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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 50/2025
Amtlicher Teil
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Niederschrift - öffentlicher Teil - über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 27.11.2025

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 20.11.2025 auf den 27.11.2025, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 21.11.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 19:04 Uhr

Anwesend:

Bürgermeister Marcus Heintel

SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ausschussmitglied (RM) Martin Kirst

ab 17:15 Uhr, TOP 6 öffentlich

Ausschussmitglied (RM) Hans-Joachim Weinmann

CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ausschussmitglied (RM) Desire Beth

Ausschussmitglied (RM) Ferdinand Dimmig

Ausschussmitglied (RM) Frank Ehses

Ausschussmitglied (RM) Knut Georg

FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ausschussmitglied (RM) Rolf Pohl

Bündnis 90 / Die Grünen Verbandsgemeinde Tr.-Tr.

Ausschussmitglied (RM) Gerhard Lettl

in Vertretung von Anne Schabinger

FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT

Ausschussmitglied (RM) Heiko Jäckels

Ausschussmitglied (RM) Christian Knappstein

in Vertretung von Marc Schiffels

Außerdem anwesend:

1. Beigeordnete Elke Schnabel

2. Beigeordnete Dajana Hermann

3. Beigeordneter Wilhelm Müllers

Ratsmitglied Frank Ewein

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Christian Müllers

Ratsmitglied Vera Reichert

Fachbereichsleiter Frank Koch

Fachbereichsleiter Frank Thullen

Schriftführerin Mara Ackermann

Entschuldigt:

Ausschussmitglied (RM) Marc Schiffels

wurde vertreten durch Christian Knappstein

Ausschussmitglied (RM) Anne Schabinger

wurde vertreten durch Gerhard Lettl

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

2.

Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2024 und Erteilung der Entlastung

3.

Spendenannahme

4.

Brandschutz in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;

a) Sachstand Feuerwehrbedarfsplanung

b) weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Beschaffung von Fahrzeugen

5.

VIII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

6.

Brandschutz - Sicherstellung der Löschwasserversorgung;

- Sondergebiet Walderholung Scheiwelroth, Kröv

7.

Schaffung von weiteren Klassenräumen an der Grundschule Traben-Trarbach;

Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

8.

Vergabe von Arbeiten und Aufträgen;

Zusammenführung der IT-Infrastruktur von Verbandsgemeindeverwaltung und VG-Werke sowie Auftragsvergaben

9.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2026

10.

Mitteilungen und Anfragen

10.1

Zuwendung des Landes für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe aus Mitteln der Feuerschutzsteuer

10.2

Terminankündigung: 35 Jahre Partnerschaft Selles-sur-Cher

Öffentliche Sitzung

1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.09.2025 lagen keine Einwendungen vor.

2. Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2024 und Erteilung der Entlastung

Bürgermeister Marcus Heintel informiert die Ausschussmitglieder über die anstehende Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 01.12.2025.

Die Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2024 und die Erteilung der Entlastung wird dann auf der Tagesordnung der kommenden Sitzung des Verbandsgemeinderates sein.

3. Spendenannahme

Der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurde folgende Spende angeboten:

Spender

Betrag

Spende/

Zusage vom

Spenden-empfänger

Spenden-zweck

Beziehungs-verhältnis

Stefan Zürbes

500,00 €

29.10.2025

Verbands-gemeinde Traben-Trarbach

Freiwillige Feuerwehr Irmenach

-

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Verbandsgemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Spenden anzunehmen

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmeneinstimmig angenommen

4. Brandschutz in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;

a) Sachstand Feuerwehrbedarfsplanung

b) weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Beschaffung von Fahrzeugen

a)

Auf die bisherigen Beratungen, zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe vom 28.10.2025 und 20.11.2025 wird verwiesen.

In diesem Zeitraum haben weitere Gespräche hinsichtlich der Abstimmung des vorliegenden Konzeptentwurfs stattgefunden. Die sich zwischenzeitlich doch ergebenden Änderungen und Ergänzungen werden in das Konzept eingearbeitet. Die Präsentation zu dem ersten Entwurf wurde bereits zur Verfügung gestellt.

Bürgermeister Heintel erläutert dem Haupt- und Finanzausschuss den derzeitigen Sachstand und verweist auf das Gespräch beim Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Die Ergebnisse dieses Gespräches werden durch die Kommunalberatung in den vorliegenden Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes eingearbeitet. Gleiches gilt auch für weitergehende Stellungnahmen und Anregungen, wie z. B. der Brandschutzdienststelle.

Verwaltungsseitig ist eine weitere Beratung dann zunächst mit der Wehrleitung, anschließend im Ältestenrat (vorauss. 19.02.2026), im Brandausschuss (vorauss. 25.02.2026) im Haupt- und Finanzausschuss (vorauss. 05.03.2026) und final im Verbandsgemeinderat (vorauss. 19.03.2026) vorgesehen. Dabei soll neben der Beschlussfassung des Feuerwehrbedarfskonzeptes eine Priorisierung sowohl hinsichtlich der Beschaffungs- als auch der Baumaßnahmen erfolgen. Vorbereitend soll die Verwaltung hierfür etwaige Kosten ermitteln und Zuweisungsmöglichkeiten eruieren. Dabei geht die Verwaltung davon aus, dass Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes ggf. mit Verwendung finden können.

b)

Im Hinblick auf die Fortsetzung von Beschaffungen soll unter Zugrundelegung des vordringlichen Bedarfes und auf der Basis des Konzeptentwurfs eine Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Beschaffung von dringend benötigten Fahrzeugen erfolgen.

Durch den Vorsitzenden und die Ausschussmitglieder wird sich für die Anschaffung der bereits seit längerer Zeit geplanten und dringend benötigten zwei Rettungsboote (RTB 2) für die Wehren in Kröv und Reil ausgesprochen.

Die weiteren Fahrzeugbeschaffungen werden im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Feuerwehrbedarfskonzeptes und der daraus resultierenden Priorisierung voraussichtlich in der März-Sitzung des Verbandsgemeinderates erfolgen.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

a)

Der Verbandsgemeinderat schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise an und beauftragt die Verwaltung mit der Überarbeitung des vorliegenden Konzeptentwurfes sowie eines Vorschlags zur Priorisierung der Maßnahmen inkl. Kosten und Finanzierung.

b)

Der Verbandsgemeinderat beschließt, im Vorgriff auf das Feuerwehrbedarfskonzept die Anschaffung der beiden RTB 2 für die Wehren in Kröv und Reil und stimmt der Auftragsvergabe für das Vergabeverfahren an die Kommunalberatung RLP zu.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmeneinstimmig angenommen

5. VIII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

In der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach sind u.a. Regelungen zu Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigkeiten insbesondere im Bereich des Brandschutzes, Zivil- und Katastrophenschutzes getroffen. Aufgrund der Neufassung des Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) war eine Aktualisierung notwendig. Durch die Einführung des „Leiter des Atemschutzes“ und Strukturänderungen in den Werkstätten/Teams wurden notwendige Änderungen eingearbeitet und weitere klarstellende Änderungen vorgenommen. Zur Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit und des Ehrenamtes sowie zur Steigerung der Attraktivität dieser Sonderaufgaben und -funktionen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren ist diese Anpassung der Hauptsatzung erforderlich.

Der Entwurf der VIII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach lag den Ausschussmitgliedern vor.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die VIII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in der anliegend beigefügten Form.

Die VIII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach tritt rückwirkend zum 01.10.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmeneinstimmig angenommen

6. Brandschutz - Sicherstellung der Löschwasserversorgung;

- Sondergebiet Walderholung Scheiwelroth, Kröv

Diese Maßnahme hat finanzielle Auswirkungen i.H.v.:

102.000,00 €

Die Brandschutzdienststelle bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens eine unzureichende Löschwasserversorgung für den gesamten Planbereich des „Sondergebietes Walderholung Scheiwelroth Kröv“ festgestellt. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1997 enthielt zu dem Thema „Brandschutz“ lediglich die Aussage, dass für die erste Brandbekämpfung „Feuerlöscher im ausreichenden Umfang“ vorzuhalten sind. Zur Sicherstellung des öffentlichen Brandschutzes sind keine Aussagen getroffen.

Die Brandschutzdienststelle teilt mit, dass gemäß § 15 (1) LBauO die baulichen Anlagen so angeordnet und beschaffen sein müssen, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren durch wirksame Löscharbeiten möglich ist. Angesichts der Tatsache, dass die baulichen Anlagen mitten im Wald liegen, erfolgt zusätzlich die Einschätzung einer erhöhten Waldbrandgefahr.

In diesem Bereich steht eine ausreichende leitungsgebundene Löschwasserversorgung nicht zur Verfügung. In verschiedenen Terminen mit der Brandschutzdienststelle, der Wehrleitung, den Verbandsgemeindewerken und der -verwaltung, hat man sich auf den Bau eines Löschwasserbehälters verständigt. Das IB Reihsner wurde mit der Planung beauftragt. Die Ausführungsplanung einschl. Kostenberechnung liegt vor. Grunderwerb konnte zwischenzeitlich realisiert werden.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, zur Sicherstellung der Pflichtaufgabe Brandschutz für das Sondergebiet Walderholung Scheiwelroth in der Gemeinde Kröv einen Löschwasserbehälter zu verbauen. Der Verbandsgemeinderat billigt die vorgelegte Planung. Die Verwaltung wird beauftragt – nach gesicherter Finanzierung - das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren durchzuführen.

Bürgermeister Heintel, im Benehmen mit den Beigeordneten, wird ermächtigt, den Auftrag gemäß Vergabevorschlag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmeneinstimmig angenommen

7. Schaffung von weiteren Klassenräumen an der Grundschule Traben-Trarbach;

Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Auf die bisherige Beratung in der Sitzung des Schulträgerausschusses vom 30.10.2025 wird verwiesen.

Der Auftrag für die Vorplanungen für die geplante Containerlösung wurde zwischenzeitlich an das Büro BERDI GmbH, Bernkastel-Kues vergeben. Die Planungskosten des Büros werden sich geschätzt auf ca. 15.000,00 € belaufen.

Eine Kostenschätzung für die Maßnahme liegt bisher nicht vor, voraussichtlich können diese in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 11.12.2025 bekanntgegeben werden. Im Haushaltsplan 2026 sind 200.000,00 € veranschlagt.

Beschlussfassung:

Aufgrund der noch fehlenden Kosten erfolgt von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses keine Empfehlung.

8. Vergabe von Arbeiten und Aufträgen;

Zusammenführung der IT-Infrastruktur von Verbandsgemeindeverwaltung und VG-Werke sowie Auftragsvergaben

Diese Maßnahme hat finanzielle Auswirkungen i.H.v:

geschätzt 250.000 €

Im Jahre 2019 wurde im Bereich der VG-Werke das vorhandene Client/Server-System durch eine neue Server-Infrastruktur, bestehend aus einem Cluster mit zwei Host-Servern, auf denen jeweils einen Hypervisor mit mehreren virtuellen Maschinen (VMs / Servern) eingerichtet sind, ersetzt.

Dieses IT-System wird komplettiert durch einen SAN (Speicherlaufwerk), einen Backupserver und ein Bandlaufwerk zur Datensicherung, zwei USV´s (Unterbrechungsfreie Stromversorgung/Akku), sowie eine davor geschaltete Firewall.

Ein von der Struktur identisches IT-System, lediglich mit etwas höherem Arbeits- und Festplattenspeicher, ist bei der VG-Verwaltung seit 2020 in Betrieb, ebenfalls 24 Stunden pro Tag und 7 Tage die Woche.

Eine Zusammenfassung der beiden Systeme erfolgte zum damaligen Zeitpunkt vor dem Hintergrund der Bildung einer „Werke-AÖR“ mit der VG Wittlich-Land nicht.

Die Hardwareserviceverträge mit Dell (Hersteller der Server) sind nach 5 Jahren 2024 bzw. 2025 abgelaufen und konnten nochmals um 1 Jahr verlängert werden. Unabhängig von diesem auslaufenden Hardwaresupport ergeben sich zwischenzeitlich zum einen Kapazitätsprobleme durch neuere und immer mehr Speicher- und Leistungsfordernde Software, zum anderen durch ablaufenden Softwaresupport bei der Betriebssystemsoftware. Anmerkung: Software für die kein Support (Updates oder Patches) Seitens des Herstellers mehr zur Verfügung gestellt werden bieten Angriffsziele für Hacker).

Seit mehr als zwei Jahren finden in regelmäßigen Abständen Arbeitstreffen zwischen Büroleitung, IT-Abteilung und Werkleitung statt. Ziel ist es durch gezielte und gemeinsame Maßnahmen die IT-Strukturen sicherer und effizienter zu gestalten. Die ersten Synergieeffekte konnten durch die „Fusion“ des Exchange-Server (E-Mail, Terminverwaltung, etc.) erreicht werden, ein weiterer großer Schritt war die gemeinsame Nutzung der DMS-Software Regisafe.

Da nunmehr auf beiden Seiten die Investition in neue Hardware ansteht und zukünftige noch weitere Software gemeinsam genutzt und dadurch auch Lizenzkosten eingespart werden sollen, ist der nächste Schritt die gemeinsame Beschaffung der Hardware und in der Folge dann auch die entsprechende Betriebssystem-, Office-, Datenbanksoftware, etc.

Als Dienstleister für die Beratungen im Bereich der IT Hard- und Software, sowie für die danach folgende Installation und Einrichtung hat sich von Seiten der VG-Werke die Kommunalberatung RLP bewährt, welche auch auf Seiten der Verwaltung schon verschiedene Teilprojekte unterstützt hat.

In mehreren Online-Meetings und jetzt auch einem vor Ort Termin wurden die Gegebenheiten eruiert, die Möglichkeiten erörtert und letztendlich eine Strategie für die Umsetzung gemeinsam festgelegt.

Sowohl bei der Hard- als auch bei der Software können wir als Verwaltung auf die vom LDI abgeschlossenen Rahmenverträge zurückgreifen und hierüber Bestellungen ausführen, ohne jeweils eine eigene Ausschreibung durchführen zu müssen.

Aktuell endet der Rahmenvertrag für die Hardware allerdings zum 30.11.2025. Laut Informationen der Kommunalberatung ist die Ausschreibung und Submission des neuen Rahmenvertrages erfolgt, allerdings hat ein Anbieter hier gegen Einspruch eingelegt, über den bei der Vergabekammer des Landes entschieden werden muss. Bereits zweimal wurde die Verhandlung verschoben. Die Hintergründe hierzu sind auch der Kommunalberatung nicht bekannt; auch nicht das Ausschreibungsergebnis oder der aktuelle Mindestbieter.

Die Kommunalberatung erwartet allerdings mit der neuen Ausschreibung ein höheres Preisniveau; zudem könnte es sein, dass nicht wie jetzt, mit der Firma RedNet, ein Deutsches und in Mainz ansässiges Unternehmen den Zuschlag erhält. Die Firma RedNet hat sich in den letzten Jahren als sehr zuverlässiger, leistungsstarker und auch sehr schnell agierender Partner herausgestellt. (Auch die Hardware 2019/2020 lieferte die Firma RedNet). Die Firma RedNet hat zudem DELL als Hauptkooperationspartner, welcher sich durch einen sehr guten Support und langlebige und zuverlässige Hardwarekomponenten auszeichnet. Dies können wir nur aus eigener Erfahrung bestätigen, seit 2019 setzen wir die DELL-Hardware ein, ohne nennenswerte Ausfälle / Schäden!

Der Empfehlung der Kommunalberatung RLP folgend haben wir kurzfristig gemeinsam die erforderlichen IT-Komponenten ermittelt und wurde aktuell als Angebots-Anfrage an die RedNet bzw. neuer und korrekter Name Converge Technology Solutions, Mainz übersandt.

