Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 20.09.2023 auf den 28.09.2023, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Josef-Bechtel-Haus Kinheim, Schulgasse 4, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 22.09.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 19:31 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel
1. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Dagmar Barzen
Ratsmitglied Frank Ewein
Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Hans-Peter Heck
Ratsmitglied Gerd Huesgen
Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Beatrix Kimnach
Ratsmitglied Rüdiger Nilles
Ratsmitglied Dirk Reichert
3. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Rainer Trossen
2. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Joachim Weinmann
Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Roland Bender
1. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Desire Beth
1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Gerald Caspari
1. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Erwin Haussmann
Ratsmitglied Walter Klink
Ratsmitglied Klaus Dieter Müllen
Ratsmitglied Hans Theodor Schenk
Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Elke Schnabel
Ratsmitglied Kai Uwe Schühlein
Ratsmitglied Bernd Fröhlich
Ratsmitglied Rolf Pohl Bis 18:55 Uhr (einschl. TOP. 7ÖS
Ratsmitglied Hannelore Reuter-George
Ratsmitglied Dr. Sören Risse
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels
Außerdem anwesend:
1. Beigeordneter Eugen Klein
3. Beigeordneter Wilhelm Müllers
Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch
Fachbereichsleiter Frank Thullen
Fachbereichsleiter Sascha Kamphoff
Werkleiter Jens Burch
VG-Entwickler Malte Ortner
Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen
Ortsbürgermeister Jörg Emmerich
Ortsbürgermeister Rainer Schwind
Ortsbürgermeister Rudolf Bucher
Ortsbürgermeister Günther Thörnich
1. Ortsbeigeordneter Christian Franzen
1. Ortsbeigeordneter Daniel Peifer-Weiß in Vertretung von Ortsbürgermeister Bruno Kihm
Entschuldigt:
Ratsmitglied Martin Kirst
Ratsmitglied Günter Föllenz
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Karl Josef Simon
Ratsmitglied Bernd Ketter
Ratsmitglied Gerhard Lettl
Ratsmitglied Anne Schabinger
Ratsmitglied Harald Steffens
Ratsmitglied Dajana Hermann
Ratsmitglied Jonas Müllen
2. Beigeordnete Anja Bindges
Gäste:
| 1. Dipl.-Ing. Sauter, BGHPlan, | zu TOP. 3 ÖS |
| 2. Dipl.-Ing. Müller, BBP, Dipl.-Ing. Herrbruck, BBP | zu TOP. 4 ÖS |
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Vor Eintritt in die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig diese um die TOP.
| 9. | Moseltherme Traben-Trarbach Betonbauarbeiten, Fundament Wärmetauscher, Auftragsvergabe |
| 10. | Nachwahl eines Mitgliedes für den Seniorenbeirat |
Zu erweitern. Der bisherige TOP. 9 Mitteilungen und Anfragen wird als TOP. 11 der öffentlichen Sitzung abgehandelt. Gleichzeitig wird die Dringlichkeit gem. § 34 (7) GemO anerkannt.
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates |
| 3. | Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;-Fortschreibung Erneuerbare Energien |
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| hier: Teilfortschreibung "Windenergie" |
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| a) Abwägung der Stellungnahmen aus dem erneuten frühzeitigen Beteiligungsverfahren bzw. der Offenlage |
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| b) Beschluss zum formalen Beteiligungsverfahren / Offenlage |
| 4. | Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Studie bzw. vorbereitende Untersuchungen zur Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes (Gemeinde Irmenach) |
|
| hier: Vorstellung der bisherigen Ergebnisse durch das Planungsbüro |
| 5. | Gewässer 3. Ordnung |
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| - Gewässerausbau und -unterhaltung |
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| hier: Priorisierung / Maßnahmenkatalog 2024 |
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| 6.1 Erlass einer Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
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| 6.2 Einführung einer Gäste-Karte in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
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| 6.3 Vergabe von Arbeiten und Aufträgen |
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| Lieferung und Support eines elektr. Meldescheinverfahrens für touristische Beherbergungsbetriebe incl. eines Abrechnungsmoduls für den Gästebeitrag |
| 7. | 1. Nachtragshaushaltsplan und 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 |
| 8. | Vorschläge für den Haushaltsplan 2024 |
| 9. | Moseltherme Traben-Trarbach |
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| Betonbauarbeiten, Fundament Wärmetauscher |
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| Auftragsvergabe |
| 10. | Nachwahl eines Mitgliedes für den Seniorenbeirat |
| 11. | Mitteilungen und Anfragen |
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| 11.1 Eilentscheidung über die Auftragsvergabe anl. der Gefahrenverhütungsschau an der Grundschule Enkirch |
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| 11.2 Eilentscheidung hinsichtlich der Auftragsvergabe zur Ausstattung einer Klasse an der Grundschule Kröv |
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| 11.3 Wahl von Jugendschöffen |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Die Einwohnerfragestunde fand von 17.10 Uhr bis 17.15 Uhr statt.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderat
Gegen die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 15.06.2023 werden keine Einwendungen erhoben.
3. Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
- Fortschreibung Erneuerbare Energien; hier: Teilfortschreibung "Windenergie"
a) Abwägung der Stellungnahmen aus dem erneuten frühzeitigen Beteiligungsverfahren bzw. der Offenlage
b) Beschluss zum formalen Beteiligungsverfahren / Offenlage
Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen in der Angelegenheit wird hingewiesen, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 08.12.2022 (TOP 5).
Mit der Flächennutzungsplan Teilfortschreibung Windenergie sollen die Ziele zum Ausbau der Windenergienutzung umgesetzt werden. Dabei sollen im Rahmen einer flächendeckenden Standortuntersuchung diejenigen Standorte für Windenergieanlagen ausgewählt werden, die im Hinblick auf die städtebauliche Verträglichkeit, die Raum- und die Umweltverträglichkeit am besten für die Windenergienutzung geeignet sind.
Im Zuge dessen wurde in der Zeit vom 20.03.23 bis zum 24.04.23 eine erneute vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (kurz BauGB), die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB und die erneute Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchgeführt (diese Verfahrensschritte wurden erstmalig bereits im Jahr 2020 durchgeführt). Die hierbei eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden durch das beauftragte Büro BGH Plan ausgewertet.
Nunmehr wird von Dipl.-Ing. Sauter die eingereichten Anregungen und Bedenken vorgetragen. Die jeweiligen Beratungs- und Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Stellungnahmen sind unter https://vgtt.more-rubin1.de/meeting.php?id=2023-99VG-Rat-46 abrufbar und Bestandteil dieser Niederschrift.
Beschlussfassung:
| a. | Der Verbandsgemeinderat beschließt nach Beratung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander über die im erneuten frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen sowie die in den Abwägungstabellen dargestellten Abwägungsvorschläge in der nunmehr vorgelegten Form. Die in den Abwägungstabellen enthaltenen jeweiligen Abwägungsvorschläge werden berücksichtigt beziehungsweise nicht berücksichtigt. |
| b. | Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt das formale Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. |
Abstimmungsergebnis:
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Die Ratsmitglieder Erwin Hausmann, Hans-Joachim Weinmann, Roland Bender, Gerald Caspari, Elke Schnabel, Dagmar Barzen, Desire Beth, Rainer Trossen, Marc Schiffels, Frank Ewein und Hannelore Reuter-George, haben an der Beratung und Beschlussfassung und die Ortsbürgermeister oder Ortsbeigeordneten Daniel Pfeifer-Weiß, Rudolf Bucher, Jörg Emmerich, Christian Franzen, Rainer Schwind, Ilona Lauxen und Günther Thörnich haben an der Beratung nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.
4. Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
- Studie bzw. vorbereitende Untersuchungen zur Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes (Gemeinde Irmenach)
hier: Vorstellung der bisherigen Ergebnisse durch das Planungsbüro
Auf die bisherigen Beratungen in der Sache wird hingewiesen, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 25.3.2021 (TOP 4.3).
