Die Mitglieder des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 21.10.2024 auf den 29.10.2024, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Trarbach, Am Markt 3, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 25.10.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 19:00 Uhr
Anwesend:
Vorsitzende 2. Beigeordnete Dajana Hermann
SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ausschussmitglied (RM) Christian Müllers
Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Sarah Müllers, in Vertretung von Rüdiger Nilles
CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ausschussmitglied (RM) Desire Beth
Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Marius Linhard
Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Johannes Rieth
Ausschussmitglied (RM) Florian Stroh
FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ausschussmitglied (RM) Rolf Pohl
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr.
Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Jochen Blunk
FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT
Ausschussmitglied (RM) Christian Knappstein
Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Paul-Werner Schiffels
Außerdem anwesend:
Wehrleiter Christoph Zender
stellvertretender Wehrleiter Andreas Wedertz
stellvertretender Wehrleiter Jürgen Theisen
Vorsitzende 2. Beigeordnete Dajana Hermann
3. Beigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Müllers
Schriftführer Marco Metzen
Fachbereichsleiter Jürgen Trarbach
Entschuldigt:
Bürgermeister Marcus Heintel
1. Beigeordnete Elke Schnabel
Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Rüdiger Nilles, wurde vertreten durch Sarah Müllers
Die Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| Tagesordnung | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Verpflichtung der Ausschussmitglieder |
| 2. | Bericht des Wehrleiters |
| 3. | Kostenersatz nach § 36 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG); hier: Neufassung der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfs- und Dienstleistungen der Feuerwehr |
| 4. | Haushaltsplanung 2025 |
| 5. | Mitteilungen und Anfragen |
| 5.1 | Feuerwehrbedarfsplanung |
| 5.2 | Beschaffung Notstromerzeuger |
| 5.3 | Umsetzung Netzersatzanlagen in den Feuerwehrgerätehäusern |
| 5.4 | Umsetzung Aufwandsentschädigung |
| 5.5 | Einsatz und Umsetzung der Soft- und Hardware im Zusammenhang mit "MP-Feuer" |
| 5.6 | Probleme im Bereich der Brandschutzverwaltung |
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder
Die Vorsitzende erklärt, dass gemäß §§ 46 Abs. 5 und 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) die Ausschussmitglieder namens der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten sind, sofern diese nicht bereits an anderer Stelle bzw. in anderer Funktion, z. B. als Mitglied des Verbandsgemeinderates, verpflichtet wurden.
Außerdem weist sie darauf hin, dass die Ausschussmitglieder insbesondere zur Verschwiegenheit (§ 20 GemO) und zur Treue gegenüber der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach (§ 21 GemO) verpflichtet sind und sie gemäß § 30 Abs. 1 GemO ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung ausüben.
Nachdem keine weiteren Fragen bestanden haben, wurden sodann die Ausschussmitglieder, die nicht bereits als Verbandsgemeinderatsmitglieder verpflichtet wurden, per Handschlag entsprechend § 30 Abs. 2 GemO durch die Vorsitzende verpflichtet.
2. Bericht des Wehrleiters
Wehrleiter Christoph Zender berichtet, dass er für die Zeit ab 01.01.2025 wieder für 10 Jahre in seiner Funktion als Wehrleiter bestätigt wurde, bedankt sich insoweit bei seinen bisherigen Stellvertretern und freut sich auf die Zusammenarbeit sowohl mit den neu gewählten stellvertretenden Wehrleitern und der Verwaltung.
Wie er erklärt, möchte er nicht im Detail auf die umfangreiche Arbeit der Wehren in der Verbandsgemeinde eingehen, da dies jeweils über die Presse publiziert worden wäre und auch die technische und personelle Ausstattung dauerhaft im Gespräch seien.
Er weist in seiner weiteren Erklärung darauf hin, dass der Brandschutz eine Pflichtaufgabe der Verbandsgemeinde wäre und daher auch entsprechend auf die Forderungen aus den Wehren eingegangen werden müsste. Der gesamte Brandschutz mit Ausnahme der Verwaltung bestände aus ehrenamtlichen Kräften, die es verdienen würden, entsprechende Unterstützung zu erhalten. Ihm sei dabei bewusst, dass die Feuerwehr eine sehr kostenaufwändige Position im Haushalt der Verbandsgemeinde wäre, jedoch sollten die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, damit die ehrenamtlichen in den Wehren ihre Aufgaben für die Bevölkerung entsprechend erfüllen könnten.
