Der Entwurf der Doppel-Haushaltssatzung mit -plan für die Ortsgemeinde Bengel liegt gem. § 97 (1) GemO zur Einsichtnahme von
Montag, dem 18.11.2024
bis einschließlich Dienstag, den 03.12.2024
während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Doppel-Haushaltssatzung, zum -plan oder seinen Anlagen können durch die Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3 (Zimmer 18-21) eingereicht werden.