Titel Logo
Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 5/2024
Kröv - amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kröv vom 10.01.2024

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Kröv waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 02.01.2024 auf den 10.01.2024, 18:30 Uhr, zu einer Sitzung in die Ratsherrenstube Kröv (Gebäude der VVR-Bank), Reißstraße 2, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 05.01.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 19:45 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeisterin Desire Beth

als Vorsitzende und 1. Ortsbeigeordnete bis TOP 2,

ÖS und als Ortsbürgermeisterin ab TOP 4, ÖS

Ratsmitglied Ernst Josef Beth

ab TOP 4

Ratsmitglied Toni Bucher

Ratsmitglied Thomas Kaufmann

Ratsmitglied Eugen Klein

Ratsmitglied Bruno Römer

Ratsmitglied Kai Uwe Schühlein

Ratsmitglied Katrin Schühlein

Ratsmitglied Michael Condne

Ratsmitglied Bernd Fröhlich

Ratsmitglied Bernd Ketter

Ratsmitglied Wilhelm Müllers

Ratsmitglied Roger Schnitzius

Ratsmitglied Dirk Reichert

Ratsmitglied Vera Reichert

Ratsmitglied Stephan Schnitzius

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Rainer Trossen

als 3. Ortsbeigeordneter bis TOP 5, ÖS und als 2. Ortsbeigeordneter ab TOP 6, ÖS

Außerdem anwesend:

1. Ortsbeigeordneter Martin Rolf

Vorsitzender zu TOP 3, ÖS

als 2. Ortsbeigeordneter bis TOP 5, ÖS und als 1. Ortsbeigeordneter ab TO

Ortsvorsteher Eckehard Wehe

Bürgermeister Marcus Heintel

Schriftführerin Vanessa Beck

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Kröv war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Ernennung der Ortsbürgermeisterin

4.

Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

5.

Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

6.

Spendenannahme

7.

Neufassung der Satzung über die Benutzung der

gemeindlichen Feld-, Weinbergs- und Waldwege der

Gemeinde Kröv

8.

Mitteilungen und Anfragen

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

In der Einwohnerfragestunde wurden keine Anfragen gestellt.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderat

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Kröv vom 06.12.2023 werden keine Einwendungen erhoben.

3. Ernennung der Ortsbürgermeisterin

Die Ortsbürgermeisterwahl am 17. Dezember 2023 brachte folgendes Ergebnis:

Von den insgesamt 803 gültigen Stimmen stimmten für die Bewerberin Desire Beth 681 Wählerinnen und Wähler (84,81 %), auf den Bewerber Werner Michael Esser entfielen 122 Stimmen (15,19 %)

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 festgestellt, dass damit die Bewerberin Desire Beth mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit gewählt ist.

Die Bewerberin Desire Beth hat erklärt, dass sie die Wahl annehme.

Die urgewählte Ortsbürgermeisterin Desire Beth ist gemäß § 54 GemO in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates zu ernennen, zu vereidigen und in ihr Amt einzuführen.

Der 2. Ortsbeigeordnete Martin Rolf händigte der gewählten Ortsbürgermeisterin Desire Beth die Ernennungsurkunde aus, vereidigte Sie und führte Sie in ihr Amt ein (gemäß § 54 Abs. 1 und 2 GemO).

Beschlussfassung: entfällt.

4. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Frau Desire Beth, Jesuitenhofstraße 5, 54536 Kröv, hat mit Schreiben vom 19.12.2023 ihr Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates Kröv niedergelegt.

Als nächste Ersatzperson gem. § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) über die Liste des CDU-Wahlvorschlages wäre Herr Ernst Josef Beth, Bayersbach 4, 54536 Kröv, in den Ortsgemeinderat zu berufen. Herr Beth hat mit Schreiben vom 26.12.2023 erklärt, dass er die Wahl annehme.

Gemäß § 30 GemO verpflichtet die Vorsitzende nunmehr das Ratsmitglied Ernst Josef Beth namens der Ortsgemeinde Kröv mittels Handschlags auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

Insbesondere wies der Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 20 GemO – Schweigepflicht, § 21 GemO – Treuepflicht, § 22 GemO – Ausschließungsgründe und § 30 GemO – Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hin.

Beschlussfassung: entfällt.

5. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 GemO in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt die Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl der/ des Beigeordneten bekannt. Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen. Zu Beginn des Abstimmungsvorgangs gab die Vorsitzende Hinweise für die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmkabine, vorbereitete Stimmzettel, Schreibgerät usw).

Zunächst wurden die Ratsmitglieder Toni Bucher und Bernd Fröhlich als Wahlhelfer für die nachfolgenden Wahlen bestimmt.

1.1 1. Ortsbeigeordnete/ r

Aufgrund der Ernennung von Desire Beth zur Ortsbürgermeisterin ist nunmehr das Amt der/s 1. Ortsbeigeordneten unbesetzt.

Für das Amt der/s 1. Ortsbeigeordneten wird durch Wilhelm Müllers Martin Rolf vorgeschlagen.

Die Wahl der/s 1. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmen:

15

Stimmenthaltungen:

1

ungültige Stimmen:

0

gültige Stimmen:

15

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Damit ist Martin Rolf für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zum 1. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Kröv gewählt.

Der Gewählte erklärte auf Befragen durch die Vorsitzende, dass er die Wahl annimmt.

Nunmehr ernennt Ortsbürgermeisterin Desire Beth Martin Rolf zum 1. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Kröv, in dem sie die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird er vereidigt und in das Amt eingeführt.

1.2 2. Ortsbeigeordnete/ r

Aufgrund der Wahl des bisherigen 2. Ortsbeigeordneten Martin Rolf zum 1. Ortsbeigeordneten ist nunmehr das Amt des 2. Ortsbeigeordneten frei.

Für das Amt der/s 2. Ortsbeigeordneten wird durch Vera Reichert Rainer Trossen vorgeschlagen.

Die Wahl der/s 2. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmen:

8

Stimmenthaltungen:

8

ungültige Stimmen:

0

gültige Stimmen:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Damit ist Rainer Trossen für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zum 2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Kröv gewählt.

Der Gewählte erklärte auf Befragen durch die Vorsitzende, dass er die Wahl annimmt.

Nunmehr ernennt Ortsbürgermeisterin Desire Beth Rainer Trossen zum 2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Kröv, in dem sie die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird er vereidigt und in das Amt eingeführt.

1.3 3. Ortsbeigeordnete/ r

Aufgrund der Wahl des bisherigen 3. Ortsbeigeordneten Rainer Trossen zum 2. Ortsbeigeordneten ist nunmehr das Amt des 3. Ortsbeigeordneten frei.

Die Ortsbürgermeisterin bittet daher um Vorschläge. Aus der Mitte des Rates werden keine Vorschläge unterbreitet. Die Wahl findet daher nicht statt.

Der Ortsgemeinderat ist sich daher einig, das Amt bis zur konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates am 28.08.2024 unbesetzt zu lassen.

Beschlussfassung: entfällt.

Ortsbürgermeisterin Desire Beth hat an den Wahlen gem. § 36 (3) GemO nicht teilgenommen.

6. Spendenannahme

Der Ortsgemeinde Kröv wurde/n folgende Spende/n angeboten:

Spender

Betrag

Spende/

Zu-

sage –

vom

Spenden-

em-

pfänger

Spenden-

zweck

Be-

ziehungs-

ver-

hältnis

West-

energie

AG

595,- €

04.09.

2023

Orts-

gemeinde

Kröv

Heimat-

fieber

2023

-----

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Gemeinderat, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der o.g. Spende.

Abstimmungsergebnis:

Mit 17 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Neufassung der Satzung über die Benutzung der

gemeindlichen Feld-, Weinbergs- und Waldwege der Gemeinde Kröv

Die aktuell geltende Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Weinbergswirtschaftswegen stammt aus dem Jahr 1967. Diese soll durch eine neue ersetzt werden.

Ein Satzungsentwurf auf Basis der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wird den Ratsmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung übersandt.

In der anschließenden Diskussion wird darauf hingewiesen, dass in der Anlage zur Satzung der Moselhöhenradweg fehlt.

Es soll nochmal geprüft werden, ob derzeit noch Wegemitbenutzungsverträge bestehen, welche anzupassen wären.

Die Beschilderung ist nochmals zu prüfen, ggf. kann diese über die Flurbereinigung erneuert/ergänzt werden.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat Kröv beschließt die vorliegende Neufassung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld-, Weinbergs- und Waldwege der Gemeinde Kröv.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt die Satzung entsprechend bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 17 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Mitteilungen und Anfragen

Es lagen keine Mitteilungen und Anfragen vor.