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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 48/2022
Amtlicher Teil
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 21.11.2022

Die Mitglieder des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 16.11.2022 auf den 21.11.2022, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 18.11.2022 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 18:35 Uhr

Anwesend:

1.

Vorsitzender Bürgermeister

Marcus Heintel

2.

Ausschussmitglied (RM)

Rüdiger Nilles

3.

Ausschussmitglied (RM)

Hans-Joachim Weinmann

anwesend ab TOP 6 öffentliche Sitzung

4.

Ausschussmitglied (RM)

Dirk Reichert

5.

Ausschussmitglied (RM)

Klaus Dieter Müllen

6.

Ausschussmitglied (RM)

Roland Bender

7.

Ausschussmitglied (RM)

Walter Klink

8.

Ausschussmitglied (sachkundige Bürgerin) Dorothea Brendle

anwesend bis TOP 1 nichtöffentliche Sitzung

9.

Ausschussmitglied (RM)

Gerhard Lettl

10.

Ausschussmitglied (sachkundiger

Bürger) Jörg Spier

11.

Beschäftigtenvertreter Frank Pohl

12.

Beschäftigtenvertreter

Wolfgang Löwen

13.

Beschäftigtenvertreter Achim Knod

14.

Beschäftigtenvertreter Iris Bindges

in Vertretung von Andreas Römer

Außerdem anwesend:

1.

1. Beigeordneter Eugen Klein

2.

2. Beigeordnete Anja Bindges

3.

3. Beigeordneter Wilhelm Müllers

4.

Kaufmännischer Werkleiter und Schriftführer Jens Burch

5.

Technischer Werkleiter Manfred Christ

Entschuldigt:

1.

Ausschussmitglied (RM) Kai Uwe Schühlein

2.

Beschäftigtenvertreter Andreas Römer

wurde vertreten durch Iris Bindges

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Werkausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses

2.

Rahmenvereinbarung für die Sanierung von Schieber- & Hydrantenkappen sowie Schachtabdeckungen,

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

3.

Materiallieferung für den Betriebszweig "Wasserversorgung",

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

4.

Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach Tiefbauarbeiten Brunnenleitung Bereich Bengel, Auftragsvergabe

5.

Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach Anpassung Ingenieurvertrag Los 2, Rohrleitung

6.

Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach Tiefbauarbeiten Steig- und Fallleitung, Auftragsvergabe

7.

Zwischenbericht zum 30.09.2022,

Betriebszweig Wasserversorgung

8.

Zwischenbericht zum 30.09.2022,

Betriebszweig Abwasserbeseitigung

9.

Betriebszweig "Abwasserbeseitigung",

Anschaffung eins Fahrzeuges für das Betriebspersonal, Auftragsvergabe

10.

Festlegung des Stundenlohns für die Berechnung der in 2023 zu aktivierenden Eigenleistungen und für Kosten die von Anschlussnehmern zu erstatten sind

11.

Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2023

Wasserversorgung

12.

Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2023

Abwasserbeseitigung

13.

Festlegung der in 2023 zu berechnenden Entschädigungen für den Einsatz von technischen Einrichtungen der Verbandsgemeindewerke

14.

Wirtschaftsplan 2023, Betriebszweig Wasserversorgung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan

15.

Wirtschaftsplan 2023, Betriebszweig Abwasserbeseitigung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan

16.

Moseltherme Traben-Trarbach / Bad Wildstein

Energetische Maßnahmen, Auftragsvergabe

17.

Mitteilungen und Anfragen

17.1

Nächste Sitzung des Werkausschusses

Öffentliche Sitzung

1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 21.07.22 wurden nicht erhoben.

2.

Rahmenvereinbarung für die Sanierung von Schieber- & Hydrantenkappen sowie Schachtabdeckungen,

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Die letzte beschränkte Ausschreibung für die Sanierung der Einbauten wurde 2020 ausgeführt; 2021 konnten die Sanierungen auf der Preisbasis von 2020 noch ausgeführt werden. Für 2022 wurden Preiserhöhungen angekündigt, so dass die Arbeiten wieder neu auszuschreiben waren.

6 Firmen wurden angeschrieben, die Vergabeunterlagen versandt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist am 12. Juli 2022 - 12.00 Uhr lagen den VG-Werken 3 Papierangebote vor.

Es wurde keine Bindefrist des Angebotes vereinbart, jedoch sind in der Liste der auszuführenden Schachtabdeckungen 3 Stück als dringlich markiert. Die Firma Vienna GmbH hat zugesagt, die dringlichen Kappen & Schachtabdeckungen bereits Anfang September zu sanieren, jedoch wird für die Beantragung der Verkehrsrechtlichen Anordnung ein entsprechender Vorlauf benötigt.

