Die Mitglieder des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 09.11.2022 auf den 16.11.2022, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Trarbach, Am Markt 3, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 11.11.2022 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 19:12 Uhr
| Anwesend: | ||
| 1. | Bürgermeister Marcus Heintel | |
| 2. | Ausschussmitglied (RM) Rüdiger Nilles | |
| 3. | Ausschussmitglied (RM) Martin Kirst | |
| 4. | Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Christian Müllers | |
| 5. | Ausschussmitglied (RM) Desire Beth | |
| 6. | Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Ernst Josef Beth | |
| 7. | Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Johannes Rieth | |
| 8. | Ausschussmitglied (sachkundige Bürgerin) Ruth Madré-Dedenbach | |
| 9. | Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Paul-Werner Schiffels | |
| 10. | Ausschussmitglied (RM) Hans Theodor Schenk | in Vertretung von Roland Bender |
| Außerdem anwesend: | ||
| 1. | 3. Beigeordneter Wilhelm Müllers | |
| 2. | Wehrleiter Christoph Zender | anwesend bis einschließlich TOP 7 öS |
| 3. | stellvertretender Wehrleiter Jürgen Theisen | |
| 4. | stellvertretender Wehrleiter Andreas Wedertz | |
| 5. | Schriftführer Marco Metzen | |
| 6. | Fachbereichsleiter Sascha Kamphoff | |
| 7. | Fachbereichsleiter Frank Thullen | |
| Entschuldigt: | ||
| 1. | Ausschussmitglied (RM) Roland Bender | wurde vertreten durch Hans Theodor Schenk |
| 2. | Ausschussmitglied (RM) Bernd Ketter | |
| 3. | 1. Beigeordneter Eugen Klein | |
| 4. | 2. Beigeordnete Anja Bindges | |
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung |
| 2. | Bericht des Wehrleiters |
| 3. | Neubau von Feuerwehrgerätehäusern; -Vergabe Machbarkeits- und Konzeptstudie |
| 4. | An- und Umbauten Feuerwehrgerätehaus Olkenbach u. Feuerwehrgerätehaus Willwerscheid |
| 5. | Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen; hier: Abschluss von Verträgen zur Durchführung der Vergabeverfahren |
| 6. | Beschaffungen; hier: Beschaffung von Schmutzwasserpumpen |
| 7. | Beschaffungen; hier: Beschaffung von Notstromgeneratoren |
| 8. | Beschaffungen; hier: Einrichtung und Beschaffung von mobilen Tankmöglichkeiten |
| 9. | Haushaltsplanung 2023 |
| 10. | Mitteilungen und Anfragen |
| 10.1 | Eilentscheidung gemäß § 48 GemO vom 13.10.2022; hier: Auftragsvergabe zur Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen |
| 10.2 | Feuerwehrfahrzeug; hier: Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) für die FF Traben-Trarbach, LZ I -Traben- |
| 10.3 | Feuerwehrfahrzeug; hier: Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10) für die FF Kröv |
| 10.4 | Zukunftswerkstatt |
| 10.5 | Wehrführungen; hier: FF Hetzhof |
| 10.6 | Wehrführungen; hier: FF Traben-Trarbach, LZ II -Trarbach- |
| 10.7 | Wehrführungen; hier: FF Hontheim |
| 10.8 | Termine 2022 |
| 10.9 | Aufwandsentschädigung bei Einsätzen |
| 10.10 | Digitale Alarmierung |
| 10.11 | Sirenenmodernisierung |
| 10.12 | Mobile Sirenen Mobela |
| 10.13 | Beschaffungssituation |
Öffentliche Sitzung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe vom 19.05.2022 werden nicht erhoben.
2. Bericht des Wehrleiters
Bürgermeister Marcus Heintel übergibt das Wort an Wehrleiter Christoph Zender.
Der Wehrleiter berichtet über die bisherigen Einsätze im Jahr 2022 und geht hierbei insbesondere auf die besonderen Einsätze ein. Des Weiteren gibt der Wehrleiter einen Ausblick über die weiteren Planungen.
Abschließend dankt der Wehrleiter den Gremien, dem Bürgermeister und der Verwaltung sowie seinen Stellvertretern, den Wehrführungen und den Feuerwehrwehrkameradinnen und -kameraden für die in diesem Jahr geleistete Arbeit.
3. Neubau von Feuerwehrgerätehäusern;
-Vergabe Machbarkeits- und Konzeptstudie
Auf die Informationen unter TOP 1, nichtöffentliche Sitzung von heute, wird verwiesen.
