Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 14.11.2023 auf den 20.11.2023, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Burg (Mosel), Schulstraße 8, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 17.11.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 21:50 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Rudolf Bucher
1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Christ
Ratsmitglied Patrick Franzen
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Peter Meurer
Ratsmitglied Christoph Müller
Ratsmitglied Lothar Nahlen
Ratsmitglied Helmut Schmidt
Ratsmitglied Manfred Schorn
Außerdem anwesend:
Bürgermeister Marcus Heintel ab 19:45 Uhr
Schriftführerin Hannah Michel
Revierförster Christoph Anton zu TOP 4
Sachbearbeiter Christian Bottel zu TOP 5
Entschuldigt:
Ratsmitglied Jens Amann
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Mitteilungen und Anfragen |
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| 3.1 Moselhöhenradweg |
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| 3.2 Seniorennachmittag |
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| 3.3 Torbogen am Sängerheim |
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| 3.4 Straßenleuchte am Bürgerhaus |
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| 3.5 Grünschnitt-/Holzablagestelle Ortseingang |
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| 3.6 Haushaltsangelegenheiten Forstzweckverband |
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| 3.7 Zuwendung Waldmanagement |
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| 3.8 Kommunal- und Europawahl 2024 |
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| 3.9 Abgrenzung Innen- und Außenbereich |
| 4. | Forstwirtschaftsplan 2024 gemäß § 29 LWaldG |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung der Doppelhaushaltssatzung und -plan für die Doppelhaushaltsjahre 2024 und 2025 |
| 6. | Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Burg für das Haushaltsjahr 2022 und Erteilung der Entlastung |
| 7. | Widmung von Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr |
| 8. | Erstellung einer Ehrungsordnung der Gemeinde Burg |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.09.2023 werden keine Einwendungen erhoben.
3. Mitteilungen und Anfragen
3.1. Moselhöhenradweg
Durch den Vorsitzenden wurde ein Brief von mehreren ortsansässigen Winzern bezüglich des Moselhöhenradweg vorgestellt. Die Ratsmitglieder diskutieren über den Verlauf des Radweges. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen hinsichtlich der Verkehrssicherung, der Beschilderung bzw. Absperrung und der Haftung bei Unfällen ergriffen werden können. Zusätzlich soll der Ortsbürgermeister diesbezüglich mit dem Gemeinde- und Städtebund in Verbindung treten.
3.2. Seniorennachmittag
Der Seniorennachmittag soll am 3. Adventssonntag, dem 17.12.2023, stattfinden.
3.3. Torbogen am Sängerheim
Der Torbogen am Sängerheim wurde erneut beschädigt. Der Verursacher sei ermittelt. Aufgrund der Beschädigung musste der Torbogen abgebaut werden. Die Ratsmitglieder sprechen sich dafür aus, den Torbogen nicht erneut aufzubauen.
3.4. Straßenleuchte am Bürgerhaus
Vor dem Bürgerhaus soll eine zusätzliche Straßenleuchte errichtet werden. Das Aussehen der Straßenleuchte soll identisch mit den Straßenleuchten in der Moselstraße sein.
3.5. Grünschnitt-/Holzablagestelle Ortseingang
Ein Ratsmitglied informierte den Ortsgemeinderat über eine Grünschnitt- bzw. Holzablagestelle auf einem Privatgrundstück am Ortseingang von Enkirch kommend. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Räumungsaufforderung ergehen kann und diese zu fertigen.
3.6. Haushaltsangelegenheiten Forstzweckverband
Ein Ratsmitglied erkundigte sich, ob und welche Erträge oder Aufwendungen durch den Haushalt des Forstzweckverbandes auf die Ortsgemeinde entfallen und ob sich diese im Haushaltsplan der Ortsgemeinde widerspiegeln. Durch Herrn Christian Bottel wird der Sachverhalt erläutert.
3.7. Zuwendung Waldmanagement
Durch die Verwaltung wurde mitgeteilt, dass die Ortsgemeinde Burg eine Zuwendung in Höhe von 9.112,50 € aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds (KTF) im Rahmen der Richtline für Zuwendungen zu einem klimanagepassten Waldmanagement des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erhält.
3.8. Kommunal- und Europawahl 2024
Am 09.06.2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. Für die Durchführung der Wahlen werden eine Vielzahl von Ehrenamtlichen benötigt.
Für die Wahl ist je Gemeinde ein Wahlausschuss zu bilden.
