Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach liegt gem. § 97 (1) GemO zur Einsichtnahme von
Montag, dem 21.11.2022 bis einschließlich Donnerstag, den 08.12.2022
während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan oder seinen Anlagen können durch die Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung (Fristende: 02.12.2022) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3 (Zimmer 18-21) eingereicht werden.