Die Verbandsversammlung des Kindertagesstättenzweckverbands hat am 20.11.2023 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen.
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 4.482.720,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 4.482.720,00 € |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf | 0,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.000.000,00 €. Der Verbandsvorsteher wird zur Aufnahme der Kredite zur Liquiditätssicherung incl. der Vereinbarung der hierzu erforderlichen Konditionen ermächtigt.
a) Einrichtungsbezogene Umlage:
| Verbandsmitglieder | Umlage |
| Ortsgemeinde Flußbach | 46.500 € |
| Ortsgemeinde Irmenach | 70.298 € |
| Ortsgemeinde Lötzbeuren | 45.582 € |
| Stadt Traben-Trarbach | 464.290 € |
| Gesamt | 626.670 € |
| b) Verbandsbezogene Umlage: | |
| Verbandsmitglieder | Umlage |
| Ortsgemeinde Flußbach | 3.243 € |
| Ortsgemeinde Irmenach | 4.268 € |
| Ortsgemeinde Lötzbeuren | 2.768 € |
| Stadt Traben-Trarbach | 30.721 € |
| Gesamt | 41.000 € |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 0,00 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 0,00 € und zum 31.12.2024 0,00 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Schreiben vom 29.11.2023 Az.: 10-118211/jw mitgeteilt, dass gegen die vom Kindertagesstättenzweckverband beschlossene Haushaltssatzung keine rechtlichen Bedenken geltend gemacht werden.
Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 3 Gem0 zur Einsichtnahme von
Montag, den 18.12.2023 bis
einschließlich Donnerstag, den 28.12.2023
während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, daß Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
|
| oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.