Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bausendorf waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 17.09.2025 auf den 25.09.2025, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeinde- und Sportzentrum Bausendorf, Am Sportplatz 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 19.09.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link:
https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 20:05 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Heiko Jäckels
Ratsmitglied Alexander Bastgen
Ratsmitglied Andreas Kiesgen
1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christian Knappstein
Ratsmitglied Peter Linden
Ratsmitglied Jörg Ludwig
Ratsmitglied Jens Neumann
Ortsvorsteher und Ratsmitglied Tim Neumann
Ratsmitglied Alexa Roth
Ratsmitglied Jürgen Schäfer
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels
Ratsmitglied Nadine Schmitt
Ratsmitglied Nina Steffens
Außerdem anwesend:
Fachbereichsleiter Frank Thullen
Schriftführer Tim Gräfen
Entschuldigt:
Ratsmitglied Dajana Hermann
Ratsmitglied Josef Schäfer
Ratsmitglied Dirk Schneider
Ratsmitglied Dirk Steinmetz
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Bausendorf war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| Tagesordnung | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Vorschläge für den Haushaltsplan 2026 |
| 4. | Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!" |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Zweckvereinbarung der Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Kinheim, Kröv und Reil über die Durchführung von Beschaffungen für das Forstrevier Kröv-Bausendorf |
| 6. | Änderung in der Finanzierung der Kindertagesstätten im Landkreis Bernkastel-Wittlich |
| 7. | Mietshaus, Wyttenbachstrasse 29; Schimmelsanierung, Wohnungen Erdgeschoss und Obergeschoss;Auftragsvergabe |
| 8. | Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bausendorf; hier: Bebauungsplans "Im obersten Mühlenflur" - Nachtragsangebot |
| 9. | Mitteilungen und Anfragen |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Keine Protokollierung
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Einwendungen
3. Vorschläge für den Haushaltsplan 2026
Gem. § 97 (1) GemO soll der Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres (01.01.) der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Im vorläufigen Sitzungsplan 2025 sind hierfür zum Ende des Jahres entsprechende Sitzungstermine vorgesehen.
Damit evtl. erforderliche und noch nicht vorhandene Pläne und Kostenberechnungen rechtzeitig erstellt und im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden können, wird um Vorschläge, die über die laufenden/üblichen Veranschlagungen im Haushaltsplan hinausgehen, für den Haushaltsplan 2026 gebeten.
Beschlussfassung:
-entfällt-
Die Vorschläge der Fraktionen werden der Verwaltung über den Ortsbürgermeister zeitnah zugeleitet. In der Sitzung des Haupt- u. Finanzausschusses am 10.12.2025 wird die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplan 2026 vorstellen.
4. Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"
Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.
Die Politik auf Bundes- und Landesebene „muss sich endlich ehrlich machen“, soll die kommunale Selbstverwaltung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV-RP nicht kollabieren.
Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.
Der Ortsgemeinderat befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat. Dieses beinhaltet zusammengefasst:
Abstract – Forderungspapier „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“
Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, überbordende Bürokratie, eingeschränkte Planungshoheit und überlastetes Ehrenamt akut gefährdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern.
| Zentrale Forderungen sind: | |
| - | Finanzielle Eigenständigkeit: |
| Reformansätze des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zur Finanzierung von Sozial-und Jugendhilfelasten; Einführung eines bundesstaatlichen Konnexitätsprinzips bzw. Schärfung des Konnexitätsprinzips nach Art. 49 Abs. 5 LV-RP; Stärkung und Verstetigung der Finanzausgleichs- bzw. Gesamtschlüsselmasse und Abbau zweckgebundener Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen. | |
| - | Planungs- und Handlungshoheit: |
| Einschränkung übergeordneter Eingriffe; Sicherung von Abstandsflächen bei Energieanlagen; Erhalt wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und bedarfsgerechte Finanzierung von Infrastruktur. | |
| - | Entbürokratisierung und Stärkung des Ehrenamtes: |
| Vereinfachung von Vergabe- und Verwaltungsverfahren; Digitalisierung; flächendeckende Aufgabekritik und Reduzierung von Standards auf ein unabdingbares Maß sowie Unterstützung des Ehrenamtes durch das Land gegenüber Arbeitgebern | |
Die Gemeinden fordern spürbare gesetzliche und finanzielle Maßnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken.
Eine Weiterleitung und Beschlussfassung durch die Ortsgemeinderäte wurde seitens des GStB empfohlen.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat Bausendorf schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen.
Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Zweckvereinbarung der Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Kinheim, Kröv und Reil über die Durchführung von Beschaffungen für das Forstrevier Kröv-Bausendorf
Die Ortsgemeinderäte Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Kinheim, Kröv und Reil haben im Frühjahr 2025 den Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung über die Beschaffungen für das Forstrevier Kröv-Bausendorf beschlossen. Zwischenzeitlich hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich die erforderliche Genehmigung erteilt, so dass mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt die Zweckvereinbarung zum 01.01.2025 in Kraft getreten ist.
In diesem Kontext hat die Kommunalaufsichtsbehörde jedoch darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung noch um sog. Endschaftsbestimmungen, d.h. Regelungen zur Aufhebung bzw. dem Ausscheiden aus der Zweckvereinbarung ergänzt werden muss.
In der Anlage ist ein Entwurf für eine 1. Änderung der Zweckvereinbarung beigefügt. Die notwendigen Regelungen wurden weitestgehend aus der Verbandsordnung für den Forstzweckverband Kröv-Bausendorf entnommen und auf die Reglungen einer Zweckvereinbarung angepasst.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Änderung der Zweckvereinbarung über die Durchführung von Beschaffungen für das Forstrevier Kröv in der in der Anlage beigefügten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Änderung in der Finanzierung der Kindertagesstätten im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Der Kreistag Bernkastel-Wittlich hat in seiner Sitzung am 30.06.2025 die Beteiligung der kreisangehörigen Ortsgemeinden, Städte und Gemeinden an den Finanzierungskosten für die Kindertagesstätten neu geregelt. Bisher erfolgte die Finanzierung des Anteiles des Landkreises als örtlicher Träger der Jugendhilfe an den Personalkosten für die Kindertagesstätten über die allgemeine Kreisumlage.
Nunmehr hat der Landkreis eine gesonderte Beteiligung auf der Grundlage des Kindertagesstättengesetzes mittels einer entsprechenden Satzung (satzung-ueber-die-finanzierung-von-kindertageseinrichtungen-ab-01.07.2021-unterschrieben.pdf) beschlossen.
Die bisherige finanzielle Beteiligung der Ortsgemeinden/Stadt erfolgte anteilig an den Personalkosten (ca. 10-12 % je nach Angebot/Gruppenstruktur) sowie durch Übernahme der Sach- und Investitionskosten im Rahmen der Bauträgerschaft sowohl für Kindertagesstätten in kommunaler als auch aus kirchlicher Trägerschaft.
Mit der Neuregelung werden durch den Landkreis 100 % der Personalkosten kommunaler und sonstiger freier Träger und 99 % der kirchlichen Träger übernommen. Zusätzlich werden 3,5 % der Personalkosten als sog. Anteil an den notwendigen Kosten (entspricht Anteil an Sachkosten) übernommen.
Im Gegenzug erhebt der Landkreis von den Gemeinden eine zusätzliche Umlage in Höhe von 19 % der zugrunde liegenden Gesamtkosten. Aufteilungsschlüssel der Umlage ist hier 25 % nach den Einwohnern und 75 % nach der Kinderzahl der jeweiligen Gemeinde.
Anlass dieser Entscheidung war u.a. auch die Neuregelung der Deckung der Personalkosten für Kindertagesstätten auf Landesebene für sämtliche also sowohl kirchliche, freie, als auch kommunale Träger.
Die Satzung wurde rückwirkend zum 01.07.2021 im Kraft gesetzt. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass in Kürze entsprechende Umlageforderungen des Landkreises ab diesem Zeitpunkt erfolgen werden. Verwaltungsseitig wird auf der Grundlage von vorliegenden Probeberechnungen davon ausgegangen, dass mit dieser Neureglung eine in Teilen erhebliche Mehrbelastung der Ortsgemeinden/Stadt erfolgen wird. Die konkret erwarteten finanziellen Auswirkungen für die jeweilige Gemeinde sind weiter unten aufgeführt.
Insofern wird auch auf die Ortsbürgermeisterdienstbesprechung des Landkreises Bernkastel-Wittlich am 21.07.2025 verwiesen.
Zwischenzeitlich hat der Landkreis erste Umlageforderungen mittels Bescheid für das Jahr 2025 festgesetzt. Da bisher eine konkrete Beratung in den Ortsgemeinden nicht möglich war, wurde verwaltungsseitig fristwahrend gegen diese Bescheide Widerspruch eingelegt, da noch einige Fragen hinsichtlich des Berechnungsmodus und des Inkrafttretens abschließend geklärt werden müssen. Gleichzeitig wurde das Ruhen des Verfahrens bis zur abschließenden Klärung der offenen Fragen beantragt. Allerdings hat der Widerspruch bei der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten keine aufschiebende Wirkung.
Insofern werden die entspr. Zahlungen unmittelbar fällig. Entsprechende Haushaltsmittel sind, sofern eine Pflicht zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans nicht besteht, außerplanmäßig bereitzustellen.
Mit Bescheid vom 22.07.2025 wurden für das Haushaltsjahr 2025 Abschlagszahlungen auf die Kita-Umlage in Höhe von 150.000 € festgesetzt. Entsprechende Haushaltsmittel waren bisher nicht veranschlagt und müssten demnach außerplanmäßig bereitgestellt werden. Da es sich hierbei um erhebliche außerplanmäßige Aufwendungen handelt, ist die vorherige Zustimmung des Gemeinderates gem. § 100 Abs. 1 GemO erforderlich.
Aufgrund einer Vereinbarung, die zwischen den Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel und Kinderbeuern zum Ausgleich finanzieller Aufwendungen wegen gegenseitiger Kinderbetreuung getroffen wurde, wären Ausgleichszahlungen an die beiden Nachbargemeinden in Höhe von insgesamt rd. 7.400 € für das Haushaltsjahr 2025 zu zahlen gewesen. Durch die Neuregelung des Landkreises wird die erst im vergangenen Jahr getroffene Vereinbarung hinfällig, da die entstandenen Personalkosten dem jeweiligen Träger zu 100 % erstattet und durch eine betreuungsbedarfsabhängige Umlage aller Gemeinden finanziert wird. Aufgrund der höheren Personal- und Sachkostenzuwendungen (103,5 %), die die Ortsgemeinde vom Landkreis erhält, verbleibt im Haushaltsjahr 2025 planmäßig ein Mehraufwand in Höhe von rd. 17.400 €.
| Beschlussfassung: | ||||
| a) | Der Ortsgemeinderat stimmt der fristwahrenden Einlegung des Widerspruches bis zur endgültigen Klärung der offenen Fragen zu. Über die finale Durchführung des Widerspruchsverfahrens erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung. | |||
| b) | Der Ortsgemeinderat beschließt die verpflichtende außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 150.000 € zur Leistung von Abschlagszahlungen auf die Kita-Umlage des Landkreises Bernkastel-Wittlich für das Haushaltsjahr 2025. | |||
| Abstimmungsergebnis: | ||||
| a) | Mit 13 Ja-Stimmen | einstimmig angenommen | ||
| b) | Mit 8 Ja-Stimmen | 4 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung | mehrheitlich angenommen |
7. Mietshaus, Wyttenbachstrasse 29;
Schimmelsanierung, Wohnungen Erdgeschoss und Obergeschoss;
Auftragsvergabe
Im Mietshaus Wyttenbachstrasse 29 hat sich in den beiden Wohnungen, an den Innenseiten der Außenwände im jeweiligen Schlafzimmer, Schimmel gebildet. Es wurden mehrere Fachfirmen zur Abgabe eines Angebotes angefragt. Diese Schimmelsanierung ist notwendig, unaufschiebbar und unabweisbar. Die Firma Malerbetrieb Büttner aus Bengel, die diese Arbeiten als einzige zeitnah ausführen kann, hat der Ortsgemeinde ein Angebot, mit einer brutto Summe von 5.342,87 €, für diese Schimmelsanierung erstellt. Im Haushaltsplan 2025 sind Mittel für diese Maßnahme von 1.500 € vorhanden.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Schimmelsanierung am Mietshaus in der Wyttenbachstrasse 29.
Der Ortsgemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe zu.
Ortsbürgermeister Heiko Jäckels wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag für die Schimmelsanierung am Mietshaus in der Wyttenbachstrasse 29 an die Firma Malerbetrieb Büttner aus Bengel, zum Angebotspreis von 5.342,87 Euro zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bausendorf;
hier: Bebauungsplans "Im obersten Mühlenflur" – Nachtragsangebot
Diese Maßnahme hat finanzielle Auswirkungen i.H.v: | 9.391,11 € |
Auf die bisherigen Beratungen wird verwiesen.
Mit Beschluss des Ortsgemeinderates vom 17.06.2021 wurde der Auftrag für die Erbringung der Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Schönhofen aus Kaiserslautern vergeben. Seinerzeit umfasste das Plangebiet eine Fläche von 3,72 ha.
Mittlerweile hat sich das Plangebiet vergrößert, da neben den Flächen „Im obersten Mühlenflur“ auch Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Im Mühlenflur“ überplant werden müssen und weiterhin der Bedarf der externen Flächen für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen stetig angewachsen ist. Mittlerweile umfasst das zu beplanende und zu überplanende Gebiet eine Fläche von 5,99 ha.
Dadurch erhöht sich die zu erbringende Grundleistung seitens des Ingenieurbüros entsprechend, sodass von diesem nun ein Nachtragsangebot vorgelegt wurde in Höhe von 9.391,11 € zur Erbringung der gesamten Planungsleistungen.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt das Nachtragsangebot des Ingenieurbüros Schönhofen in Höhe von 9.391,11 € anzunehmen und ermächtigt den Ortsbürgermeister den neuen Ingenieurvertrag zu unterschreiben.
Haushaltsmittel sind im laufenden Haushaltsjahr entsprechend veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9. Mitteilungen und Anfragen
9.1) Konzert in der Gemeindehalle
Am 18.10.2025 findet ein Konzert von „no-Cover & Band“ in der Gemeindehalle Bausendorf statt. Es werden noch Helfer für den Getränkeverkauf gesucht.
***