Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 17.11.2022 auf den 24.11.2022, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 18.11.2022 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 18:47 Uhr
Anwesend:
| Bürgermeister Marcus Heintel | |
| Ausschussmitglied (RM) Hans-Joachim Weinmann | |
| Ausschussmitglied (RM) Hans-Peter Heck | |
| Stv. Ausschussmitglied (RM) Rainer Trossen | in Vertretung von Beatrix Kimnach ab 18.35 Uhr |
| Ausschussmitglied (RM) Erwin Haussmann | |
| Ausschussmitglied (RM) Gerald Caspari | |
| Ausschussmitglied (RM) Günter Föllenz | |
| Ausschussmitglied (RM) Desire Beth | |
| Ausschussmitglied (RM) Bernd Ketter | |
| Ausschussmitglied (RM) Anne Schabinger | |
| Ausschussmitglied (RM) Dajana Hermann | |
| Außerdem anwesend: | |
| 1. Beigeordneter Eugen Klein | |
| 2. Beigeordnete Anja Bindges | |
| 3. Beigeordneter Wilhelm Müllers | |
| Ratsmitglied Bernd Fröhlich | |
| Ratsmitglied Gerd Huesgen | |
| Ratsmitglied Martin Kirst | ab 17.55 Uhr |
| Ratsmitglied Frank Ewein | ab 18.10 Uhr |
| Fachbereichsleiter Sascha Kamphoff | |
| Kaufmännischer Werkleiter Jens Burch | |
| Technischer Werkleiter Manfred Christ | |
| Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch | |
| Entschuldigt: | |
| Ausschussmitglied (RM) Beatrix Kimnach | wurde vertreten durch Rainer Trossen |
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Auf Antrag von Bürgermeister Marcus Heintel beschließt der Haupt- und Finanzausschuss jeweils einstimmig, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgende Punkte zu ergänzen:
| 3. | Beteiligung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach an Liegenschaften;Antrag der CDU-Fraktion |
| 8.2 | Moseltherme Traben-Trarbach / Bad WildsteinEnergetische Maßnahmen, Auftragsvergabe |
| 9.1 | Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2023Wasserversorgung |
| 9.2 | Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2023Abwasserbeseitigung |
| 10.1 | Wirtschaftsplan 2023, Betriebszweig Wasserversorgung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan |
| 10.2 | Wirtschaftsplan 2023, Betriebszweig Abwasserbeseitigung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan |
| 11.1 | Bäderbereichweitere Vorgehensweise aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen |
| 11.2 | Moseltherme Traben-Trarbach / Bad WildsteinErrichtung von Lichtilluminationen |
Die bisherigen TOP. 11. und 12. werden 12. und 13. Gleichzeitig wird jeweils die Dringlichkeit gem. § 34 (7) GemO festgestellt.
| Tagesordnung | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses |
| 2. | Aufhebung der Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 12.12.2019 und dem 1. Nachtrag vom 12.10.2020 |
| 3. | Beteiligung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach an Liegenschaften; Antrag der CDU-Fraktion |
| 4.1 | Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;-Fortschreibung Erneuerbare Energien, hier: Teilfortschreibung "Windenergie"hier: Beteiligungsverfahren |
| 4.2 | Flächennutzungsplanung in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise |
| 5. | Änderung des Flächennutzungsplanes;hier: Photovoltaikpark Messeberg in der Ortsgemeinde Flußbach-Abwägungs- und Planbeschluss |
| 6. | Teilnahme an der LAG Mosel, LAG Hunsrück und LAG Vulkaneifel für die Zeitraum 2023 - 2029 |
| 7.1 | Neubau von Feuerwehrgerätehäusern;-Vergabe Machbarkeits- und Konzeptstudie |
| 7.2 | Feuerwehrgerätehaus Bengel |
| 8.1 | Zukunft des Verwaltungssitzes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;Vergabe von Beratungsdienstleistungen |
| 8.2 | Moseltherme Traben-Trarbach / Bad WildsteinEnergetische Maßnahmen, Auftragsvergabe |
| 9.1 | Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2023Wasserversorgung |
| 9.2 | Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2023 Abwasserbeseitigung |
| 10.1 | Wirtschaftsplan 2023, Betriebszweig Wasserversorgung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan |
| 10.2 | Wirtschaftsplan 2023, Betriebszweig Abwasserbeseitigung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan |
| 11.1 | Bäderbereichweitere Vorgehensweise aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen |
| 11.2 | Moseltherme Traben-Trarbach / Bad WildsteinErrichtung von Lichtilluminationen |
| 12. | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 incl. Investitionsprogramm, Finanz- und Stellenplan |
| 13. | Mitteilungen und Anfragen |
| 13.1 | Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - § 2b UstG |
| 13.2 | Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
| 13.3 | Neubau der Kindertagesstätte Rappelkiste in Traben-Trarbach;Gemeinsame Nutzung der Küche |
| 13.4 | Radwegekonzept des Landkreises Bernkastel-Wittlich |
Öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.09.2022 werden keine Einwendungen erhoben.
