Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Diefenbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 03.12.2025 auf den 11.12.2025, 20:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Dorfgemeinschaftshaus Diefenbach, Dorfstraße, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 05.12.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 21:00 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender und Ratsmitglied Julian Jeske, bis TOP 2 der öffentlichen Sitzung als 2. Ortsbeigeordneter, ab TOP 3 als 1. Ortsbeigeordneter
Ratsmitglied Jessica Beringer
Ratsmitglied Rudolf Condne
Ratsmitglied Pia Debald
Ratsmitglied Stefan Schmidt
Ratsmitglied Michael Tietz
Außerdem anwesend:
Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch, zugleich als Beauftragter von Bürgermeister Heintel
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Anträge zur Tagesordnung ergeben sich nicht.
Der Ortsgemeinderat Diefenbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 2. | Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
| 3. | Wahl der/des 2. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
| 4. | Urwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Diefenbach; |
| Festsetzung des Wahltermins |
| 5. | Mitteilungen und Anfragen |
Öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates vom 18.11.2025 werden keine Einwendungen erhoben.
2. Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Ortsbürgermeister Dieter Debald wurde gem. Antrag vom 20.11.2025 mit Wirkung zum 30.11.2025 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Diefenbach entlassen.
Die 1. Ortsbeigeordnete Pia Debald wurde gem. Antrag vom 20.11.2025 mit Wirkung zum 30.11.2025 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als 1. Ortsbeigeordnete der Ortsgemeinde Diefenbach entlassen.
Die Aufgaben werden bis zur Neuwahl durch den 2. Ortsbeigeordneten Julian Jeske wahrgenommen. Um eine Vertretung von Herrn Jeske zu gewährleisten ist gem. Hauptsatzung ein weiterer Ortsbeigeordneter zu wählen.
Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 GemO in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt der Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl der Beigeordneten bekannt. Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen. Zu Beginn des Abstimmungsvorgangs gab der Vorsitzende Hinweise für die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmkabine, vorbereitete Stimmzettel, Schreibgerät usw).
Für das Amt der/s 1. Ortsbeigeordneten schlägt sich der bisherige 2. Ortsbeigeordnete Julian Jeske selbst vor. Weitere Vorschläge erfolgen nicht.
Zu Wahlhelfern werden die Ratsmitglieder Jessica Beringer und Michael Tietz durch den Vorsitzenden bestimmt.
Die Wahl der/s 1. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:
| abgegebene Stimmen: | 6 |
| Ja-Stimmen: | 3 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Stimmenthaltungen: | 1 |
Damit ist der bisherige 2. Ortsbeigeordnete Julian Jeske für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zum 1. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Diefenbach gewählt. Der Gewählte erklärte auf Befragen, dass sie/er die Wahl annimmt.
Nunmehr beauftragt der Ortsgemeinderat einstimmig Ratsmitglied Rudolf Condne mit Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung gem. § 54 (2) 2 GemO.
Dieser ernennt das Ratsmitglied und bisherigen 2. Ortsbeigeordneten Julian Jeske zum 1. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Diefenbach, in dem er die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend er vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Abstimmungsergebnis:
Mit 3 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen mehrheitlich angenommen
3. Wahl der/des 2. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Ortsbürgermeister Dieter Debald wurde gem. Antrag vom 20.11.2025 mit Wirkung zum 30.11.2025 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Diefenbach entlassen.
Die 1. Ortsbeigeordnete Pia Debald wurde gem. Antrag vom 20.11.2025 mit Wirkung zum 30.11.2025 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als 1. Ortsbeigeordnete der Ortsgemeinde Diefenbach entlassen.
Die Aufgaben werden bis zur Neuwahl durch den bisherigen 2. Ortsbeigeordneten Julian Jeske wahrgenommen. Um eine Vertretung von Herrn Jeske zu gewährleisten ist gem. Hauptsatzung ein weiterer Ortsbeigeordneter zu wählen.
Aufgrund der heutigen Wahl vom bisherigen 2. Ortsbeigeordneten Julian Jeske zum 1. Ortsbeigeordneten ist eine Neuwahl des 2. Ortsbeigeordneten erforderlich geworden.
Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 GemO in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt der Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl der Beigeordneten bekannt. Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen. Zu Beginn des Abstimmungsvorgangs gab der Vorsitzende Hinweise für die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmkabine, vorbereitete Stimmzettel, Schreibgerät usw).
Für das Amt der/s 2. Ortsbeigeordneten wird durch Ratsmitglied und 1. Ortsbeigeordneten Julian Jeske Herr Matthias Schneiders vorgeschlagen.
Die Wahl der/s 2. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:
| abgegebene Stimmen: | 6 |
| Ja-Stimmen: | 2 |
| Nein-Stimmen: | 3 |
| Stimmenthaltungen: | 1 |
Damit ist die erforderliche Stimmenmehrheit gem. § 40 (3) 1 GemO nicht erreicht. Herr Schneiders erklärt auf Befragen, dass er für eine Wiederholungswahl (2. Wahlgang) zur Verfügung steht.
Die geheime Wahl erbrachte im zweiten Wahlgang folgendes Ergebnis:
| abgegebene Stimmen: | 6 |
| Ja-Stimmen: | 2 |
| Nein-Stimmen: | 3 |
| Stimmenthaltungen: | 1 |
Damit wurde die erforderliche Stimmenmehrheit gem. § 40 (3) 1 GemO nochmals nicht erreicht.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat vertagt mangels weiterer Wahlvorschläge die Wahl einer/eines neuen 2. Ortsbeigeordneten auf die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Urwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Diefenbach;
Festsetzung des Wahltermins
Ortsbürgermeister Dieter Debald wurde gem. Antrag vom 20.11.2025 mit Wirkung zum 30.11.2025 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Diefenbach entlassen.
Gemäß § 53 (5) GemO soll die Wahl ehrenamtlicher Ortsbürgermeister/innen spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Zu beachten ist hierbei, dass nach § 60 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) grundsätzlich auch die binnen 21 Tagen nach der ersten Wahl gegebenenfalls notwendige Stichwahl innerhalb dieses Zeitfensters terminiert sein soll.
Für die Wahl ehrenamtlicher Ortsbürgermeister/innen bestimmt gemäß § 60 (2) Satz 1 KWG i. V. m. § 118 (1) 1 Satz 1 GemO die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als zuständige Aufsichtsbehörde den Wahltag. Von Gesetztes wegen ist eine Beteiligung der Kommune im Rahmen der Festsetzung des Wahltermins nicht explizit vorgesehen, allerdings wird der Ortsgemeinde in diesem Zusammenhang ein Vorschlagsrecht zuerkannt. Zur Ausübung dieses Vorschlagsrecht ist regelmäßig ein Beschluss des Ortsgemeinderates herbeizuführen.
Unter Beachtung der vorgenannten Vorschriften besteht die Möglichkeit, die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters gemeinsam mit der Landtagswahl am 22.03.2026 durchzuführen. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat signalisiert, diesem Vorschlag zu entsprechen. Als Terminvorschlag für eine eventuelle Stichwahl wird der 12.04. 2026, eine Woche nach dem Osterwochenende, vorgeschlagen.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat Diefenbach beschließt, als Termin für die Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin / des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Diefenbach den 22.03.2026 festzusetzen. Eine mögliche Stichwahl soll am 12.04.2026 stattfinden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Mitteilungen und Anfragen
In der öffentlichen Sitzung lagen keine Mitteilungen und Anfragen vor.