Der Vorsitzende, Bürgermeister Heintel, informiert die Mitglieder des Ausschusses über die Notwendigkeit (Vergabe- u. Förderrecht), für das Vorhaben zum Neubau von Feuerwehrgerätehäusern die Vergabe einer Machbarkeits- und Konzeptstudie zu beauftragen. Eine solche Studie hat beratenden Charakter und soll der Verwaltung und den Gremien als Grundlage für die weiteren Entscheidungen dienen. Mit der Studie erfolgt eine Standortbeurteilung, der tatsächliche Bedarf an Grundfläche sowie die notwendigen Raumstrukturen/-größen im Hinblick auf die erforderlichen Funktionsabläufe der Feuerwehr. Ebenso erfolgt eine Aussage zu den voraussichtlichen Baukosten.
Aus der Mitte des Ausschusses wird angefragt, wer die Studie durchführt und in welchem Zeitrahmen das Ergebnis der Studie vorliegt. Fachbereichsleiter Frank Thullen informiert die Ausschussmitglieder, dass die Erstellung der Studie vergaberechtlich ausgeschrieben werden muss und im Rahmen dieser Ausschreibung auch der zeitliche Rahmen festgelegt wird.
Es wird aus dem Ausschuss angeregt, Überlegungen einfließen zu lassen, dass bei einem Gebäudeneubau in Traben-Trarbach neben dem Feuerwehrgerätehaus auch das Verbandsgemeindeverwaltungsgebäude in einem Neubau zusammengefasst werden könnte.
Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:
Für den Neubau eines zentralen Feuerwehrgerätehauses für die Wehren Kinheim und Kröv und den Neubau eines zentralen Feuerwehrgerätehauses für die Wehren Traben und Trarbach sollen Machbarkeits- und Konzeptstudien beauftragt werden.
Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 zu veranschlagen.
Nach gesicherter Finanzierung wird die Verwaltung beauftragt, die Vergabe der Studien durchzuführen.
Bürgermeister Heintel wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, das geeignetste Planungsbüro zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. An- und Umbauten Feuerwehrgerätehaus Olkenbach u. Feuerwehrgerätehaus Willwerscheid
Der Vorsitzende informiert die Ausschussmitglieder zum Stand der o.a. Baumaßnahmen.
Feuerwehrgerätehaus Olkenbach:
Der „Rohbau“ des Anbaus samt Eindeckung ist inzwischen fertiggestellt. Der Einbau der Fenster und Türen ist erfolgt, die Brandschutztür kommt voraussichtlich Mitte Dezember. Die Estricharbeiten werden kurzfristig ausgeführt, im Anschluss daran erfolgen die Trockenbauarbeiten im Gebäude. Die Lieferung der Tore wurde für den 02.12.2022 angekündigt, der Einbau auf den 05.12.2022 terminiert.
Die Rohinstallation der technischen Gebäudeausrüstung ist weitestgehend abgeschlossen.
Die neue Heizungsanlage wurde installiert. Der Lufterhitzer in der Fahrzeughalle hängt mechanisch an der Decke. Der neue Stromanschluss wurde gesetzt und die neue Gasleitung zum Gebäude verlegt. Die Fertiginstallation der technischen Gebäudeausrüstung erfolgt nach Abschluss der Trockenbauarbeiten.
Inwieweit nach der Installation der Tore die witterungsabhängigen Außenputz- und Anstricharbeiten noch ausgeführt werden können, bleibt abzuwarten.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehaus Olkenbach betragen ca. 377.000,00 €
Feuerwehrgerätehaus Willwerscheid:
Zurzeit wird der Unterbau nebst Bodenplatte für den Container hergestellt (Eigenleistung FW). Die Fertigstellung erfolgt in der 46. KW 2022. Der bestellte Container wird in der 2. KW 2023 geliefert. Dann erfolgen die Anschlüsse. Sobald der Container funktionstüchtig ist, werden die Rückbauarbeiten in der bestehenden Gerätehalle ausgeführt (ebenfalls Eigenleistung FW).
Die Gesamtfertigstellung des Projektes ist für Ende Januar 2023 geplant. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen ca. 25.000,00 €.
5. Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen;
hier: Abschluss von Verträgen zur Durchführung der Vergabeverfahren
Auf das aktuelle Fahrzeugkonzept und die bisherigen Beratungen wird Bezug genommen.
Es wurden zwischenzeitlich Gespräche mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH zur Ausschreibung inkl. Prüfung und Auswertung der Angebote und Erstellung des Vergabevorschlages von Feuerwehrfahrzeugen aufgenommen.
Das Leistungsspektrum der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH enthält die rechtlich und fachlich sichere Gestaltung der Leistungsbeschreibung (LB) sowie die Durchführung des Vergabeverfahrens, das mit einem Vergabevorschlag und Vergabevermerk endet. Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH führt überdies die Submission durch (inkl. Koordination der Bieterfragen) und erstellt die komplette Vergabeakte/Vergabedokumentation inkl. aller Vorlagen für etwaige Absageschreiben, Auftragsschreiben und die jeweiligen Beschlussvorlagen für die Vergabesitzungen usw.
Für die nun auszuschreibenden und zu beschaffenden Fahrzeuge ergeben sich aufgrund der Kostentabelle der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH folgende Honorare als Pauschalpreis für jedes Fahrzeug:
| Fahrzeug | Honorar/brutto |
| Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10); geplanter Standort: FF Bausendorf | 8.806,00 € |
| 2 baugleiche Mittlere Löschfahrzeuge (MLF); geplanter Standorte: FF Kinheim & FF Hontheim | 3,5 % des Nettoauftragspreises (ca. 16.000,00 €) |
| Summe | ca. 24.806,00 € |
In dem o.g. Pauschalpreis ist jeweils ein Erstgespräch (max. 2,5 h) zur Abstimmung etc. enthalten. Sofern das Gespräch bei der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach stattfindet, sind die Fahrtkosten zu erstatten. Bei weiteren Besprechungsterminen (vor Ort), Vergleichsvorführungen, Teilnahme an Bietergesprächen, Rohbauabnahmen etc. würden ggf. noch Stundensätze für Dienstleistungen und Fahrzeiten sowie Fahrtkosten und Übernachtungskosten hinzukommen. Nach Mitteilung der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ist das Erstgespräch regelmäßig auskömmlich, erforderliche weitere Anpassungen / Bearbeitungen lassen sich aus der Erfahrung heraus gut entweder per Mail oder telefonisch abstimmen.
Die jeweiligen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsansätzen (2022 und 2023) zur Beschaffung der o.g. Fahrzeuge enthalten.
Bürgermeister Marcus Heintel stellt den Tagesordnungspunkt vor. Die Fragen aus dem Ausschuss werden beantwortet.
Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe beschließt mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH entsprechende Verträge zur kompletten Durchführung des Vergabeverfahrens für das LF 10 für die FF Bausendorf, das MLF für die FF Kinheim und das MLF für die FF Hontheim, mit einem Gesamtauftragsvolumen von ca. 24.806,00 €/brutto abzuschließen und das Vergabeverfahren zeitnah durchzuführen.
| Fahrzeug | Honorar/brutto |
| Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10); geplanter Standort: FF Bausendorf | 8.806,00 € |
| 2 baugleiche Mittlere Löschfahrzeuge (MLF); geplanter Standorte: FF Kinheim & FF Hontheim | 3,5 % des Nettoauftragspreises (ca. 16.000,00 €) |
| Summe | ca. 24.806,00 € |
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Beschaffungen;
hier: Beschaffung von Schmutzwasserpumpen
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 wurden durch verschiedene Wehren ein Bedarf an diversen Schmutzwasserpumpen und -wassersaugern angemeldet. Daraufhin wurden im Haushaltsplan 2022 insgesamt 17.100,00 € für die Beschaffung eingestellt.
Im Februar dieses Jahres ist über die Wehrleitung weiterer Pumpenbedarf verschiedener Wehren gemeldet worden.
Im Rahmen der Zukunftswerkstatt hat sich die Gruppe Lagekonzepte mit dem Thema beschäftigt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
„Wir hatten uns ja in der Gruppe Lagekonzepte mit den Tauch-/Schmutzwasserpumpen beschäftigt. Hier haben wir einen „IST“ Zustand abgefragt bei den Wehren und durch die Verwaltung die geplanten Investitionen für 2022 genannt bekommen. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass insgesamt 5 Tauchpumpensätze TP4/1 fehlen. Das sind Feuerwehren, die bis jetzt keine Tauchpumpe besitzen. Es geht um die Feuerwehren Bausendorf, Hetzhof, Olkenbach, Flussbach und Hontheim. In Absprache mit Florian Wintrich (FF Kröv) und Mark Trossen (WF Traben) würden die Feuerwehren Kröv und Traben je 2 Tauchpumpensätze TP4/1 abgeben, sodass nur noch ein Satz TP4/1 beschafft werden müsste. Dieser soll nach Bausendorf gehen. Mit den anderen Wehrführern wurde geklärt, dass diese mit einem gebrauchten Tauchpumpensatz TP4/1 einverstanden sind.
Für die Feuerwehr Bengel steht eine Ersatzbeschaffung einer Pumpe TP4 Solo im Haushaltsplan. Diese muss natürlich auch erfolgen.
