zweckverband die Wochenzeitung „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ vorgeschlagen.
Beschlussfassung:
Die Verbandsversammlung beschließt gem. § 12 der Verbandsordnung als Bekanntmachungsorgan die Wochenzeitschrift „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“.
Abstimmungsergebnis:
Mit 92 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Übertragung von Aufgaben der Verbandsversammlung auf den Verbandsvorsteher
Auf den Verbandsvorsteher wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
| 1. | Verfügung über Verbandsvermögen sowie die Hingabe von Darlehen des Zweckverbandes bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 € im Einzelfall; |
| 2. | Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 20.000,00 € je Auftrag; |
| 3. | Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Entscheidungen der Verbandsversammlung; |
| 4. | Erlass von Forderungen bis zu einem Betrag von 2.000 €, Stundung von Forderungen bis zu einem Betrag von 15.000 € jeweils je Einzelfall und Niederschlagung von Forderungen. |
| 5. | Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung. |
Beschlussfassung:
Die Verbandsversammlung beschließt die Übertragung der v.g. Aufgaben auf den Verbandsvorsteher.
Abstimmungsergebnis:
Mit 92 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Haushaltsplan 2023
Fachbereichsleiter Frank Koch erläutert der Verbandsversammlung den Entwurf des elektronisch zur Verfügung gestellten Haushaltsplanes. Er weist darauf hin, dass für jede Kita eine eigene Leistung im Haushaltsplan ausgewiesen werde. Die Ansätze für die Kindertagesstätten orientieren sich dabei an den Ansätzen für die Betriebsträgerschaft in den kommunalen Haushalten für einen Zeitraum von rd. 4 Monaten.
Zusätzlich sei eine allgemeine Leistung eingerichtet worden, in der insbesondere Kitaübergreifende Erträge und Aufwendungen, z.B. für die Verbandsversammlung, eine mögliche pädagogische Bedienstete usw. berücksichtigt werden.
Beschlussfassung:
Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 für den Zweckverband in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 92 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Mitteilungen und Anfragen
7.1. Durchführung einer Personalversammlung
Bürgermeister Marcus Heintel weist darauf hin, dass er als Verbandsvorsteher nach seiner heutigen Wahl zeitnah zu einer Personalversammlung am 26.09.2023 einladen werde. Neben allgemeinen Informationen für die Bediensteten soll auch ein Wahlvorstand für die Wahl eines Personalrates gewählt werden.