2. Aufhebung der Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 12.12.2019 und dem 1. Nachtrag vom 12.10.2020
Die Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 12.12.2019 und dem 1. Nachtrag vom 12.10.2020 war Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Mit Urteil vom 27.09.2022 wurde die Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 12.12.2019 und dem 1. Nachtrag vom 12.10.2020 für unwirksam erklärt.
Tenor des Urteils ist, dass nicht die Verbandsgemeinde als Straßenverkehrsbehörde, sondern die Stadt Traben-Trarbach bzw. die Ortsgemeinde Kröv als jeweiliger Straßenbaulastträger für den Erlass der Gebührenordnung zuständig sind. Dieser Zuständigkeitswechsel ergibt sich aus einem Rechtsbereinigungsgesetz, das am 1.7.2020 in Kraft getreten ist.
Aus diesem Grund ist die Gebührenordnung aufzuheben. Die jeweiligen Straßenbaulastträger können auf der vorgenannten Rechtsgrundlage eigene Gebührenordnungen erlassen.
Auf Nachfrage im Hinblick einen nahtlosen Übergang hinsichtlich der Parkgebührenreglungen weist Fachbereichsleiter Frank Koch darauf hin, dass die Bekanntmachung der Aufhebung der Satzung der Verbandsgemeinde und der Folgeregelungen durch die Stadt Traben-Trarbach und die Ortsgemeinde Kröv in der gleichen Ausgabe des Mitteilungsblattes erfolgen werden und das jeweilige Inkrafttreten am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung erfolgt.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach hebt die Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 12.12.2019 und dem 1. Nachtrag vom 12.10.2020 ersatzlos auf.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
3. Beteiligung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach an Liegenschaften;
Antrag der CDU-Fraktion
Die CDU-Fraktion hat mit vorgelegtem Schreiben vom 15.11.2022 um Aufnahme dieses Punktes auf die Tagesordnung der nächsten Sitzungsrunde gestellt.
Für die CDU erläutert Ausschussmitglied Erwin Haussmann den Antrag seiner Fraktion und weist darauf hin, dass die Verbandsgemeinde im Altbereich der Kröv-Bausendorf insgesamt Träger von 4 Schulturnhallen ist, wohin gegen im Altbereich der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach sich keine Halle in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde befindet.
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass es u.a. auch beim Eigentum der Verwaltungsgebäude, der Schulen und der Feuerwehrhäuser in beiden Bereichen unterschiedliche Verhältnisse gibt, die ebenfalls einer einheitlichen Regelung zugeführt werden sollten.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die einzelnen Eigentums- und Trägerverhältnisse zusammenzustellen und einen Vorschlag für eine einheitliche Regelung für die gesamte Verbandsgemeinde zu erarbeiten.
In der ersten Sitzung des Verbandsgemeinderates im Jahr 2023 soll dann eine weitere Beratung erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4.1. Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
-Fortschreibung Erneuerbare Energien, hier: Teilfortschreibung "Windenergie"
hier: Beteiligungsverfahren und Offenlage
Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen in der Angelegenheit, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 24.06.2021 (TOP 3) wird hingewiesen.
Bürgermeister Marcus Heintel verweist zunächst auf die bisherigen Beratungen sowie den Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP IV). Seitens des beauftragten Büros wurden die Änderungen des LEP IV in den Entwurf des Flächennutzungsplanes eingearbeitet.
Als weiterer Verfahrensschritt soll als nächstes das frühzeitige Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates solle der überarbeitete Entwurf vorgestellt werden.
4.2. Flächennutzungsplanung in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Bürgermeister Marcus Heintel gibt bekannt, dass der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan im Entwurf zwischenzeitlich vorliegt und den Ortsgemeinden und der Stadt mit der Bitte um Stellungnahme übersandt wurde.
Im Hinblick auf die Sammeleinzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Wohnbauflächen in den Ortsgemeinden Enkirch, Bausendorf, Kinheim und der Stadt Traben-Trarbach (Stadtteil Wolf) teilt er mit, dass die landesplanerische Stellungnahme hierzu vorliegt. Im Hinblick auf die Ausweisung der Flächen in der Ortsgemeinde Bausendorf ist danach noch ein sog. Zielabweichungsverfahren zum Landesentwicklungsprogramm notwendig.
5. Änderung des Flächennutzungsplanes;
hier: Photovoltaikpark Messeberg in der Ortsgemeinde Flußbach
-Abwägungs- und Planbeschluss
Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen in der Angelegenheit, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 31.03.2022, wird hingewiesen.
In der Zeit vom 16.05.2022 bis 17.06.2022 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Im gleichen Zeitraum fand auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Zu den eingegangenen Anregungen, Hinweisen und Stellungnahmen wurde vom Planungsbüro ISU die vorgelegte Abwägungstabelle erstellt. Der Verbandsgemeinderat hat sich nun mit den im Rahmen der Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen zu befassen. Hierbei sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen.
Alle Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge können der beiliegenden Abwägungstabelle entnommen werden.
Nach durchgeführtem Abwägungsvorgang und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen, kann der Planbeschluss gefasst werden und die Genehmigung der Planänderung wird bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich beantragt.
Der Vorsitzende erläutert dem Ausschuss kurz den Sachstand. In der kommenden Sitzung des VG-Rates werden die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken vorgestellt und darüber entschieden.
6. Teilnahme an der LAG Mosel, LAG Hunsrück und LAG Vulkaneifel für die Zeitraum 2023 - 2029
Mit Schreiben der LAG Mosel vom 28.09.2022 bittet die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich um Mitteilung, ob die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach an der LAG Mosel für die Zeit vom 2023 - 2029 teilnimmt.
Die LAG Mosel hat sich mit einer neu erstellten lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) um eine erneute Anerkennung als LEADER-Region beworben und wurde kürzlich als eine von 21 Regionen in Rheinland-Pfalz ausgewählt. Für die Jahre 2023-2029 stehen insgesamt 2,75 Mio. EUR an EU-Mitteln für Förderprojekte zur Verfügung. Hinzu kommen Landes- und Bundesmittel. Zukünftig sollen so weiterhin ehrenamtliche Bürgerprojekte (bis 2.000 EUR), Kleinstprojekte (Regionalbudget, bis 20.000 EUR) und LEADER-Vorhaben gefördert werden.
Für die LAG Mosel entstehen folgende Eigenmittelanteile:
Teilnahme LAG: — 1.074,83 - 3.583,49 €
Regionalbudget — 2.042,06 €
Die Eigenmittelanteile fallen jährlich für den Zeitraum bis 2029 an.
Nach erfolgreicher Bewerbung zur LEADER-Region, bittet die LAG Hunsrück mit Schreiben vom 22.09.2022 ebenfalls um Teilnahme der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach an der neuen Förderperiode 2023 - 2029.
Für die LAG Hunsrück fallen folgende Eigenmittelanteile an:
Teilnahme LAG Hunsrück — 326,96 €
Regionalbudget — 203,44 €
Die Teilnahme am LAG Projekt Hunsrück wurde bereits beschlossen. Hinzu kommt das Regionalbudget.
Und auch die LAG Vulkaneifel hat sich erfolgreich beworben und wurde als LEADER-Region anerkannt. Für die LAG Vulkaneifel fallen folgende Eigenmittelanteile an:
LAG Vulkaneifel: — 1.227.96 € - 1.714,02 €
Regionalbudget — 1.591,59 €
Die Eigenmittelanteile fallen jährlich für den Zeitraum bis 2029 an.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:
Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach nimmt an der LAG Mosel, der LAG Hunsrück und der LAG Vulkaneifel für den Zeitraum 2023 bis 2029 teil.
Die jährlichen Eigenmittelanteile werden übernommen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7.1. Neubau von Feuerwehrgerätehäusern;
-Vergabe Machbarkeits- und Konzeptstudie
Auf die Informationen unter TOP 1, nichtöffentliche Sitzung von heute, wird verwiesen.
Der Vorsitzende, Bürgermeister Heintel, informiert die Mitglieder des Ausschusses über die Notwendigkeit (Vergabe- u. Förderrecht) für das Vorhaben zum Neubau von Feuerwehrgerätehäusern die Vergabe einer Machbarkeits- und Konzeptstudie zu beauftragen. Eine solche Studie hat beratenden Charakter und soll der Verwaltung und den Gremien als Grundlage für die weiteren Entscheidungen dienen. Mit der Studie erfolgt eine Standortbeurteilung, der tatsächliche Bedarf an Grundfläche sowie die notwendigen Raumstrukturen/-größen im Hinblick auf die erforderlichen Funktionsabläufe der Feuerwehr. Ebenso erfolgt eine Aussage zu den voraussichtlichen Baukosten.
Beschlussfassung:
Für den Neubau eines zentralen Feuerwehrgerätehauses für die Wehren Kinheim und Kröv und den Neubau eines zentralen Feuerwehrgerätehauses für die Wehren Traben und Trarbach sollen Machbarkeits- und Konzeptstudien beauftragt werden.
Bei der Erstellung der Studien sollen die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt berücksichtigt werden.
Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 zu veranschlagen.
Nach gesicherter Finanzierung wird die Verwaltung beauftragt, die Vergabe der Studien durchzuführen.
Bürgermeister Heintel wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, das geeignetste Planungsbüro zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7.2. Feuerwehrgerätehaus Bengel
Auf die bisherigen Informationen und Beratungen wird hingewiesen. Zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe am 10.06.2021 (TOP 6.1) bzw. den Ortstermin in Bengel vom 30.11.2021.
Anlässlich dieses Ortstermins hat Architekt Rene Simon die Alternativen „Umbau“ und „Neubau“ vorgestellt.
Wehrleiter Christoph Zender hatte im Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe nochmals die Notwendigkeit der Raumerweiterung sowie die künftige feuerwehrtechnische Konzeption mit den zentralen Funktionen am Feuerwehrstandort Bengel.
Die Alternativenprüfung ist abgeschlossen. Andere Standorte können ausgeschlossen werden.
Derzeit ruht das Planungsverfahren. Anlässlich des o.a. Ortstermins hat man sich verständigt, dass die Angelegenheit in der nächsten Ausschusssitzung nochmals grundsätzlich beraten und ggf. ein abschließender Empfehlungsbeschluss des Fachausschusses gefasst wird.
Die Verbandsgemeindeverwaltung weist an dieser Stelle darauf hin, dass bei allen laufenden bzw. in Planung befindlichen Projekten das aktuell sehr schwierige Marktumfeld beachtet werden muss.
Im Hinblick auf den Grunderwerb wird verwaltungsseitig unter Bezugnahme auf die Beratungen unter Punkt 3 der heutigen Sitzung darauf hingewiesen, dass im Altbereich der VG Traben-Trarbach die für die Gerätehäuser benötigten Grundstücke durch die Ortsgemeinden immer kostenlos zur Verfügung gestellt wurden.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Neubau des Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Flur 11, Flurstück 26/1, im Gewerbegebiet „Zur Scheif“ durchführen zu wollen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, hierfür die Gesamtkosten der Maßnahme zu ermitteln, erforderliche Genehmigungen und Zuschüsse zu beantragen und ggf. notwendige Planungsleistungen zu vergeben. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, bei dieser Baumaßnahme alle möglichen Zuwendungsmöglichkeiten (Bspw. Über das Holzbaucluster bei Holzständerbauweise, durch Einbau einer Photovoltaikanlage, durch barrierefreien Bau, durch Energieeffizienzmaßnahmen, usw.) zu prüfen und zu nutzen. Die Bauplanungen sollen grundstücks- und flächenorientiert durchgeführt werden, dabei muss eine spätere Erweiterung des Gerätehauses jederzeit möglich bleiben. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, mit der Ortsgemeinde Bengel bzgl. der Ausweisung von Ausgleichsflächen und der späteren Nutzung des alten Gerätehauses Gespräche zu führen.
Bei der Erstellung der Studien sollen die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt berücksichtigt werden.
Die Ergebnisse der unter TOP. 3 beschlossenen Vereinheitlichung der Vorgehensweise sind bei der Ausführung des Beschlusses zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8.1. Zukunft des Verwaltungssitzes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
Vergabe von Beratungsdienstleistungen
Auf die Beratungen in der jüngsten Sitzungsrunde, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 06.10.2022 wird verwiesen:
Der Verbandsgemeinderat ist im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise einhellig der Auffassung, dass zunächst die organisatorischen und wirtschaftlichen Belange der Unterbringung der Verwaltung untersucht werden sollen. Anschließend seien ggf. bauliche Überlegungen anzustellen. Zu diesem Zweck soll seitens der Verwaltung der diesbezügliche Untersuchungsumfang definiert und dem Ältestenrat in der kommenden Sitzung zur Entscheidung vorgelegt werden.
Dem Ältestenrat wurde folgender Untersuchungsumfang vorgeschlagen:
| 1. | Strategische Zielplanung unter Einbindung des Personals und der Stadt-/Orts- bürgermeister unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Einwohner |
| 2. | Ist-Erhebung und Ist-Analyse Mitarbeiter mit qualitativen Interviews u.a. mit den Führungskräften |
| 3. | Ist-Erhebung und Ist-Analyse Stadt-/Ortsbürgermeister mit qualitativen Interviews |
| 4. | Ermittlung von Optimierungspotential im Bereich der Verwaltungsgliederung incl. Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung des aktuellen Organisationsmodells des GStB |
| 5. | Ermittlung von Handlungsalternativen und Prüfung dieser Alternativen einschließlich der Fortführung unter wirtschaftlichen und organisatorischen Gesichtspunkten incl. Risiko- und Sensitivitätsanalyse der Alternativen. |
| Dabei beläuft sich die Untersuchung auf sämtliche Aspekte mit (zunächst) möglichen baulichen Erfordernissen: | |
| Verw.- Personalkostenwirksame Auswirkungen | |
| Verw.- Sachkostenwirksame Auswirkungen | |
| Bewirtschaftungskostenwirksame Auswirkungen | |
| Sonstige kostenwirksame Auswirkungen | |
| Nicht kostenwirksame Auswirkungen | |
| 6. | Ermittlung von möglichen Verwendungsalternativen der Bestandsgebäude |
Über die auf dieser Grundlage eingeholten Angebote wird spätestens in der Sitzung des VG-Rates berichtet.
Seitens der SPD-Fraktion wurde zusätzlich noch die Ermittlung der energetischen Situation der verschiedenen Alternativen vorgeschlagen.
Die seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemachten Anmerkungen sollen geprüft und dabei insbesondere die Beteiligung der Bürgerschaft im Untersuchungsumfang berücksichtigt werden.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des vorgeschlagenen Untersuchungsumfanges für die Sitzung des Rates Angebote einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8.2. Moseltherme Traben-Trarbach / Bad Wildstein
Energetische Maßnahmen, Auftragsvergabe
In der Sitzung des Bäderausschusses der Verbandsgemeinde am 10.11.22 wurde bereits über die Angelegenheit berichtet:
Die Antragstellung zu den einzelnen Maßnahmen erfolgte bereits im Dezember 2021.
Mit Bescheid des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 19.05.2022 wurde eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Ein endgültiger Bewilligungsbescheid über etwaige Zuschüsse liegt bis heute nicht vor. Insofern liegt das Finanzierungsrisiko derzeit komplett bei der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach.
Vorgabe des Förderprogramms ist, dass die Maßnahmen bis zum 30.06.2023 abgeschlossen sein müssen. In Ausnahmefällen wird eine Verlängerung bis zum 30.09.2023 gewährt. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt. Auch hierüber liegt noch keine Entscheidung vor.
Zwischenzeitlich wurden folgende Maßnahmen ausgeschrieben:
Los 1: Dachabdichtungsarbeiten (Erneuerung, Dämmung, etc.)
Los 2: Gerüstbauarbeiten
Los 3: Errichtung einer Photovoltaikanlage
Die Submissionen erfolgten am 27.10.22.
Die Maßnahmen wurden öffentlich ausgeschrieben.
Los 1: Dachabdichtungsarbeiten (Erneuerung, Dämmung, etc.)
24 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 27.10.2022 3 Angebote in elektronischer Form vor.
Die Bindefrist endet am 01.12.2022.
Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Das zur Auftragserteilung vorgeschlagene Unternehmen hat die erforderlichen Nachweise zur Bietereignung vorgelegt. Das ausschreibende Ingenieurbüro hat die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
| - | Die Firma Josef Esser Bedachungen, Alf, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. |
| - | Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden. |
| - | Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation. |
Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):
| Rang | Bieter | Gesamtsumme | % (Basis | % (Basis |
| brutto | Mindestb.) | Prognose) | ||
| 1 | Josef Esser Bedachungen, Alf | 692.740,83 € | 100,00 | 79,48 |
| 2 | Kostenprognose Büro IBK, Pünderich | 871.561,95 € | 125,81 | 100,00 |
| 3 | 913.842,97 € | 131,92 | 104,85 | |
| 4 | 1.085.747,19 € | 156,73 | 124,57 |
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und nachfolgend dem Verbandsgemeinderat den Auftrag für Los 1 an die Firma Josef Esser Bedachungen, Alf, gemäß Angebot zu einem Gesamtbetrag von 692.740,83 € (brutto, incl. 19% MwSt.), zu erteilen.
Da die Bindefrist des Angebotes am 01.12.22 endet, die Verbandsgemeinderatsitzung aber erst am 08.12.22 stattfindet, ist die Auftragsvergabe durch den Haupt- und Finanzausschuss als Eilentscheidung vorzunehmen. Diese ist dann durch den Verbandsgemeinderat zu bestätigen.
Los 2: Gerüstbauarbeiten
19 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 27.10.2022 8 Angebote in elektronischer Form vor.
Die Bindefrist endet am 01.12.2022.
Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Das zur Auftragserteilung vorgeschlagene Unternehmen hat die erforderlichen Nachweise zur Bietereignung vorgelegt. Das ausschreibende Ingenieurbüro hat die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
| - | Die Firma Hanisch Gerüstbau, Neunkirchen-Wellesweiler, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. |
| - | Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden. |
| - | Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation. |
Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):
| Rang | Bieter | Gesamtsumme | % (Basis | % (Basis |
| brutto | Mindestb.) | Prognose) | ||
| 1 | Fa. Hanisch Gerüstbau, Neunkirchen-Wellesweiler | 85.180,20 € | 100,00 | 84,96 |
| 2 | Kostenprognose Büro IBK, Pünderich | 100.263,45 € | 117,71 | 100,00 |
| 3 | 106.911,98 € | 125,51 | 106,63 | |
| 4 | 117.545,82 € | 138,00 | 117,24 | |
| 5 | 121.043,23 € | 142,10 | 120,73 | |
| 6 | 121.963,10 € | 143,18 | 121,64 | |
| 7 | 139.158,60 € | 163,37 | 138,79 | |
| 8 | 206.974,44 € | 242,98 | 206,43 | |
| 9 | 349.526,56 € | 410,34 | 348,61 |
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Auftrag für Los 2 an die Firma Hanisch Gerüstbau, Neunkirchen-Wellesweiler, gemäß Angebot zu einem Gesamtbetrag von 85.180,20 € (brutto, incl. 19% MwSt.), zu erteilen.
Da die Bindefrist des Angebotes am 01.12.22 endet, die Verbandsgemeinderatsitzung aber erst am 08.12.22 stattfindet, ist die Auftragsvergabe durch den Haupt- und Finanzausschuss als Eilentscheidung vorzunehmen. Diese ist dann durch den Verbandsgemeinderat zu bestätigen.
Los 3: Errichtung einer Photovoltaikanlage
6 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 27.10.2022 1 Angebot in elektronischer Form vor.
Die Bindefrist endet am 01.12.2022.
Das Angebot wurde nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Das zur Auftragserteilung vorgeschlagene Unternehmen hat die erforderlichen Nachweise zur Bietereignung vorgelegt. Das ausschreibende Ingenieurbüro hat die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
| - | Die Firma Elektro Arens, Niederfell, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. |
| - | Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden. |
| - | Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation. Die Mehrkosten gegenüber der Kostenprognose begründen sich aus der aktuellen Lage am Markt. |
Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):
| Rang | Bieter | Gesamtsumme | % (Basis | % (Basis |
| Brutto | Mindestb.) | Prognose) | ||
| 1 | Kostenprognose Büro IBK, Pünderich | 322.095,87 € | 65,91 | 100,00 |
| 2 | Fa. Elektro Arens, Niederfell | 488.674,15 € | 100,00 | 151,72 |
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Auftrag für Los 3 an die Firma Elektro Arens, Niederfell, gemäß Angebot zu einem Gesamtbetrag von 488.674,15 € (brutto, incl. 19% MwSt.), zu erteilen.
Da die Bindefrist des Angebotes am 01.12.22 endet, die Verbandsgemeinderatsitzung aber erst am 08.12.22 stattfindet, ist die Auftragsvergabe durch den Haupt- und Finanzausschuss als Eilentscheidung vorzunehmen. Diese ist dann durch den Verbandsgemeinderat zu bestätigen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen jeweils einstimmig angenommen.
9.1. Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2023
Wasserversorgung
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.06.2017 wurde beschlossen, dass für den Beitragssatz der einmaligen Beiträge eine jährliche Anpassung, erstmals zum 01.01.19, nach dem Preiskostenindex vorzunehmen ist.
Um eine durchgängige Indizierung zu gewährleisten, basiert die Ermittlung der Beitragssätze 2023 auf der durchschnittlichen Preisentwicklung im Zeitraum 01.08.2021 - 31.07.2022. Der Preisindex beträgt am 31.07.2022 = 148,7 Punkte; am 01.08.2021 betrug er 127,6 Punkte. Der Preisindex hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 16,536 % erhöht.
Bisher galt ein Beitragssatz von 3,42 €/netto/qm, neu ab 2023 = 3,99 €/netto/qm
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich der Empfehlung des Werkausschusses an und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Beitragssatz für den einmaligen Beitrag Wasserversorgung ab dem Jahr 2023 auf 3,99 €/netto/qm pro Quadratmeter Veranlagungsfläche festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9.2. Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2023
Abwasserbeseitigung
a) Schmutzwasser, b) Oberflächenwasser, c) Straßenoberflächenentwässerung
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.06.2017 wurde beschlossen, dass für den Beitragssatz der einmaligen Beiträge eine jährliche Anpassung, erstmals zum 01.01.19, nach dem Preiskostenindex vorzunehmen ist.
Um eine durchgängige Indizierung zu gewährleisten, basiert die Ermittlung der Beitragssätze 2023 auf der durchschnittlichen Preisentwicklung im Zeitraum 01.08.2021 - 31.07.2022. Der Preisindex beträgt am 31.07.2022 = 148,7 Punkte; am 01.08.2021 betrug er 127,6 Punkte. Der Preisindex hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 16,536 % erhöht.
| zu a) | (Schmutzwasser) |
| bisher galt ein Beitragssatz von 4,17 €/qm, neu ab 2023 = 4,86 €/qm | |
| zu b) | (Oberflächenwasser) |
| bisher galt ein Beitragssatz von 13,45 €/qm, neu ab 2023 = 15,67 €/qm | |
| zu c) | (Straßenoberflächenentwässerung) |
| bisher galt ein Beitragssatz von 27,43 €/qm, neu ab 2023 = 31,97 €/qm |
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich der Empfehlung des Werkausschusses an und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Beitragssätze für die einmaligen Beiträge ab dem Jahr 2023 wie folgt festzusetzen:
Schmutzwasser = 4,86 € je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für die Anzahl der Vollgeschosse (je Vollgeschoss 15 v.H.)
Oberflächenwasser = 15,67 € je Quadratmeter der mit Abflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche
Straßenoberflächenentwässerung = 31,97 € je Quadratmeter entwässerter Straßenfläche (einschl. Bürgersteiganlagen und sonstigen Flächen)
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
10.1. Wirtschaftsplan 2023, Betriebszweig Wasserversorgung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 wurde den Ausschussmitgliedern im Sitzungsprogramm zur Verfügung gestellt bzw. in der Sitzung verteilt.
Der Vorsitzende verweist zunächst auf die Beratungen im Werkausschuss. Anschließend erläutert der kaufm. Werkleiter Jens Burch dem Ausschuss kurz den vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes sowie wie die Entwicklung der Gebühren- und Beitragssätze. Insbesondere verweist er auf die erheblichen Kostensteigerungen bei den Abschreibungen, der Energie sowie bei den Personalkosten, die Grundlage für die erheblichen Gebühren- und Beitragssteigerung sind.
Seitens der Fraktionen wird unter Hinweis auf die noch nicht stattgefunden Fraktionssitzungen von einem Empfehlungsbeschluss abgesehen.
10.2. Wirtschaftsplan 2023, Betriebszweig Abwasserbeseitigung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 wurde den Ausschussmitgliedern im Sitzungsprogramm zur Verfügung gestellt bzw. in der Sitzung verteilt.
Der Vorsitzende verweist zunächst auf die Beratungen im Werkausschuss. Anschließend erläutert der kaufm. Werkleiter Jens Burch dem Ausschuss kurz den vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes wie die Entwicklung der Gebühren- und Beitragssätze. Insbesondere verweist er auf die erheblichen Kostensteigerungen bei den Abschreibungen, der Energie sowie bei den Personalkosten, die Grundlage für die erheblichen Gebühren- und Beitragssteigerung sind.
Seitens der Fraktionen wird unter Hinweis auf die noch nicht stattgefunden Fraktionssitzungen von einem Empfehlungsbeschluss abgesehen.
11.1. Bäderbereich
weitere Vorgehensweise aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen
Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen, insbesondere im Energiebereich, ist im nächsten Jahr mit erheblichen Mehraufwendungen zu rechnen.
Der Vorsitzende Bürgermeister Marcus Heintel und Werkleiter Jens Burch erläutern dem Ausschuss das Ergebnis der Beratung in der Sitzung des Bäderausschusses. Hier habe man sich lediglich für kleinere Änderungen bei den Nutzungsentgelten für die Sauna und deren Öffnungszeiten ausgesprochen.
Verwaltungsseitig wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplanentwurf für die Moseltherme einen Jahresverlust von 1.034.000 € und das Freibad Kröv von rd. 330.000 € ausweist. Die Veranschlagung der Entgelte basiert dabei auf den Erträgen aus dem letzten Jahr ohne corona-bedingte Einschränkungen oder Schließungen.
Die Fraktionen werden diese Thematik ebenfalls noch beraten, so dass am heutigen Tage keine Empfehlung erfolgt. Gleichzeitig soll zur Sitzung des Verbandsgemeinderates verwaltungsseitig ein weitergehender Vorschlag vorgelegt werden.
11.2. Moseltherme Traben-Trarbach / Bad Wildstein
Errichtung von Lichtilluminationen
In der Sitzung des Bäderausschusses am 26.04.22 wurde vorgeschlagen in der Moseltherme Lichtilluminatinonen einzurichten. Hierfür sollten die Kosten ermittelt werden.
Zwischenzeitlich wurden für die Einrichtung einer Lichtillumination im Thermebecken die Kosten ermittelt. Diese belaufen sich auf ca. 25.000,00 € - 30.000,00 €.
Die Fraktionen werden diese Thematik ebenfalls noch beraten, so dass am heutigen Tage keine Empfehlung erfolgt.
12. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 incl. Investitionsprogramm, Finanz- und Stellenplan
Den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 digital im Sitzungsdienstprogramm zur Verfügung gestellt.
Fachbereichsleiter Frank Koch gibt dem Ausschuss einen kurzen Überblick über den vorliegenden Haushaltsplanentwurf. Dieser sieht im Ergebnishaushalt eine Unterdeckung von 284.450 € vor. Im Finanzhaushalt deckt der Saldo des ordentlichen Haushaltes die Kredittilgungen, so dass hier ein Ausgleich gegeben ist. Zur Deckung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme von 2.298.700 € veranschlagt. Die VG-Umlage wurde im Entwurf mit 33,0 % und 7.097.600 € (+ 761.590 €) veranschlagt. Die Zahlungen an die Verbandsgemeinde aus dem kommunalen Finanzausgleich reduzieren sich unter Berücksichtigung der Neuregelungen um rd. 80.000 € im Vergleich zum Vorjahr.
Die Fraktionen werden den Haushaltsplanentwurf 2023 noch beraten, so dass am heutigen Tage keine Empfehlung erfolgt.
13. Mitteilungen und Anfragen
13.1. Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - § 2b UstG
Im Jahr 2015 wurde die Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu geregelt. Die Übergangsfrist zur Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz endet zum 31.12.2022.
Tätigkeiten - juristischer Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt - bleiben bei nicht vorliegender größerer Wettbewerbsverzerrung weiterhin von der Umsatzsteuer befreit. Liegt eine Wettbewerbsverzerrung oder die Eigenschaft einer unternehmerischen Betätigung auf privatrechtlicher Grundlage vor, sind die damit verbundenen Leistungen, welche in einem Leistungsaustausch erbracht werden, ab 01.01.2023 steuerbar.
Seitens der Verwaltung wurden alle Leistungen der Verbandsgemeinde im Einzelfall umsatzsteuerlich überprüft und beurteilt. Die Umsetzung erfolgt verpflichtend ab 01.01.2023. Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung werden die Umsätze (monatlich bzw. vierteljährliche Voranmeldung sowie Jahreserklärung) an das Finanzamt gemeldet.
Ergänzend teilt der Vorsitzende mit, dass der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2023 eine Verlängerung der Optionsmöglichkeit bis zum 31.12.2024 vorsieht. Verwaltungsseitig werden man nunmehr prüfen, ob von dieser Option Gebrauch gemacht werden soll.
13.2. Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Bürgermeister Marcus Heintel weist unter Bezugnahme auf die jüngste Sitzung des Seniorenbeirates darauf hin, dass nach dem Rücktritt eines Mitglieds derzeit zwei Sitze nicht besetzt sind. Er bittet die Fraktionen um Vorschläge für Nachfolgebesetzungen.
13.3. Neubau der Kindertagesstätte Rappelkiste in Traben-Trarbach;
Gemeinsame Nutzung der Küche
Unter Verweis auf die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2022 und des Verbandsgemeinderates am 06.10.2022 teil Bürgermeister Marcus Heintel mit, dass man gemeinsam mit den beauftragten Planungsbüros die Planung erörtert und angepasst hat. Für eine mögliche Mitnutzung für die Grundschule Traben-Trarbach seien keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen erforderlich. Ggf. sei lediglich die Anschaffung von Küchen-Gerätschaften mit Kosten von bis zu 10.000 € notwendig.
13.4. Mobilitätskonzept der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und Radwegekonzept des Landkreises Bernkastel-Wittlich
Bürgermeister Marcus Heintel informiert den Haupt- und Finanzausschuss über den derzeitigen Sachstand sowie die weitere Terminplanung:
Mobilitätsentwicklungskonzept 2035 VGTT
| • | Definierung der Ziele, Handlungsfelder und potentielle Maßnahmen durch das beauftragte Büro |
| • | Vorstellung der erarbeiteten Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen u.a. im Arbeitskreis |
| • | Versand von Handlungsfeldern und Maßnahmenkatalog im I Quartal 2023. |
| • | Beschluss über das Konzept frühestens zum Ende des I Quartals 2023 oder im Sommer 2023. |
Radkonzept des Landkreises
Aktuell läuft bis zum 31.12 eine Befragung der Bevölkerung online. Hier können alle Personen ihre Wünsche und Vorstellungen mitteilen. Zeitgleich findet dann auch die Gemeindebeteiligung statt.
| • | Eine Bestandserfassung und Netzplanung erfolgt bis Februar 2023 |
| • | Die Befahrung und Mängelanalyse läuft von Januar - April 2023. |
| • | Erstellung eines Maßnahmenprogramms und Handlungsempfehlungen April bis August 2023 |
| • | Regionalkonferenz August/September 2023 |
| • | Abschluss September 2023 |