Das mit der Studie beauftragte Büro BBP Stadtplanung-Landschaftsplanung PartGmbH aus Kaiserslautern hat die Voruntersuchung der Umweltverträglichkeit einschließlich der Artenschutzuntersuchung und die FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Schutzgebiet Ahringsbachtal durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden der Verbandsgemeindeverwaltung vorgestellt und anschließend mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Untere Naturschutzbehörde u. Planungsbehörde, besprochen.
Die Herren Müller und Herrbruck vom Büro BBP erläutern dem Verbandsgemeinderat anhand einer Präsentation den derzeitigen Sachstand.
Fragen der Ratsmitglieder werden zu deren Zufriedenheit beantwortet.
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Informationen ist der Verbandsgemeinderat einhellig der Auffassung, die Thematik sowie die weitere Vorgehensweise in der kommenden Sitzungsrunde erneut zu beraten.
5. Gewässer 3. Ordnung;
- Gewässerausbau und -unterhaltung
hier: Priorisierung / Maßnahmenkatalog 2024
Aufgrund gehäuft auftretender Starkregenereignisse und den Folgen des Klimawandels in der Region hat die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in Absprache mit den jeweiligen Ortsgemeinden beschlossen, entsprechende Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte erstellen zu lassen.
Der mehrjährige Prozess der Erstellung dieser Konzepte konnte im Laufe diesen Jahres für die meisten Gemeinden abgeschlossen werden. Weiterhin sind die Konzepte Voraussetzung, um Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen erhalten zu können.
Akuter Handlungsbedarf besteht durch die vergangenen Starkregenereignisse und Vorkommnisse für die nachfolgend genannten Gewässer:
| 1. | Großbach (in Enkirch) |
| 2. | Pfaffenbach (in Flußbach) |
|
| * im weiteren Verlauf durchfließt der Pfaffenbach unter dem Namen Sterenbach den Wittlicher Stadtteil Lüxem. Da es auch dort zu Problemen kommt, wurden hier bereits erste Gespräche mit der Stadtverwaltung Wittlich geführt die Probleme in einer „interkommunalen Maßnahme“ anzugehen. |
| 3. | Ewesbach (in Kinderbeuern) |
Bei den zuvor genannten Gewässern handelt es sich jeweils um Gewässer 3. Ordnung, für die nach § 35 Landeswassergesetz (kurz: LWG) die Unterhaltungslast der Verbandsgemeinde obliegt.
Alle drei „Problemstellen“ sind Bestandteil der jeweiligen Vorsorgekonzepte und somit grundsätzlich förderfähig. Die genaue Höhe der Förderquote kann nicht benannt werden, da es sich hierbei immer um eine Einzelfallprüfung handelt. In Einzelfällen für einige wenige Fördertatbestände ist eine Förderung von bis zu 90% möglich. Die durchschnittliche Förderquote liegt jedoch deutlich darunter.
Fachbereichsleiter Frank Thullen erläutert dem Verbandsgemeinderat den Sachstand. Im Hinblick auf die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen weist er darauf hin, dass die jeweiligen Ortsgemeinden sich vertraglich zur einer Übernahme der verbleibenden Kosten verpflichtet haben.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt im Rahmen des Gewässerausbaus und der Gewässerunterhaltung für das Jahr 2024 die zuvor genannten Maßnahmen wie folgt zu priorisieren:
| 1. | Großbach (in Enkirch) |
| 2. | Pfaffenbach (in Flußbach) |
| 3. | Ewesbach (in Kinderbeuern) |
Für die erforderlichen Planungsleistungen sind finanzielle Mittel im Haushalt 2024 einzustellen.
Weiterhin wird die Verwaltung damit beauftragt eine Auflistung mit möglichen Einzelmaßnahmen zu erstellen, die voraussichtlich entstehenden Kosten zu ermitteln und die Höhe der möglichen Förderung zu prüfen, sodass in einem nächsten Schritt, im Benehmen mit den Ortsgemeinden, die entsprechenden Förderanträge gestellt werden können.
Gleichzeitig sollen entsprechende Vereinbarungen über die Übernahme der verbleibenden Kosten mit den jeweiligen Ortsgemeinden abgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6.1. Erlass einer Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Der Verbandsgemeinderat hat am 23.06.2022 den Grundsatzbeschluss zur Erhebung eines Gäste-Beitrages in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach gefasst. Diesem Beschluss liegt auch die Forderung eines attraktiven Angebotes für den ÖPNV im Rahmen einer Gäste-Karte zu Grunde. Auf die bisherigen diesbezüglichen Beratungen wird verwiesen.
Die Refinanzierung eines solchen Angebotes im Rahmen des Gästebeitrages ist in Rheinland-Pfalz, gegenüber Regelungen anderer Bundesländer, derzeit nicht möglich. Entsprechende Anregungen zur Aufnahme einer solchen Refinanzierungsmöglichkeit an den Landesgesetzgeber hierzu wurden verwaltungsseitig gemacht. Ob und wann eine Umsetzung dieses Vorschlags erfolgen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen.
Grundlage für die Erhebung eines Gästebeitrages ist der Erlass einer entspr. Satzung und einer Kalkulation eines Gästebeitrages sowie die Zurverfügungstellung eines entsprechenden Abrechnungssystems.
Im Hinblick auf die finale Beschlussfassung der Satzung wird man verwaltungsseits das Muster des GStB nutzen. Dabei ist jedoch eine intensive Überarbeitung und Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten notwendig. Ein entsprechender Entwurf soll dem Verbandsgemeinderat zur Beschlussfassung in der Sitzungsrunde im Dezember zur Entscheidung vorgelegt werden.
Um jedoch die sich derzeit in der Saisonvorbereitung 2024 befindlichen Beherbergungsbetriebe über die vorgesehene Einführung des Gästebeitrages und der Gäste-Karte informieren zu können, soll bereits jetzt eine Beschlussfassung über die wesentlichen Parameter der Gästebeitragserhebung (und damit der späteren Satzungsregelungen) erfolgen.
Im Hinblick auf das Erhebungsgebiet für den Gästebeitrag werde aufgrund der erheblich unterschiedlichen touristischen Strukturen (Anzahl der Beherbergungskapazitäten und Nutzungsverhalten der vom Gästebeitrag finanzierten Einrichtungen) die Ortsgemeinden Kinheim, Kröv, Enkirch, Starkenburg, Burg (Mosel), Reil und die Stadt Traben-Trarbach vorgeschlagen. Bei Interesse an der Gäste-Karte von außerhalb des Erhebungsgebietes liegenden Betrieben besteht die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme im Rahmen einer Umlagefinanzierung.
Beitragspflichtige sollen ortsfremde (ohne Hauptwohnsitz) natürliche Personen sein, die im Erhebungsgebiet Unterkunft nehmen und dies nicht aus beruflichen Gründen erfolgt. Unterkünfte in diesem Sinne sind Zimmer in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Boote, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze.
Als beitragsrelevante Einrichtungen und Veranstaltungen der Verbandsgemeinde sollen die Moseltherme Traben-Trarbach, das Freibad Kröver Reich, Örtliche Angebote der Gäste-Karte sowie Veranstaltungen des Tourismuszweckverbandes festgelegt und bei der Kalkulation berücksichtigt werden.
Sobald die gesetzlichen Grundlagen vorliegen, soll auch ein Angebot für die Nutzung des ÖPNV auch über die Grenzen der Verbandsgemeinde hinaus in die Gäste-Karte aufgenommen und mit entspr. Änderung der Satzung über den Gästebeitrag refinanziert werden.
Bürgermeister Marcus Heintel und Fachbereichsleiter Frank Koch erläutern dem Verbandsgemeinderat den derzeitigen Sachstand. Dabei weist Bürgermeister Heintel darauf hin, dass trotz umfangreicher und intensiver Versuche über verschiedene Wege eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes bisher durch den Landesgesetzgeber nicht abzusehen ist. Daher schlage man verwaltungsseitig vor, ein ÖPNV-Angebot im Rahmen der Gäste-Karte umlagefinanziert auf freiwilliger Basis den Beherbergungsbetrieben anzubieten.
