Titel Logo
Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Doppel-Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Enkirch-Irmenach für das Doppel-Haushaltsjahr 2024+2025

Der Forstzweckverband Enkirch-Irmenach hat am 06. November 2023 auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153), in der z.Zt. gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden für 2024:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

481.720,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

481.720,00 €

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf

0,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

5.300,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

192.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-192.000,00 €

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

186.700,00 €

Festgesetzt werden für 2025:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

503.850,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

503.850,00 €

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf

0,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

17.410,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

-17.410,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für

2024

2025

zinslose Kredite festgesetzt auf

0,00 €

0,00 €

verzinste Kredite festgesetzt auf

192.000,00 €

0,00 €

zusammen auf

192.000,00 €

0,00 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für die Jahre 2024 und 2025 nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 450.000,00 € und für 2025 auf 475.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Zweckverbandsumlage

Die Umlage des „Forstzweckverbandes Enkirch-Irmenach“ für das Haushaltsjahr 2024 wird von den Verbandsmitgliedern aufgebracht. Es entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Beträge:

Verbandsmitglieder

Umlage

Ortsgemeinde Burg (Mosel)

4.120,00 €

Ortsgemeinde Enkirch

31.030,00 €

Ortsgemeinde Irmenach

56.740,00 €

Ortsgemeinde Lötzbeuren

37.580,00 €

Ortsgemeinde Starkenburg (wird nach Aufwand abgerechnet)

0,00 €

Gesamt

129.470,00 €

Die Umlage des „Forstzweckverbandes Enkirch-Irmenach“ für das Haushaltsjahr 2025 wird von den Verbandsmitgliedern aufgebracht. Es entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Beträge:

Verbandsmitglieder

Umlage

Ortsgemeinde Burg (Mosel)

4.360,00 €

Ortsgemeinde Enkirch

32.490,00 €

Ortsgemeinde Irmenach

59.100,00 €

Ortsgemeinde Lötzbeuren

39.220,00 €

Ortsgemeinde Starkenburg (wird nach Aufwand abgerechnet)

0,00 €

Gesamt

135.170,00 €

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 0 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 0 €, zum 31.12.2024 voraussichtlich 0 € und zum 31.12.2025 voraussichtlich 0 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000,00 € überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

56841 Traben-Trarbach, den 02.02.2024
Forstzweckverband Enkirch-Irmenach
Marcus Heintel, Verbandsvorsitzender

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Schreiben vom 18.01.2024 Az.: 10-118211/ts mitgeteilt, dass gegen die vom Forstzweckverband Enkirch-Irmenach beschlossene Doppelhaushaltssatzung keine rechtlichen Bedenken geltend gemacht werden.

Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 3 Gem0 zur Einsichtnahme von Montag, den 05.02.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 14.02.2024 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

56841 Traben-Trarbach, den 02.02.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Marcus Heintel, Bürgermeister