Die Mitglieder des Schulträgerausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 22.10.2024 auf den 30.10.2024, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Trarbach, Am Markt 3, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 25.10.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 19:06 Uhr
| Anwesend: | |
| Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel | |
| SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach | |
| Ausschussmitglied (sachkundige Bürgerin) Susanne Müllers | |
| Ausschussmitglied (RM) Vera Reichert | |
| CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach | |
| Ausschussmitglied (RM) Ferdinand Dimmig | in Vertretung von Michael Boemer |
| Ausschussmitglied (RM) Frank Ehses | |
| Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Christian Franzen | |
| FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach | |
| Ausschussmitglied (RM) Bernd Fröhlich | |
| BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr. | |
| Ausschussmitglied (RM) Anne Schabinger | |
| FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT | |
| 2. Beigeordnete Dajana Hermann | |
| Ausschussmitglied (RM) Heiko Jäckels | |
| Ausschussmitglied (RM) Christian Knappstein | |
| Außerdem anwesend: | |
| Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel | |
| Fachbereichsleiter Jürgen Trarbach | |
| Schulleiterin der Grundschule Traben-Trarbach Christina Kasper | |
| Schulleiterin der Grundschule Enkirch Martina Heringer | |
| Schulleiterin der Grundschule Reil Christina Thösen | |
| Schulleiterin der Grundschule Kröv Silvia Wähner | |
| Schulleiter der Grundschule Alftal Max Keller | |
Entschuldigt:
| Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Michael Boemer | wurde vertreten durch Ferdinand Dimmig |
| Ausschussmitglied (RM) Christoph Groh |
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| 1. Beigeordnete Elke Schnabel |
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| 3. Beigeordnete und Ratsmitglied Wilhelm Müllers |
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Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Verpflichtung der Ausschussmitglieder |
| 2. | Bericht über den Sachstand der baulichen Maßnahmen |
| 3. | Berichte der Grundschulen und Mittelvoranmeldungen 2025 a. Grundschule Alftal in Bausendorf und Kinderbeuern b. Grundschule Enkirch c. Grundschule Kröv d. Grundschule Reil e. Grundschule Traben-Trarbach |
| 4. | Sachstand Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) |
| 65. | Mitteilungen und Anfragen |
| 5.1 | Änderung der Schulbezirke Grundschule Alftal und Kröv (Kinheim/Sengwald) |
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder
Bürgermeister Heintel erläutert, dass gemäß §§ 46, 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) die Ausschussmitglieder namens der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten sind, soweit diese nicht bereits in anderer Funktion verpflichtet wurden.
Ergänzend weist er darauf hin, dass die Ausschussmitglieder insbesondere zur Verschwiegenheit (§ 20 GemO) und zur Treue gegenüber der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach (§ 21 GemO) verpflichtet sind und sie gemäß § 30 Abs. 1 GemO ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung, auszuüben ist.
Nachdem aus den Reihen des Schulträgerausschusses keine Fragen mehr gestellt wurden, hat Bürgermeister Heintel sodann die Verpflichtung durch Handschlag entsprechend § 30 Abs. 2 GemO vorgenommen, soweit diese anwesend waren und nicht bereits in anderer Funktion verpflichtet wurden.
2. Bericht über den Sachstand der baulichen Maßnahmen
Bürgermeister Heintel erklärt, dass der aktuelle Sachstand der baulichen Maßnahmen insbesondere den Schuleiterinnen und dem Schulleiter bekannt wären und weitere diesbezügliche Informationen für kommende Maßnahmen unter dem To.-P.: 4 - Sachstand Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) erfolgen würden.
Von Seiten des Schulträgerausschusses wurden insoweit keine Rückfragen gestellt.
3. Berichte der Grundschulen und Mittelvoranmeldungen 2025
a. Grundschule Alftal in Bausendorf und Kinderbeuern
Bürgermeister Heintel erteilt das Wort dem Schulleiter, Herrn Max Keller, welcher sodann den Bericht vorträgt. Der Bericht war als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.
Im Anschluss stellt der Schulleiter die Mittelvoranmeldungen für das Jahr 2025 und die Investitionswünsche für die Grundschule Alftal kurz vor. Diese waren in Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.
Insbesondere geht Schulleiter Max Keller auf die Notwendigkeit einer personellen Verstärkung der Betreuungskräfte ein und bitte auch eindringlich um Klärung der Hausmeisterposition und der zukünftig geplanten Organisation des Hausmeisterpools. Dabei macht er deutlich, dass es in jedem Fall von Vorteil wäre, wenn ein Hausmeister hauptsächlich der Schule zugeteilt wäre.
Abschließend weist er auch noch auf die desolate Situation im Bezug auf den baulichen Zustand des Schulhofes hin.
b. Grundschule Enkirch
Der Leiterin der Grundschule Enkirch, Frau Martina Heringer, wird vom Vorsitzenden das Wort erteilt.
Diese stellt sodann den Bericht für die Grundschule vor und erläutert die Mittelanmeldungen für das Jahr 2025, welche in Anlage 3 der Niederschrift beigefügt waren.
Insbesondere wird von Frau Heringer darauf hingewiesen, dass die Grundschule Enkirch im Jahre 2025 das 550. Jubiläum des Schulstandortes Enkirch mit einem Sommerfest am Samstag, dem 14. Juni 2025, begehen wird. Hierzu seien bereits jetzt alle Mitglieder des Schulträgerausschusses ganz herzlich eingeladen. Wie sie weiter erläutert, wäre ein sehr interessantes Programm geplant.
Im Bezug auf die Mittelvoranmeldungen bittet die Schulleiterin nochmals ganz dringend die Problematik im Bezug auf die Fallschutzmatten auf dem Schulhof anzugehen. Hier würde nach ihrer Ansicht eine hohe Sturz- und Verletzungsgefahr bestehen, welche die Verkehrssicherungspflichten auf dem Gelände beträfen und von ihr bereits mehrfach angemahnt worden wären.
Ergänzend bittet die Schulleiterin sehr eindringlich um das in den Mittelvoranmeldungen ausgewiesene „Rolltor“ zur Abgrenzung des Bereichs der Grundschule. Zuletzt wären in die Nähe zur Grundschule verschiedene Personen zugezogen, welche unter gesundheitlichen Problemen im Bezug auf die Psyche leiden würden und darüber hinaus auch ein Hund hätten, welcher für die Kinder nicht ungefährlich sein könnte. Die Verwaltung wird daher dringend gebeten, hier entsprechende Schutzmaßnahmen soweit möglich zu ergreifen, auch wenn klar wäre, dass es absoluten Schutz nicht geben würde.
c. Grundschule Kröv
Für die Grundschule Kröv stellt die dortige Schulleiterin, Frau Wähner, den Bericht vor, welcher in Anlage 4 der Niederschrift beigefügt war.
Im Bezug auf die Mittelvoranmeldung für das Jahr 2025, welche in Anlage 5 der Niederschrift beigefügt war, weist die Schulleiterin insbesondere auf den desolaten Zustand der Toilettenanlagen hin, welche bereits seit Jahren unzumutbar wären. Sie bittet insoweit dringend um eine Überprüfung und die Ergreifung entsprechender Maßnahmen.
d. Grundschule Reil
Die Schulleiterin, Frau Christina Thösen, stellt den Bericht für die Grundschule Reil (war als Anlage 6 beigefügt) und die Mittelanmeldung für das Jahr 2025 (war als Anlage 7 beigefügt) vor.
e. Grundschule Traben-Trarbach
Für die Grundschule Traben-Trarbach wird der Bericht durch die Leiterin der Schule, Frau Christina Kasper, vorgestellt. Dieser war in Anlage 8 der Niederschrift beigefügt. Ergänzend wird im Bezug auf die Mittelvoranmeldung für das Jahr 2025 erläutert, dass ähnlich wie an der Grundschule Alftal auch dringender Handlungsbedarf im Bezug auf den Schulhof besteht und ebenfalls die Frage des Hausmeisters geklärt werden müsste, da auch von Seiten des Bauhofes der Stadt Traben-Trarbach keine Unterstützung mehr käme, da diese nach eigener Aussagen überlastet wären und kein Personal mehr hätten. Die Mittelvoranmeldung waren als Anlage 9 der Niederschrift beigefügt.
Dieser Erklärung im Bezug auf die Hausmeister schließen sich die anderen Schulleiter ausdrücklich an und bitten insbesondere nochmals darum, dass ein bestimmter Hausmeister hauptsächlich den jeweiligen Schulen zugeordnet werden und bitten um Erläuterung des Verfahrens im Bezug auf den Hausmeisterpool.
4. Sachstand Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
Bürgermeister Marcus Heintel führt kurz in die Thematik ein und übergibt sodann das Wort an den Leiter des Fachbereichs 3, Herrn Jürgen Trarbach, für ergänzende Ausführungen.
Von Seiten des Fachbereichsleiters wird kurz auf die Entwicklung und Diskussion auf Bundesebene im Bezug auf das GaFöG eingegangen und den sich hieraus ergebenden Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung auch während der Zeit des Grundschulbesuches in den kommenden Jahren.
Es wird dabei auch auf die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten inkl. der Finanzverantwortung im Bezug auf die verschiedenen Ebenen im Bereich des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der verschiedenen Fördermöglichkeiten eingegangen.
Ergänzend berichtet er vom letzten Termin bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und den daraus zu ziehenden aktuellen Erkenntnissen.
Im Bezug auf die Fördermöglichkeiten und die aktuelle Verteilung der Mittel wird sodann erläutert, dass für die Grundschulen Alftal und Traben-Trarbach Maßnahmen im Bezug auf die Schulhöfe und für die Grundschule Enkirch u. a. für die Verbesserung des Betreuungsangebotes und eines Schulgartens geplant sind. Die Maßnahmen wären bereits als förderfähig anerkannt worden und man würde sich z. Zt. im Antragsverfahren befinden und erhoffe sich im Frühjahr 2025 mit der Bewilligung der Zuschüsse. Sodann erfolgen die weiteren Planungen und Berücksichtigung in einem Nachtragshaushalt der Verbandsgemeinde.
Im Rahmen der dann folgenden kurzen Diskussion wird auch auf die Frage der Schulferienversorgung eingegangen. Hierzu wird von Seiten des Fachbereichsleiters darauf hingewiesen, dass auch hier die Planungen noch laufen würden und abschließende Ergebnisse nicht mitgeteilt werden könnten. Um die Planungen zu verbessern wäre nunmehr jedoch im Bereich der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach eine Befragung der Eltern der 1. Klassen geplant, welche von der Kreisverwaltung organisiert würde. Die entsprechenden Unterlagen werden in den nächsten Tagen an die Grundschule verteilt.
Für die Grundschule Enkirch bittet die dortige Schulleiterin, Frau Heringer, abschließend noch darum, dass im Falle einer weiteren Förderung auch der Schulhof in Enkirch entsprechend berücksichtigt werden könnte.
Die Ausführungen werden vom Schulträgerausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen
5. Mitteilungen und Anfragen
a) Trinkwasserversorgung für Schülerinnen und Schüler
Vom Fachbereichsleiter Jürgen Trarbach wird darüber informiert, dass es verschiedene Anfragen im Bezug auf die Versorgung mit Trinkwasser für die Schülerinnen und Schüler gegeben habe und auch die aktuelle Verfahrensweise in den Schulen unterschiedlich wäre.
Von Seiten der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass den Schülerinnen und Schüler der Zugang zu Leitungswasser an verschiedenen Stellen möglich ist und dieses zur Versorgung mit Wasser grundsätzlich ausreicht.
Weiter ist die Verwaltung bereit, für die Inanspruchnahme des Mittagessens den Schülerinnen und Schülern, welche am Mittagessen teilnehmen, darüber hinaus auch Mineralwasser bereit zu halten. Die Beschaffung soll dabei durch die Schule selbst erfolgen und kann dann mit dem Mittagessen über die Verwaltung abgerechnet werden.
Weitere Leistungen von Seiten des Schulträgers wären insoweit nicht beabsichtigt.
Sollte jedoch von dritter Seite, z. B. von Fördervereinen oder privaten Personen, zusätzliche Getränkeaufsteller o. ä. kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, so bestehen hiergegen keine Bedenken. Die gesamten damit verbundenen Kosten, Verpflichtungen, z. B. Wartung, und ggf. der Rückbau müssten jedoch von den Dritten übernommen werden. Bei Fragen bezüglich der Aufstellung von Einrichtungsgegenständen wird darum gebeten, dies über den Fachbereich 2 in unserem Hause vorzunehmen.
Die Erläuterungen werden zustimmend von den Schulleiterinnen und dem Schulleiter zur Kenntnis genommen und damit bestätigt, dass so verfahren werden kann.
b) Verkehrsregelungen im Bereich der Grundschulen
Aufgrund einer Anfrage für den Bereich der Grundschule Reil wird von Seiten der Verwaltung darauf hingewiesen, dass geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen jeweils orttsbezogen erfolgen müssen und eine Kombination der Verkehrszeichen (VZ) „Achtung Kinder“ mit dem VZ „Beschränkung auf 30 km/h“ deshalb problematisch ist, da mit dem VZ „Achtung Kinder“ ständige Bremsbereitschaft verbunden ist und die Beschränkung auf 30 km/h gleichzeitig möglicherweise dem Verkehrsteilnehmer signalisiert, dass man ja 30 km/h fahren könne, was dem Grunde nach der ständigen Bremsbereitschaft widerspricht.
In der Folge wird noch darauf eingegangen, dass es eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung im Bezug auf „30 km/h-Zonen“ gegeben habe und hier vor weiteren Maßnahmen noch die fehlenden Verwaltungsvorschriften abgewartet würden.
Von Seiten der Leiterin der Grundschule Reil, Frau Thösen, wird ergänzend darauf hingewiesen, dass einzelne Verkehrszeichen in Reil auch verblichen sind. Sie bittet hier insoweit für Abhilfe zu sorgen. Die Verwaltung sagt einen Kontakt mit der Ortsgemeinde, welche für die Beschilderung in diesem Bereich zuständig ist, zu
5.1. Änderung der Schulbezirke Grundschule Alftal und Kröv (Kinheim/Sengwald)
Bürgermeister Heintel erläutert, dass der Verbandsgemeinderat in seiner letzten Sitzung vom 19.09.2024 die Änderung der Schulbezirke Alftal und Kröv beschlossen habe und dieser Beschluss nunmehr der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zur Umsetzung zur Verfügung gestellt werde.
Im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung wurde nämlich festgestellt, dass die Kinder aus dem Bereich „Sengwald“ der Ortsgemeinde Kinheim immer schon die Grundschule im Alftal besucht haben. Die gesamte Ortsgemeinde Kinheim ist jedoch dem Schulbezirk der Grundschule Kröv zugeordnet.
Diese Verfahrensweise stellte und stellt für den Schulträger keine Probleme dar, aber für einen möglichen Schülerbeförderungsanspruch.
Daher haben man sich kurzfristig von Seiten der Verwaltung dazu entschlossen, die Zuordnung den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen.
Der entsprechende Beschluss des Verbandsgemeinderates war als Anlage 10 der Niederschrift beigefügt.