Titel Logo
Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 49/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 29.11.2023

über die Sitzung des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 29.11.2023

Die Mitglieder des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 22.11.2023 auf den 29.11.2023, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 24.11.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 18:23 Uhr

Anwesend:

1.

Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel

2.

Ausschussmitglied (RM) Hans-Joachim Weinmann

3.

Ausschussmitglied (RM) Dirk Reichert

4.

Ausschussmitglied (RM) Kai Uwe Schühlein

5.

Ausschussmitglied (RM) Klaus Dieter Müllen

6.

Ausschussmitglied (RM) Walter Klink

7.

Ausschussmitglied (sachkundige Bürgerin) Martin Schneiders

in Vertretung von Dorothea Brendle

8.

Ausschussmitglied (RM) Gerhard Lettl

9.

Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Jörg Spier

Außerdem anwesend:

1.

Beschäftigtenvertreter Frank Pohl

2.

Beschäftigtenvertreter Wolfgang Löwen

3.

Beschäftigtenvertreter Achim Knod

4.

Beschäftigtenvertreterin Iris Bindges

5.

1. Beigeordneter Eugen Klein

6.

2. Beigeordnete Anja Bindges

7.

3. Beigeordneter Wilhelm Müllers

8.

Werkleiter und Schriftführer Jens Burch

9.

stellvertretender Werkleiter Andreas Römer

Entschuldigt:

1.

Ausschussmitglied (RM) Rüdiger Nilles

2.

Ausschussmitglied (RM) Roland Bender

3.

Ausschussmitglied (sachkundige Bürgerin) Dorothea Brendle

wurde vertreten durch Martin Schneiders

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Werkausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses

2.

Strombezug der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach für die Mittelspannungsanschlüsse ab dem 01.01.2024

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

3.

Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach

Tief- und Ingenieurbauarbeiten im Bereich des Pumpwerkes Bengel / der Trafostation; Nachtrag 16,

Auftragsvergabe

4.

Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Bergstraße, Am Neuberg und Neubaugebiet Königsberg, Stadtteil Traben,

Nachträge 5, 8 und 10; Auftragsvergabe

5.

Anschaffung einer Funkraupe für die Grünpflege

Auftragsvergabe

6.

Festlegung des Stundenlohns für die Berechnung der in 2024 zu aktivierenden Eigenleistungen und für Kosten die von Anschlussnehmern zu erstatten sind

7.

Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2024

Wasserversorgung

8.

Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2024

Abwasserbeseitigung

9.

Festlegung der in 2024 zu berechnenden Entschädigungen für den Einsatz von technischen Einrichtungen der Verbandsgemeindewerke

10.

Wirtschaftsplan 2024, Betriebszweig Wasserversorgung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan

11.

Wirtschaftsplan 2024, Betriebszweig Abwasserbeseitigung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan

12.

Mitteilungen und Anfragen

12.1

Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach

Herstellung eines Schiebetores für das Pumpwerk Bengel

Öffentliche Sitzung

1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschuss

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Werkausschusssitzung vom 02.10.2023 werden nicht erhoben.

2. Strombezug der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach für die Mittelspannungsanschlüsse ab dem 01.01.2024

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Für die Mittelspannungsanschlüsse bestehen noch Stromlieferverträge bis zum 31.12.2023. Diese sind ab dem 01.01.2024 neu auszuschreiben. Die Ausschreibung sollte, wie in den Vorjahren für alle Gemeinden in Rheinland-Pfalz, durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz erfolgen. Die Umsetzung erfolgte über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH.

Insgesamt wurden 14 Lose gebildet und ausgeschrieben. Nicht für alle Lose gingen wertbare Angebote ein.

Hiervon sind auch 13 Abnahmestellen der VG-Werke (einschließlich Bäder) betroffen. Das heißt, die VG-Werke müssen selbst Angebote bei Anbietern einholen.