Dann haben wir festgehalten, dass es mehr Sinn macht, Schmutzwasserpumpen zu beschaffen. Hier sollen je eine Mini-Chiemsee mit Zubehör nach Bengel und Trarbach und je 2 Mini-Chiemsee mit Zubehör nach Kröv und Traben. Es ist mit den Feuerwehren Kröv und Traben-Trarbach abgesprochen, dass wir entgegen der Mittelanmeldung 2022 alle die gleiche Mini-Chiemsee kaufen und haben uns auf den Typ 1300 geeinigt.“
Für diese Beschaffungsmaßnahmen wurden zwischenzeitlich bei drei Anbietern Angebote angefordert. Die Auswertung der beiden vorliegenden Angebote ergibt folgende Beschaffungsumfänge:
| Fa. W. Schmitt GmbH: | 32.155,42 €/brutto |
| Fa. Albert Ziegler GmbH: | 3.827,24 €/brutto |
| Summe | 35.982,66 €/brutto |
Es ergeben sich somit Mehrkosten in Höhe von 18.882,66 € gegenüber dem Haushaltsansatz 2022. Diese Mehrkosten können allerdings durch Einsparungen bzw. die Nichtdurchführung bei anderen Maßnahmen gedeckt werden.
Die Unabweisbarkeitsbescheinigung der Wehrleitung liegt der Verwaltung vor. Durch den Ausschuss wäre somit zu beschließen, dass die Durchführung der Maßnahme unabweisbar ist und aus den vorgenannten Gründen der Ausnahmetatbestand nach Ziff. 4.1.3.1 der VV zu § 103 GemO zur Kreditaufnahme vorliegt und dass die Finanzierung nach § 93 Abs. 5 GemO gesichert ist.
Der Tagesordnungspunkt wird durch Bürgermeister Marcus Heintel vorgestellt. Die Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet.
Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe beschließt, dass die Maßnahme unabweisbar ist und ein Ausnahmetatbestand nach Ziff. 4.1.3.1 der VV zu § 103 GemO vorliegt und dass die Finanzierung nach § 93 Abs. 5 GemO gesichert ist. Weiterhin beschließt der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe die Beschaffung der diversen Schmutzwasserpumpen und -wassersaugern für 32.155,42 € bei der Firma W. Schmitt GmbH und für 3.827,24 € bei der Firma Albert Ziegler GmbH durchführen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Beschaffungen;
hier: Beschaffung von Notstromgeneratoren
"Obwohl in Deutschland ein hoher Grad an Versorgungssicherheit herrscht, sind auch hier folgenreiche Stromausfälle nicht auszuschließen. Die öffentliche Versorgung mit elektrischer Energie kann aufgrund eines technischen Defektes, einer kriminellen Handlung oder eines Naturereignisses ausfallen. Je nach der Ursache des Ausfalls oder des zu behebenden Schadens kann die Stromversorgung durchaus auch für einen längeren Zeitraum gestört sein, wie es etwa nach dem Wintereinbruch im November 2005 im Münsterland der Fall war. Bei einem Ausfall des öffentlichen Stromnetzes droht eine weit reichende Einschränkung der Handlungsfähigkeit. Abhilfe schafft eine verlässliche Notstromversorgung." (Auszug aus dem Leitfaden für die Einrichtung und den Betrieb einer Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)
Nach dem Sonderalarmplan „Stromausfall und Kritische Infrastrukturen“ der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und den allgemeinen Planungen der Katastrophenschutzbehörden sollen bei einem Stromausfall oder einem Ausfall der Telekommunikation von länger als 30 Minuten die Feuerwehrangehörigen unaufgefordert und losgelöst von einer Alarmierung eigenständig die Gerätehäuser im betroffenen Gebiet besetzen. Es werden sogenannte „Katastrophenschutz-Leuchttürme“ eingerichtet.
Neben der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle bietet dies der Bevölkerung die Möglichkeit, auch Notrufe abzusetzen (z.B. über den Fahrzeugfunk), die nicht die Feuerwehr betreffen. Die Feuerwehr ist insoweit Ansprechpartner für die Bevölkerung. Zudem könnten sich Bürger dort aufwärmen, Stichwort „Wärmeinsel“.
Zur Umsetzung dieser Planungen ist es erforderlich entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Dieser Themenkomplex wurde ebenfalls bereits in der Zukunftswerkstatt besprochen:
- Schaffung von Einspeisemöglichkeiten für Notstromgeneratoren in den Feuerwehrgerätehäusern und/oder ggf. in örtlichen Bürgerhäusern, -sälen etc.
- Anschaffung von stationären und mobilen Notstromaggregaten mit entsprechender Ausstattung
Momentan liegen noch keine belastbaren Angebote vor, sodass für den Haushaltsplan 2023 ein Betrag von insgesamt 450.000,00 € zur Anschaffung von 3 mobilen Notstromaggregaten angemeldet wurde. Weiterhin wurden entsprechende Bedarfsmeldungen an den Fachbereich 2 weitergegeben.
Ergänzung durch eine Tischvorlage:
Zwischenzeitlich liegt eine Informationspreisauskunft für mobile Notstromgeneratoren vor. Demnach betragen die Beschaffungskosten für einen mobilen Notstromgenerator inkl. Lichtmast und Zubehör:
| Leistung | Stückpreis/brutto |
| 35 kVA | ca. 96.915,36 € |
| 45 kVA | ca. 97.985,22 € |
Aufgrund der geringen Preisdifferenz (ca. 1.069,86 €) wird von Seiten der Wehrleitung, den Wehren und der Verwaltung die Anschaffung von Generatoren mit einer Leistung von 45 kVA favorisiert.
Zusätzlich sollten weitere kleinere Notstromgeneratoren (14 kVA) beschafft werden. Eine Informationspreisauskunft liegt vor, die Beschaffungskosten betragen:
| Leistung | Stückpreis/brutto |
| 14 kVA | ca. 10.854,99 € |
Des Weiteren sollen diese kleineren Notstromgeneratoren auf entsprechend ausgestatte Rollcontainer verlastet werden. Hier liegt momentan nur ein Schätzpreis vor:
| Stückpreis/brutto |
| ca. 7.000,00 € |
Für das Haushaltsjahr 2023 wurden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 450.000,00 € zur Beschaffung von Notstromgeneratoren in den Bereichen Brandschutz und Zivilschutz gemeldet. Daher schlägt die Verwaltung vor, insgesamt drei mobile (45 kVA) und fünf kleine (14 kVA) Notstromgeneratoren und fünf ausgestatte Rollcontainer für insgesamt ca. 383.230,61 €/brutto zu beschaffen. Die entsprechenden vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahren könnten in Kürze durchgeführt werden, sodass der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 08.12.2022 die Auftragsvergabe beschließen könnte.
Die Unabweisbarkeitsbescheinigung der Wehrleitung liegt der Verwaltung vor. Es wäre somit zu empfehlen, dass die Durchführung der Maßnahme unabweisbar ist und aus den vorgenannten Gründen der Ausnahmetatbestand nach Ziff. 4.1.3.1 der VV zu § 103 GemO zur Kreditaufnahme vorliegt und dass die Finanzierung nach § 93 Abs. 5 GemO gesichert ist
Bürgermeister Marcus Heintel stellt die geplanten Maßnahmen vor. Ein großes mobiles Notstromaggregat soll im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes im Bedarfsfall ständig zur Versorgung des Verwaltungsgebäudes II verwendet werden. Ansonsten soll dieses große mobile Aggregat, die beiden anderen großen mobile Aggregate und die fünf kleineren Aggregate dem Brandschutz zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss begrüßt ausdrücklich den Willen der Verbandsgemeinde in diese notwendigen Maßnahmen zu investieren, stellt aber einhellig die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Beschaffung von drei großen mobilen Notstromaggregaten. Der Ausschuss ist der Meinung, dass mit den Mitteln besser noch mehr kleinere Aggregate beschafft werden sollen.
Nach kurzer Diskussion schlägt Bürgermeister Marcus Heintel folgende Beschlussfassung vor:
Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe beschließt, die Ausschreibung für ein großes mobiles Notstromaggregat durchzuführen. Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Die Maßnahme ist unabweisbar und ein Ausnahmetatbestand nach Ziff. 4.1.3.1 der VV zu § 103 GemO liegt vor. Die Finanzierung nach § 93 Abs. 5 GemO ist gesichert. Die Beschaffung eines großen mobilen Notstromaggregates nach dem Ergebnis der Ausschreibung wird beschlossen.
Weiterhin beschließt der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe, dass mit den restlichen zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln die Verwaltung und die Wehrleitung möglichst viele Wehren/Gerätehäuser mit kleineren Aggregaten ausstatten sollen. Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe beschließt, die entsprechenden Ausschreibungen durchzuführen und ermächtigt den Bürgermeister, im Benehmen mit den Beigeordneten, die Aufträge für die kleineren Notstromaggregate im Rahmen einer Eilentscheidung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Beschaffungen;
hier: Einrichtung und Beschaffung von mobilen Tankmöglichkeiten
Aufgrund der Erfahrungen der Waldbrandeinsätze zwischen Kautenbach und Longkamp wurde in der Zukunftswerkstatt das Thema der Treibstoffversorgung der Feuerwehrausrüstung und -fahrzeuge angesprochen. Zum einen die Problematik, Fahrzeuge im laufenden Einsatzbetrieb nachtanken zu können, zum anderen wird keine Tankstelle bei einem Stromausfall funktionieren.
Die Gruppe Lagekonzepte hat einen Vorschlag erarbeitet, wodurch je eine mobile Tankanlage für Benzin bzw. Diesel vorgehalten wird und bei Bedarf durch Logistikfahrzeuge an die Einsatzstelle transportiert werden. Diese Tankanlagen haben meistens die Grundfläche einer Europalette (800 mm x 1200 mm). Zusätzlich zu der Beschaffung der o.g. Tankanlagen und des Zubehörs sind noch vorschriftsgemäße Lagerflächen zu schaffen.
Momentan liegen noch keine belastbaren Angebote vor, sodass für den Haushaltsplan 2023 ein Betrag von 20.000,00 € angemeldet wurde.
Ergänzung durch eine Tischvorlage:
Durch die Gruppe Lagekonzepte der Zukunftswerkstatt wird in Abstimmung mit dem Wehrleiter vorgeschlagen, zwei Tankanlagen für Diesel à 770 Liter und eine Tankanlage für Benzin à 330 Liter zu beschaffen. Zwischenzeitlich liegen entsprechende Angebote vor:
| Firma | Gesamtpreis/brutto |
| Fa. DENIOS SE | 13.756,40 € |
| … | 14.212,00 € |
| … | 16.398,12 € |
Somit ist die Firma DENIOS SE, Bad Oeynhausen, der günstigste Anbieter.
Des Weiteren wird noch Zubehör zur Umsetzung des Konzeptes benötigt, bspw. Stahlblechkanister (inkl. Kennzeichnungen und Auslaufrohren), Gitterbox als Lager- und Transportbox, Gefahrgutkennzeichnungsmaterial und Material zur Ladungssicherung. Hierfür werden schätzungsweise weitere 2.000,00 € benötigt. Die Ausschreibung des Zubehörs erfolgt im Rahmen der üblichen Materialbeschaffungen.
Während der ca. 15-wöchigen Lieferzeit der Tankanlagen müssen noch die vorschriftsmäßigen Lagerflächen geschaffen werden. Über die Voraussetzungen für die Lagerflächen müssen noch Gespräche mit dem Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Kreises und dem Kreisbauamt geführt werden. Hier sind die Rahmenbedingungen noch nicht klar, da evtl. für den Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz erleichterte Voraussetzungen gelten.
Für das Haushaltsjahr 2023 wurden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 20.000,00 € zur Einrichtung und Beschaffung von mobilen Tankmöglichkeiten gemeldeten. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag für die drei Tankanlagen an die Firma DENIOS SE, Bad Oeynhausen, für 13.756,40 € zu vergeben und das notwendige Zubehör im Rahmen der normalen Materialbeschaffungen auszuschreiben und zu beschaffen. Die übrigen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 4.243,60 € sollen verwendet werden, um die vorschriftsmäßigen Lagerflächen zu schaffen. Die Verwaltung bittet den Ausschuss, den Bürgermeister zu ermächtigen, im Benehmen mit den Beigeordneten einen möglichen Mehrbedarf zur Herrichtung der Lagerflächen im Rahmen einer Eilentscheidung zu vergeben.
Die Unabweisbarkeitsbescheinigung der Wehrleitung liegt der Verwaltung vor. Durch den Ausschuss wäre somit zu beschließen, dass die Durchführung der Maßnahme unabweisbar ist und aus den vorgenannten Gründen der Ausnahmetatbestand nach Ziff. 4.1.3.1 der VV zu § 103 GemO zur Kreditaufnahme vorliegt und dass die Finanzierung nach § 93 Abs. 5 GemO gesichert ist.
Bürgermeister Marcus Heintel stellt den Tagesordnungspunkt vor und erläutert, dass der Kreis selbst solche mobilen Tankanlagen beschaffen möchte, aber noch nicht soweit sei. Bzgl. möglicher Erleichterungen für die Lagerflächen konnte der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur noch keine Angaben machen.
Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe beschließt, dass die Maßnahme unabweisbar ist und ein Ausnahmetatbestand nach Ziff. 4.1.3.1 der VV zu § 103 GemO vorliegt und dass die Finanzierung nach § 93 Abs. 5 GemO gesichert ist. Weiterhin beschließt der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe die Beschaffung der drei mobilen Tankanlagen für 13.756,40 € bei der Firma DENIOS SE, Bad Oeynhausen durchführen. Weiterhin beschließt der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe die übrigen Mittel zur Schaffung vorschriftsgemäßer Lagerflächen für die Tankanlagen zu verwenden. Der Bürgermeister wird durch den Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten einen möglichen Mehrbedarf zur Herrichtung der Lagerflächen im Rahmen einer Eilentscheidung zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9. Haushaltsplanung 2023
Für die Planung der Haushaltsmittel für das kommende Haushaltsjahr 2023 waren Bedarfsmeldungen vonseiten der Wehrleitung erforderlich. Bei den Bedarfsmeldungen sind allerdings nur Maßnahmen von Interesse, deren Gesamtkosten über 1.000,00 €/netto liegen. Die Wehrleitung gab die gesamten Bedarfsmeldungen der Wehren und der Sonderbereiche (z.B. Atemschutzwerkstatt, Kleiderkammer, Schlauchwerkstatt, Führungsstaffel FEZ/ELW) an die Verwaltung weiter. Die Bedarfsmeldungen wurden durch die Verwaltung zusammengestellt und anlässlich einer Verwaltungs-Wehrleitungs-Besprechung besprochen und bei der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.
Die vorgelegten Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2023 wurden zur Haushaltsplanung angemeldet.
Neben obigen Mitteln im Bereich Brandschutz schlägt der Fachbereich 3 aufgrund der dringenden Notwendigkeit die Einrichtung entsprechender Haushaltspositionen für den Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes vor. Auch diese vorgelegten Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2023 wurden zur Haushaltsplanung angemeldet.
Bürgermeister Marcus Heintel stellt den Haushaltsmittelbedarf kurz vor.
Empfehlungsfassung:
Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die vorgelegten und vorgestellten Mittelanmeldungen im Haushaltsplan 2023 zu berücksichtigen und die gemeldeten Ansätze zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
10. Mitteilungen und Anfragen
10.1. Eilentscheidung gemäß § 48 GemO vom 13.10.2022;
hier: Auftragsvergabe zur Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen
Der Vorsitzende informiert den Ausschuss, dass in Bezug auf TOP 7 der letzten Sitzung die Auftragsvergabe zur Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen im Rahmen einer Eilentscheidung vom 13.10.2022 durchgeführt wurde. Weiter informiert Bürgermeister Marcus Heintel die Ausschussmitglieder, dass die Montage der Systeme in der 47. und 48 KW erfolgen wird.
10.2. Feuerwehrfahrzeug;
hier: Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) für die FF Traben-Trarbach, LZ I -Traben-
Nach Mitteilung des Auftragnehmers Rosenbauer Deutschland GmbH verzögert sich die Auslieferung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) für die FF Traben-Trarbach, LZ I -Traben-. Mit der Auslieferung des Fahrzeugs ist vor Anfang September 2023 nicht zu rechnen, aufgrund der verspäteten Anlieferung des Fahrgestells aus dem Hause Mercedes-Benz (Anfang Juni 2023), was vor allem durch die derzeitige Situation in der Ukraine und die damit verbundenen Lieferschwierigkeiten bedingt ist.
10.3. Feuerwehrfahrzeug;
hier: Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10) für die FF Kröv
Die bestellten Beladungsteile befinden sich momentan noch im Zulauf. Aufgrund der allgemeinen Lieferschwierigkeiten stehen noch weitere Lieferungen aus. Von Seiten des Aufbauherstellers wurde bisher noch keine Lieferverzögerung mitgeteilt.
10.4. Zukunftswerkstatt
Am 19.11.2022 fand die 2. Plenumssitzung der Zukunftswerkstatt statt. Durch die einzelnen Arbeitsgruppen wurden anlässlich dieses Termines die ersten Ergebnisse und Vorschläge präsentiert. Wie man bereits bei einigen heutigen Tagesordnungspunkten erkennen konnte, sind Themen aus der Zukunftswerkstatt bereits in der Umsetzung bzw. sind in die Haushaltsplanung 2023 eingeflossen. Die 3. Plenumssitzung ist für Mittwoch, 29.03.2023, geplant.
10.5. Wehrführungen;
hier: FF Hetzhof
Bei der Freiwilligen Feuerwehr Hetzhof hat sich durch die Wahl am 22.05.2022 keine Änderung in der Wehrführung ergeben:
Herr Stefan Ehlen wurde zum Wehrführer wiedergewählt, als Wehrführer bestellt und gleichzeitig in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von 10 Jahren berufen.
Herr Volker Müllers wurde zum stellvertretenden Wehrführer wiedergewählt, als stellvertretenden Wehrführer bestellt und gleichzeitig in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von 10 Jahren berufen.
10.6. Wehrführungen;
hier: FF Traben-Trarbach, LZ II -Trarbach-
Bei der Freiwilligen Feuerwehr Traben-Trarbach, LZ II -Trarbach- hat sich eine Änderung in der Wehrführung ergeben:
Änderung ab 18.07.2022:
Herr Christian Storck hat seine Entlassung aus dem Amt des Wehrführers beantragt. Er wurde daher von seiner Funktion als Wehrführer entbunden und gleichzeitig aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter entlassen.
Herr Peter Herber wurde zum Wehrführer gewählt, als Wehrführer bestellt und gleichzeitig in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von 10 Jahren berufen.
Herr Thassilo Gräff wurde zum neuen stellvertretenden Wehrführer gewählt und kommissarisch mit Wahrnehmung dieser Funktion beauftragt.
10.7. Wehrführungen;
hier: FF Hontheim
Bei der Freiwilligen Feuerwehr Hontheim hat sich eine Änderung in der Wehrführung ergeben:
Änderung ab 09.02.2022:
Herr Manfred Götten ist aufgrund des Zeitablaufs seiner Bestellung als Wehrführers aus dieser Funktion ausgeschieden und gleichzeitig aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter entlassen.
Der stellvertretende Wehrführer Thomas Hademer übernimmt vorübergehend die Aufgaben des Wehrführers.
Änderung ab 23.10.2022:
Herr Thomas Hademer wurde zum Wehrführer gewählt, als Wehrführer bestellt und gleichzeitig in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von 10 Jahren berufen.
Herr Manuel Weißkopf wurde zum neuen stellvertretenden Wehrführer gewählt, als stellvertretenden Wehrführer bestellt und gleichzeitig in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von 10 Jahren berufen.
10.8. Termine 2022
| Datum | Ereignis |
| 02.12.2022 | Ausflug Wehrleitung, Wehr-/Zugführer und Stellvertreter |
| 17.12.2022 | Wahl in der Wehrführung der FF Krinkhof Zum 15.11.2022 ist die 10jährige Amtszeit des stellvertretenden Wehrführers abgelaufen. Zum 07.05.2023 läuft die 10jährige Amtszeit des Wehrführers ab. |
Alle Termine sind selbstverständlich von den Entwicklungen der Corona-Pandemie abhängig.
10.9. Aufwandsentschädigung bei Einsätzen
Durch ein Ausschussmitglied wird nach dem Sachstand der Auszahlung der einsatzbedingten Aufwandsentschädigung gefragt. Bürgermeister Marcus Heintel erläutert, dass in der nächsten Ausschusssitzung das zukünftige Verfahren vorgestellt werden wird.
10.10. Digitale Alarmierung
Aus der Mitte des Ausschusses wird nach dem Sachstand der Digitalen Alarmierung gefragt. Den Ausschussmitgliedern wird mitgeteilt, dass die notwendige technische Ausstattung bestellt und die Lieferung für Ende Dezember/Anfang Januar avisiert wurde. Über den weiteren zeitlichen Ablauf liegen momentan noch keine Informationen vor.
10.11. Sirenenmodernisierung
Durch ein Ausschussmitglied wird nach dem Sachstand der Sirenenmodernisierung gefragt. Der Ausschuss wird daraufhin informiert, dass die notwendigen Maßnahmen in Arbeit sind. Ein zeitlicher Ablauf ist noch nicht bekannt.
10.12. Mobile Sirenen Mobela
Es wird durch ein Ausschussmitglied angefragt, wie der Sachstand der mobilen Sirenen Mobela ist. Durch die Verwaltung wird mitgeteilt, dass die mobile Sirene, welche durch den Kreis beschafft wurde, kürzlich an die Katastrophenschutzeinheit Kinheim übergeben wurde. Die, durch die Verbandsgemeinde beauftragten Sirenen, sollen in Kürze ebenfalls geliefert werden.
10.13. Beschaffungssituation
Aus der Mitte des Ausschusses wird mitgeteilt, dass sich die Wehren eine bessere Kommunikation über den Stand der gewünschten Beschaffungen wünschen.
Verwaltungsseitig wird mitgeteilt, dass man sich dieses Problems bewusst sei und im Rahmen der Verwaltungs-Wehrleitungs-Besprechung bereits nach Lösungsmöglichkeiten gesucht wurde, bspw. durch Einrichtung einer entsprechenden Online-Plattform. Allerdings wurde bisher noch kein passendes Programm gefunden, da auch die Arbeitsbelastung keine intensive Suche zulässt.