Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Enkirch waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 12.11.2024 auf den 18.11.2024, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Gemeindehauses in Enkirch, Brunnenplatz 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 15.11.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 21:20 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender Roland Bender
| CDU Enkirch |
| Ausschussmitglied (RM) Anke Bauer |
| Ausschussmitglied (RM) Knut Georg |
| Ausschussmitglied (RM) Marco Kettermann |
| Ausschussmitglied (RM) Hans Theodor Schenk |
| SPD Enkirch |
| Ausschussmitglied (RM) Friedhelm Caspari |
| Ausschussmitglied (RM) Frank Ewein |
| Ausschussmitglied (RM) Stefani Franz |
Außerdem anwesend:
| Ratsmitglied Katja Schütz |
| 2. Ortsbeigeordneter Mike Ewein |
| 3. Ortsbeigeordneter Christoph Groh |
| Ausschussmitglied (RM) Heinz Adolf Schütz |
| Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel Sebastian Schneider |
| Christian Bottel |
| Revierförster Christoph Anton |
Entschuldigt:
| 1. Ortsbeigeordneter Gerald Caspari |
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss Enkirch war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses |
| 2. | Forstwirtschaftsplan 2025 gemäß § 29 LWaldG |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2025 |
| 4. | Spendenannahme |
| 5. | Bauleitplanung der Ortsgemeinde Kinheim; Aufstellung des Bebauungsplanes "Moselvorland" hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (kurz: BauGB) |
| 6. | Mitteilungen und Anfragen |
| 6.1 | Bauangelegenheiten |
| 6.2 | Ausbau Straße "Zum Herrenberg" |
| 6.3 | Glasfaserausbau |
| 6.4 | Fähre in Enkirch |
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werden keine Einwendungen erhoben.
2. Forstwirtschaftsplan 2025 gemäß § 29 LWaldG
Gem. § 29 LWaldG stellt das Forstamt den Forstwirtschaftsplan nach den Zielsetzungen, Bedürfnissen und Wünschen im Rahmen der Betriebsplanung des Waldeigentümers auf. Dabei beschließt die Körperschaft den Wirtschaftsplan als Bestandteil des Haushaltsplanes.
Das Forstamt Traben-Trarbach hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2025 für die Ortsgemeinde Enkirch vorgelegt.
Dieser stellt sich nach derzeitigem Entwurf wie folgt dar:
| Ertrag | 301.625 € |
| Aufwand | 285.970 € |
| Ergebnis | 15.655 € |
Der Forstwirtschaftsplan wurde den Ratsmitgliedern digital zur Verfügung gestellt.
Revierförster Anton trägt die maßgeblichen Teile des Forstwirtschaftsplanes 2025 vor.
Beschlussfassung:
Nach der Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme des Forstwirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2025 in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
3. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2025
Den Ratsmitgliedern wurde der Haushaltsplan 2025 vor der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Sachbearbeiter Christian Bottel erläutert die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans.
Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden die Ergebnisse der Neubewertungen Grundsteuer A und B durch das Finanzamt in die Neukalkulation der jeweiligen Hebesätze aufgenommen. Mit der Neubewertung einhergehende, teilweise erhebliche Umverteilungen der Grundsteuerlast, sind seitens des Landes Rheinland-Pfalz gebilligt und eröffnen den Kommunen keinen Ermessens- und Bewertungsspielraum.
Die Kommunen sind verpflichtet, ihren Haushaltsplan gem. § 93 Absatz 4 GemO in jedem Jahr auszugleichen. Um diesen Ausgleich erreichen zu können, sind Hebesätze in der Haushaltssatzung des neuen Haushaltsjahres zumindest so festzusetzen, dass das Grundsteueraufkommen und damit die Erträge der Gemeinde mindestens in Vorjahreshöhe erreicht werden. Im Übrigen ist es für die Beantragung von Zuwendungen aus Förderprogrammen zwingend erforderlich, Hebesätze zumindest in Höhe der Nivellierungssätze festzusetzen.
Ortsbürgermeister Roland Bender verliest folgende Rede zur Haushaltsdiskussion 2025:
„Liebe Ratskolleginnen, liebe Ratskollegen,
die Haushaltsberatungen im letzten wie auch in diesem Jahr werden maßgeblich beeinflusst durch das Urteil des Verfassungsgerichtes RLP vom Dezember 2020. Da wurde das bis dahin maßgebende Verfahren zum kommunalen Finanzausgleich des Landes als unvereinbar mit der Verfassung erklärt.
Die Landesregierung war gezwungen, einen neuen kommunalen Finanzausgleich auf den Weg zu bringen.
Ich zitiere auszugsweise:
Die nach Art. 49 LV zu gewährleistende kommunale Finanzausstattung erweist sich als angemessen, "wenn die kommunalen Finanzmittel ausreichen um den Gemeinden die Erfüllung aller zugewiesenen und im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch die Wahrnehmung selbstgewählter Aufgaben zu ermöglichen.
Da den Gemeinden "eigenverantwortliches Handeln" und damit eine entsprechende Leistungsfähigkeit gegenüber dem die finanzielle Verantwortung tragenden Land verfassungsrechtlich garantiert ist, kann nur eine aufgaben-adäquate Finanzausstattung angemessen sein.
Das Land hat dann mit einer Einmalzahlung von 200 Millionen Euro für Investitionsförderung für strukturschwache Gemeinden reagiert.
Nach alt bewährter Tradition wurden hier Gelder im Gießkanneprinzip über dem Land ausgeschüttet, ohne allerdings an der Systematik etwas zu ändern.
Was wir aber brauchen ist eine dauerhafte finanzielle Unterstützung um unsere Pflichtaufgaben bewältigen zu können.
Pflichtaufgaben speziell für Enkirch sind z.B.:
Hier nur ein Beispiel das ich bisher noch nicht als Pflichtaufgabe genannt habe.
Wir haben ein absolut erforderliches Hochwasser- und Starkregenschutzkonzept erarbeiten lassen und beschlossen.
Nun liegt auch ein Maßnahmenkatalog vor, hier wird explizit vorgegeben, welche auch dringenden Projekte zum Schutz vor Starkregen von der Gemeinde abzuarbeiten sind. Wir haben dafür in 2025 erstmals 15.000.- Euro eingestellt. Der Betrag reicht nicht mal ansatzweise
für eine "Einzelmaßnahme" z.B. Wasserführung Edelberg in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Das Allerschlimmste für mich und ich denke für viele Ratsmitglieder/innen ist, die Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer nach den Vorgaben der Landesregierung erhöhen zu müssen. Machen wir das nicht, werden Fördermittel gestrichen. Wir haben das in den letzten Jahren zähneknirschend und mit geballter Faust gemacht.
Trotzdem hat sich die Haushaltssituation nicht grundlegend positiv verändert. Wir haben aber unsere Bürger damit verärgert.
Die für 2025 eingeplante extreme prozentuale Erhöhung der Steuersätze bringt uns im Ergebnis keinen Euro mehr.
Ein weiteres Problem für die finanzielle Entwicklung der Gemeinde sind die jährlich zu zahlenden Umlagen an Verbandsgemeinde und den Kreis.
Diese Abgaben, also die sogenannten Umlagen, die die Ortsgemeinde von ihren Steuereinnahmen an die Verbandsgemeinde und den Kreis zahlen muss, liegen deutlich über 80 Prozent der gesamten Einnahmen. Das bedeutet, nur ein kleiner Rest bleibt Enkirch und das reicht nicht um die Pflichtkosten u.a. für Unterhalt der Kita, oder der Straßen und Wege zu decken.
Trotzdem wird die Gemeinde vom Land gezwungen einen "ausgeglichenen bzw. positiven" Haushalt vorzulegen. Für viele wichtige Projekte ist keine Finanzierung möglich und sie müssen zurückgestellt werden bzw. kommen nicht zur Umsetzung.
Das nächste Damoklesschwert, das über der Gemeinde und den Grundstücksbesitzern schwebt, ist die Grundsteuerreform, die 2025 ja greift.
Es kann vorkommen, dass die Grundstückseigentümer und die Gemeinde das Doppelte bis Dreifache an Grundsteuer zahlen müssen. Und das ist vom Land auch so gewollt.
Es ist nicht mehr vermittelbar, warum die Ortsgemeinden die Steuern ständig aufgrund der Landesvorgaben anheben müssen.
Wie schon gesagt, wir haben die Hebesätze in den letzten Jahren immer wieder angepasst ohne, dass sich die finanzielle Situation verbessert hätte.
Liebe Ratsmitglieder/innen, liebe Beigeordnete, Bürgerinnen und Bürger,
den vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 kennen die Ratsmitglieder/innen jetzt seit wenigen Stunden. Hierbei sind die dem Haushalt zugrunde liegenden Zahlen
teilweise vorläufig und nicht endgültig.
Fraktionsübergreifend hatten wir die Verwaltung gebeten, frühzeitig, also nicht erst zwei Tage vor dem ersten Beratungstermin, einen Informationsabend für die Fraktionen und Ratsmitglieder durchzuführen. Das konnte auch in diesem Jahr nicht geschehen,
da wie gesagt bisher keine verlässlichen Zahlen vorlagen.
Nach der Kommunalwahl 2024 sind einige neue Ratsmitglieder/innen gewählt. Gerade Sie benötigen Zeit um sich in das komplexe Thema des kommunalen Finanzwesens einzuarbeiten.
Ich schlage daher dem HUFA vor, den heute erstmals vorgestellten Haushaltsentwurf 2025 von der Tagesordnung der kommenden Ratssitzung am 02.12.2024 zu streichen und in der ersten Sitzungsrunde im Jahr 2025 weiter zu beraten.
Vor dieser Sitzung muss eine Info-Veranstaltung der Finanzabteilung mit den Ratsmitglieder/innen stattfinden.
Nur so ist gewährleistet, dass alle Ratsmitglieder/innen die nötigen Informationen und das Hintergrundwissen für eine Abstimmung und den Beschluss erhalten.
Ich stelle dies heute zur Abstimmung.“
Kämmerer Christian Bottel erläutert dem Ausschuss die Folgen eines zu spät eingereichten Haushaltsplanes. Im neuen Jahr 2025 können dann zunächst nur Pflichtaufgaben bzw. die nötigsten Ausgaben umgesetzt werden. Bis zur Genehmigung des Haushaltsplanes seitens der Kreisverwaltung können u.a. auch keine Steuerbescheide erlassen werden.
Beschlussfassung:
Nach Beratung im Ausschuss soll der Tagesordnungspunkt auf 2025 vertagt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Spendenannahme
Der Ortsgemeinde Enkirch wurde folgende Spende angeboten:
| Spender | Betrag | Spende/ Zusage vom | Spenden- empfänger | Spenden- zweck | Beziehungs- verhältnis |
| Bernd Pfaul Gartenbau- betrieb | 193,50 € | 11.09.2024 | Ortsgemeinde Enkirch | Bepflanzung Duckes und Kinderspielplatz | - |
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Ortsgemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Enkirch beschließt die Spende anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Kinheim;
Aufstellung des Bebauungsplanes "Moselvorland"
hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2
sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (kurz: BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kinheim hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Moselvorland“ beschlossen. Anlass zur planerischen Aktivität der Ortsgemeinde Kinheim ist ein Ideen- und Nutzungskonzept aus dem Jahr 2016, in dem die Gemeinde verschiedene Gestaltungsziele für das Moselvorgelände formuliert hat. Gleichzeitig soll neben der Umgestaltung des Moselvorgeländes die Bestandssicherung und Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes für eine temporäre Campingnutzung bauplanungsrechtlich entsprechend gesichert werden.
Aus dem zuletzt durchgeführten Beteiligungsverfahren (vom 20.01.2024 bis 23.02.2024) ergab sich aus der nachfolgenden Abwägung, dass eine erneute Überarbeitung der Planunterlagen zwingend notwendig ist und dieser Verfahrensschritt erneut durchgeführt werden muss, da die Grundzüge der Planung berührt sind.
Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet darf nur Freiflächenplanung erfolgen; ortsfeste bauliche Anlagen sind prinzipiell nicht zulässig.
Auf dem Versorgungsplatz ist die Aufstellung mobiler Container für sanitäre Anlagen zulässig; sowie mobile Anschlusssäulen zur Ver- und Entsorgung der Standplätze.
Zudem hat die Ortsgemeinde Kinheim zwischenzeitlich zwei weitere Aspekte über die einzelnen Flächenausweisungen angemerkt:
Zum einen soll die Ausweisung von Parkplatzflächen reduziert werden, um den ursprünglich definierten Entwurfsziel der Flächenaufwertung am Moselvorland näher zu kommen und gleichzeitig einer zu starken Flächenversiegelung entgegenzuwirken.
Zum anderen soll eine städtebaulich geordnete Ausweisung von Flächen geschaffen werden, auf denen das vorübergehende Aufstellen von mobilen Verkaufswagen und Einrichtungen der mobilen Gastronomie ermöglicht wird.
Die Planfläche entspricht nicht den dargestellten Flächen im derzeit gültigen Flächennutzungsplan, sodass dieser noch in einem separaten Verfahren entsprechend angepasst wird (Parallelverfahren).
Das Plangebiet ist den Ausschussmitgliedern zugegangen.
Gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind in dem Planaufstellungsverfahren die benachbarten (berührten) Gemeinden sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stellt fest, durch die vorliegende Bauleitplanung der Ortsgemeinde Kinheim zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Moselvorland“ in eigenen städtebaulichen Belangen/Planungszielen nicht berührt zu sein.
Der Ortsgemeinderat nimmt die Planungsabsichten der Ortsgemeinde Kinheim zur Kenntnis und beschließt, in dem Beteiligungsverfahren keine Stellungnahme abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Mitteilungen und Anfragen
6.1. Bauangelegenheiten
Auf der Grundlage des § 4 a der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Enkirch wurde durch den Ortsbürgermeister zu den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben das erforderliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch erteilt:
• Gemarkung Enkirch, Flur 13; Flurstück 1180/2636 (Am Wochenmarkt)
Errichtung eines Balkonkraftwerks
• Gemarkung Enkirch, Flur 45; Flurstück 156 (Am Steffensberg)
Einhausung eines Weinautomaten
6.2. Ausbau Straße "Zum Herrenberg"
Die Ausschreibungen zu den Arbeiten des Ausbaus der Straße „Zum Herrenberg“ finden im Herbst 2025 statt.
Eine Bauausführung startet im Jahr 2026. Vorher sind noch verschiedene Punkte in der Bauausführung zu besprechen. Auch die zu verlegende Glasfaser ist hierbei ein Thema.
6.3. Glasfaserausbau
Die zuletzt gemachten Versprechen der Fa. UGG wurden nicht eingehalten. Das heißt die Übersendung eines Terminplans oder die Aufarbeitung der Verlegepläne sind nicht so weit, wie sie sein sollten.
Der Ortsgemeinderat fühlt sich bei dieser baulichen Katastrophe alleingelassen.
Bei der Verwaltung wird der versprochene Rechtsbeistand sowie eine insgesamt größere Unterstützung erbeten.
6.4. Fähre in Enkirch
Um die Organisation sowie die Personalführung der Enkircher Fähre auf eine breitere Basis zu stellen, wurde angedacht diese an den Tourismuszweckverband der VG zu übertragen. Zudem durch die Gästekarte der gesamte Tourismus an der Mittelmosel innerhalb der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach von der Fähre profitiert.
Allerdings fand diese Idee bei der letzten Tourismuszweckverband-Sitzung keinen Anklang.
Nun wird eine andere Lösung mit Hilfe der Verwaltung gesucht.