Die Angebote wurden formal, rechnerisch und technisch geprüft.

Ergebnis der Angebotsauswertung:

-

Die Vienna GmbH, Hauptstraße 18, 55595 Wallhausen, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.

-

Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden. Der Bieter ist dem Auftraggeber aus vergleichbaren Maßnahmen als leistungsfähig und fachkundig bekannt.

-

Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation.

Preisspiegel (brutto, inkl. 19 % MwSt):

Da die nächste Werkausschusssitzung erst im November 2022 stattfindet, die Ausführung aufgrund Dringlichkeit jedoch bereits Anfang September erfolgen soll, war die Auftragsvergabe im Rahmen einer Eilentscheidung herbeizuführen.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit wurde im Benehmen mit den Beigeordneten gemäß § 48 Gem0 folgende Eilentscheidung getroffen:

Der Auftrag der Rahmenvereinbarung für die Sanierung von Schieber- & Hydrantenkappen, sowie Schachtabdeckungen im Bereich der VG Traben-Trarbach für die Arbeiten im Zeitraum vom 01.07.22 - 30.06.23 wird an die mindestbietende Firma Vienna GmbH, Hauptstraße 18, 55595 Wallhausen gemäß Angebot vom 30.06.2022 zu einem Gesamtbetrag

von 30.214,10 € (brutto, incl. 19% MwSt.) erteilt.

Beschlussfassung:

Die Mitglieder des Werkausschusses nehmen die Eilentscheidung zur Kenntnis.

3.

Materiallieferung für den Betriebszweig "Wasserversorgung",

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Die letzte Preisanfrage von Material für den Betriebszweig Wasserwerk wurde im Juni 2021 durchgeführt. Es wurde für den Zeitraum 01.07.2021 - 30.06.2022 eine Rahmenvereinbarung mit dem Mindestbietenden für die Materiallieferung abgeschlossen.

Aufgrund der stetig steigenden Preise am Rohstoff-, Energie- und Transportmarkt sehen sich die Lieferanten nicht in der Lage eine verlässliche Preiskalkulation für einen längeren Zeitraum vorzunehmen. Es wurde daher entschieden den Bedarf jeweils anzufragen.

3 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es wurden 2 Angebote abgegeben.

Ergebnis der Angebotsauswertung:

-

Die Firma Muffenrohr Tiefbauhandel, Koblenz, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.

-

Die Bietereignung kann unterstellt werden, da die Firma bereits in der Vergangenheit als Materiallieferant für die VG-Werke tätig war.

-

Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation.

Das Angebot wurde rechnerisch geprüft.

Preisspiegel (brutto, inkl. 19 % MwSt):

Rang

Bieter

Gesamt-

summe

%

(Basis

Mindestb.)

%

(Basis

Prognose)

Kosten-

prognose

Keine

1

Muffenrohr, Koblenz

36.245,26 €

100,00 %

2

36.758,81 €

101,42 %

Da die nächste Werkausschusssitzung erst im November 2022 stattfindet, das Material jedoch dringend benötigt wurde, war die Auftragsvergabe im Rahmen einer Eilentscheidung herbeizuführen.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit wurde im Benehmen mit den Beigeordneten gemäß § 48 Gem0 folgende Eilentscheidung getroffen:

Der Auftrag zur Lieferung von Material für den Betriebszweig „Wasserwerk“ im Bereich der VG Traben-Trarbach wird an die mindestbietende Firma Muffenrohr Tiefbauhandel GmbH, Carl-Zeiss-Str. 1, 56077 Koblenz gemäß Angebot vom 17.08.2022 zu einem Gesamtbetrag

von 36.245,26 € (brutto, incl. 19% MwSt.) erteilt.

Beschlussfassung:

Die Mitglieder des Werkausschusses nehmen die Eilentscheidung zur Kenntnis.

4. Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach Tiefbauarbeiten Brunnenleitung Bereich Bengel, Auftragsvergabe

Der Auftrag für die erforderlichen Tiefbauarbeiten im Bereich der Brunnengalerie in Bengel wurde seinerzeit an die Fa. Wey Tiefbau, Rivenich, erteilt.

Während der Bauausführung waren mehrere Arbeiten erforderlich, für die keine Positionen im ursprünglichen Leistungsverzeichnis vorgesehen waren.

Hierüber wurde von der Fa. Wey ein entsprechendes Nachtragsangebot über 105.167,50 € vorgelegt. Nach Prüfung durch das von uns beauftragte Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, Morbach, werden hiervon Leistungen in Höhe von 35.205,42 € als gerechtfertigt angesehen.

Aufgrund der Höhe des Nachtragsangebotes ist ein Beschluss des Werkausschusses erforderlich.

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss beschließt, die Fa. Wey, Rivenich, mit den vom Ing.-Büro Jakobs-Fuchs, Morbach, für die im Rahmen der Arbeiten festgestellten erforderlichen, zusätzlichen Leistungen mit einer Auftragssumme in Höhe von 35.205,42 €/brutto, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5. Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach Anpassung Ingenieurvertrag Los 2, Rohrleitung

Die mit dem Ing.-Büro Jakobs-Fuchs, Morbach, mit Datum vom 05.06.2014 und 14.08.2017 abgeschlossenen Ingenieurverträge sind aus nachfolgend aufgeführten Gründen anzupassen:

Die Maßnahme wurde ursprünglich als Interkommunales Projekt der Verbandsgemeinden Kröv-Bausendorf und Traben-Trarbach als „Versorgungstrasse Alftal - Kröver Berg - Traben-Trarbach“ geplant.

Hierzu wurde das v.g. Büro laut Vertrag vom 05.06.2014 mit den Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für die Konzeptplanung beauftragt.

Diese beinhaltete im Wesentlichen

-

die Sanierung der Bauwerke

-

die Erneuerung der Rohrleitungen in der vorhandenen Trasse

Im Rahmen dieser Konzeptplanung wurden Kosten von rd. 2,7 Mio. für die Sanierung der Bauwerke und den Austausch der Rohrleitungen ermittelt.

Im Zuge der weiteren Planungsleistungen und Überarbeitung der Kostenermittlungen ergaben sich bis 2017 Kosten in Höhe von rd. 4,5 Mio., was eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen nötig machte.

Aufgrund der durch das Ing.-Büro Jakobs-Fuchs bereits erbrachten Bedarfsplanung und weiterer erforderlicher Leistungen wurden an dieses Büro für die Sanierung der Bauwerke die Leistungsphasen 1 - 2 mit 22 % und für die Erneuerung der Rohrleitungen die Leistungsphasen 1 - 3 mit 37 %, anstatt der im Vertrag vom 05.06.2014 beauftragten 12 %, in Abstimmung mit dem damaligen Werkleiter, abgerechnet. Eine Vertragsanpassung erfolgte diesbezüglich nicht.

Im Jahr 2017 erfolgte dann eine europaweite Ausschreibung der v.g. Planungsleistungen. Diese wurden dann an das Büro Jakobs-Fuchs als Bietergemeinschaft mit dem Büro Becker, Bad Neuenahr-Ahrweiler, vergeben.

Das Büro Jakobs-Fuchs erhielt den Auftrag für das Los 2 - Verlegung der Rohrleitungen.

Auf der Basis dieser Beauftragung erfolgte die Ausschreibung des ersten Teilbereiches der Rohrleitung und zwar die Fallleitung, vom Hochbehälter Kröver Berg alt bis einschließlich Gewerbegebiet Mont Royal.

Da sich während der Planungsphase herausstellte, dass der Sanierungsbedarf der Bauwerke größer war als ursprünglich angenommen, entschied man sich die Bauwerke an geeigneterem Standort neu zu errichten.

Hieraus resultierte, dass die ursprüngliche Leitungstrasse neu überplant und somit auch die Leistungsphasen 1 - 3 nochmals komplett erarbeitet werden mussten und in Folge auch so, in Abstimmung mit der damaligen Werkleitung, abgerechnet wurden.

Für die Ausführung der Bauwerke (Los 1 u. 3) erfolgte eine erneute europaweite Ausschreibung. Für das Los 2 - Rohrleitungen wurde auf diese verzichtet, da bereits mit der Ausführung der Leitungsarbeiten begonnen worden war, um ein Stillstand und Schadensersatzkosten zu vermeiden.

Im August 2018 fand ein Termin im Umweltministerium in Mainz statt. Im Laufe dieses Termines wurde ein deutlich höherer Fördersatz für die Maßnahme in Aussicht gestellt, wenn durch die Kombination von Maßnahmen durch verschiedene Versorgungsträger eine interkommunale Zusammenarbeit entstehen würde.

Infolge dessen kam der Zweckverband Eifel-Mosel (ZWEM) als Partner, im Bereich der Steigleitung, vom Pumpwerk Bengel neu bis zum Hochbehälter Kröver Berg neu, hinzu.

Durch die Beteiligung des ZWEM und eine gemeinsame Ausrichtung der Leitung wurde eine komplette Umplanung der Steigleitung und in Teilbereichen auch der im Bau befindlichen Fallleitung erforderlich.