Auf erste Preisanfragen wurden Angebote abgegeben. Diese haben aber jeweils maximal eine Bindefrist von einem Tag, oftmals nur weniger Stunden. Insofern ist eine öffentliche / beschränkte Ausschreibung nicht zielführend.

Die Auftragsvergabe sollte über Preisanfragen zu einem gewissen fixen Datum erfolgen.

Da die nächste Werkausschusssitzung erst Ende November 2023 stattfindet, Vertragsbeginn für die neuen Lieferverträge aber der 01.01.2024 sein soll und die Angebote der Stromlieferanten oft nur einige Stunden Gültigkeit haben, soll die Werkleitung mit der Auftragsvergabe an den günstigsten Lieferanten bevollmächtigt werden.

Die Ergebnisse der Auftragsvergabe werden dann in der nächsten Werkausschusssitzung mitgeteilt.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit wurde im Benehmen mit den Beigeordneten gemäß § 48 Gem0 folgende Eilentscheidung getroffen:

Der Werkleiter wird bevollmächtigt, die Auftragsvergabe zum Abschluss der Stromlieferverträge zum 01.01.2024, für die nicht über das Ausschreibungsverfahren der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH, abgedeckten Abnahmestellen, an den Mindestbietenden vorzunehmen

Beschlussfassung:

Die getroffene Eilentscheidung wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.

Einwendungen hiergegen werden nicht erhoben.

3. Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach

Tief- und Ingenieurbauarbeiten im Bereich des Pumpwerkes Bengel / der Trafostation; Nachtrag 16, Auftragsvergabe

Im Rahmen der Bauausführung wurden im Zufahrtsbereich zum Pumpwerk Bengel Änderungen erforderlich.

Die Zufahrt zum PW Bengel ist näher zur Kreisstraße verlegt worden, auf die gegenüberliegende Seite der Trafostation. Dadurch sind Böschungen zum Pressbauwerk und von der Zufahrtsstraße zur Trafostation entstanden.

Anstatt einer Böschung zur Trafostation wurden Winkelstützmauern errichtet. Weiterhin wurde die Trafostation und das Pressbauwerk mit einer Treppe zugänglich gemacht.

Zusätzlich wurde eine Treppenanlage an der südlichen Seite des Pumpwerks erforderlich. Nur so ist eine nachträglich geplante Tür an der Zaunanlage zu erreichen.

Zum Ansatz wurden die Materialien und der Einbau gebracht. Der angebotene Einheitspreis ist angemessen.

Die Angebotssumme des Nachtragsangebotes Nr. 16 vom 30.09.2021 der bauausführenden Fa. Rick, Burgbrohl, lag ungeprüft bei brutto 30.400,01 €.

Das Angebot wurde nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich durch das mit der Bauleitung beauftragte Ingenieurbüro Becker, Bad Neuenahr-Ahrweiler, geprüft.

Die geprüfte Summe liegt bei brutto 29.775,62 €. Der entsprechende Prüfvermerk wurde am 28.09.2023 den VG-Werken vorgelegt.

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss beschließt, der Fa. Rick, Burgbrohl, den Auftrag für die mit Nachtragsangebot Nr. 16 angebotenen Leistungen, zum geprüften Angebotspreis von 29.775,62 €/brutto, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4. Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Bergstraße, Am Neuberg und Neubaugebiet Königsberg, Stadtteil Traben,

Nachträge 5, 8 und 10; Auftragsvergabe

Im Rahmen der o.g. Maßnahme waren etliche, zusätzliche Leistungen erforderlich, welche nicht über das ursprüngliche Leistungsverzeichnis abgedeckt waren:

a) Nachtrag 5:

Im unteren Bereich der Bergstraße musste die Schmutz- und Regenwasserkanaltrasse aufgrund einer Telekomeinrichtung (Betonummanteltes Schutzrohr, Durchmesser DN 500) geändert werden. Das Telekom-Schutzrohr verlief über eine Länge von 160 m in der ursprünglich geplanten Kanaltrasse.

Die Umlegung der Telekomeinrichtung hätte einen Baustopp zur Folge gehabt.

Zur Vermeidung der Umverlegungskosten der Telekomeinrichtung und zur Abwendung von Stillstandskosten wurden die Schmutz- und Regenwasserkanaltrassen geändert.

Für die Mehrkosten wurde mit Angebot vom 02.02.2023 von der bauausführenden Fa. Schnorpfeil, Trier, ein Nachtragsangebot in Höhe von 218.810,63 €/brutto vorgelegt. Dieses wurde vom mit der Bauleitung beauftragten Ing.-Büro Jakobs-Fuchs, Morbach, geprüft und den VG-Werken am 15.11.2023 mit einer geprüften Summe von 159.800,55 €/brutto, übersandt.

Die sich ergebenden Mehrkosten gliedern sich wie folgt: Anteil VG-Werke = 152.117,81 €/brutto; Anteil Stadt = 7.682,74 €/brutto.

b) Nachtrag 8:

Beim Neubau der Regenrückhaltebecken wurde u.a. in der Beckensohle eine zusätzliche Sickerleitung erforderlich. Außerdem wurden ein 15 cm starker Flächenfilter, ein dreischichtiges Dränelement und eine Erosionsschutzmatte eingebaut. Weiterhin mussten an den oberliegend angrenzenden Baugrundstücken Winkelsteine gesetzt werden.

Für die Mehrkosten wurde mit Angebot vom 02.02.2023 von der bauausführenden Fa. Schnorpfeil, Trier, ein Nachtragsangebot in Höhe von 213.057,92 €/brutto vorgelegt. Dieses wurde vom mit der Bauleitung beauftragten Ing.-Büro Jakobs-Fuchs, Morbach, geprüft und den VG-Werken am 15.11.2023 mit einer geprüften Summe von 206.328,76 €/brutto, übersandt.

Die sich ergebenden Mehrkosten gliedern sich wie folgt: Anteil VG-Werke = 197.504,83 €/brutto; Anteil Stadt = 8.823,93 €/brutto.

c) Nachtrag 10:

Für die VG-Werke umfasst dieses Nachtragsangebot nachfolgende Leistungen:

Bei den Arbeiten im Kreuzungsbereich „Köveniger Straße – Bergstraße“ war eine zusätzliche Ampelanlage erforderlich. Ebenfalls wurden in diesem Bereich Schachtsanierungsarbeiten durchgeführt.

Weiterhin war es erforderlich im Bereich des Hochbehälters „Römerstraße“ eine Bypassleitung zur Ableitung von ankommendem Regenwasser zu verlegen.

Für die Mehrkosten wurde mit Angebot vom 02.02.2023 von der bauausführenden Fa. Schnorpfeil, Trier, ein Nachtragsangebot in Höhe von 137.254,67 €/brutto vorgelegt. Dieses wurde vom mit der Bauleitung beauftragten Ing.-Büro Jakobs-Fuchs, Morbach, geprüft und den VG-Werken am 15.11.2023 mit einer geprüften Summe von 91.701,25 €/brutto, übersandt.

Die sich ergebenden Mehrkosten gliedern sich wie folgt: Anteil VG-Werke = 29.773,82 €/brutto; Anteil Stadt = 61.927,43 €/brutto.

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss beschließt die Kostenanteile der VG-Werke aus nachfolgenden Nachträgen der Fa. Schnorpfeil vom 02.02.2023 (geprüft durch das Ing.-Büro Jakobs-Fuchs am 15.11.2023), wie folgt zu beauftragen:

5: = 152.117,81 €/brutto

8: = 194.504,83 €/brutto

10: = 29.773,82 €/brutto

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5. Anschaffung einer Funkraupe für die Grünpflege

Auftragsvergabe

Die Grünflächenpflege der Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung hat in den letzten Jahren an Aufwand stark zugenommen. Mit der vorhandenen Ausstattung gelangen die Mitarbeiter immer wieder an Belastungsgrenzen, sowie an Grenzen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes.

