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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 5/2026
Hontheim - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hontheim vom 18.12.2025

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Hontheim waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 12.12.2025 auf den 18.12.2025, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Besprechungsraum der Kindertagesstätte Hontheim, Schulstraße 16, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 12.12.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 20:53 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen

Ratsmitglied Karl Ant

2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Kerstin Böhl

Ratsmitglied Larissa Diedrich

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Ferdinand Dimmig

Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Sabine Gellner

Ratsmitglied Johannes Kampka

Ratsmitglied Jessica Sartoris

Ratsmitglied Tobias Scheid

Ratsmitglied Uwe Schommer

Ratsmitglied Reinhold Zeyen

Außerdem anwesend:

Ortsvorsteherin Silke Simon

Bürgermeister Marcus Heintel

Schriftführer Tim Gräfen

Entschuldigt:

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Dieter Millen

Ratsmitglied Patrick Scheid

Die Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Hontheim war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Forstwirtschaftsplan 2026 gemäß § 29 LWaldG

4.

Erstellung eines Forsteinrichtungswerkes

5.

Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Hontheim für das Haushaltsjahr 2024 und Erteilung der Entlastung

6.

Spendenannahme

7.

Baugebiet Auf`m Spiess;

Erschließungsanlagen - Ausbauprogramm

hier: Befestigung Fußweg

8.

Baugebiet "Auf'm Spiess";

-Erschließungsanlagen - Ausbauprogramm

hier: Beauftragung Straßenschlussvermessung

9.

Baugebiet "Auf'm Spiess";

Ausschreibung und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen

10.

Baugebiet "Auf'm Spiess";

Grundstücksangelegenheit - Festlegung des Verkaufspreises der gemeindlichen Baugrundstücke und Vermarktungsmöglichkeiten

11.

Bauangelegenheiten Gemarkung Hontheim Flur 40, Flurstück 38/5 (GE Benzenberg)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

12.

Straßenausbau L104 - Bertricher Straße

13.

Anschaffung einer weiteren Geschwindigkeitsanzeige (Bertricher Straße)

14.

Bauhof;

Anschaffung Kreiselmäher

15.

Wanderwege;

Auftragsvergabe Flyer und digitale Karten

16.

Mitteilungen und Anfragen

16.1

Begrünung Ortseingänge

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner anwesend.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Hontheim vom 04.09.2025 gab es keine Einwendungen.

3. Forstwirtschaftsplan 2026 gemäß § 29 LWaldG

Gem. § 29 LWaldG stellt das Forstamt den Forstwirtschaftsplan nach den Zielsetzungen, Bedürfnissen und Wünschen im Rahmen der Betriebsplanung des Waldeigentümers auf. Dabei beschließt die Körperschaft den Wirtschaftsplan als Bestandteil des Haushaltsplanes.

Das Forstamt Traben-Trarbach hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2026 für die Ortsgemeinde Hontheim vorgelegt.

Dieser stellt sich nach derzeitigem Entwurf wie folgt dar:

Ertrag

191.985 €

Aufwand

181.576 €

Ergebnis

10.409 €

Der Forstwirtschaftsplan wurde den Ratsmitgliedern digital zur Verfügung gestellt.

Beschlussfassung:

Nach der Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme des Forstwirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2026 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Erstellung eines Forsteinrichtungswerkes

Das Forsteinrichtungswerk für den Gemeindewald hat eine Gültigkeit bis zum 30.09.2027.

Unter dem Begriff der Forsteinrichtung versteht man eine umfassende Waldzustandserfassung und – darauf aufbauend – eine mittelfristige Waldplanung. Aufgabe der Forsteinrichtung ist es sicherzustellen, dass alle Leistungen des Waldes nachhaltig zur Verfügung stehen. Bezogen auf die Holznutzung bedeutet Nachhaltigkeit, dass im Wald nicht mehr Holz eingeschlagen werden darf, als im gleichen Zeitraum von Natur aus nachwächst. Das Prinzip der Nachhaltigkeit gilt heute auch in der gleichen Weise für die Schutz und Erholungsfunktionen der Wälder. Das Ergebnis der Forsteinrichtung – das Forsteinrichtungswerk oder der Betriebsplan – enthält die forstbetrieblichen Maßnahmen (z.B. Holzeinschlag, Aufforstung, Jungbestandspflege), die in den nächsten Jahren durchgeführt werden sollen. Auf dem Forsteinrichtungswerk bauen die jährlichen Forstwirtschaftspläne auf.

Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes geben die waldbesitzenden Gemeinden die Aufstellung der Forsteinrichtungswerke in Auftrag. Nach § 7 LWG können die Forsteinrichtungswerke durch das Land oder durch private Sachverständige aufgestellt werden. Die Erstellung durch das Land erfolgt über die gemeindlichen Waldbesitzer kostenfrei. Bei der Aufstellung durch private Sachverständige übernimmt das Land die zuwendungsfähigen Kosten. Dabei gehört die Mehrwertsteuer nicht zu den förderfähigen Kosten. Da die Ortsgemeinde zur Regelbesteuerung optiert hat, wird die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet und hat somit keinen Einfluss auf das Betriebsergebnis.

Damit die Ausschreibung für die Erstellung des Forsteinrichtungswerkes erfolgen kann, muss nunmehr durch den Ortsgemeinderat beschlossen werden, ob das Forsteinrichtungswerk durch das Land oder einen privaten Sachverständigen erstellt werden soll.

Wie das Forstamt mitteilte, kann aufgrund der aktuellen Arbeitsbelastung eine Bearbeitung durch Landesforsten bis zum Stichtag 01.10.2027 nicht gewährleistet werden.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Erstellung eines Forsteinrichtungswerkes durch einen privaten Sachverständigen. Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechende Ausschreibung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Hontheim für das Haushaltsjahr 2024 und Erteilung der Entlastung

Der Jahresabschluss einschließlich der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Hontheim für das Haushaltsjahr 2024 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 18.12.2025 geprüft und abgenommen.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Ferdinand Dimmig, gab dem Ortsgemeinderat das Ergebnis dieser Rechnungsprüfung bekannt. Er führte aus, dass sich keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung ergeben hätten.

Beschlussfassung:

Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Ferdinand Dimmig beschließt der Ortsgemeinderat, die Jahresrechnung 2024 inklusive Bilanz in der vorliegenden Form abzunehmen und der Ortsbürgermeisterin, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Traben-Trarbach, soweit sie die Ortsbürgermeisterin bzw. Den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, Entlastung zu erteilen.

Gleichzeitig beschließt der Ortsgemeinderat den im Haushaltsjahr 2024 entstandenen außer- und überplanmäßigen Auszahlungen nachträglich zuzustimmen.

Die Ortsbürgermeisterin, der Bürgermeister und die Beigeordneten haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten. Der Vorsitz wurde vom ältesten anwesenden Ratsmitglied, Herrn Ferdinand Dimmig geführt.

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2024 wird zur Anlage dieser Niederschrift beigefügt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:

2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Kerstin Böhl

Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen

6. Spendenannahme

Der Ortsgemeinde Hontheim wurde folgende Spende angeboten:

Spender

Betrag

Spende/

Zusage vom

Spendenempfänger

Spendenzweck

Beziehungsverhältnis

Dr. Oetker

2.000,00 €

09.10.2025

Ortsgemeinde Hontheim

Defibrillator (Hand-in-Hand-Projekt)

-

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Gemeinderat, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der o.g. Spende.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Baugebiet Auf`m Spiess;

Erschließungsanlagen - Ausbauprogramm

hier: Befestigung Fußweg

Mit Beschluss vom 30.11.2022 (TOP 4) hat der Gemeinderat das technische Bauprogramm für die Herstellung der Erschließungsanlagen im Baugebiet „Auf`m Spiess“ festgelegt. Für den Fußweg (Flurstück 69, Anschluss an „Schulstraße“) wurde plangemäß eine wassergebundene Basaltsanddecke festgesetzt. Im Zuge der Bauausführung hat sich eine Notwendigkeit ergeben, die zu einer Änderung führt. Bei immer wieder aufkommenden Starkregenereignissen, zuletzt Mitte September 2025, wurde eine erhebliche Ausspülung in der Oberfläche der wassergebundenen Decke und resultierend daraus ein unkontrolliertes abfließen des Oberflächenwasser in die anliegenden Grundstücke festgestellt. Vor dem Hintergrund immer wieder erforderlichen Regulierungen und den damit verbundenen Kosten, wurde eine Ertüchtigung des Oberflächenbelages mit Betonsteinpflasters vorgeschlagen.

Die bauausführende Firma hat dazu ein Nachtragsangebot auf der Grundlage der Preise des Hauptangebotes vorgelegt. Die Kosten betragen ca. 10.000 EURO, wenn die Maßnahme im Zuge der laufenden Bauausführung mit erledigt werden kann.

Zur Vermeidung von Mehrkosten, sowohl in der Herstellung als auch laufender, immer wiederkehrender Unterhaltung, wurde entschieden den Oberflächenbelag mit Betonsteinpflaster herzustellen und ausführen zu lassen.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

1.

Aufgrund der durch die Erschließungsarbeiten geänderten örtlichen Gegebenheiten (Oberflächenwasserabfluss) wird für die Art der Oberflächenbefestigung des Fußweges (Flurstück 69), in Abänderung des ursprünglichen Bauprogramms, die Ausführung mit einem Betonsteinpflaster festgelegt.

2.

Der Beauftragung an die bauausführende Firma wird nachträglich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Baugebiet "Auf'm Spiess";

-Erschließungsanlagen - Ausbauprogramm

hier: Beauftragung Straßenschlussvermessung

Die Erschließungsanlagen im Baugebiet „Auf’m Spiess“ wurden im Jahr 2025 hergestellt. Gemäß dem Bauprogramm erfolgt eine Einmessung der öffentlichen Verkehrsflächen (Straßenschlussvermessung). In der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde die Verkehrsfläche von ursprünglich 6 Meter Breite auf 5.50 Meter reduziert. Die technische Ausführungsplanung wurde daraufhin angepasst. Die verbleibende, noch zu vermessende „Restfläche“ soll den anliegenden Grundstücken zugeschlagen werden bzw. den privaten Grundstückseigentümern zur Übernahme angeboten werden.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

1.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt die Vermessungsleistungen bei öffentlich bestellten Vermessern anzufragen.

2.

Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag für die Vermessungsleistungen (Straßenschlussvermessung) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

9. Baugebiet "Auf'm Spiess";

Ausschreibung und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen

Die Erschließungsanlagen im Baugebiet „Auf’m Spiess“ wurde im Jahr 2025 (mit Ausnahme der Straßenbeleuchtung) hergestellt. Gemäß den landespflegerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind für den Eingriff in die Natur Ausgleichsmaßnahmen auszuführen. Teilweise sind diese Maßnahmen innerhalb des Plangebietes auszuführen, aber auch externe Ausgleichsflächen sind festgesetzt. Die Umsetzung soll in der ersten Pflanzperiode nach Gebrauchsfertigkeit des Erschließungsgebietes durch die Gemeinde erfolgen.

Das Ing.-Büro Reihsner erstellt auf der Grundlage des Landespflegerischen Planungsbeitrages zum Bebauungsplan „Auf’m Spiess“ das Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung/Vergabe der Ausgleichsmaßnahmen.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

1.

Die durch Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen, im Benehmen mit den Beigeordneten, getätigte Beauftragung des Ing.-Büro Reihsner zur Erstellung des notwendigen Leistungsverzeichnisses zur Ausschreibung/Vergabe der Ausgleichmaßnahmen wird nachträglich zugestimmt.

2.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt das Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

3.

Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. Baugebiet "Auf'm Spiess";

Grundstücksangelegenheit - Festlegung des Verkaufspreises der gemeindlichen Baugrundstücke und Vermarktungsmöglichkeiten

Auf die bisherigen Informationen, Beratungen und Beschlussfassungen wird verwiesen.

Nachdem die Erschließungsarbeiten im Baugebiet abgeschlossen sind, kann mit der Vermarktung der gemeindlichen Baugrundstücke begonnen werden. Vorher sind die entstandenen Kosten zu ermitteln und auf deren Grundlage der Verkaufspreis zu beschließen.

Die angefallenen Gesamtkosten der in der Bauträgerschaft der Ortsgemeinde stehenden Maßnahmen abzüglich der zu erwartenden einmaligen Erschließungsbeiträge Privater betragen rund 585.000 €. Insgesamt stehen 18 gemeindliche Baugrundstücke mit einer Gesamtfläche von 12.571 m² zum Verkauf an.

Bei Verteilung der Gesamtkosten der Ortsgemeinde (einschl. der Beiträge an die VG-Werke) auf die zum Verkauf stehenden Baugrundstücke und unter Berücksichtigung des Bodenwertes von 9,00 €/m² laut Umlegungsverzeichnis betragen die Kosten 76,53 €/m².

Zur Vermarktung wird vorgeschlagen den ansässigen Banken Informationen (Grundstücksdaten und Verkaufspreise) über die Vermarktung der Baugrundstücke zukommen zu lassen.

Weiter könnten die Grundstücke auch auf den gängigen Immobilienportalen eingestellt werden.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat Hontheim beschließt einen Verkaufspreis für die gemeindlichen Baugrundstücke von 78 €/m².

Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen wird beauftragt den ansässigen Banken Informationen (Grundstücksdaten und Verkaufspreis) über die Vermarktung der Baugrundstücke zukommen zu lassen und die Baugrundstücke auch auf den gängigen Immobilienportalen einzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

11. Bauangelegenheiten Gemarkung Hontheim Flur 40, Flurstück 38/5 (GE Benzenberg)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Der Bauherr stellt die Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Wohngebäuden auf dem Grundstück Gemarkung Hontheim Flur 40, Flurstück 38/5. Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Hontheim „GE-Benzenberg“ und entspricht dessen Festsetzungen. Die Wohngebäude sollen der Unterbringung der Mitarbeiter der dort ansässigen Firma dienen („Betriebsleiterwohnungen“). Die vorgesehenen Abmessungen im Grundriss für die beiden Gebäude betragen 12,0 m x 15,0 m.

Aus Fristgründen wurde das Einvernehmen durch die Bürgermeisterin bereits erteilt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat bestätigt das bereits erteilte Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

12. Straßenausbau L104 - Bertricher Straße

Auf die bisherige Beratung und Beschlussfassung in der Sache (Gemeinderatssitzung vom 26.9.2024, TOP 7) sowie die Information vom 11.12.2024 (TOP 9.5) wird hingewiesen.

Anlässlich des „Jahresgesprächs“ der Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung mit den Vertretern des LBM Trier zu verschiedenen Straßenbaumaßnahmen in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, wurde auch die Sanierung der Landesstraße 104 von Hontheim nach Bad Bertrich thematisiert.

Der LBM Trier hat mitgeteilt, dass die Maßnahme Bestandteil des Doppelhaushaltes 2025/2026 ist und für 2026/2027 zur Umsetzung vorgesehen ist. In dem Gespräch konnte erreicht werden, dass die Sanierungsstrecke um den Bereich der OD Hontheim bis zur Kreuzung B421 (Wittlicher Str./Dauner Str.) erweitert wird. Für die kommunalen Anlagen in diesem Streckenabschnitt liegt die Bauträgerschaft und Kostenlast bei der Gemeinde (Gehwege, Beleuchtung, Bushaltestellen (nicht die Fahrbahn selbst = klassifizierte Landesstraße)).

Die Gemeinde ist nunmehr aufgefordert ggf. eigene Planwünsche mitzuteilen (z.B. barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen, geschwindigkeitsreduzierende Verschwenkung (Fahrbahnteiler), u.ä.).

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat beschließt die Angelegenheit an den Bauausschuss zu verweisen. Im Bauausschuss sollen die Planwünsche der Gemeinde beraten werden. Anschließend erfolgt die fachlich, inhaltliche Abstimmung mit dem LBM. Ziel ist es, dass der Gemeinderat ggf. erforderliche Beschlüsse, z.B. Planungsaufträge, in der ersten Sitzung im Jahr 2026 beraten und beschließen kann.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

13. Anschaffung einer weiteren Geschwindigkeitsanzeige (Bertricher Straße)

Bisher wurde der Standort der Geschwindigkeitsanzeige 2-3 mal pro Jahr gewechselt, indem sie an den Ortseingängen umgehangen wurde. Seit längerem hängt die Anzeige in Wispelt und sollte dort auch bleiben. Für die Ortseingänge an der B421 ist die Installation nicht mehr notwendig, da hier inzwischen die Verkehrsberuhigungen gebaut wurden. In den Ortseingangsbereich der Bertricher Straße wird jedoch oft zu schnell eingefahren. Durch die Ausfahrt Bürgerhalle, den angrenzenden Spielplatz und die ausgewiesene Bushaltestelle auf der Fahrbahn aus Richtung Bad Bertrich ergibt sich für den Bereich auch ein gewisses Gefahrenpotential. Einer Temporeduzierung des Bereiches auf 30 km/h wurde von den entsprechenden Behörden nicht zugestimmt. Somit wäre es hier sinnvoll und notwendig dauerhaft eine Geschwindigkeitsanzeige zu installieren.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Beschaffung einer Geschwindigkeitsanzeige nach vorliegendem Angebot zu einem Bruttoangebotspreis von 1966,00€.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

14. Bauhof;

Anschaffung Kreiselmäher

Die Anschaffung des Kreiselmähers für den Bauhof wird überwiegend zur Mahd und Pflege der Blumenwiesen benötigt. In den vergangenen Jahren wurden hierfür extern Geräte "gemietet", ein eigenes Abmähen mit Freischneider ist zu zeitaufwendig und damit kostenintensiv. Um die Arbeiten in den nächsten Jahren mit dem eigenen Bauhof ausführen zu können, soll ein Handkreiselmäher gemäß vorliegendem Angebot angeschafft werden.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Beschaffung eines Handkreiselmähers nach vorliegendem Angebot zu einem Bruttoangebotspreis von 3208,24€.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen mehrheitlich angenommen

15. Wanderwege;

Auftragsvergabe Flyer und digitale Karten

Die aus dem Projekt "Zukunfts-Check Dorf" entwickelten Wanderwege - bezeichnet als Kleeblatt Hontheim - sind weitestgehend fertiggestellt und werden bis Ende Januar auch fertig beschildert sein. Zu "Vermarktung" und Wahrnehmbarkeit der Wege ist es erforderlich diese in den gängigen Apps wie Komoot und Outdooractive, aber auch auf der Seite der Gesundland Touristik und unserer Webseite gut darzustellen. Zudem soll am Start- und Zielpunkt an der Bürgerhalle eine entsprechende Infotafel mit Karte installiert werden und Flyer für die umliegenden TI´s gedruckt werden.

Für die Erstellung der Karten und Grafiken wurden erste Gespräche mit einem Grafikbüro aus Bad Bertrich geführt, gemäß dem vorgelegten Angebot sollen diese Arbeiten auch an die Fa. Belinda Abrioux, Bad Bertrich, vergeben werden.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Vergabe der Arbeiten an die Firma Grafikbüro Abrioux nach vorliegendem Angebot zum Bruttoangebotspreis von 2689,40€.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

16. Mitteilungen und Anfragen

16.1. Begrünung Ortseingänge

Der LBM wird in den Verschwenkungen in der Dauner Straße Bepflanzungen vornehmen.

***