In den nunmehrigen Rede-Beiträgen wird grundsätzlich mit einer Ausnahme die Einführung von Gästebeitrag und Gästekarte als Weiterentwicklung des Tourismus in der Verbandsgemeinde begrüßt.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Einführung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach zum 01.03.2024.
Der Gästebeitrag soll unter Berücksichtigung der oben genannten Parameter
| - | Erhebungsgebiet, |
| - | Beitragspflichtige, |
| - | Beitragsrelevante Einrichtungen und - Veranstaltungen |
erhoben werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Beschlusses für die Sitzung im Dezember 2023 einen Satzungsentwurf (incl. Kalkulation) zur Beratung vorzulegen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Beherbergungsbetriebe zeitnah über Inhalt und Umfang der Einführung eines Gästebeitrages sowie einer Gäste-Karte zu informieren.
Sobald die gesetzlichen Grundlagen vorliegen, soll auch ein Angebot für die Nutzung des ÖPNV auch über die Grenzen der Verbandsgemeinde hinaus in die Gäste-Karte aufgenommen und mit entspr. Änderung der Satzung über den Gästebeitrag refinanziert werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 23 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen
6.2. Einführung einer Gäste-Karte in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Der Verbandsgemeinderat hat am 23.06.2022 den Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Gäste-Karte in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach gefasst. Diesem Beschluss liegt auch die Forderung eines attraktiven Angebotes für den ÖPNV zu Grunde. Auf die bisherigen diesbezüglichen Beratungen wird verwiesen.
Die Herausgabe einer verbandsgemeindeweit geltenden Gäste-Karte stellt eine Aufgabe der Tourismusförderung i.S. des § 67 (3) GemO dar, da sie ein weiteres Vermarktungsinstrument für den Tourismus in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach darstellt.
Mit der Gäste-Karte werden den Gästen vergünstigte bzw. kostenlose touristische Angebote im Bereich der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach zur Verfügung gestellt. Dabei sind u.a. folgende Inhalte geplant:
| - | Moseltherme (Vergünstigung) |
| - | Freibad Kröv (Vergünstigung) |
| - | verschiedene kommunale Museen und Ausstellungen (Kostenfreiheit bzw. Vergünstigung) |
| - | verschiedene kommunale Führungen und touristische Angebote (Kostenfreiheit bzw. Vergünstigung) |
| - | verschiedene private Angebote (Kostenfreiheit bzw. Vergünstigung) |
Das finale Angebot incl. der Konditionen für den Gast und die Anbieter wird derzeit verhandelt. Der TZV Moselregion ist mit der Erarbeitung eines attraktiven Gäste-Karten-Angebotes beauftragt.
Im Hinblick auf ein kostenloses ÖPNV-Angebot werden derzeit mit den regionalen Verkehrsverbünden Gespräche insbesondere über den Umfang der Nutzung und die Kosten geführt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes eine Refinanzierung aus dem Gästebeitrag noch nicht möglich. Verwaltungsseitig wurden verschiedene Initiativen zur Übernahme diesbezüglicher Regelungen anderer Bundesländer (u..a Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern, Baden-Württemberg) angestrengt. Sowohl seitens des Tourismus- und Heilbäderverbands, als auch des Gemeinde- und Städtebundes wurde eine entspr. Änderung des KAG befürwortet und dies dem federführenden Innenministerium kommuniziert. Ob und wann mit einer Änderung gerechnet werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, ein kostenloses ÖPNV-Angebot zunächst umlagefinanziert im Rahmen einer sog. Gäste-Karte plus zur Verfügung zu stellen. Sobald die gesetzlichen Grundlagen für eine Gästebeitragsfinanzierung gegeben sind, soll dieses Angebot in die Gäste-Karte übernommen werden.
Da der Gästebeitrag voraussichtlich nur in verschiedenen Bereichen der Verbandsgemeinde erhoben wird, soll im Rahmen einer umlagefinanzierten Zusammenfassung von Gäste-Karte und Gäste-Karte plus diese auch Beherbergungsbetrieben, deren Gäste nicht dem Gästebeitrag unterliegen, angeboten werden.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Einführung einer Gäste-Karte und einer Gäste-Karte plus in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ab dem 01.03.2024 als Aufgabe der Tourismusförderung von überörtlicher Bedeutung gem. § 67 (3) GemO.
Die Aufwendungen für die Gäste-Karte sollen, sofern sie nicht durch anderweitige Erträge gedeckt sind, über den Gästebeitrag refinanziert werden.
Die auf freiwilliger Teilnahme der Beherbergungsbetriebe basierende Gäste-Karte plus soll umlagefinanziert werden.
Dabei soll die Gäste-Karte den Gästebeitragspflichtigen u.a. auch als Nachweis für die Zahlung des Gästebeitrages dienen.
Eine umlagefinanzierte Zusammenfassung von Gäste-Karte und Gäste-Karte plus soll auch Beherbergungsbetrieben, deren Gäste nicht dem Gästebeitrag unterliegen, angeboten werden.
Des Weiteren stimmt der Verbandsgemeinderat den v.g. Ausführungen sowie der vorgeschlagenen Verfahrensweise zu.
Abstimmungsergebnis:
Mit 22 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen mehrheitlich angenommen
6.3. Vergabe von Arbeiten und Aufträgen;
Lieferung und Support eines elektr. Meldescheinverfahrens für touristische Beherbergungsbetriebe incl. eines Abrechnungsmoduls für den Gästebeitrag
Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beabsichtigt die Einführung eines Gästebeitrages und einer Gästekarte. Zur Abwicklung des Erhebungsverfahrens werden den Beherbergungsbetrieben die erforderlichen Instrumente zur Verfügung gestellt. In der bisherigen Praxis hat sich dabei ein sog. Meldescheinverfahren durchgesetzt. Das Meldescheinverfahren beinhaltet die Verpflichtung der Beherbergungsbetriebe zur Erfassung und Meldung von Gästen nach dem Bundesmeldegesetz.
Die entsprechende Leistung wurde nach der VOL im sog. Verhandlungsverfahren beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden zwei Angebote abgegeben, die derzeit geprüft werden. Anschließend werden die entspr. Verhandlungen mit den Bietern geführt, die Angebote entsprechend gewertet und das Ergebnis ermittelt.
Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen ist, ob dieses Verfahren bis zur Sitzung des Verbandsgemeinderates abgeschlossen ist, eine Beauftragung auf jeden Fall noch im Oktober diesen Jahres erfolgen soll, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zur Auftragsvergabe zu ermächtigen.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zur Auftragsvergabe zur Lieferung und zum Support für ein elektr. Meldescheinverfahrens incl. Abrechnungsmodul für den Gästebeitrag sowie der Bereitstellung einer Gästekarte zu ermächtigen.
Die weiteren erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplan 2024 zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mit 23 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen
7. 1. Nachtragshaushaltsplan und 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023
Im Rahmen des Haushaltsjahres 2023 haben sich verschiedene haushaltsrelevante Veränderungen ergeben, die den Erlass eines Nachtragshaushaltsplanes und einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich machen.
Neben der Anpassung des Haushaltes der Verbandsgemeinde sowie des Stellenplanes sind auch Veränderungen beim Stellenplan der VG-Werke mit berücksichtigt.
Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2023 wurden den Ratsmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellt.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 in der vorliegenden und den Ratsmitgliedern digital zur Verfügung gestellten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Vorschläge für den Haushaltsplan 2024
Gem. § 97 (1) GemO soll der Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres (01.01.) der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Im vorläufigen Sitzungsplan 2023 sind hierfür zum Ende des Jahres entsprechende Sitzungstermine vorgesehen.
Damit evtl. erforderliche und noch nicht vorhandene Pläne und Kostenberechnungen rechtzeitig erstellt und im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden können, wird um Vorschläge, die über die laufenden/üblichen Veranschlagungen im Haushaltsplan hinausgehen, für den Haushaltsplan 2024 gebeten.
Aufgrund der finanziellen Situation der Verbandsgemeinde und der umlagezahlenden Ortsgemeinden/Stadt sieht der Verbandsgemeinderat von der Veranschlagung zusätzlicher ausgabewirksamer Maßnahmen ab.
9. Moseltherme Traben-Trarbach
Betonbauarbeiten, Fundament Wärmetauscher,
Auftragsvergabe
Im Rahmen der energetischen Sanierung der Moseltherme werden u.a. zwei Wärmetauscher angeschafft, die im rückwärtigen Bereich außerhalb der Moseltherme aufgestellt werden sollen.
Beide Wärmetauscher haben ein Gewicht von jeweils 1,8 to. Insofern ist hier ein Betonfundament von 8 m x 4 m als Aufstellfläche erforderlich.
Die Leistungen hätten im Rahmen der Ausschreibung zu den Losen 4 + 5 (Heizungs- / Lüftungsanlage) durch das von uns beauftragte Büro IBK, Pünderich, mit ausgeschrieben werden müssen, wurden aber vergessen.
Aufgrund dessen war es erforderlich, dass die Mitarbeiter der VG-Werke selbst ein Leistungsverzeichnis für die v.g. Arbeiten erarbeiten mussten. Aufgrund des Umfangs der Arbeiten und der schwierigen Erreichbarkeit des Baufeldes ist mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 23.000,00 €/netto zu rechnen.
Diese Kosten fehlen natürlich auch in dem gestellten Förderantrag und wurden insofern dort nicht berücksichtigt.
Eine beschränkte Ausschreibung wurde zwischenzeitlich veranlasst. Jedoch ist die Angebotsphase noch nicht abgelaufen.
Da die Auftragsausführung schnellstmöglich (im Vorfeld der Lieferung von den Wärmetauschern), erfolgen muss, wird vorgeschlagen, den Bürgermeister bzw. den Werkleiter nach Abschluss des Wertungsverfahrens mit der Auftragserteilung zu beauftragen.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt den Bürgermeister bzw. den Werkleiter nach Auswertung der eingereichten Angebote zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter.
Abstimmungsergebnis:
Mit 23 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
10. Nachwahl eines Mitgliedes für den Seniorenbeirat
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass derzeit einige Mitgliedschaften im Seniorenbeirat nicht besetzt sind.
Frau Martha Lörsch aus Traben-Trarbach hat ihre Bereitschaft zur Mitgliedschaft im Seniorenbeirat erklärt.
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Wahl offen durchzuführen.
Anschließend wählt der Verbandsgemeinderat Frau Lörsch zum Mitglied des Seniorenbeirates.
Abstimmungsergebnis:
Mit 22 Ja-Stimmen 1 Nichtteilnahme einstimmig angenommen
Bürgermeister Marcus Heintel hat an der Abstimmung und Wahl gem. § 37 (3) GemO nicht teilgenommen.
11. Mitteilungen und Anfragen
11.1. Eilentscheidung über die Auftragsvergabe anl. der Gefahrenverhütungsschau an der Grundschule Enkirch
Der Vorsitzende verweist auf die per E-Mail versandte Eilentscheidung vom 29.06.2023 über
die aus der Brandschau resultierenden Aufträge an der Grundschule Enkirch zur Entfernung der
Holzverkleidungen incl. der außerplanmäßigen Bereitstellung der Mittel.
Einwendungen gegen die Eilentscheidung werden keine erhoben.
11.2. Eilentscheidung hinsichtlich der Auftragsvergabe zur Ausstattung einer Klasse an der Grundschule Kröv
Bürgermeister Heintel informiert den Ausschuss über die Eilentscheidung zur Einrichtung einer
weiteren Klasse an der Grundschule Kröv vom 14.07.2023.
Einwendungen gegen die Eilentscheidung werden keine erhoben.
11.3. Wahl von Jugendschöffen
Aus dem Verbandsgemeinderat wird darauf hingewiesen, dass für den Amtsgerichtsbezirk Wittlich (Zuständigkeit für das Gebiet der ehemaligen VG Kröv-Bausendorf) noch männliche Jugendschöffen gesucht werden. Interessenten können sich beim Jugendamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich melden.