Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bengel waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 27.11.2025 auf den 02.12.2025, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Mehrzweckraum (Kindergartengebäude) Bengel, Birkenweg 1, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 28.11.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 20:18 Uhr
| Anwesend: | |
| Ortsbürgermeister Karl Josef Simon |
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| Ratsmitglied Martin Equit |
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| Ratsmitglied Daniel Kees |
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| Ratsmitglied Michael Koch |
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| Ratsmitglied Alexander Mohr |
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| Ratsmitglied Sonja Müller |
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| Ratsmitglied Maximilian Pellio |
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| Ratsmitglied Mario Schütz |
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| Ratsmitglied Martin Simon |
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| Ratsmitglied Frank Ternes | Ab 20:05 Uhr anwesend |
| 1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Dominik Weis |
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| Ratsmitglied Alexander Wolff |
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| Außerdem anwesend: | |
| Bürgermeister Marcus Heintel |
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| Schriftführerin Christian Bottel |
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| Revierförsterin Eva Bässmann | zu TOP 3 |
| Entschuldigt: | |
| 2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Bruno Kihm |
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Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Bengel war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Forstwirtschaftsplan 2026 gemäß § 29 LWaldG |
| 4. | Erstellung eines Forsteinrichtungswerkes |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Zweckvereinbarung der Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Kinheim, Kröv und Reil über die Durchführung von Beschaffungen für das Forstrevier Kröv-Bausendorf |
| 6. | Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Bengel für das Haushaltsjahr 2024 und Erteilung der Entlastung |
| 7. | Bauangelegenheiten Gemarkung Bengel Flur 20, Flurstück 60 (Springiersbacher Straße) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch |
| 8. | Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz; Gemarkung Bengel, Flur 23, Flurstück 81/5 (Springiersbacher Mühle) |
| 9. | Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz; Gemarkung Bengel, Flur 12, Flurstück 248 (Im obersten Thal) |
| 10. | Mitteilungen und Anfragen |
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| 10.1 Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Haushaltsjahre 2025+2026 |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Es waren keine Einwohner anwesend.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 02.09.2025 wurden keine Einwendungen erhoben.
3. Forstwirtschaftsplan 2026 gemäß § 29 LWaldG
Gem. § 29 LWaldG stellt das Forstamt den Forstwirtschaftsplan nach den Zielsetzungen, Bedürfnissen und Wünschen im Rahmen der Betriebsplanung des Waldeigentümers auf. Dabei beschließt die Körperschaft den Wirtschaftsplan als Bestandteil des Haushaltsplanes.
Das Forstamt Traben-Trarbach hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2026 für die Ortsgemeinde Bengel vorgelegt.
Dieser stellt sich nach derzeitigem Entwurf wie folgt dar:
| Ertrag | 20.747 € |
| Aufwand | 11.424 € |
| Ergebnis | 9.323 € |
Der Forstwirtschaftsplan wurde den Ratsmitgliedern digital zur Verfügung gestellt.
Beschlussfassung:
Nach der Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme des Forstwirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2026 in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Erstellung eines Forsteinrichtungswerkes
Das Forsteinrichtungswerk für den Gemeindewald hat eine Gültigkeit bis zum 30.09.2027.
Unter dem Begriff der Forsteinrichtung versteht man eine umfassende Waldzustandserfassung und - darauf aufbauend - eine mittelfristige Waldplanung. Aufgabe der Forsteinrichtung ist es sicherzustellen, dass alle Leistungen des Waldes nachhaltig zur Verfügung stehen. Bezogen auf die Holznutzung bedeutet Nachhaltigkeit, dass im Wald nicht mehr Holz eingeschlagen werden darf, als im gleichen Zeitraum von Natur aus nachwächst. Das Prinzip der Nachhaltigkeit gilt heute auch in der gleichen Weise für die Schutz und Erholungsfunktionen der Wälder. Das Ergebnis der Forsteinrichtung - das Forsteinrichtungswerk oder der Betriebsplan - enthält die forstbetrieblichen Maßnahmen (z.B. Holzeinschlag, Aufforstung, Jungbestandspflege), die in den nächsten Jahren durchgeführt werden sollen. Auf dem Forsteinrichtungswerk bauen die jährlichen Forstwirtschaftspläne auf.
Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes geben die waldbesitzenden Gemeinden die Aufstellung der Forsteinrichtungswerke in Auftrag. Nach § 7 LWG können die Forsteinrichtungswerke durch das Land oder durch private Sachverständige aufgestellt werden. Die Erstellung durch das Land erfolgt über die gemeindlichen Waldbesitzer kostenfrei. Bei der Aufstellung durch private Sachverständige übernimmt das Land die zuwendungsfähigen Kosten. Dabei gehört die Mehrwertsteuer nicht zu den förderfähigen Kosten. Da die Ortsgemeinde zur Regelbesteuerung optiert hat, wird die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet und hat somit keinen Einfluss auf das Betriebsergebnis.
Damit die Ausschreibung für die Erstellung des Forsteinrichtungswerkes erfolgen kann, muss nunmehr durch den Ortsgemeinderat beschlossen werden, ob das Forsteinrichtungswerk durch das Land oder einen privaten Sachverständigen erstellt werden soll.
Wie das Forstamt mitteilte, kann aufgrund der aktuellen Arbeitsbelastung eine Bearbeitung durch Landesforsten bis zum Stichtag 01.10.2027 nicht gewährleistet werden.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Erstellung eines Forsteinrichtungswerkes durch einen privaten Sachverständigen. Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechende Ausschreibung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Zweckvereinbarung der Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Kinheim, Kröv und Reil über die Durchführung von Beschaffungen für das Forstrevier Kröv-Bausendorf
Die Ortsgemeinderäte Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Kinheim, Kröv und Reil haben im Frühjahr 2025 den Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung über die Beschaffungen für das Forstrevier Kröv-Bausendorf beschlossen. Zwischenzeitlich hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich die erforderliche Genehmigung erteilt, so dass mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt die Zweckvereinbarung zum 01.01.2025 in Kraft getreten ist.
In diesem Kontext hat die Kommunalaufsichtsbehörde jedoch darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung noch um sog. Endschaftsbestimmungen, d.h. Regelungen zur Aufhebung bzw. dem Ausscheiden aus der Zweckvereinbarung ergänzt werden muss.
In der Anlage ist ein Entwurf für eine 1. Änderung der Zweckvereinbarung beigefügt. Die notwendigen Regelungen wurden weitestgehend aus der Verbandsordnung für den Forstzweckverband Kröv-Bausendorf entnommen und auf die Reglungen einer Zweckvereinbarung angepasst.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Änderung der Zweckvereinbarung über die Durchführung von Beschaffungen für das Forstrevier Kröv in der in der Anlage beigefügten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Bengel für das Haushaltsjahr 2024 und Erteilung der Entlastung
Der Jahresabschluss einschließlich der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Bengel für das Haushaltsjahr 2024 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 02.12.2025 geprüft und abgenommen.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Martin Equit, gab dem Ortsgemeinderat das Ergebnis dieser Rechnungsprüfung bekannt. Er führte aus, dass sich keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung ergeben hätten.
Beschlussfassung:
Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Martin Equit, beschließt der Ortsgemeinderat, die Jahresrechnung 2024 incl. Bilanz in der vorliegenden Form abzunehmen und der Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, soweit sie die Ortsbürgermeisterin bzw. den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zu erteilen.
Gleichzeitig beschließt der Ortsgemeinderat den im Haushaltsjahr 2024 entstandenen außer- und überplanmäßigen Auszahlungen nachträglich zuzustimmen. Der Ortsbürgermeister, der Bürgermeister und die Beigeordneten haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten. Der Vorsitz wurde vom ältesten anwesenden Ratsmitglied, Herrn Michael Koch, geführt.
Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2024 wird zur Anlage dieser Niederschrift beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Bauangelegenheiten Gemarkung Bengel Flur 20, Flurstück 60 (Springiersbacher Straße)
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch
Die Bauherren planen auf dem Grundstück Gemarkung Bengel Flur 20 Flurstück 60 (Springiersbacher Straße) die Errichtung eines Unterstandes für Fahrzeuge und Kleingeräte und stellen hierfür eine Bauvoranfrage. Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Bengel und weicht von dessen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen ab. Der Bebauungsplan schreibt Sattel- und versetzte Pultdächer mit Neigungen von 14° - 45° vor. Der geplante Unterstand soll ein Pultdach mit einer Neigung von 5° erhalten. Die für diese Abweichung beantragte Befreiung ist städtebaulich vertretbar und auch die Grundzüge der Planung werden hier nicht berührt.
Aus Fristgründen wurde das Einvernehmen zum Vorhaben und die Zustimmung zur Erteilung der erforderlichen Befreiung durch die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage des § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch durch den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten bereits erteilt.
Beschlussfassung:
Der Ortgemeinderat bestätigt das aus Fristgründen bereits erteilte Einvernehmen.
Die Ratsmitglieder Maximilian Pellio und Martin Equit haben gem. § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz;
Gemarkung Bengel, Flur 23, Flurstück 81/5 (Springiersbacher Mühle)
Der Antragsteller stellt einen Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung für die Überdachung eines Lagerplatzes im Erntebereich auf dem Grundstück Gemarkung Bengel Flur 23, Flurstück 81/5 (Springiersbacher Mühle) mit den Maßen 6,5 m x 9,0 m. Das Vorhaben liegt auf der Grundlage des § 35 Baugesetzbuch im Außenbereich der Gemarkung Bengel. Ein Nachweis über eine Privilegierung als landwirtschaftlicher Betrieb ist Bestandteil der Antragsunterlagen. Der Errichtung der Überdachung erfolgt in einer einfachen Holz-Rahmenkonstruktion mit einem Dach aus Sandwich-Trapezblechen. Das bestehende Gelände wird nicht verändert.
Für die Erteilung einer solchen naturschutzrechtlichen Genehmigung ist die Zustimmung der Ortsgemeinde Bengel erforderlich.
Beschlussfassung:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Zustimmung zum o.a. Vorhaben zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen einstimmig angenommen
9. Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz;
Gemarkung Bengel, Flur 12, Flurstück 248 (Im obersten Thal)
Der Antragsteller stellt einen Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung eines Unterstelllatzes für Weidetiere auf dem Grundstück Gemarkung Bengel, Flur 12, Flurstück 248 (Im obersten Thal) mit einer Grundfläche von 5,50 m x 5,0 m und einer Höhe von 3,0 m. Das Vorhaben liegt auf der Grundlage des § 35 Baugesetzbuch im Außenbereich der Gemarkung Bengel. Ein Nachweis über die Privilegierung als landwirtschaftlicher Betrieb ist Bestandteil der Antragsunterlagen. Im Rahmen der Errichtung des Weideunterstandes (Tierhaltung), ist die Einfriedung des Geländes durch einen einfachen Weidezaun bzw. einen mobilen Elektrozaun geplant.
Für die Erteilung einer solchen naturschutzrechtlichen Genehmigung ist die Zustimmung der Ortsgemeinde Bengel erforderlich.
Beschlussfassung:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Zustimmung zum o.a. Vorhaben zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
10. Mitteilungen und Anfragen
10.1 Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtrags-Doppelhaushaltsatzung mit -plan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Ortsbürgermeister Karl Josef Simon teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit.