Beim Ortsbürgermeister gehen wieder vermehrt Beschwerden über das Fehlverhalten einiger Hundebesitzer ein.
Die Beschwerden richten sich gegen:
- die Verunreinigug von Gehwegen privaten und öffentlichen Flächen durch Hundekot.
- weiter wird sich beschwert, dass Hundebesitzer ihre Hunde beim Ausführen nicht ordnungsgemäß anleinen und sie freiherumlaufen lassen. Dies führt zu Belästigungen und Gefährdungen von Fußgängern, Radfahrern und besonders Kindern im Bereich der Spielplätze.
- Hier kam es in letzter Zeit sogar zu Zwischenfällen, dass Passanten von Hunden angegriffen und gebissen wurden. In einem anderen Fall wurde ein Reh von einem freilaufenden Hund innerhalb der Ortslage gehezt und zu Tode gebissen.
Gemäß bestehender Regeln ist folgendes anzumerken:
- Die Verunreinigung durch Hundekot, ist umgehend zu beseitigen. Einige Hundebesitzer halten sich hieran und entfernen die Hinterlassenschaft ihrer Hunde mittels Hundekotbeutel. Es kann aber nicht sein, dass man diese Beutel dann in die öffentlichen Abfallbehölter entsorgt oder davor ablegt und die Entsorgung der Gemeinde überlässt.
- Hunde dürfen auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen, gleich ob mit oder ohne Hund nähern. Auf öffentlichen Straßen und Anlagen ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen. Es ist auch nicht zulässig den Hund auf den Kinderspielplatz oder den Friedhof mitzunehmen.
Ich bitte alle Hundeführer und Besitzer beim Ausführen ihrer Hunde entsprechend der Gefahrenabwehrverordnung zu handeln.
Noch ein Hinweis:
Hundehaltung ist Steuerpflichtig!
Es wird daraufhingewiesen, dass das Halten von Hunden, egal ob groß oder klein steuerpflichtig ist.
Die angemeldeten Hunde haben die Steuermarke zu tragen.
Der Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrichkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Hans - Peter Heck, Ortsbürgermeister