Bei der Bewirtschaftung der Anlagen sollen zukünftig die Grundsätze extensiver Grünlandpflege noch mehr berücksichtigt und umsetzt werden –> so wenig Eingriffe in die Fläche wie möglich, aber so viele wie nötig.

Für die Grünlandpflege setzen die Mitarbeiter neben verschiedenen Mähern und Freischneidern, auch einen Mulcher ein. Dieser wird jedoch hinter dem Traktor betrieben und kann nur in flachen Flächen eingesetzt werden. Für die steileren Flächen und Hänge an den Hochbehältern, insbesondere jedoch bei den Versickerungsanlagen (Becken), besteht bisher nur die Möglichkeit diese mit dem Freischneider zu mähen.

Durch die neuen Versickerungsanlagen in Traben und Lötzbeuern und die dort sehr starken Hangneigungen von 40-70 Grad ist ein sicheres Arbeiten nicht mehr gewährleistet. Diesbezüglich haben wir Kontakt mit dem LBM aufgenommen. Dieser setzt seit ca. 3 Jahren eine Raupentechnik mit großer Zufriedenheit auf Hangflächen ein.

Wir haben uns verschiedene Geräte in der Praxis vorführen lassen und uns dann bezüglich Leistungsfähigkeit, Robustheit und Einsatzmöglichkeit für eine Raupe der Firma Vogt, Schmallenberg, entschieden. Gleiches Fabrikat wird auch beim LBM eingesetzt, jedoch in leistungsstärkerer Ausführung. Die Raupe wird mittels Funksteuerung bedient. Damit ist auch der Arbeitsschutz in den starken Hangneigungen gewährleistet.

Auf Basis der im Angebot der Firma Vogt GmbH & Co. KG, Schmallenberg, genannten Produktspezifikationen haben wir eine Preisanfrage durchgeführt.

Die Bindefrist endet am 31.12.2023.

Preisspiegel:

Rang

Bieter

Gesamtsumme

% (Basis

Mindestpreis)

1

Brust Service Center e.K., Bell

66.640,00 €

(100,00%)

2

66.990,00 €

(115,43%)

3

67.556,30 €

(127,72%)

Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Das zur Auftragserteilung vorgeschlagene Unternehmen hat die erforderlichen Nachweise zur Bietereignung vorgelegt.

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss beschließt den Auftrag zur Lieferung einer MDB Funkraupe Green Climber LV300 Pro an die Firma Brust Service Center e.K., Bell, zum Angebotspreis von 66.640,00 €/brutto, zu erteilen. Im Vorfeld soll jedoch von der Verwaltung angefragt werden, ob, und unter welchen Voraussetzungen eine erweiterte Gewährleistungsfrist möglich ist.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

6. Festlegung des Stundenlohns für die Berechnung der in 2024 zu aktivierenden Eigenleistungen und für Kosten die von Anschlussnehmern zu erstatten sind

Für die Tätigkeiten der Verbandsgemeindewerke innerhalb der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde, bei Arbeiten für Dritte, bei zu aktivierenden Eigenleistungen und für Arbeiten deren Kosten von den Anschlussnehmern zu erstatten sind, ist ein entsprechender Stundenlohn als Verrechnungssatz festzusetzen.

Im Rahmen der Kalkulation für den Wirtschaftsplan 2024 haben sich gegenüber dem Vorjahr Änderungen ergeben. Der bisherige Stundenlohn betrug 43,10 €.

Die Verbandsgemeindewerke regen an, den Stundenlohn für das Jahr 2024 auf 46,80 € festzusetzen.

Beschlussfassung:

Für die zu aktivierenden Eigenleistungen der Verbandsgemeindewerke, bei Arbeiten für Dritte, sowie für Arbeiten deren Kosten vom Anschlussnehmer zu erstatten sind, wird der Stundenlohn ab 01.01.2024 auf 46,80 € festgesetzt.

Die Zuständigkeit des Werkausschusses ergibt sich aus § 5 der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach vom 07.10.2021 in der Fassung vom 09.12.2022.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7. Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2024

Wasserversorgung

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.06.2017 wurde beschlossen, dass für den Beitragssatz der einmaligen Beiträge eine jährliche Anpassung, erstmals zum 01.01.19, nach dem Preiskostenindex vorzunehmen ist.

Um eine durchgängige Indizierung zu gewährleisten, basiert die Ermittlung der Beitragssätze 2024 auf der durchschnittlichen Preisentwicklung im Zeitraum 01.08.2022 – 31.07.2023. Der Preisindex beträgt am 31.07.2023 = 160,3 Punkte; am 01.08.2022 betrug er 148,7 Punkte. Der Preisindex hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 7,801 % erhöht.

Bisher galt ein Beitragssatz von 3,99 €/netto/qm, neu ab 2024 = 4,30 €/netto/qm

Beschlussempfehlung:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Beitragssatz für den einmaligen Beitrag Wasserversorgung ab dem Jahr 2024 auf 4,30 €/netto/qm pro Quadratmeter Veranlagungsfläche festzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

8. Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2024

Abwasserbeseitigung

a) Schmutzwasser, b) Oberflächenwasser, c) Straßenoberflächenentwässerung

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.06.2017 wurde beschlossen, dass für den Beitragssatz der einmaligen Beiträge eine jährliche Anpassung, erstmals zum 01.01.19, nach dem Preiskostenindex vorzunehmen ist.

Um eine durchgängige Indizierung zu gewährleisten, basiert die Ermittlung der Beitragssätze 2024 auf der durchschnittlichen Preisentwicklung im Zeitraum 01.08.2022 – 31.07.2023. Der Preisindex beträgt am 31.07.2023 = 160,3 Punkte; am 01.08.2022 betrug er 148,7 Punkte. Der Preisindex hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 7,801 % erhöht.

zu a)

(Schmutzwasser)

bisher galt ein Beitragssatz von 4,86 €/qm, neu ab 2024 = 5,24 €/qm

zu b)

(Oberflächenwasser)

bisher galt ein Beitragssatz von 15,67 €/qm, neu ab 2024 = 16,89 €/qm

zu c)

(Straßenoberflächenentwässerung)

bisher galt ein Beitragssatz von 31,97 €/qm, neu ab 2024 = 34,46 €/qm

Beschlussempfehlung:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Beitragssätze für die einmaligen Beiträge ab dem Jahr 2024 wie folgt festzusetzen:

Schmutzwasser = 5,24 € je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für die Anzahl der Vollgeschosse (je Vollgeschoss 15 v.H.)

Oberflächenwasser = 16,89 € je Quadratmeter der mit Abflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche

Straßenoberflächenentwässerung = 34,46 € je Quadratmeter entwässerter Straßenfläche (einschl. Bürgersteiganlagen und sonstigen Flächen)

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

9. Festlegung der in 2024 zu berechnenden Entschädigungen für den Einsatz von technischen Einrichtungen der Verbandsgemeindewerke

Für die o.g. Tätigkeiten sind die Entgelte für das Jahr 2024 neu festzusetzen.

Beschlussfassung:

Die Entgelte für Tätigkeiten der Verbandsgemeindewerke innerhalb der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde, bei Arbeiten für Dritte, bei zu aktivierenden Eigenleistungen und für Arbeiten deren Kosten von den Anschlussnehmern zu erstatten sind, werden zum 01.01.2024 festgesetzt auf:

Werkstattwagen (WW)

Bei Arbeiten deren Kosten von den Anschlussnehmern zu erstatten sind:

13,80 €/pro Einsatz; bisher 13,50 €/pro Einsatz

bei Arbeiten für Dritte, bei zu aktivierenden Eigenleistungen, etc.:

1,70 €/km; bisher 1,60 €/km

Schlepper (AWW)

67,85 € pro Betriebsstunde; bisher 66,50 € pro Betriebsstunde

Häcksler (AWW)

105,40 €/Einsatzstunde, incl. Bedienungspersonal; bisher 103,35 €/ Einsatzstunde, incl. Bedienungspersonal

zzgl. einer Anfahrtspauschale von 46,80 €; bisher 43,10 €

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

10. Wirtschaftsplan 2024, Betriebszweig Wasserversorgung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 wurde den Ausschussmitgliedern im Sitzungsprogramm zur Verfügung gestellt bzw. in der Sitzung verteilt.

Die Erläuterungen hierzu erfolgten durch Werkleiter Burch in der Sitzung.

Beschlussempfehlung:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat zu beschließen:

Der Wirtschaftsplan 2024 der Verbandsgemeindewerke, Betriebszweig: Wasserwerk, wird wie folgt festgesetzt:

a)

Erfolgsplan

Erträge

3.954.400,00 €

Aufwendungen

3.977.200,00 €

Jahresverlust

22.800,00 €

b)

Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)

8.675.000,00 €

Ausgaben (Bedarfsmittel)

8.675.000,00 €

Für 2025 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.355.000,00 € erforderlich.

c) Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Wirtschaftsplan 2024 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes wird festgesetzt auf:

langfristige Kredite 7.455.000,00 € (hiervon 3.520.000,00 € zinslose Kredite Land)

Kassenkredite

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Aufrechterhaltung des Betriebes der eingerichteten Sonderkasse des Eigenbetriebes Wasserwerk im Wirtschaftsjahr 2024 wird festgesetzt auf 5.000.000,00 €

d) Stellenplan

Der Stellenplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird entsprechend der Vorlage beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

11. Wirtschaftsplan 2024, Betriebszweig Abwasserbeseitigung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 wurde den Ausschussmitgliedern im Sitzungsprogramm zur Verfügung gestellt bzw. in der Sitzung verteilt.

Die Erläuterungen hierzu erfolgten durch Werkleiter Burch in der Sitzung.

Beschlussempfehlung:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat zu beschließen:

Der Wirtschaftsplan 2024 der Verbandsgemeindewerke, Betriebszweig: Abwasserwerk, wird wie folgt festgesetzt:

a)

Erfolgsplan

Erträge

6.442.500,00 €

Aufwendungen

6.442.500,00 €

Jahresverlust / Jahresgewinn

0,00 €

b)

Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)

9.237.000,00 €

Ausgaben (Bedarfsmittel)

9.237.000,00 €

Für 2025 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.195.000,00 € erforderlich.

c) Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Wirtschaftsplan 2024 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes wird festgesetzt auf:

langfristige Kredite 6.647.000,00 €

Kassenkredite

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Aufrechterhaltung des Betriebes der eingerichteten Sonderkasse des Eigenbetriebes Wasserwerk im Wirtschaftsjahr 2024 wird festgesetzt auf 5.000.000,00 €

d) Stellenplan

Der Stellenplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird entsprechend der Vorlage beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

12. Mitteilungen und Anfragen

12.1. Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach

Herstellung eines Schiebetores für das Pumpwerk Bengel

In der letzten Sitzung des Werkausschusses wurde bereits über die Vergabe beraten. Da zum damaligen Zeitpunkt bei einer öffentlichen Ausschreibung kein Angebot abgegeben wurde, sollten im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nochmals Firmen bezüglich eines Angebotes durch eigenes Personal der VG-Werke angefragt werden.

Die ursprüngliche Kostenschätzung des beauftragten Ingenieurbüros belief sich auf 48.000,00 €/brutto.

Das wirtschaftlichste Angebot bei der beschränkten Ausschreibung betrug 14.518,00 €/brutto.

Die Auftragsvergabe ist zwischenzeitlich durch die VG-Werke erfolgt.