Für diese Umplanungen wurde die Leistungsphase 3 der Steigleitung nochmals abgerechnet.

Die Anpassung des Ingenieurvertrages sollte dann später erfolgen. Ist aber bis heute nicht erfolgt.

Insofern ist der seinerzeitige mit Datum vom 05.06.2014 abgeschlossene Vertrag mit dem Büro Jakobs-Fuchs noch wie folgt anzupassen bzw. neu auszufertigen:

Bauwerke:

alt

neu

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

2 %

2 %

Leistungsphase 2: Vorplanung

10 %

20 %

12 %

22 %

Rohrleitung:

alt

neu

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

2 %

2 %

Leistungsphase 2: Vorplanung

10 %

20 %

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

0 %

15 %

12 %

37 %

Der Folgevertrag vom 14.08.2017 ist wie folgt anzupassen:

alt

neu

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

0 %

2 %

Leistungsphase 2: Vorplanung

0 %

20 %

0 %

22 %

Für den Teilbereich Steigleitung ist die Entwurfsplanung zweimal mit 25 % anzurechnen (Begründung ist, wie oben ausgeführt, dass die Trasse komplett geändert werden musste und dass zusätzlich weitere Versorgungsträger mit einzuplanen waren).

Beschlussfassung:

Der mit dem Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, Morbach, ursprünglich mit Datum vom 05.06.14 abgeschlossene Ingenieurvertrag ist wie folgt anzupassen:

Bauwerke:

alt

neu

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

2 %

2 %

Leistungsphase 2: Vorplanung

10 %

20 %

12 %

22 %

Rohrleitung:

alt

neu

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

2 %

2 %

Leistungsphase 2: Vorplanung

10 %

20 %

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

0 %

15 %

12 %

37 %

Der Folgevertrag vom 14.08.2017 ist wie folgt anzupassen:

alt

neu

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

0 %

2 %

Leistungsphase 2: Vorplanung

0 %

20 %

0 %

22 %

Für den Teilbereich Steigleitung ist die Entwurfsplanung zweimal mit 25 % anzurechnen (Begründung ist, wie oben ausgeführt, dass die Trasse komplett geändert werden musste und dass zusätzlich weitere Versorgungsträger mit einzuplanen waren).

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

6. Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach Tiefbauarbeiten Steig- und Fallleitung, Auftragsvergabe

Der Auftrag für die erforderlichen Tiefbauarbeiten im Bereich der Steig- und Fallleitung vom neuen Pumpwerk in Bengel bis zum bestehenden Regenrückhaltebecken „Mont Royal“ wurde seinerzeit an die Fa. Köhler-Bau, Idar-Oberstein, erteilt.

Während der Bauausführung waren mehrere Arbeiten erforderlich, für die keine Positionen im ursprünglichen Leistungsverzeichnis vorgesehen waren.

Hierüber wurden von der Fa. Köhler entsprechende Nachtragsangebote vorgelegt. Teilweise sind für die Vergabe der Nachträge Beschlüsse des Werkausschusses erforderlich, da diese die Auftragsgrenze (25.000,00 €) übersteigen. Die Leistungen waren im Rahmen der Bauarbeiten erforderlich und wurden bereits ausgeführt.

Folgende Nachträge sind hiervon betroffen:

-

Nachtrag Nr. 20: Verlegung eines SB-Kanals DN 500, Querung Bereich Fa. Langguth für späteren Anschluss an das neue Regenrückhaltebecken

Es wurde ein Angebot in Höhe von 33.271,86 € vorgelegt. Nach Prüfung durch das von uns beauftragte Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, Morbach, werden hiervon Leistungen in Höhe von 27.600,36 € als gerechtfertigt angesehen.

-

Nachtrag Nr. 21: Straßenbauarbeiten im Bereich Gewerbegebiet Mont Royal, Aufgrund der Verkehrssituation war gegenüber der ursprünglichen Wiederherstellung die Erneuerung der kompletten Fahrbahnbreite erforderlich.

Es wurde ein Angebot in Höhe von 350.908,99 € vorgelegt. Nach Prüfung durch das von uns beauftragte Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, Morbach, werden hiervon Leistungen in Höhe von 85.231,28 € als gerechtfertigt angesehen. Aufgrund der teilweise stark überteuerten Angebotspreise, erfolgte lediglich eine Teilbeauftragung. Die restlichen Arbeiten wurden anderweitig vergeben. Hierüber liegt ein Beschluss vor.

