Die Berechnung des Auskehrungsanspruches der Jagdgenossenschaft Bausendorf für das Jagdjahr 2023/2024 liegt in der Zeit von Montag, den 11.11.2024 bis Montag, den 25.11.2024 gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft bei dem Jagdvorsteher Markus Klasen, Zum Weinberg 5, 54538 Bausendorf, nach vorheriger Terminvereinbarung zur Einsichtnahme durch die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bausendorf aus.