Dieser besteht aus dem Wahlleiter (i.d.R. Bürgermeister) als Vorsitzenden und vier oder sechs wahlberechtigten Personen als Beisitzer. Die Beisitzer werden aus den verschiedenen in der Gemeinde vertretenen Parteien oder Wählergruppen auf deren Vorschlag berufen. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu benennen. Es ist ein Schriftführer zu bestellen; dieser ist nur stimmberechtigt, wenn er zugleich Beisitzer ist.
Der Wahlausschuss hat gem. KWG über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen, das Gesamtergebnis der Wahl festzustellen sowie die Verteilung der Sitze vorzunehmen.
Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter können nicht Mitglieder oder Stellvertreter im Wahlausschuss sein.
Gleichzeitig ist für die Wahlhandlung am Wahltag von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie der anschließenden Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses je Stimmbezirk ein Wahlvorstand zu bilden.
Dieser besteht aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter, drei bis acht Beisitzern und einem Schriftführer. Die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen wahlberechtigt oder Gemeindebedienstete oder Bedienstete der Verbandsgemeinde, in deren Gebiet die Wahl stattfindet, sein. Bei der Berufung aus dem Kreis der Wahlberechtigten sollen die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Der Bürgermeister bestellt den Schriftführer, der nicht wahlberechtigt sein muss, und bestimmt einen der Beisitzer zum Stellvertreter des Schriftführers.
Gleichzeitig können zusätzlich zu den v. g. Personen Wahlhelfer für die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ab 17:30 Uhr benannt werden.
Zudem werden die zur Dateneingabe (EDV) verantwortliche Beisitzer bzw. Wahlhelfer benötigt.
Entsprechende Meldungen für die o.g. Besetzungen sind per Mail an Wahlen@vgtt.de zu übermitteln.
Die Gemeinderatsmitglieder nehmen dies zur Kenntnis.
3.9. Abgrenzung Innen- und Außenbereich
Während der Beratungen kam erneut die Thematik bezüglich der Abgrenzung zwischen dem Innen- und Außenbereich der Ortslage auf. Da hier viele Unklarheiten vorliegen, soll für die erste Sitzung im Jahr 2024 ein entsprechender Tagesordnungspunkt zur Erläuterung aufgenommen werden.
4. Forstwirtschaftsplan 2024 gemäß § 29 LWaldG
Gem. § 29 LWaldG stellt das Forstamt den Forstwirtschaftsplan nach den Zielsetzungen, Bedürfnissen und Wünschen im Rahmen der Betriebsplanung des Waldeigentümers auf. Dabei beschließt die Körperschaft den Wirtschaftsplan als Bestandteil des Haushaltsplanes.
Das Forstamt Traben-Trarbach hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2024 für die Ortsgemeinde Burg vorgelegt.
Dieser stellt sich nach derzeitigem Entwurf wie folgt dar:
Ertrag 45.190 € neu: 48.240 €
Aufwand 46.800 € neu: 46.800 €
Ergebnis -1.610 € neu: 1.440 €
Zudem wurde seitens der Revierleitung über eine Anpassung des Brennholzpreises zur Saison 2023/2024 informiert. In Anlehnung an den Staatswald wurden die Brennholzpreise in Abstimmung mit der Revierleitung auf 65,-€/FM festgesetzt.
Der Forstwirtschaftsplan wurde den Ratsmitgliedern vorgelegt und erläutert. Offene Fragen wurden beantwortet. Durch den Revierförster Herrn Christoph Anton wurde dargelegt, dass sich die Förderung unter dem Konto 41441 von 9.100 € auf 12.150 € erhöht. Dies beeinflusst das Jahresergebnis positiv, so dass sich dieses auf + 1.440 € ändert.
Beschlussfassung:
Nach der Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme des Forstwirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2024 in der hinsichtlich der Zuwendung aktualisierten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Beratung und Beschlussfassung der Doppelhaushaltssatzung und -plan für die Doppelhaushaltsjahre 2024 und 2025
Den Ortsgemeinderatsmitgliedern wurde die Doppelhaushaltssatzung und -plan für 2024 und 2025 vor der Sitzung digital im Sitzungsdienstprogramm zur Verfügung gestellt.
Die Doppelhaushaltssatzung sowie der Doppelhaushaltsplan wurden den Ratsmitgliedern vorgestellt und Fragen wurden beantwortet.
Folgende Änderungen wurden beraten:
• Die Steuersätze für die Grundsteuer A und B sollen für 2024 unverändert bleiben. Erst für das Jahr 2025 sollen diese für die Grundsteuer A auf 345 v. H. und für die Grundsteuer B auf 465 v. H. angehoben werden.
• Die Hundesteuer soll wie folgt angepasst werden:
für den 1. Hund 55,00 €
für den 2. Hund 80,00 €
für jeden weiteren Hund 110,00 €
für gefährliche Hunde 800,00 €
• Der Haushaltsansatz in 2024 für die Straßenunterhaltung soll von 8.000 € auf 4.000 € gekürzt werden.
• Die Haushaltsansätze in 2025 für die Instandsetzung der Bänke in Höhe von 2.500 € und die Zaunsanierung am Sängerheim in Höhe von 6.000 € entfallen
• Die Investitionsmaßnahme „Sängerheim - Sanierung der Toilette“ in Höhe von 20.000 € soll in 2025 ausgeführt werden.
Beschlussfassung:
Nach Beratung der Doppelhaushaltssatzung und -plan der Ortsgemeinde Burg für das Doppelhaushaltsjahr 2024 und 2025, wird die Doppelhaushaltssatzung in der mit den oben genannten Änderungen berücksichtigten Form beschlossen.
Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten zu prüfen an welcher Stelle die Sitzungsgelder in der Bilanz aufgeführt werden und ob für die Sanierung der Toiletten im Sängerheim eine Förderung beantragt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich angenommen
6. Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Burg für das Haushaltsjahr 2022 und Erteilung der Entlastung
Der Jahresabschluss einschließlich der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Burg für das Haushaltsjahr 2022 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 06.11.2023 geprüft und abgenommen.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Manfred Schorn, gab dem Ortsgemeinderat das Ergebnis dieser Rechnungsprüfung bekannt. Er führte aus, dass sich keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung ergeben hätten.
Beschlussfassung:
Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Manfred Schorn, beschließt der Ortsgemeinderat die Jahresrechnung 2022 incl. Bilanz in der vorliegenden Form abzunehmen und dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, soweit sie den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zu erteilen.
Gleichzeitig beschließt der Ortsgemeinderat den im Haushaltsjahr 2022 entstandenen außer- und überplanmäßigen Auszahlungen nachträglich zuzustimmen.
Der Ortsbürgermeister Rudolf Bucher, der Bürgermeister Marcus Heintel und der 1. Ortsbeigeordnete Wilhelm Christ haben bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und sich im für die Zuschauer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten. Der Vorsitz wurde vom ältesten anwesenden Ratsmitglied, Herrn Helmut Schmidt, geführt.
Die Niederschrift über die Prüfung der Jahresrechnung 2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Widmung von Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr
Der Widmung kommt u.a. auch für das Ausbaubeitragsrecht eine ganz besondere Bedeutung zu, weil erst durch die Widmung, wie bereits erwähnt, eine öffentliche Verkehrsanlage (z.B. Straße) entsteht und deshalb u.a. erst nach dieser erfolgten Widmung eine dementsprechende Beitragspflicht und Beitragsveranlagung stattfinden kann.
Bei der Vorbereitung zur Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge wurde durch die Verwaltung festgestellt, dass ein Nachweis der Widmung von Straßen, die häufig schon Jahre oder Jahrzehnte tatsächlich als öffentliche Straße existieren, in vielen Fällen nicht erbracht werden kann. Betroffen sind vorwiegend solche Straßen, die bereits vor dem Inkrafttreten des LStrG im Jahr 1963 vorhanden waren aber auch solche, die erst später hergestellt, aber nicht gewidmet wurden. Heute erfolgt in der Regel eine Widmung nach erstmaliger Herstellung einer Verkehrsanlage.
Nach Abgleich der Unterlagen schlägt die Verwaltung daher vor, aus Gründen der Rechtssicherheit, die formelle Widmung für die im Anhang benannten Straßenzüge zu beschließen. Es handelt sich hierbei um zum Anbau bestimmte Straßen innerhalb der Ortslage. Aufgrund des Alters und des Zustandes der Straßen ist davon auszugehen, dass es sich um fertiggestellt Straßen handelt, für die bisher eine Öffentlichkeit angenommen wurde. Einschränkungen hinsichtlich der Benutzbarkeit der Verkehrsanlagen bestehen nicht.
Durch die Verwaltung wurde eine Übersicht erarbeitet, die alle betroffenen Flure und Flurstücke umfasst und diese zur besseren Übersicht einer entsprechenden Straße zuordnet.
Hinweis der Verwaltung:
In der Sitzung vom 18.09.2023 wurde beschlossen, dass dieser TOP aufgrund von Rückfragen verschoben wird. Diese konnten zwischenzeitlich durch den Ortsbürgermeister geklärt werden, die Anhänge wurden entsprechend angepasst.
Bei der „Innen- und Außenbereichsabgrenzung“ sowie der „Widmung von Verkehrsanlagen“ handelt es sich um grundsätzlich verschiedene Thematiken, sodass die Innen- und Außenbereichsabgrenzung nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage ist.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die unter den einzelnen Straßen aufgelisteten Flurstücke mit der Erweiterung des Teilstücks in der Raiffeisenstraße bis einschließlich Parzelle 175/1 (Raiffeisenstraße 10) gemäß dem vorliegenden Lageplan als öffentliche Gemeindestraßen dem unbeschränkten öffentlichen Verkehr zu widmen. Die vorgelegten als Fußweg gekennzeichneten Flurstücke werden als öffentlicher Fußweg gewidmet.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die angefügte Flurstücksliste zu überprüfen und zu aktualisieren. Die entsprechenden Widmungsverfügungen sollen vorgenommen und öffentlich bekannt gemacht werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich angenommen
8. Erstellung einer Ehrungsordnung der Gemeinde Burg
Dem Ortsgemeinderat liegt der Entwurf einer Ehrungsordnung mit folgendem Wortlaut vor:
„Richtlinien über Ehrungen durch die Ortsgemeinde Burg
Ehrungsordnung
Damit Ehrungen, Jubiläen und Nachrufe künftig nach einheitlichem Maßstab durchgeführt werden, beschließt der Ortsgemeinderat folgende Verfahrensweise, um Bürgerinnen und Bürger bzw. sonstige Persönlichkeiten der Ortsgemeinde Burg für besondere Leistungen in der Dorfgemeinschaft -im kommunalen, sozialen und kirchlichen Bereich durch eine besondere Ehrung zu würdigen.
Ehejubiläen
Bei Goldenen (50 Jahre), Diamantenen (60 Jahre) und Eisernen (65 Jahre) Hochzeiten von in der Gemeinde wohnhaften Jubelpaaren überreicht der Ortsbürgermeister oder sein Vertreter ein Geschenk/Präsent, im Wert von ca. 30,00 Euro.
Altersjubiläen
Bei Vollendung des 80. / 85. / 90. / 95. / 100. Lebensjahres ist durch die Ortsgemeinde ein Präsent zu überreichen.
Ab dem 101. Lebensjahr ist eine jährliche Gratulation vorgesehen, wobei ein Präsent überreicht wird, im Wert von ca. 30,00 Euro.
Nachrufe/Kränze/Gedenken
Beim Tode eines früheren bzw. amtierenden Ortsbürgermeisters wird in der Tageszeitung und im amtlichen Mitteilungsblatt ein Nachruf erlassen.
Bei der Bestattung wird ein Kranz mit Schleife niedergelegt.
Beim Tod eines amtierenden Mitgliedes im Ortsgemeinderat und der amtierenden Beigeordneten erfolgt durch die Ortsgemeinde Nachruf im amtlichen Mitteilungsblatt und eine Blumenschale mit Schleife wird beschafft.
Beim Tod von ehemaligen Ratsmitgliedern und Beigeordneten erfolgt ein Nachruf im amtlichen Mitteilungsblatt.
Dankurkunden
Die Dankurkunde soll Persönlichkeiten der Gemeinde auszeichnen, die sich im besonderen Maße für die kommunalen Aufgaben und für die kulturellen Belange der Gemeinde engagiert haben.
Die Urkunde enthält in Kurzform die Art der Leistungen des zu Ehrenden. Ihr kann nach Maßgabe des Ortsbürgermeisters ein zusätzliches Präsent beigefügt werden.
Ausnahmen
In Fällen in den die zu ehrenden Personen nicht in die oben genannten Kategorien passen, darf eine Ehrung oder ein Nachruf in das Ermessen von Ortsbürgermeister und der Beigeordneten gestellt werden.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Ehrungsordnung in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen