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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 51/2022
Burg - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) vom 05.12.2022

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 28.11.2022 auf den 05.12.2022, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Burg (Mosel), Schulstraße 8, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 02.12.2022 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 21:20 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Rudolf Bucher

Ratsmitglied Jens Amann

Ratsmitglied Patrick Franzen

Ratsmitglied Peter Meurer

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Joachim Morsch

Ratsmitglied Christoph Müller

Ratsmitglied Lothar Nahlen

Außerdem anwesend:

Schriftführerin Hannah Michel

VG-Entwickler Malte Ortner

Fachbereichsleiter Frank Koch als Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel

Entschuldigt:

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Christ

Ratsmitglied Manfred Schorn

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Mitteilungen und Anfragen

3.1

Seniorennachmittag

3.2

Straßenreparaturen

3.3

Bodenrichtwertermittlung

3.4

Parkplatzmieten

3.5

Baumschnitt an der Ortseinfahrt am Sängerheim

3.6

Teilflurbereinigung

3.7

Hochwasserhilfen

3.8

Niederlegung eines Ratsmandates

3.9

Geschwindigkeitsbegrenzung

3.10

Zuschuss Landesregierung Klimaschutz/-wandel

4.1

Teilfortschreibung Flächennutzungsplan derVerbandsgemeinde Traben-Trarbach -ErneuerbareEnergien; -Konzeptplanung Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen

4.2

Solidarpakt Erneuerbare Energien

5.

Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Burg für das Haushaltsjahr 2021 und Erteilung der Entlastung

6.

Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Burg (Mosel) (Beitragshebesatz-Satzung)

7.

Anschaffung von Bänken für den Friedhof

8.

Veranlagung zu Erschließungs- und Ausbaubeiträgen

9.

Bauangelegenheiten Gemarkung Burg, Flur 3, Flurstücke 211 und 231 Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde fand in der Zeit von 19:05 Uhr bis 19:08 Uhr statt.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 04.10.2022 werden keine Einwendungen erhoben.

3. Mitteilungen und Anfragen

3.1. Seniorennachmittag

Ortsbürgermeister Bucher teilte den Ortsgemeinderatsmitgliedern mit, dass der Seniorennachmittag am 11.12.2022, 14:30 Uhr, stattfindet.

3.2. Straßenreparaturen

Nach einer Ortsbegehung mit dem ausführenden Bauunternehmen stellte sich heraus, dass die Straßenreparaturarbeiten Anfang 2023 ausgeführt werden können.

3.3. Bodenrichtwertermittlung

Auf die Beratungen der Sitzung vom 11.07.2022 unter TOP 3.11. wird verwiesen. Der Vorsitzende erläutert den Ortsgemeinderatsmitgliedern das Antwortschreiben der Verbandsgemeindeverwaltung bezüglich der Anfrage der Bodenrichtwertermittlung.

3.4. Parkplatzmieten

Die Ortsgemeinde ist angehalten, alle Möglichkeiten zur Einnahmenausschöpfung zu nutzen. Der Ortsbürgermeister zeigt auf, dass dies beispielsweise durch die Vermietung oder eine Gebührenpflicht von Parkplätzen machbar ist. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten in der Ortsgemeinde Burg (Mosel) machbar sind.

3.5. Baumschnitt an der Ortseinfahrt am Sängerheim

An zwei Bäumen an der Ortseinfahrt am Sängerheim wurden durch Unbekannte Äste abgeschnitten. Laut einem Sachkundigen kann der Abschnitt zum Absterben der Bäume führen. Der Ortsbürgermeister wird den Landesbetrieb Mobilität darüber informieren, da die Bäume auf dessen Grundstück stehen.

3.6. Teilflurbereinigung

Der Vorsitzende unterrichtet die Ortsgemeinderatsmitglieder darüber, dass die Verbandsgemeindeverwaltung bezüglich der Teilflurbereinigung im Moselvorgelände Kontakt mit dem DLR aufgenommen hat.

3.7. Hochwasserhilfen

Fachbereichsleiter Frank Koch informiert den Ortsgemeinderat über eine Zuwendung aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ in Höhe von 600,00 € an die Ortsgemeinde für einen während des Hochwassers abgetriebenen Tisches.

3.8. Niederlegung eines Ratsmandates

Die Ortsgemeinderatsmitglieder werden darüber in Kenntnis gesetzt, dass Joachim Morsch zum 31.12.2022 sein Mandat als Ratsmitglied und sein Amt als zweiter Beigeordneter niederlegt. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten zu prüfen, wer als Nachrücker in Frage kommt.

3.9. Geschwindigkeitsbegrenzung

Ein Ratsmitglied erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand der Prüfung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B53 entlang der Ortsgemeinde. Die Anfrage sei durch die Verbandsgemeindeverwaltung an die Kreisverwaltung weitergeleitet worden. Der Ortsgemeinderat bittet die Verbandsgemeindeverwaltung den Sachstand bei der Kreisverwaltung abzufragen und mitzuteilen.

3.10. Zuschuss Landesregierung Klimaschutz/-wandel

Die Ortsgemeinderatsmitglieder wurden durch ein Ratsmitglied über einen möglichen Zuschuss der Landesregierung in Höhe von 40,00 € pro Einwohner für die Umsetzung von Klimaschutz- und Klimawandelmaßnahmen informiert. Fachbereichsleiter Frank Koch teilte mit, dass der Antragsablauf und die Voraussetzungen der Zuwendung noch nicht endgültig geklärt seien Die Ortsgemeinderatsmitglieder werden gebeten, sich über mögliche Maßnahmen Gedanken zu machen. Es wurde angeregt, im Zuge der Dachsanierung des Bürgerhauses auf diesem eine Photovoltaikanlage zu installieren.

4.1. Teilfortschreibung Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach -Erneuerbare Energien-; Konzeptplanung Freiflächenphotovoltaikanlagen und Windenergieanlagen

Verbandsgemeinde-Entwickler Malte Ortner informiert den Ortsgemeinderat über den Stand des Planverfahrens und die ausgewiesenen Konzeptflächen sowie über die Zubau-Möglichkeiten weiterer Freiflächenphotovoltaikanlagen und Windenergieanlagen und stellt das Konzept des Solidarpaktes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für die AÖR Traben-Trarbach vor.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat steht der Bildung eines Solidarpaktes grundsätzlich positiv gegenüber.

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4.2. Solidarpakt Erneuerbare Energien

Der Ausbau von Anlagen zur Gewinnung von Strom durch Windenergieanlagen oder Freiflächenphotovoltaik soll in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorangebracht werden. Zum Zwecke der größtmöglichen Teilhabe aller Bürger der Verbandsgemeinde am Ausbau dieser Anlagen und zur Vereinfachung des organisatorischen Ablaufs wird ein Solidarpakt begründet. Dieser sieht vor die Einnahmen aus der Pacht und der Einspeisevergütung nach § 6 EEG nach dem folgenden Verteilungsschlüssel zu vergeben. Die Einnahmen aus Verpachtung und Einspeisevergütung verbleiben zu 70 % bei den Ortsgemeinden bzw. der Stadt, die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR (EG TT AöR) sowie die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach erhalten jeweils 15 % der Einnahmen. Für bereits bestehende Anlagen findet der genannte Verteilungsschlüssel im Rahmen eines Repowerings bzw. einer erneute Verpachtung Anwendung. Die Einnahmen welche der EG TT AöR zukommen werden zu 75 % auf die teilnehmenden Ortsgemeinden bzw. der Stadt umverteilt. Maßgeblich ist hierbei die Einwohnerzahl.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Teilnahme der Ortsgemeinde Burg (Mosel) am „Solidarpakt Erneuerbare Energien in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach“ in der Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR. Der Ortsbürgermeister wird mit der Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Burg für das Haushaltsjahr 2021 und Erteilung der Entlastung

Der Jahresabschluss einschließlich der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Burg für das Haushaltsjahr 2021 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 24. November 2022 geprüft und abgenommen.

Der stellv. Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Lothar Nahlen, gab dem Ortsgemeinderat das Ergebnis dieser Rechnungsprüfung bekannt. Er führte aus, dass sich keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung ergeben hätten.

Beschlussfassung:

Auf Vorschlag des stellv. Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Ortsgemeinderat die Jahresrechnung 2021 incl. Bilanz in der vorliegenden Form abzunehmen und dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, soweit sie den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zu erteilen.

Gleichzeitig beschließt der Ortsgemeinderat den im Haushaltsjahr 2021 entstandenen außer- und überplanmäßigen Auszahlungen nachträglich zuzustimmen.

Der Ortsbürgermeister, der Bürgermeister und die Beigeordneten haben bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und nahmen im für die Zuhörer vorgesehenen Raum Platz. Der Vorsitz wurde von Herrn Lothar Nahlen geführt.

Die Niederschrift über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

Mit 5 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Burg (Mosel) (Beitragshebesatz-Satzung)

Aufgrund der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 und einer vorläufigen Neu-Kalkulation ist der Beschluss eines aktualisierten, vorläufigen Hebesatzes 2022 notwendig.

Die Festsetzung erfolgt im Rahmen der Beitragshebesatz-Satzung. Der Entwurf der Satzung sowie die Kalkulation wurden den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Im Hinblick auf die Maßstäbe für die Beitragsbemessung werden verwaltungsseitig voraussichtlich Mitte 2023 die Umsätze für die Beitragserhebung für das Jahr 2022 bei den Beitragspflichtigen abgefragt werden.

Nach Vorliegen der endgültigen Bemessungsgrundlagen für den Tourismusbeitrag 2022 wird eine Prüfung der vorliegenden Kalkulation und in jedem Fall eine erneute Beratung über den Hebesatz 2022 durch den Ortsgemeinderat erfolgen. Erst nach der abschließenden Beratung und Beschlussfassung über den Hebesatz für das Jahr 2022 wird dann die endgültige Veranlagung für den Tourismusbeitrag 2022 durchgeführt werden.

Seit dem Jahr 2020 werden die Vorausleistungen mit einem vorläufigen Hebesatz i. H. v.

9,48 % festgesetzt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) beschließt die Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag in der vorgelegten Form.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Anschaffung von Bänken für den Friedhof

Auf die Beratung der letzten Sitzung vom 04.10.2022 wird verwiesen.

Der Ortsbürgermeister informierte die Ratsmitglieder über die möglichen Modelle und Kosten der jeweiligen Bänke.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt, drei Kunststoffbänke mit Rückenlehnen in der Länge von 2 Metern anzuschaffen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Veranlagung zu Erschließungs- und Ausbaubeiträgen

Mit Beschluss vom 04.10.2022 bittet die Ortsgemeinde Burg (Mosel) um Prüfung, ob die Grundstücke entlang des Kappellenweges nachträglich zur Zahlung von Ausbaubeiträgen veranlagt werden können. Die Grundstücke sind nicht mehr mit landwirtschaftlichen Betrieben genutzt.

Nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetztes werden kommunale Abgaben auf der Grundlage einer Satzung erhoben. Die Kosten für die letzte Ausbaumaßnahme, den Ausbau der Moselstraße, sind 1995 angefallen. Nach § 8 entsteht der Beitragsanspruch mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr. Die Veranlagung der Ausbaubeiträge erfolgte 1996. Nach der Rechtsprechung verjähren Ansprüche auf einmalige und wiederkehrende Beiträge nach einem Zeitraum von 4 Jahren. Das bedeutet, dass im Jahre 2000 die Beitragserhebung verjährt ist. Nach nunmehr 23 Jahren kann keines der Grundstücke am Kappellenweg nachträglich zu Beitragszahlungen herangezogen werden.

Der Ortsgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

9. Bauangelegenheiten Gemarkung Burg, Flur 3, Flurstücke 211 und 231

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Die Bauherrin beantragt auf der Grundlage des positiven Bauvorbescheids der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich BV2019/0735 vom 29.01.2022, auf den Grundstücken Gemarkung Burg Flur 3, Flurstücke 211 und 231, die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Garagen. Das Vorhaben liegt innerhalb der bebauten Ortslage der Ortsgemeinde Burg und wird bauplanungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Im Rahmen der Bauvoranfrage hat der Ortsgemeinderat am 25.11.2019 das Einvernehmen erteilt.

Beschlussfassung:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben und geht davon aus, dass die baurechtlichen Vorschriften der Grenzbebauung eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen