Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Enkirch waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 21.11.2022 auf den 28.11.2022, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Gemeindehauses in Enkirch, Brunnenplatz 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 25.11.2022 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 21:03 Uhr
| Anwesend: | ||
| 1. | Vorsitzender Roland Bender | |
| 2. | Ausschussmitglied (RM) Friedhelm Caspari | |
| 3. | Ausschussmitglied (RM) Stefani Franz | |
| 4. | Ausschussmitglied (RM) Mike Ewein | |
| 5. | Ausschussmitglied (RM) Knut Georg | |
| 6. | Ausschussmitglied (RM) Hans Theodor Schenk | |
| 7. | Stv. Ausschussmitglied (RM) Horst Bauer | in Vertretung von Christoph Groh |
| 8. | Ausschussmitglied (RM) Marco Kettermann | |
| Außerdem anwesend: | ||
| 1. | 1. Ortsbeigeordneter Gerald Caspari | |
| 2. | 2. Ortsbeigeordneter Kurt Thiesen | |
| 3. | 3. Ortsbeigeordneter Heinz Adolf Schütz | |
| 4. | Ratsmitglied Daniel Mentges | |
| 5. | Revierförster Christoph Anton | zu TOP 3, öffentliche Sitzung |
| 6. | Schriftführer und Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel Sebastian Schneider | |
| 7. | Sachbearbeiter Christian Bottel | zu TOP 4, öffentliche Sitzung |
| 8. | VG-Entwickler Malte Ortner | zu TOP 3, nichtöffentliche Sitzung |
| Entschuldigt: | ||
| 1. | Ausschussmitglied (RM) Christoph Groh | wurde vertreten durch Horst Bauer |
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss Enkirch war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses |
| 2. | Mitteilungen und Anfragen |
| 3. | Forstwirtschaftsplan 2023 gemäß § 29 LWaldG |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 |
| 5. | Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Enkirch (Beitragshebesatz-Satzung) |
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses |
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werden keine Einwendungen erhoben.
| 2. | Mitteilungen und Anfragen |
Es lagen keine relevanten Mitteilungen und Anfragen vor.
| 3. | Forstwirtschaftsplan 2023 gemäß § 29 LWaldG |
Gem. § 29 LWaldG stellt das Forstamt den Forstwirtschaftsplan nach den Zielsetzungen, Bedürfnissen und Wünschen im Rahmen der Betriebsplanung des Waldeigentümers auf. Dabei beschließt die Körperschaft den Wirtschaftsplan als Bestandteil des Haushaltsplanes.
Das Forstamt Traben-Trarbach hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2023 für die Ortsgemeinde Enkirch vorgelegt.
Dieser stellt sich nach derzeitigem Entwurf wie folgt dar:
| Ertrag | 214.504 € |
| Aufwand | 216.760 € |
| Ergebnis | -2.256 € |
Der Forstwirtschaftsplan wurde den Ausschussmitgliedern vor der Sitzung übersandt.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:
Nach der Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme des Forstwirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2023 in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
| 4. | Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 |
Den Mitgliedern des Ortsgemeinderats wurde die Haushaltssatzung und -plan 2023 digital im Sitzungsdienstprogramm zur Verfügung gestellt.
Der Verwaltungsmitarbeiter Christian Bottel erläutert den Anwesenden das Zahlenwerk.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:
Nach Beratung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Enkirch für das Haushaltsjahr 2023 wird die Haushaltssatzung in vorgelegter Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
| 5. | Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Enkirch (Beitragshebesatz-Satzung) |
Aufgrund der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 und einer vorläufigen Neu-Kalkulation ist der Beschluss eines aktualisierten, vorläufigen Hebesatzes 2022 notwendig.
Die Festsetzung erfolgt im Rahmen der Beitragshebesatz-Satzung. Der Entwurf der Satzung sowie die Kalkulation wurden vorgelegt.
Im Hinblick auf die Maßstäbe für die Beitragsbemessung werden verwaltungsseitig voraussichtlich Mitte 2023 die Umsätze für die Beitragserhebung für das Jahr 2022 bei den Beitragspflichtigen abgefragt werden.
Nach Vorliegen der endgültigen Bemessungsgrundlagen für den Tourismusbeitrag 2022 wird eine Prüfung der vorliegenden Kalkulation und in jedem Fall eine erneute Beratung über den Hebesatz 2022 durch den Ortsgemeinderat erfolgen. Erst nach der abschließenden Beratung und Beschlussfassung über den Hebesatz für das Jahr 2022 wird dann die endgültige Veranlagung für den Tourismusbeitrag 2022 durchgeführt werden.
Seit dem Jahr 2020 werden die Vorausleistungen mit einem vorläufigen Hebesatz i. H. v.
17,41 % festgesetzt.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Enkirch beschließt die Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag in der vorgelegten Form.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen