Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 27.09.2022 auf den 06.10.2022, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Dorfgemeinschaftshaus Reil, Schulstraße 26, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 30.09.2022 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 19:20 Uhr
Anwesend:
1. Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel
2. Ratsmitglied Frank Ewein
3. Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Hans-Peter Heck
4. Ratsmitglied Gerd Huesgen
5. Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Beatrix Kimnach
6. Ratsmitglied Rüdiger Nilles
7. Ratsmitglied Dirk Reichert
8. 3. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Rainer Trossen
9. 2. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Joachim Weinmann
10. 1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Gerald Caspari
11. Ratsmitglied Günter Föllenz
12. Ratsmitglied Klaus Dieter Müllen
13. Ratsmitglied Hans Theodor Schenk
14. Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Elke Schnabel
15. Ratsmitglied Kai Uwe Schühlein
16. Ratsmitglied Bernd Fröhlich
17. Ratsmitglied Hannelore Reuter-George
18. Ratsmitglied Gerhard Lettl
19. Ratsmitglied Dr. Sören Risse
20. Ratsmitglied Dajana Hermann
21. 2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels
Außerdem anwesend:
1. 1. Beigeordneter Eugen Klei
2. 2. Beigeordnete Anja Bindges
3. 3. Beigeordneter Wilhelm Müllers
4. Ortsbürgermeister Bruno Kihm
5. Ortsbürgermeister Rainer Schwind
6. Ortsvorsteher Christian Müllers
7. Fachbereichsleiter Frank Thullen
8. Fachbereichsleiter Jens Burch
9. Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch
Entschuldigt:
1. 1. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Dagmar Barzen
2. Ratsmitglied Martin Kirst
3. Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Roland Bender
4. 1. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Desire Beth
5. 1. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Erwin Haussmann
6. Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Walter Klink
7. 2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Karl Josef Simon
8. Ratsmitglied Bernd Ketter
9. Ratsmitglied Rolf Pohl
10. Ratsmitglied Anne Schabinger
11. Ratsmitglied Harald Steffens
12. Ratsmitglied Jonas Müllen
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, den ursprünglichen TOP 8 der öffentlichen Sitzung „Kindertagesstätte Rappelkiste in der Stadt Traben-Trarbach; Einrichtung einer gemeinsamen Essensversorgung“ als TOP 2 der nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln. Stattdessen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den TOP 8 „Feuerwehrfahr-zeuge; hier: Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die FF Bausendorf“ erweitert. Die entsprechende Beschlussfassung erfolgt einstimmig bei gleichzeitiger Feststellung der Dringlichkeit gem. § 34 (7) GemO.
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates |
| 3. | Zukunft des Verwaltungssitzes unserer Verbandsgemeinde; Antrag der SPD-Fraktion |
| 4. | Vollzug des Schulgesetzes (SchulG); hier: Herstellung des Einvernehmens zu Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule Kleinich |
| 5. | Antragstellung für Förderungen aus dem Programm Wiederaufbau RLP zur Behebung der Hochwasserschäden vom Sommerhochwasser Juli 2021 |
| 6. | Einbruch Freibad "Kröver Reich" Anschaffung eines Kassenautomaten |
| 7. | Vorschläge für den Haushaltsplan 2023 |
| 8. | Feuerwehrfahrzeuge; hier: Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die FF Bausendorf |
| 9. | Einführung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;Sachstandsbericht |
| 10. | Mitteilungen und Anfragen |
| 10.1 | Eilentscheidung vom 31.08.2022 über die Anschaffung einer Spülmaschine für die Grundschule Reil |
| 10.2 | Beteiligung der VG Traben-Trarbach an der lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie 2023 - 2029 |
| 10.3 | Zuweisungen aus dem Investitionsstock im Förderjahr 2023 |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde wurden keine Anfragen gestellt.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates
Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 23.06.2022 werden keine Einwendungen erhoben.
3. Zukunft des Verwaltungssitzes unserer Verbandsgemeinde;
Antrag der SPD-Fraktion
Die SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat hat mit Schreiben vom 05.09.2022 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes auf die kommende Sitzung des Verbandsgemeinderates beantragt. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Hans-Joachim Weinmann erläutert dem Verbandsgemeinderat den Antrag seiner Fraktion. Dabei ist er der Auffassung, dass die derzeitige Unterbringung der Verwaltung an 2 Orten und drei Standorten nach der abschlägigen Entscheidung über die Fusion der VG-Werke einer Überprüfung bedarf.
Der Vorsitzende, Bürgermeister Marcus Heintel, verweist zunächst auf die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2022 und im Rahmen des Architektenwettbewerbs Blockbereich Rathaus Trarbach. Der VG-Rat hat in dieser Sitzung beschlossen, dass belastbare Grundlagen für den Flächenbedarf der Verwaltung nach Möglichkeit in Absprache mit dem Rechnungshof ermittelt werden sollten.
Durch die ADD/SGD Nord war für die Kernverwaltung (ohne Werke) vorher ein überschlägiger zusätzlicher Bedarf bei Wegfall des Standortes Brückenstraße und Beibehaltung von rd. 300 m² Hauptnutzungsfläche (=Bürofläche) konstatiert worden.
Die Konkretisierung des Raumbedarfs wurde zwischenzeitlich zunächst nicht mehr weiter verfolgt, da durch eine mögliche Gründung der Werke-AÖR und eine Verlagerung der Werkeverwaltung vom Standort Kröv weg zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung gestanden hätten.
In Absprache mit dem VG-Rat sollten diese Ermittlung erst wieder aufgenommen werden, sobald eine finale Entscheidung hinsichtlich dem Verbleib der Werkeverwaltung vorliegt.
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht folgender Raumbedarf an Hauptnutzungsfläche (in Klammern vorl. Anerkennung durch ADD/SGD):
| Kernverwaltung | 1.140 m² | (1.000 m²) |
| Sitzungssaal | 170 m² | (170 m²) |
| Besprechungszimmer | 30 m² | (30 m²) |
| Gesamt Kernverwaltung | 1.340 m² | (1.200 m²) |
| VG-Werke-Verwaltung nicht zuwendungsfähig | 360 m² | (360 m²) |
| Gesamtbedarf Hauptnutzungsfläche | 1.700 m² | 1.560 m² |
In den Rathäusern Traben-Trarbach (522 m²) und Kröv (759 m²) stehen insgesamt 1281 m² zur Verfügung. Dabei ist jedoch kein ausreichend dimensionierter Sitzungssaal (170 m²) vorhanden.
Im Rahmen einer möglichen Förderung aus Mitteln des Investitionsstocks durch das Land sind verschiedene Alternativen zu prüfen:
| 1. | Dislozierte Standorte in Kröv und Traben-Trarbach mit Erweiterung am Standort Traben-Trarbach |
| 2. | Dislozierte Standorte in Kröv und Traben-Trarbach mit Erweiterung am Standort Kröv |
| 3. | Zusammenfassung der Standorte mit Nutzung eines Bestandsgebäudes |
| 4. | Zusammenfassung der Standorte mit Errichtung eines Neubaus |
Ergänzend weist Bürgermeister Heintel auf die in nahezu sämtlichen Verwaltungsgebäuden fehlende Barrierefreiheit hin. Lediglich im Erdgeschoss des Rathauses in Kröv ist ein barrierefreier Zugang gegeben.
Der Verbandsgemeinderat ist im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise einhellig der Auffassung, dass zunächst die organisatorischen und wirtschaftlichen Belange der Unterbringung der Verwaltung untersucht werden sollen. Anschließend seien ggf. bauliche Überlegungen anzustellen. Zu diesem Zweck soll seitens der Verwaltung der diesbezügliche Untersuchungsumfang definiert und dem Ältestenrat in der kommenden Sitzung zur Entscheidung vorgelegt werden. In der Dezember-Sitzung des Rates soll nach Möglichkeit die Auftragsvergabe erfolgen.
In der nunmehrigen Aussprache sprechen sich im Rat vertretenen Fraktionen für diese Vorgehensweise aus. Seitens der CDU-Fraktion durch deren Sprecher Günter Föllenz wird ergänzend angeregt zu berücksichtigen, dass das Rathaus in Kröv sich im Eigentum der Verbandsgemeinde befinde.
Die Fraktion von Bündnis90/die Grünen, Sprecher Gerhard Lettl, weist ergänzend in Ihrer Stellungnahme darauf hin, dass aus Ihrer Sicht bei der weiteren Entwicklung auch Fragen der Innenentwicklung im Bereich der Stadt Traben-Trarbach, ggf. auch mit mehreren Standorten, priorisiert verfolgt werden sollte.
Die anderen Fraktionen gehen in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Untersuchung in Gänze ergebnisoffen erfolgt.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorgeschlagene Vorgehensweise. Außerdem soll im Haushaltsplan 2023 ein Haushaltsansatz in Höhe von 20.000 € für die Untersuchung eingestellt werden. Zur Ratssitzung sollen entspr. Angebote eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 20 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen
4. Vollzug des Schulgesetzes (SchulG);
hier: Herstellung des Einvernehmens zu Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule Kleinich
Die Kinder aus der Ortsgemeinde Irmenach besuchen die Grundschule in Kleinich, welche sich in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues befindet.
Aufgrund dieser v. g. Regelung wurde zwischen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach (als zuständiger Schulträger für die Grundschulkinder aus Irmenach) und der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues eine Zweckvereinbarung über die Aufteilung der für den Schulbesuch der Kinder entstehenden Kosten abgeschlossen.
Kern der Regelung ist, dass die Kosten jährlich im Verhältnis der Kinder aus den einzelnen Verbandsgemeinden aufgeteilt wird. Zuletzt belief sich der Anteil der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach an den Kosten daher auf etwas weniger als 40 %.
Mit Schreiben vom 24.01.2022 bittet die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues gemäß § 6 Abs. 2 der v. g. Zweckvereinbarung um Zustimmung zu einzelnen – nach ihrer Aussage – notwendigen Maßnahmen an der Grundschule Kleinich. Die Gesamtkosten sollen sich auf 75.000,00 EUR belaufen, wovon die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach bei einem angenommenen Anteil von 40 % etwa 30.000,00 EUR zu übernehmen hätte.
Beschlussfassung:
Das Einvernehmen zu den mit Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues vom 24.01.2022 mitgeteilten Maßnahmen an der Grundschule Kleinich wird hergestellt.
Die notwendigen Mittel sollen im Haushalt der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ab 2023 zur Verfügung gestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 21 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Antragstellung für Förderungen aus dem Programm Wiederaufbau RLP zur Behebung der Hochwasserschäden vom Sommerhochwasser Juli 2021
Durch das Hochwasser vom Juli 2021 kam es in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Schäden am kommunalen Eigentum. In Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde ist hier das Hochwasserschutztor Trarbach zu nennen, welches während des Hochwassers nicht dicht war. Zur Gefahrenabwehr wurde das Tor schnellstmöglich durch die Firma SBS Andernach GmbH wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt. Die dabei entstandenen Kosten belaufen sich auf 38.805,90 €. Einen Anteil von 23.518,60 € wird über Soforthilfen gedeckt, welche nach dem Schreiben vom 30.07.2021 des Ministerium des Inneren über die Kreisverwaltung an die VG zugeteilt wurden. Die ungedeckte Restsumme beträgt 15.287,30 €. Da es noch zu geringfügigen Verschiebungen bei der verteilten Summe der Soforthilfen kommen kann, wird sich der über die Soforthilfen gedeckte Anteil voraussichtlich noch leicht erhöhen.
Das Land RLP hat im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis das Förderprogramm Wiederaufbau RLP beschlossen. Durch dieses Programm könnten die noch offenen Kosten für die Reparatur des Hochwasserschutztores gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt 100 % der förderfähigen Kosten. Eine exakte Bezifferung einer endgültigen Fördersumme ergibt sich aus einem durchzuführenden Antragsverfahren.
Weiterhin befindet sich im Bereich des Monteneubelbaches (Gewässer 3. Ordnung) bei Enkirch noch Material aus Anlandungen des Hochwassers, die entsorgt werden müssen. Diese Kosten könnten grundsätzlich auch über das Förderprogramm gefördert werden. Die Verwaltung merkt an, dass in diesem Zusammenhang noch keine finale Entscheidung besteht, wer für die Räumung zuständig ist.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, Förderanträge zu erstellen, um die Kosten aus der Schadensbeseitigung bedienen zu können.
Abstimmungsergebnis:
Mit 21 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Einbruch Freibad "Kröver Reich"
Anschaffung eines Kassenautomaten
Bei einem Einbruch im Freibad Kröv wurde der vorhandene Kassenautomat aufgebrochen und derart beschädigt, dass eine Reparatur nicht mehr möglich war.
Zwischenzeitlich liegt ein Angebot von der Herstellerfirma des Kassenautomaten über eine Ersatzbeschaffung vor. Das Angebot der Fa. Eccos Pro GmbH, Velbert, beläuft sich auf 36.556,80 €/brutto.
Aufgrund dessen, dass alle Kassenautomaten zwischenzeitlich mit der Möglichkeit einer Kartenzahlung ausgestattet sind, wird künftig eine bargeldlose Zahlung der Eintrittspreise möglich sein. Dies war bisher nicht der Fall.
Es ist davon auszugehen, dass die Ersatzbeschaffung durch die bestehende Einbruchversicherung abgedeckt wird.
Der Vorsitzende verweist auf die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Ergänzend weist Fachbereichsleiter Jens Burch unter Bezugnahme auf die Anfrage in dieser Sitzung darauf hin, dass man bei einem manuellen Kassenbetrieb von jährlichen Personalkosten von ca. 30.000 € ausgehe.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt Bürgermeister Marcus Heintel im Benehmen mit den Beigeordneten zur Auftragsvergabe zur Anschaffung eines neuen Kassenautomaten für das Freibad Kröver Reich.
Bei der Auftragserteilung soll eine barrierefreie Erreichbarkeit nach Möglichkeit Berücksichtigung finden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 21 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Vorschläge für den Haushaltsplan 2023
Gem. § 97 (1) GemO soll der Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres (01.01.) der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Im vorläufigen Sitzungsplan 2022 sind hierfür zum Ende des Jahres entsprechende Sitzungstermine vorgesehen.
Damit evtl. erforderliche und noch nicht vorhandene Pläne und Kostenberechnungen rechtzeitig erstellt und im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden können, wird um Vorschläge, die über die laufenden/üblichen Veranschlagungen im Haushaltsplan hinausgehen, für den Haushaltsplan 2023 gebeten.
Fachbereichsleiter Jens Burch gibt einen Überblick über die Entwicklung der Energiekosten und deren mögliche Auswirkungen auf die Gebühren- und Beitragssätze bzw. im Falle der Bäder für den Haushalt der Verbandsgemeinde.
Seitens der Fraktionen werden im Hinblick auf die finanzielle Situation der Verbandsgemeinde und der Ortgemeinden/Stadt keine weiteren Vorschläge zum Haushalt 2023 unterbreitet.
8. Feuerwehrfahrzeuge;
hier: Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die FF Bausendorf
Wie der momentanen Fahrzeugplanung der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach entnommen werden kann, ist im nächsten Jahr die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die FF Bausendorf beabsichtigt. Im Rahmen der Informationsgewinnung durch die Freiwillige Feuerwehr wurden auch Gespräche mit der Firma Rosenbauer Deutschland GmbH geführt. Nun hat die Firma Rosenbauer am 21.09.2022 ein Angebot für ein sog. „PoP“-Fahrzeug vorgelegt. Es handelt sich um ein Neufahrzeug, welches als Vorratsfahrzeug im Produktionsablauf in Standardkonfiguration eingeplant wurde, ohne dass bereits ein Käufer existiert. So etwas ist insbesondere für Notfälle durch verunfallte oder defekte Fahrzeuge vorgesehen, wird aber auch „normal“ verkauft. Der Vorteil eines solchen „PoP-Fahrzeuges“ liegt in der kürzen Lieferzeit, da das Fahrgestell durch Rosenbauer bereits gekauft wurde und somit nicht den aktuellen Lieferzeiten (18 – 20 Monate) unterliegt. Daher würde auch laut Rosenbauer der Verkaufspreis des Fahrzeuges günstiger.
Durch die Firma W. Schmitt GmbH wurde ebenfalls ein Info-/Planungsangebot für eine komplette Normbeladung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 vorgelegt.
Somit würden sich momentan folgende Fahrzeugkosten abzeichnen:
| - Fahrgestell, Aufbau und Ausbau | 393.624,63 € |
| - Normbeladung | 62.994,42 € |
| SUMME | 456.619,05 € |
Im Haushaltsplan 2023 werden daher Mittel in Höhe von 460.000,00 € für die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 für die FF Bausendorf eingestellt.
Zur Reservierung des Fahrzeuges und Absicherung des Preises für das Fahrgestell, den Aufbau und den Fahrzeugausbau ist es erforderlich, kurzfristig eine unverbindliche Kaufabsichtserklärung abzugeben.
Im Anschluss wären die Ausschreibungen für das Fahrgestell, Aufbau und Ausbau sowie die Beladung durchzuführen und die Beschaffungen zu beschließen.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, sofern die haushalts- und vergaberechtliche Zulässigkeit vorliegt, den Abschluss einer unverbindlichen Kaufabsichtserklärung.
Abstimmungsergebnis:
Mit 21 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9. Einführung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
Sachstandsbericht
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 die grundsätzliche Einführung einer Gäste-Card und eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen satzungsrechtlichen Voraussetzungen incl. einer Kalkulation für den Gästebeitrag zur erarbeiten und die Beherbergungsbetriebe rechtzeitig zu informieren.
Gegenstand der Gäste-Card soll nach Willen des VG-Rates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses insbesondere auch ein Angebot zur Nutzung des ÖPNV sein. Um die diesbezüglichen Aufwendungen der Verbandgemeinde bei der Einführung der Gäste-Card berücksichtigen zu können, ist jedoch noch eine Anpassung des KAG notwendig.
Gleichzeitig sind für die Kalkulation des Gästebeitrages umfangreiche Datenerhebungen insbesondere hinsichtlich der Nutzung der Bäder erforderlich.
Auch muss für die Umsetzung ein techn. Konzept erstellt und eingekauft werden. Die entsprechenden technischen Voraussetzungen müssen bei den Beherbergungsbetrieben installiert und funktionsfähig eingerichtet werden. Hieran anschließen sollte sich eine Erprobungsphase bei den Beherbergungsbetrieben, nach Möglichkeit außerhalb der Saison.
Die öffentlichen und privaten Angebote im Rahmen der Gäste-Card müssen noch ermittelt, verhandelt und vertraglich fixiert werden. Anschließend sind hierfür Marketingmaßnahmen zu planen und durchzuführen.
Zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen bei der Verwaltung und dem Tourismuszweckverband Anfragen von Betrieben, wann und mit welchem Umfang mit dem Gästebeitrag zu rechnen ist, welche Angebote die Gäste-Card beinhaltet und wie die technische Abwicklung erfolgen soll.
Insgesamt wird verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass hierfür mindestens noch 6 – 8 Monate benötigt werden so dass im Sommer kommenden Jahres die notwendigen Informationen vorliegen, die dann für die Saison 2024 durch die Betriebe an die Gäste kommuniziert werden können.
Bürgermeister Marcus Heintel weist im Hinblick auf die derzeit noch nicht mögliche Einbeziehung der Aufwendungen für den ÖPNV außerhalb der Verbandsgemeinde darauf hin, dass der AK Tourismus des GStB sich in der kommenden Sitzung mit der Thematik beschäftigen werde. Er gehe davon aus, dass der Arbeitskreis eine vergleichbare Regelung wie in anderen Bundesländern (z.B. Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg) empfehlen werde. Anschließend könne seitens des GStB um eine Ergänzung des Kommunalabgabengesetzes beim Landesgesetzgeber gebeten werden. Ergänzend teilt er mit, dass auch der Tourismus- und Heilbäderverband sich für eine solche Möglichkeit ausgesprochen habe.
Fachbereichsleiter Frank Koch erläutert dem Rat den weiteren Verfahrensstand und insbesondere die noch weiteren notwendigen Vorbereitungen für die Einführung eines Gästebeitrages und einer Gästecard. Insbesondere im Hinblick auf die durchzuführende Kalkulation des Beitrages sowie der Gespräche und Verhandlungen mit potenziellen Teilnehmern an der Gästecard gehe man von zeitintensiven Arbeiten aus.
Eine mögliche Beschlussfassung der Gästebeitragssatzung incl. Kalkulation für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach könne ggf. in der Sitzung des VG-Rates vor der Sommerpause 2023 erfolgen. Entsprechende Inforationen an die Gastgeberbetriebe seien dann unmittelbar nach den Sommerferien möglich, so dass bis zum Jahreswechsel die technischen Voraussetzungen in den Betrieben eingerichtet und geprüft werden können. Die Erhebung des Gästebeitrages und die Bereitstellung der Gästecard könnte dann möglicherweise ab dem 01.01.2024 erfolgen.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Fragen der Ratsmitglieder werden zu deren Zufriedenheit beantwortet.
10. Mitteilungen und Anfragen
10.1. Eilentscheidung vom 31.08.2022 über die Anschaffung einer Spülmaschine für die Grundschule Reil
Der Vorsitzende verweist auf die mit Einladung zur heutigen Sitzung versandte Eilentscheidung über die Anschaffung einer Spülmaschine für die Grundschule Reil.
Einwendungen gegen die Eilentscheidung werden keine erhoben.
10.2. Beteiligung der VG Traben-Trarbach an der lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie 2023 - 2029
Bürgermeister Marcus Heintel informiert den Verbandsgemeinderat über die im kommenden Jahre beginnende und bis 2029 neue Förderperiode der LAG Mosel. Die neue Strategie soll nach Ausschreibung durch die Fa. Sweco, Koblenz erstellt werden. Der Kostenanteil der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach an den nicht durch Zuweisungen gedeckten für die Entwicklungsstrategie beläuft sich 1.062,30 €.
10.3. Zuweisungen aus dem Investitionsstock im Förderjahr 2023
Die Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates über die Priorisierung von Anträgen für den Investitionsstock aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach kann für das Jahr 2023 entfallen.
Es wird lediglich ein Zuweisungsantrag durch die Stadt Traben-Trarbach für die „Errichtung einer Wanderbrücke über den Kautenbach in Traben-Trarbach-Bad-Wildstein“ mit Kosten i.H.v. 65.000 € gestellt.