Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in seiner Sitzung am 05.12.2022 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Beitragssatz für den Tourismusbeitrag
Der Tourismusbeitrag wird nach einem Vomhundertsatz von dem nach § 3 Abs. 1 der Tourismusbeitragssatzung ermittelten Messbetrag bemessen.
Dieser Vomhundertsatz (Beitragssatz) beträgt für das Erhebungsjahr 2022 8,6 %.
Die Vorausleistungen für das Erhebungsjahr 2023 werden mit dem Hebesatz des Jahres 2019 i. H. v. 9,48 % vorläufig festgesetzt. Dieser Hebesatz gilt auch für die Vorauszahlungen der Folgejahre bis zum Beschluss eines neuen Vomhundertsatzes.
§ 2
Grundlagen der Beitragserhebung
Die Erhebung des Tourismusbeitrages erfolgt nach den Vorschriften der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Burg (Mosel) und den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetztes Rheinland-Pfalz (KAG) sowie den entsprechend anwendbaren Bestimmungen der Abgabenordnung (AO).
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.