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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 49/2024
Amtlicher Teil
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Absetzung Schmutzwassergebühren für Viehhaltung

Anträge auf Absetzung von Schmutzwassergebühren für Betriebe mit Viehhaltung

Ab sofort können wieder, wie bereits in den Vorjahren, Anträge auf Absetzung von Schmutzwassergebühren für Betriebe mit Viehhaltung gestellt werden.

Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass auch die Landwirte, die einen zweiten Wasserzähler für den Stall besitzen, einen solchen Antrag auf Absetzung der Schmutzwassergebühren stellen müssen.

Diese Anträge sind unmittelbar an die Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach zu stellen.

Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens liegen bei

  • den Ortsbürgermeistern
  • den Ortsvorstehern
  • den Verbandsgemeindewerken Traben-Trarbach (Rathaus Kröv, Zimmer B 111)

ab sofort entsprechend vorbereitete Antragsvordrucke bereit. Die Anträge sind auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde: http://www.vgtt.de zu finden. Gerne können die Anträge auch per E-Mail direkt angefordert werden unter: Bindges.I@vgwtt.de oder Hild.T@vgwtt.de

Die Anträge für 2024 müssen bis spätestens 31. Dez. 2024 (Ausschlussfrist) bei den Verbandsgemeindewerken Traben-Trarbach (Rathaus Kröv) eingegangen sein. Maßgebend für den Antrag 2024 ist der Viehbestand am 04. Dez. 2024.

Kröv, den 26. November 2024
(Burch)
Werkleiter
Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach