Gemäß § 8 der Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) geben wir hiermit bekannt, dass mit Zustimmung des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach vom 08. Dezember 2022 mit Wirkung zum 01. Januar 2023
Herr Jens Burch zum Werkleiter und
Herr Manfred Christ zum Stellvertreter (Vertreter im Verhinderungsfall)
der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach bestellt werden.
Die Werkleitung ist zur Vertretung des Eigenbetriebs befugt und zur Zeichnung für den Eigenbetrieb beauftragt.