-

Nachtrag Nr. 25: verschiedene Arbeiten am Regenwasserkanal, Gewerbegebiet Mont Royal

Es wurde ein Angebot in Höhe von 88.270,34 € vorgelegt. Nach Prüfung durch das von uns beauftragte Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, Morbach, werden hiervon Leistungen in Höhe von 56.659,70 € als gerechtfertigt angesehen.

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss beschließt, die Fa. Köhler-Bau, Idar-Oberstein, mit den vom Ing.-Büro Jakobs-Fuchs, Morbach, für die im Rahmen der Arbeiten festgestellten erforderlichen, zusätzlichen Leistungen der Nachträge Nr. 20, Auftragssumme = 27.600,36 €, Nr. 21, Auftragssumme = 85.231,28 € und Nr. 25, Auftragssumme = 56.659,70 €, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7. Zwischenbericht zum 30.09.2022, Betriebszweig Wasserversorgung

Der schriftliche Zwischenbericht zum 30.09.2022 wurde den Ausschussmitgliedern vorgelegt. Einzelheiten werden in der Sitzung erläutert.

Beschlussfassung:

Kein Beschluss erforderlich. Der Zwischenbericht wird zur Kenntnis genommen.

8. Zwischenbericht zum 30.09.2022, Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Der schriftliche Zwischenbericht zum 30.09.2022 wurde den Ausschussmitgliedern vorgelegt. Einzelheiten werden in der Sitzung erläutert.

Beschlussfassung:

Kein Beschluss erforderlich. Der Zwischenbericht wird zur Kenntnis genommen.

9. Betriebszweig "Abwasserbeseitigung", Anschaffung eins Fahrzeuges für das Betriebspersonal, Auftragsvergabe

Ein im Abwasserbereich eingesetzter Volkswagen Caddy, Baujahr 6/2012 hat zwischenzeitlich eine Laufleistung von 230.000 km.

Aufgrund des Alters und der Laufleistung soll eine Ersatzbeschaffung erfolgen.

Da sich das Fahrzeug in der Vergangenheit bewährt hat, soll wieder ein Volkswagen Caddy Cargo angeschafft werden. Es wurden vier Firmen zur Angebotsabgabe angefordert. Alle Firmen haben ein Angebot abgegeben.

Rang

Bieter

Gesamtsumme

% (Basis

brutto

Mindestb.)

1

Autohaus Georg, Enkirch

27.560,60 €

100,00

2

27.605,55 €

100,16

3

28.233,48 €

102,44

4

28.233,48 €

102,44

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag zur Lieferung eines VW Caddy Cargo an die mindestbietende Firma Autohaus Georg, Enkirch, zum Angebotspreis von 27.560,60 €/brutto zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei einer Stimmenthaltung

10. Festlegung des Stundenlohns für die Berechnung der in 2023 zu aktivierenden Eigenleistungen und für Kosten die von Anschlussnehmern zu erstatten sind

Für die Tätigkeiten der Verbandsgemeindewerke innerhalb der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde, bei Arbeiten für Dritte, bei zu aktivierenden Eigenleistungen und für Arbeiten deren Kosten von den Anschlussnehmern zu erstatten sind, ist ein entsprechender Stundenlohn als Verrechnungssatz festzusetzen.

Im Rahmen der Kalkulation für den Wirtschaftsplan 2023 haben sich gegenüber dem Vorjahr Änderungen ergeben. Der bisherige Stundenlohn betrug 41,60 €.

Die Verbandsgemeindewerke regen an, den Stundenlohn für das Jahr 2023 auf 43,10 € festzusetzen.

Beschlussfassung:

Für die zu aktivierenden Eigenleistungen der Verbandsgemeindewerke, bei Arbeiten für Dritte, sowie für Arbeiten deren Kosten vom Anschlussnehmer zu erstatten sind, wird der Stundenlohn ab 01.01.2023 auf 43,10 € festgesetzt.

Die Zuständigkeit des Werkausschusses ergibt sich aus § 5 der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach vom 09.12.2021.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

11.

Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2023

Wasserversorgung

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.06.2017 wurde beschlossen, dass für den Beitragssatz der einmaligen Beiträge eine jährliche Anpassung, erstmals zum 01.01.19, nach dem Preiskostenindex vorzunehmen ist.

Um eine durchgängige Indizierung zu gewährleisten, basiert die Ermittlung der Beitragssätze 2023 auf der durchschnittlichen Preisentwicklung im Zeitraum 01.08.2021 - 31.07.2022. Der Preisindex beträgt am 31.07.2022 = 148,7 Punkte; am 01.08.2021 betrug er 127,6 Punkte. Der Preisindex hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 16,536 % erhöht.

Bisher galt ein Beitragssatz von 3,42 €/netto/qm, neu ab 2023 = 3,99 €/netto/qm

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und nachfolgend dem Verbandsgemeinderat den Beitragssatz für den einmaligen Beitrag Wasserversorgung ab dem Jahr 2023 auf 3,99 €/netto/qm Veranlagungsfläche festzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

12.

Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2023

Abwasserbeseitigung

a) Schmutzwasser,

b) Oberflächenwasser,

c) Straßenoberflächenentwässerung

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.06.2017 wurde beschlossen, dass für den Beitragssatz der einmaligen Beiträge eine jährliche Anpassung, erstmals zum 01.01.19, nach dem Preiskostenindex vorzunehmen ist.

Um eine durchgängige Indizierung zu gewährleisten, basiert die Ermittlung der Beitragssätze 2023 auf der durchschnittlichen Preisentwicklung im Zeitraum 01.08.2021 - 31.07.2022. Der Preisindex beträgt am 31.07.2022 = 148,7 Punkte; am 01.08.2021 betrug er 127,6 Punkte. Der Preisindex hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 16,536 % erhöht.

zu a)

(Schmutzwasser)

bisher galt ein Beitragssatz von 4,17 €/qm,

neu ab 2023 = 4,86 €/qm

zu b)

(Oberflächenwasser)

bisher galt ein Beitragssatz von 13,45 €/qm,

neu ab 2023 = 15,67 €/qm

zu c)

(Straßenoberflächenentwässerung)

bisher galt ein Beitragssatz von 27,43 €/qm,

neu ab 2023 = 31,97 €/qm

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und nachfolgend dem Verbandsgemeinderat die Beitragssätze für die einmaligen Beiträge ab dem Jahr 2023 wie folgt festzusetzen:

Schmutzwasser = 4,86 € je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für die Anzahl der Vollgeschosse (je Vollgeschoss 15 v.H.)

Oberflächenwasser = 15,67 € je Quadratmeter der mit Abflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche

Straßenoberflächenentwässerung = 31,97 € je Quadratmeter entwässerter Straßenfläche (einschl. Bürgersteiganlagen und sonstigen Flächen)

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

13. Festlegung der in 2023 zu berechnenden Entschädigungen für den Einsatz von technischen Einrichtungen der Verbandsgemeindewerke

Für die o.g. Tätigkeiten sind die Entgelte für das Jahr 2023 neu festzusetzen.

Beschlussfassung:

Die Entgelte für Tätigkeiten der Verbandsgemeindewerke innerhalb der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde, bei Arbeiten für Dritte, bei zu aktivierenden Eigenleistungen und für Arbeiten deren Kosten von den Anschlussnehmern zu erstatten sind, werden zum 01.01.2023 festgesetzt auf:

Werkstattwagen (WW)

Bei Arbeiten deren Kosten von den Anschlussnehmern zu erstatten sind:

13,50 €/pro Einsatz; Vorjahr 12,80 €

bei Arbeiten für Dritte, bei zu aktivierenden Eigenleistungen, etc.:

1,60 €/km, Vorjahr 1,50 €

Schlepper (AWW)

66,50 € pro Betriebsstunde, Vorjahr 63,30 €

Häcksler (AWW)

103,35 €/Einsatzstunde, incl. Bedienungspersonal, Vorjahr 98,40 €

zzgl. einer Anfahrtspauschale von 43,10 €, Vorjahr 41,60 €

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

14. Wirtschaftsplan 2023, Betriebszweig Wasserversorgung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 wurde den Ausschussmitgliedern im Sitzungsprogramm zur Verfügung gestellt bzw. in der Sitzung verteilt.

Kaufmännischer Werkleiter Burch erläutert den Wirtschaftsplan. Insbesondere geht er auf die geplanten Investitionen im Jahr 2023 ein. Weiterhin erläutert er die Einnahmen und Ausgaben im Erfolgsplan. Durch die erheblichen Kostensteigerungen in den Bereichen Strom, Kreditbeschaffungskosten, Bezug von Fremdwasser, Reparaturen von Rohrbrüchen, Abschreibungen und Personalkosten ist eine Anpassung der Gebühren unumgänglich.

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat zu beschließen:

Der Wirtschaftsplan 2023 der Verbandsgemeindewerke, Betriebszweig: Wasserwerk, wird wie folgt festgesetzt:

a) Erfolgsplan

Erträge  — 3.798.500,00 €

Aufwendungen  — 3.984.000,00 €

Jahresverlust  — 185.500,00 €

b) Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)  — 10.234.000,00 €

Ausgaben (Bedarfsmittel)  — 10.234.000,00 €

Für 2024 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.435.000,00 € erforderlich.

c) Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Wirtschaftsplan 2023 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes wird festgesetzt auf:

langfristige Kredite  — 5.684.000,00 €

Kassenkredite

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Aufrechterhaltung des Betriebes der eingerichteten Sonderkasse des Eigenbetriebes Wasserwerk im Wirtschaftsjahr 2023 wird festgesetzt auf

 — 5.000.000,00 €

d) Stellenplan

Der Stellenplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird entsprechend der Vorlage beschlossen.

Beschlussfassung:

Vom Werkausschuss wird keine Beschlussempfehlung abgegeben. Weitergehende Beratungen sollen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach am 24.11.2022 erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

15. Wirtschaftsplan 2023, Betriebszweig Abwasserbeseitigung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 wurde den Ausschussmitgliedern im Sitzungsprogramm zur Verfügung gestellt bzw. in der Sitzung verteilt.

Kaufmännischer Werkleiter Burch erläutert den Wirtschaftsplan. Insbesondere geht er auf die geplanten Investitionen im Jahr 2023 ein. Weiterhin erläutert er die Einnahmen und Ausgaben im Erfolgsplan. Durch die erheblichen Kostensteigerungen in den Bereichen Strom, Kreditbeschaffungskosten, Bezug von Betriebsstoffen, Reparaturen im Leitungsnetz, Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband Pünderich, Klärschlammbeseitigung und Personalkosten ist eine Anpassung der Gebühren unumgänglich.

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat zu beschließen:

Der Wirtschaftsplan 2023 der Verbandsgemeindewerke, Betriebszweig: Abwasserwerk, wird wie folgt festgesetzt:

a) Erfolgsplan

Erträge —  6.258.500,00 €

Aufwendungen —  6.362.500,00 €

Jahresverlust  — 104.000,00 €

b) Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)  — 12.324.000,00 €

Ausgaben (Bedarfsmittel)  — 12.324.000,00 €

Für 2024 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6.845.000,00 € erforderlich.

c) Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Wirtschaftsplan 2023 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes wird festgesetzt auf:

langfristige Kredite —  9.704.000,00 €

Kassenkredite

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Aufrechterhaltung des Betriebes der eingerichteten Sonderkasse des Eigenbetriebes Wasserwerk im Wirtschaftsjahr 2023 wird festgesetzt auf

 — 5.000.000,00 €

d) Stellenplan

Der Stellenplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird entsprechend der Vorlage beschlossen.

Beschlussfassung:

Vom Werkausschuss wird keine Beschlussempfehlung abgegeben. Weitergehende Beratungen sollen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach am 24.11.2022 erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

16.

Moseltherme Traben-Trarbach / Bad Wildstein

Energetische Maßnahmen, Auftragsvergabe

In der Sitzung des Bäderausschusses der Verbandsgemeinde am 10.11.22 wurde bereits über die Angelegenheit berichtet:

Die Antragstellung zu den einzelnen Maßnahmen erfolgte bereits im Dezember 2021.

Mit Bescheid des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 19.05.2022 wurde eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Ein endgültiger Bewilligungsbescheid über etwaige Zuschüsse liegt bis heute nicht vor. Insofern liegt das Finanzierungsrisiko derzeit komplett bei der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach.

Vorgabe des Förderprogramms ist, dass die Maßnahmen bis zum 30.06.2023 abgeschlossen sein müssen. In Ausnahmefällen wird eine Verlängerung bis zum 30.09.2023 gewährt. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt. Auch hierüber liegt noch keine Entscheidung vor.

Zwischenzeitlich wurden folgende Maßnahmen ausgeschrieben:

Los 1: Dachabdichtungsarbeiten (Erneuerung, Dämmung, etc.)

Los 2: Gerüstbauarbeiten

Los 3: Errichtung einer Photovoltaikanlage

Die Submissionen erfolgten am 27.10.22.

Die Maßnahmen wurden öffentlich ausgeschrieben.

Los 1: Dachabdichtungsarbeiten (Erneuerung, Dämmung, etc.)

24 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 27.10.2022 3 Angebote in elektronischer Form vor.

Die Bindefrist endet am 01.12.2022.

Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Das zur Auftragserteilung vorgeschlagene Unternehmen hat die erforderlichen Nachweise zur Bietereignung vorgelegt. Das ausschreibende Ingenieurbüro hat die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.

Ergebnis der Angebotsauswertung:

-

Die Firma Josef Esser Bedachungen, Alf, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.

-

Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden.

-

Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation.

Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):

Rang

Bieter

Gesamt-

summe

brutto

%

(Basis Mindestb.)

%

(Basis

Prognose)

1

Josef Esser

Bedachungen,

Alf

692.740,83 €

100,00

79,48

2

Kosten-

prognose

Büro IBK,

Pünderich

871.561,95 €

125,81

100,00

3

913.842,97 €

131,92

104,85

4

1.085.747,19 €

156,73

124,57

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und nachfolgend dem Verbandsgemeinderat den Auftrag für Los 1 an die Firma Josef Esser Bedachungen, Alf, gemäß Angebot zu einem Gesamtbetrag von 692.740,83 € (brutto, incl. 19% MwSt.), zu erteilen.

Da die Bindefrist des Angebotes am 01.12.22 endet, die Verbandsgemeinderatsitzung aber erst am 08.12.22 stattfindet, ist die Auftragsvergabe durch den Haupt- und Finanzausschuss als Eilentscheidung vorzunehmen. Diese ist dann durch den Verbandsgemeinderat zu bestätigen.

Beschlussergebnis:

einstimmig

Los 2: Gerüstbauarbeiten

19 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 27.10.2022 8 Angebote in elektronischer Form vor.

Die Bindefrist endet am 01.12.2022.

Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Das zur Auftragserteilung vorgeschlagene Unternehmen hat die erforderlichen Nachweise zur Bietereignung vorgelegt. Das ausschreibende Ingenieurbüro hat die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.

Ergebnis der Angebotsauswertung:

-

Die Firma Hanisch Gerüstbau, Neunkirchen-Wellesweiler, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.

-

Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden.

-

Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation.

Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):

Rang

Bieter

Gesamt-

summe

brutto

%

(Basis

Mindestb.)

%

(Basis

Prognose)

1

Fa. Hanisch

Gerüstbau,

Neunkirchen-

Wellesweiler

85.180,20 €

100,00

84,96

2

Kosten-

prognose

Büro IBK,

Pünderich

100.263,45 €

117,71

100,00

3

106.911,98 €

125,51

106,63

4

117.545,82 €

138,00

117,24

5

121.043,23 €

142,10

120,73

6

121.963,10 €

143,18

121,64

7

139.158,60 €

163,37

138,79

8

206.974,44 €

242,98

206,43

9

349.526,56 €

410,34

348,61

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und nachfolgend dem Verbandsgemeinderat den Auftrag für Los 2 an die Firma Hanisch Gerüstbau, Neunkirchen-Wellesweiler, gemäß Angebot zu einem Gesamtbetrag von 85.180,20 € (brutto, incl. 19% MwSt.), zu erteilen.

Da die Bindefrist des Angebotes am 01.12.22 endet, die Verbandsgemeinderatsitzung aber erst am 08.12.22 stattfindet, ist die Auftragsvergabe durch den Haupt- und Finanzausschuss als Eilentscheidung vorzunehmen. Diese ist dann durch den Verbandsgemeinderat zu bestätigen.

Beschlussergebnis:

einstimmig

Los 3: Errichtung einer Photovoltaikanlage

6 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 27.10.2022 1 Angebot in elektronischer Form vor.

Die Bindefrist endet am 01.12.2022.

Das Angebot wurde nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Das zur Auftragserteilung vorgeschlagene Unternehmen hat die erforderlichen Nachweise zur Bietereignung vorgelegt. Das ausschreibende Ingenieurbüro hat die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.

Ergebnis der Angebotsauswertung:

-

Die Firma Elektro Arens, Niederfell, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.

-

Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden.

-

Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation. Die Mehrkosten gegenüber der Kostenprognose begründen sich aus der aktuellen Lage am Markt.

Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):

Rang

Bieter

Gesamt-

summe

Brutto

%

(Basis

Mindestb.)

%

(Basis

Prognose)

1

Kosten-

prognose

Büro IBK,

Pünderich

322.095,87 €

65,91

100,00

2

Fa. Elektro

Arens,

Niederfell

488.674,15 €

100,00

151,72

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und nachfolgend dem Verbandsgemeinderat den Auftrag für Los 3 an die Firma Elektro Arens, Niederfell, gemäß Angebot zu einem Gesamtbetrag von 488.674,15 € (brutto, incl. 19% MwSt.), zu erteilen.

Da die Bindefrist des Angebotes am 01.12.22 endet, die Verbandsgemeinderatsitzung aber erst am 08.12.22 stattfindet, ist die Auftragsvergabe durch den Haupt- und Finanzausschuss als Eilentscheidung vorzunehmen. Diese ist dann durch den Verbandsgemeinderat zu bestätigen.

Beschlussergebnis:

einstimmig

17.

Mitteilungen und Anfragen

17.1.

Nächste Sitzung des Werkausschusses

Die nächste Sitzung des Werkausschusses findet am 19.12.2022, 16.30 Uhr, statt.