Der Bericht wird vom Ausschuss ohne weitere Aussprache zustimmend zur Kenntnis genommen.
3. Kostenersatz nach § 36 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG);
hier: Neufassung der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfs- und Dienstleistungen der Feuerwehr
Fachbereichsleiter Jürgen Trarbach erläutert, dass in der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 19.09.2024 die Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfs- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beschlossen und zwischenzeitlich veröffentlicht wurde, sodass der Rechtsrahmen wieder gegeben wäre, sodass entsprechende Beträge nunmehr wieder geltend gemacht werden könnten.
Wie er weiter erläutert, wurde im Rahmen der v. g. Änderung aktuell lediglich der Stundensatz für die Einsatzkräfte mit angepasst, da es hierzu zwischenzeitlich eine pauschale Regelung von Seiten des Landes geben würde.
Er weist sodann darauf hin, dass aus den Reihen des Verbandsgemeinderates im Rahmen der v. g. Beschlussfassung angefragt wurde, wann mit einer landesweiten Regelung im Bezug auf die Höhe der Beträge für die Fahrzeuge kommen würde.
Mit Schreiben vom 25.09.2024 wurde der Verwaltung von Seiten des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz der Entwurf der diesbezüglichen Verordnung des Landes über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge zur Verfügung gestellt.
Sobald diese Verordnung in Kraft treten wird, werden alle diesbezüglichen Regelungen der Träger der Feuerwehren durch die Verordnung verdrängt. Davon nicht betroffen sind allerdings Fahrzeuge, welche in der Verordnung nicht genannt sind.
Der Leiter des Fachbereichs 3 erklärt weiter, dass in der Annahme, dass von Seiten des Verordnungsgebers die im Entwurf genannten Stundensätze auf einer berechneten Grundlage stehen, die Verwaltung sich dazu entschlossen hat, die Sätze inhaltlich in der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach zu übernehmen und insoweit anzupassen, dass Fahrzeuge, welche durch die Feuerwehr tatsächlich genutzt werden, aber in der Verordnung nicht genannt aber vergleichbar sind, mit aufgenommen wurden. Insoweit wäre die Frage, wann die Verordnung des Landes tatsächlich in Kraft tritt, für die Anwendung der Stundensätze nicht mehr relevant.
Ergänzend wird von Seiten der Verwaltung darauf hingewiesen, dass eine Novellierung des LBKG in weiten Teilen durch das Land geplant sei. Hiervon wäre auch der § 36 LBKG betroffen. Soweit der Verwaltung hierüber Erkenntnisse vorliegen, wird sich insoweit aktuell jedoch lediglich die §§-Zuordnung ändern, sodass in der Folge dann nur eine redaktionelle Änderung insoweit erforderlich würde.
Sodann verweist Herr Trarbach nochmals auf die Sitzung des Verbandsgemeinderates, in welchem auch die Frage der Höhe der Gebühren für Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlagen überprüft werden sollte. Hier bestehen nach Ansicht der Verwaltung zwei Möglichkeiten:
| 1. | Erhöhung der aktuellen Pauschale von 500 EUR auf z. B. 750 EUR entsprechend der Regelungen von Nachbarkommunen oder |
| 2. | Abrechnung nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand nach den sonstigen Gebührensätzen. In diesem Falle würde die Passage aus der Anlage gestrichen werden, da dies bereits durch die gesetzliche Regelung möglich ist. |
In der dann folgenden kurzen Diskussion werden von Seiten der Verwaltung verschiedene bisherige Stundensätze genannt. Auch wird von Seiten der Verwaltung erläutert, dass neben den Satzungsbeträgen auch noch zu berücksichtigen sei, dass im Rahmen des Vollzuges der Satzung durch die Verwaltung noch ein pflichtgemäßes Ermessen an verschiedenen Punkten auszuüben sei und am Ende auch noch die Entscheidung über die Möglichkeit eines Billigkeitserlasses von Forderungen stehen würde.
Aus den Reihen des Ausschusses wird vorgeschlagen, die Kostensätze für die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes (SW 2000-TR und LF KatS) nochmals zu überprüfen mit dem Ziel, diese noch auf einen angemessenen Betrag anzuheben.
Beschlussfassung:
Am Ende beschließt der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, die Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr wie vorgestellt zu beschließen, soweit
| 1. | bei Fehlalarmen durch Brandmeldeanlagen eine Abrechnung entsprechend der Satzung nach Aufwand erfolgt und |
| 2. | die Beträge für die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes nochmals überprüft und ggf. erhöht werden. |
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
4. Haushaltsplanung 2025
Vom Leiter des Fachbereichs 3 wird erläutert, dass die Bedarfsmeldungen der Wehren und der Sonderbereiche (z. B. Atemschutzwerkstatt, Kleiderkammer, Schlauchwerkstatt, Führungsstaffel, FEZ/ELW, Fahrzeugplanung) zusammengestellt wurde, damit diese bei der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt werden können. Die Meldungen wurden mit der Wehrleitung abgestimmt und bereits vor der Ausschusssitzung an die entsprechende Stelle in der Verwaltung gemeldet, da die Fristen dies so verlangt haben.
Die Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2025 zur Haushaltsplanung wurden den Mitgliedern des Ausschusses vorab zur Verfügung gestellt und sind in Anlage der Niederschrift nochmals beigefügt.
Weiter wird erläutert, dass neben den Mitteln im Bereich Brandschutz durch den Fachbereich 3 ebenfalls entsprechende Haushaltsmittel für den Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes ermittelt wurden. Auch diese (ebenfalls in Anlage beigefügten Haushaltsansätze) wurden zur Haushaltsplanung gemeldet.
Wehrleiter Christoph Zender teilte mit, dass im Bezug auf die größeren Investitionen eine Abstimmung stattgefunden hat, aber nicht zu jedem Ansatz im Rahmen der Haushaltsführung. Er bittet insoweit zukünftig früher und umfassender mit eingebunden zu werden. Dies wird von Seiten der Verwaltung zugesagt.
Während der dann folgenden Diskussion werden folgende Fragen aus den Reihen des Ausschusses gestellt:
| • | Produkt 99/12600.5235 Fahrzeugunterhaltung, warum ein Betrag in Höhe von 150.500 EUR für die Wartung der TGM eingeplant sind und diese Maßnahme bisher nicht bereits durchgeführt wurde. |
| • | Produkt 99/12600.52382 Kleiderkammer, welche Maßnahmen hier eingeplant worden sind. |
| • | Produkt 99/12600.5612 Aus- und Fortbildungskosten, welche Maßnahmen hier eingeplant worden sind und ob Mittel von 10.000 EUR für die Ausbildung der Atemschutzgeräteträger in der entsprechenden Anlage berücksichtigt wurden. Insoweit wird auch auf eine mögliche Ungleichbehandlung der verschiedenen Atemgeräteträger hingewiesen. |
Im Zusammenhang mit der v. g. Position der Kleiderkammer wird aus den Reihen des Ausschusses auch darauf hingewiesen, dass es zu einer „Zweiklassenregelung“ im Zusammenhang mit der AGT-Kleidung kommen würde. Dies wäre im Moment nicht nachvollziehbar und deshalb auch nicht vertretbar. Hier sollten Lösungsansätze erarbeitet werden, um die Situation kurzfristig insoweit zu verbessern.
Von Seiten der Verwaltung wird eine Beantwortung zugesagt.
Weiterhin wird aus den Reihen des Ausschusses darum gebeten, die Vergabe des Auftrages für das Fahrzeug „MZF 3 Sonderbeschaffung Logistik“ (Produkt 99/12600.0712) fest vorzusehen und den Ansatz von 875.000 EUR um somit 440.000 EUR zu erhöhen.
Im Bezug auf das HLF 10 für die Feuerwehr Traben-Trarbach wird vorgeschlagen, ersatzweise ggf. über die Beschaffung eines TLF 3000 nachzudenken. Die eingestellten Mittel sollten hierfür ausreichen.
Sodann wird vorgeschlagen, bei Beschaffung des Staplers für die Feuerwehr Kröv, das bisher dort befindliche Gerät ggf. an die Feuerwehr Irmenach-Beuren abzugeben, ob Kosten einsparen zu können.
Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Mittelanmeldungen unter Berücksichtigung der v. g. Fragen und Änderungen in den Haushalt der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Jahr 2025 einzustellen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Im Anschluss wird aus den Reihen des Ausschusses darum gebeten, dass die Verwaltung bei Vorlage des Entwurfes des Haushaltsplanes zur besseren Übersicht eine Aufstellung beifügt, welche Maßnahmen der heutigen Beschlussfassung im Haushalt tatsächlich berücksichtigt wurden.
5. Mitteilungen und Anfragen
Von Seiten der CDU und FWG Fraktion im Verbandsgemeinderat wurden mit eMail vom 23.10.2024 verschiedene Fragen an die Verwaltung gerichtet, welche nachfolgende mit beantwortet werden.
5.1. Feuerwehrbedarfsplanung
Der Auftrag für die Feuerwehrbedarfsplanung wurde nach dem Vergabebeschluss durch den Verbandsgemeinderat vom 14.03.2024 an die Kommunalberatung vergeben. Von dort wurden erste Vorarbeiten in enger Abstimmung mit der Verwaltung vorgenommen und ein erstes Gespräch fand unter Teilnahme der Verwaltung und Wehrleitung fand bereits statt.
5.2. Beschaffung Notstromerzeuger
Die Beschaffung wurde für das Jahr 2025 nochmals zur Berücksichtigung im Haushalt der Verbandsgemeinde angemeldet.
Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Diskussion bezüglich der Notstromerzeugung insbesondere nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine und der Möglichkeit von Mangelsituation bei Strom zurückzuführen ist. Da sich die Situation insoweit entspannt hat, wurde diese Maßnahme aufgrund der Vielzahl von Aufgaben nicht priorisiert behandelt.
Von Seiten des Ausschusses wird um kurzfristige Umsetzung nach Genehmigung des Haushaltes der Verbandsgemeinde gebeten.
5.3. Umsetzung Netzersatzanlagen in den Feuerwehrgerätehäusern
Insoweit wird auf die Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung verwiesen.
Der Ausschuss bittet insoweit um einen entsprechenden Bericht bzw. Umsetzung.
5.4. Umsetzung Aufwandsentschädigung
Von Seiten der CDU Fraktion stellt Frau Desire Beth klar, dass es sich hier um die Frage der Auszahlung der Aufwandsentschädigung im Rahmen des Kostenersatzes handelt.
Der Vertreter der Verwaltung, FBL Jürgen Trarbach, teilt mit, dass nunmehr alle Vorbereitungen zum Erlass der ersten Kostenbescheide erfolgt wären und dass mit dieser Aufgabe nicht der Sachbearbeiter Brandschutz beauftragt würde.
Nach dem Erhalt der Zahlungen aufgrund von Kostenbescheiden könnten in der Folge dann auch die Aufwandsentschädigungen ausgezahlt werden.
Dabei erklärt Herr Trarbach weiter, dass nach seiner Rechtsauffassung entsprechend § 11 Abs. 6 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in der aktuellen Fassung all die Feuerwehrleute einen Anspruch auf den Aufwendungsersatz für Einsätze hätten, wenn diese individuellen Einsatzstunden abgerechnet werden konnten und hierfür auch Beträge eingegangen wären.
Es würde sich nach seiner Einschätzung um einen individuellen Zahlungsanspruch des eingesetzten Mitgliedes der Feuerwehr handeln. Die Einzelheiten sollten aber sodann noch mit der Wehrleitung geklärt werden.
5.5. Einsatz und Umsetzung der Soft- und Hardware im Zusammenhang mit "MP-Feuer"
Hierzu soll eine Abstimmung mit der Wehrleitung erfolgen.
5.6. Probleme im Bereich der Brandschutzverwaltung
Von Seiten der Wehrleitung und aus den Reihen des Ausschusses wird abschließend auf eine Vielzahl von Problemen im Bereich der Brandschutzverwaltung hingewiesen, so z. B.
Für die Verwaltung wird mitgeteilt, dass man sich einer Vielzahl der Probleme bewusst wäre und aktiv an der Verbesserung der Situation arbeiten würde. Der Vertreter der Verwaltung bittet insoweit noch um ein wenig Geduld.
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