Die Mitglieder des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 14.11.2023 auf den 21.11.2023, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Trarbach, Am Markt 3, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 17.11.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 17:50 Uhr
Anwesend:
| 1. | Bürgermeister Marcus Heintel |
| 2. | Ausschussmitglied (RM) Rüdiger Nilles |
| 3. | Ausschussmitglied (RM) Martin Kirst |
| 4. | Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Christian Müllers |
| 5. | Ausschussmitglied (RM) Desire Beth |
| 6. | Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Ernst Josef Beth |
| 7. | Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Johannes Rieth |
| 8. | Ausschussmitglied (sachkundige Bürgerin) Ruth Madré-Dedenbach |
| 9. | Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Paul-Werner Schiffels |
| Außerdem anwesend: | |
| 1. | 2. Beigeordnete Anja Bindges |
| 2. | 3. Beigeordneter Wilhelm Müllers |
| 3. | stellvertretender Wehrleiter Jürgen Theisen |
| 4. | stellvertretender Wehrleiter Andreas Wedertz |
| 5. | Schriftführer Fachbereichsleiter Sascha Kamphoff |
| Entschuldigt: | |
| 1. | Ausschussmitglied (RM) Roland Bender |
| 2. | Ausschussmitglied (RM) Bernd Ketter |
| 3. | 1. Beigeordneter Eugen Klein |
| 4. | Wehrleiter Christoph Zender |
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung |
| 2. | Haushaltsplanung 2024 |
| 3. | Übernahme Wasserbehälter der VG-Werke durch die Freiwillige Feuerwehr |
| 4. | Mitteilungen und Anfragen |
Öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Die Niederschrift über die Sitzung vom 02.11.2023 lag noch nicht vor.
2. Haushaltsplanung 2024
Es wird auf die Beratung in der letzten Sitzung des Brandausschusses verwiesen. Ergänzend hierzu wurden die Wehren nochmals aufgefordert, Mittelanmeldungen abzugeben, welche nunmehr in den der Einladung zur heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen enthalten war.
Durch den stellv. Wehrleiter Jürgen Theisen werden die wichtigsten Haushaltsansätze angesprochen. Fragen aus der Mitte des Ausschusses werden zur Zufriedenheit beantwortet.
Seitens Fachbereichsleiter Sascha Kamphoff wird nochmals darauf hingewiesen, dass die heutige Fassung der Mittelanmeldung aufgrund der Fristen für die Erstellung des Haushaltsplanes 2024 nicht mehr in Haushaltsplan 2024 berücksichtigt werden konnte und sich hier lediglich die ursprüngliche Fassung zur Sitzung vom 02.11.2023 enthalten ist.
Beschlussfassung:
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
3. Übernahme Wasserbehälter der VG-Werke durch die Freiwillige Feuerwehr
Der Vorsitzende berichtet, dass die VG-Werke verschiedene Hochbehälter zurückbauen wollen. Hierzu wurde die Wehrleitung angefragt, ob die Feuerwehren diese Hochbehälter im Hinblick auf die stets wachsende Gefahr von Waldbränden bzw. Trockenheit übernehmen wollen.
Durch die Wehrleitung wurde nunmehr mitgeteilt, dass diese gerne den Hochbehälter Kröver Berg mit einem Speichervolumen von rd. 2.000 cbm übernehmen wollen. Die Rechte und Pflichten würden bei Übernahme auf die Verbandsgemeinde übergehen. Um die Pflege des Außengeländes würde sich laut Wehrleiter Zender die Feuerwehr Kröv/Kinheim kümmern.
Beschlussfassung:
Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe dem Verbandsgemeinderat die Übernahme des Hochbehälters auf dem Kröver Berg. Die Verwaltung wird beauftragt, die Übertragung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen
4. Mitteilungen und Anfragen
Es wird angefragt, ob bei einem Stromausfall die Anlagen des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel-Mosel mit Notstrom versorgt werden können. Bürgermeister Heintel sagt eine Überprüfung zu.
Anmerkung der Verwaltung:
Zwischenzeitlich liegt eine Stellungnahme des Werkleiter Dr. Norbert Kloos vor:
„Der Zweckverband hat die Möglichkeit durch einen Vertrag jederzeit auf ein Notstromaggregat von 200kVA zuzugreifen. In einem partiellen Stromausfall könnten wir uns hiermit vorübergehend behelfen. Ferner wissen wir im Rahmen des Maßnahmenplanes welche Mitglieder und kommerziellen Anbieter welche Notstromaggregate besitzen, die wir uns für diesen Fall kurzfristig ausleihen könnten. Somit stellt ein partieller Stromausfall für uns z.Zt. kein Problem dar. Anders sieht es in einem Katastrophenfall mit flächendeckendem Stromausfall aus. Z. Zt. wären wir auf die Unterstützung von Dritten angewiesen, um die Versorgungssicherheit weiter zu gewährleisten, da wir für unser gesamtes Versorgungsgebiet nicht genügend Notstromaggregate zur Verfügung haben würden. Dies ist auch der Grund wieso wir im Haushaltsplan für die nächsten zwei Jahre die Beschaffung von Notstromaggregaten und die Anpassung an Anlagen eingeplant haben. Hier ist beabsichtigt, insgesamt vier Notstromaggregate zu beschaffen und an sechs neuralgischen Punkten des Versorgungsgebietes Anschlusspunkte zu schaffen, die im Krisenfall einen schnellen Anschluss und Betreiben durch eigene Notstromaggregate ermöglichen. Ferner haben wir dem Katastrophenschutz schon Mitte d. Jahres mitgeteilt, wieviel Treibstoff wir benötigen würden. Dies ist aus meiner Sicht auch der größte Engpass für so einen Fall.
Zusammengefasst lässt sich damit für die Brunnen in Bengel folgendes feststellen. Z. Zt. ist ein partieller Stromausfall durch den Zweckverband händelbar, in einem Krisenfall würde das nur durch Unterstützung von außen (Notstromaggregate Fremdbezug sowie Betriebsmittel) funktionieren, in ca. 2-3 Jahren. Sobald wir eigene Notstromaggregate beschafft haben und die Anlagen dementsprechend angepasst haben, würde auch in einem Katastrophenfall die Wasserversorgung durch den ZWEM gewährleistet werden können, sofern genügend Betriebsmittel zur Verfügung stünden.“