Hierfür wurden von der Kommunalberatung folgende Komponenten ermittelt:

1.)

2 x Cluster-Server für verschiedene virtuelle Server

2.)

1 x SAN (Storage Area Network)

3.)

1 x Backup-Server

4.)

1 Bandlaufwerk

Die entspr. Angebots-Anfrage liegt dem derzeitigen Rahmenvertragspartner vor. Mit einem Angebotseingang wird in Kürze gerechnet. Die Auftragserteilung unter Inanspruchnahme des Rahmenvertrages muss voraussichtlich kurzfristig erfolgen.

Die Gesamtsumme der ermittelten Hardware kann aufgrund des ausstehenden Angebotes noch nicht benannt werden. Ein detaillierterer Verteilungsschlüssel muss nach Fertigstellung aller Einzelelemente, der Hard- und Software noch erarbeitet und festgelegt werden.

In 2026 folgen noch weitere Beschaffung an Hardwarekomponeten (Switche, USV, etc.), sowie diverser Software und Lizenzen. Hierzu folgen entsprechend dann weitere Beschlüsse und Informationen.

Durch die Verbandsgemeinde wurde im Rahmen des Landesprogrammes „Zukunft.Nachhaltig.Gestalten“ eine Förderung im Rahmen der aufgelegte Maßnahmenkataloge beantragt. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass zumindest ein Teil der in Rede stehenden Investitionen aus diesem Programm gefördert werden kann.

Beschlussfassung:

1.)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Zusammenführung und gemeinsame Nutzung der IT-Infrastruktur von VG-Verwaltung und VG-Werken. Dabei soll die Administration zukünftig durch die VG-Verwaltung erfolgen. Weitere Beschaffungen und die Weiterentwicklung der Anlage werden in enger Zusammenarbeit und in Absprache zwischen Verwaltung und VG-Werken durchgeführt.

Der aus der Zusammenlegung entstehende Investitionsanteil und zukünftige entstehende Aufwand wird anteilig direkt bzw. mittels Verwaltungskostenbeiträgen von den VG-Werken erstattet.

Die Verteilungsschlüssel werden noch mittels einer gesonderten Vereinbarung zwischen VG-Werken und Verwaltung festgelegt.

2.)

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt vorab den Bürgermeister zur jeweils einzelnen Auftragsvergabe für die erforderliche Hardware der Nrn. 1.) bis 4.) auf der Grundlage des seitens der Kommunalberatung erstellten Konzeptes im Rahmen des bestehenden Rahmenvertrages des Landes. Sofern das Angebot der Kommunalberatung in den kommenden Tagen eingeht und die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates noch innerhalb der Annahmefrist liegt, so entscheidet der Verbandsgemeinderat über die Auftragsvergabe.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmeneinstimmig angenommen

9. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2026

Den Ausschussmitgliedern wurde der Haushaltsplan 2026 vor der Sitzung zur Verfügung gestellt.

Fachbereichsleiter Frank Koch erläutert die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans.

Alle Fragen werden zur Zufriedenheit der Ausschussmitglieder beantwortet.

Beschlussfassung:

Eine Empfehlung von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses erfolgt aufgrund der noch ausstehenden Fraktionssitzungen nicht.

10. Mitteilungen und Anfragen

10.1. Zuwendung des Landes für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe aus Mitteln der Feuerschutzsteuer

Der Vorsitzende informiert die Ausschussmitglieder über den am 06.10.2025 eingegangenen Förderbescheid über die Zuwendung des Landes für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe aus Mitteln der Feuerschutzsteuer i. H. v. 141.866,19 €.

10.2. Terminankündigung: 35 Jahre Partnerschaft Selles-sur-Cher

Bürgermeister Marcus Heintel informiert über das in 2026 anstehende 35. Jubiläum der Partnerschaft mit Selles-sur-Cher. Hier wird es eine Fahrt in die französische Partnergemeinde vom 30.04.2026 bis zum 03.05.2026 geben.