Die Mitglieder des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 28.11.2025 auf den 04.12.2025, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 28.11.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 18:08 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel
SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ausschussmitglied (RM) Christian Müllers
Ausschussmitglied (RM) Hans-Joachim Weinmann
CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ausschussmitglied (RM) Frank Ehses
Ausschussmitglied (RM) Klaus Dieter Müllen
Ausschussmitglied (RM) Katrin Schühlein
FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ausschussmitglied (RM) Rolf Pohl
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr.
Ausschussmitglied (RM) Gerhard Lettl
FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT
Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Kurt Haag
Ausschussmitglied (RM) Edgar Koch
Außerdem anwesend:
Beschäftigtenvertreter Frank Pohl
Beschäftigtenvertreter Jan Keppler - in Vertretung von Wolfgang Löwen
Beschäftigtenvertreterin Iris Bindges
1. Beigeordnete Elke Schnabel
2. Beigeordnete Dajana Hermann
3. Beigeordneter Wilhelm Müllers
Werkleiter und Schriftführer Jens Burch
stellvertretender Werkleiter Andreas Römer
Entschuldigt:
Ausschussmitglied (RM) Christoph Groh
Beschäftigtenvertreter Achim Knod
Beschäftigtenvertreter Wolfgang Löwen - wurde vertreten durch Jan Keppler
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Werkausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses |
| 2. | Kläranlage Traben-Trarbach Erneuerung der Gasfackel Auftragsvergabe |
| 3. | Wasserversorgung Beschaffung von Funkzählern für das Jahr 2026 Auftragsvergabe |
| 4. | Neubau Abwassersammler Moselvorgelände Ortsgemeinde Enkirch Auftragsvergabe |
| 5. | Festlegung des Stundenlohns für die Berechnung der in 2026 zu aktivierenden Eigenleistungen und für Kosten die von Anschlussnehmern zu erstatten sind |
| 6. | Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2026 Wasserversorgung |
| 7. | Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2026 Abwasserbeseitigung |
| 8. | Festlegung der in 2026 zu berechnenden Entschädigungen für den Einsatz von technischen Einrichtungen der Verbandsgemeindewerke |
| 9. | Wirtschaftsplan 2026, Betriebszweig Wasserversorgung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan |
| 10. | Wirtschaftsplan 2026, Betriebszweig Abwasserbeseitigung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan |
| 11. | Mitteilungen und Anfragen |
Öffentliche Sitzung
2. Kläranlage Traben-Trarbach
Erneuerung der Gasfackel
Auftragsvergabe
Auf der Kläranlage Traben-Trarbach ist die Gasfackel, einschl. der Zuleitung, zu erneuern. Die bisherige Fackel entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen.
Die erforderlichen Arbeiten wurden durch die VG-Werke beschränkt an drei Firmen ausgeschrieben.
Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung am Eröffnungstermin am 05.11.2025 drei Angebote vor.
Alle Angebote wurden rechnerisch, inhaltlich und wirtschaftlich geprüft.
In den Hauptangeboten wurden keine Auffälligkeiten festgestellt, die zu einem Ausschluss aus dem Bieterverfahren führen würden.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
Die Fa. Manfred Reisch GmbH, Sarstedt, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.
Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation.
Preisspiegel (brutto, incl. 19 % MwSt.)
| Rang | Bieter | Angebotssumme brutto € | Differenz (%) |
| 1 | Fa. Manfred Reisch GmbH, Sarstedt |
36.224,79 € | 100,00 |
| 2 |
| 42.971,96 € | 118,63 |
| 3 |
| 53.917,47 € | 148,84 |
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Mit der Fa. Reisch wird schon seit längerer Zeit zusammengearbeitet. Sie führt an vergleichbaren Anlagen die Wartung durch und überzeugt durch günstige Preise, hohe Qualität, Knowhow und Zuverlässigkeit. Der Service ist sehr gut.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt den Auftrag für die Erneuerung der Gasfackel, einschl. der Zuleitung, an die gesamtwirtschaftlichste Bieterin, Firma Manfred Reisch GmbH, Sarstedt, zum Angebotspreis von 36.224,79 €/brutto, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3. Wasserversorgung
Beschaffung von Funkzählern für das Jahr 2026
Auftragsvergabe
Derzeit sind, bedingt durch die Ergebnisse in den Ausschreibeverfahren in der Vergangenheit, bei den VG-Werken Funkwasserzählern von zwei Herstellern installiert. Eingesetzt werden verschiedene Zählermodelle der Hersteller Diehl und Kamstrup.
Von der Firma Kamstrup sind ca. 130 Zähler eingebaut, von der Firma Diehl ca. 4.500 Zähler. Aktuell wird die Hard- und Software von beiden Firmen nebeneinander eingesetzt.
Die Firma Kamstrup hat nun angekündigt den Support für die lokal installierte Zählerverwaltungssoftware einzustellen und auf eine Hostingversion umzustellen. Die Umstellung auf diese Hostingversion wäre mit höheren laufenden Supportkosten verbunden. Weiterhin entstehen Kosten für den Umstieg von Lokal auf Hosting. Es wurde daher entschieden den Supportvertrag mit der Firma Kamstrup nicht zu verlängern, bzw. zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
Die letzten öffentlichen Ausschreibungen der Funkwasserzähler hatte die Firma Biesenthal mit den Zählermodellen des Herstellers Diehl gewonnen und den jeweiligen Auftrag erhalten. Von Diehl wird seit der ersten Lieferung auch die Hard- und Software zur Ablesung und Verwaltung der Zähler eingesetzt.
Da die angepriesene Offenheit und Kompatibilität der verschiedenen Zählerhersteller nicht vollumfänglich gegeben sind, sollen die weiteren Funkwasserzähler ausschließlich von der Firma Diehl bezogen werden. Aus diesem Grund wurden die zu beschaffenden Funkwasserzähler für 2026 nur bei der Firma Biesenthal, Weißenthurm, angefragt.
Die Kosten für die Durchführung der Ausschreibung und der Personalaufwand wurden hierdurch eingespart.
Für das Jahr 2026 werden insgesamt 367 Zähler verschiedener Größen benötigt.
Die Firma Biesenthal hat die Zähler zu den gleichen Konditionen, wie auch in den Jahren 2024 und 2025 angeboten.
Die Gesamtkosten für die Anschaffung der Zähler belaufen sich auf 36.194,92 €/brutto.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt den Auftrag für die Lieferung der im Jahr 2026 anzuschaffenden Funkzähler an die Fa. Biesenthal, Weißenthurm, zum Angebotspreis von 36.194,92 €/brutto, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4. Neubau Abwassersammler Moselvorgelände Ortsgemeinde Enkirch
Auftragsvergabe
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben.
25 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 13.11.2025, 14.00 Uhr, 9 Angebote in elektronischer Form vor.
Alle Angebote wurden rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.
Ein Angebot musste ausgeschlossen werden.
Die Bindefrist endet am 31.12.2025.
Das zur Bezuschlagung vorgeschlagene Angebot erfüllt die Voraussetzungen zur Angebotsannahme.
| Ergebnis der Angebotsauswertung: | |
| - | Die Firma Juchem Asphaltbau GmbH & Co.KG, Ürzig, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. |
| - | Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden. |
| - | Die Prüfung der Angebostpreise ergibt keinen Hinweis auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation. |
Preisspiegel (brutto, incl. 19 % MWSt)
| Rang | Bieter | Angebotssumme | Basis Mindestb. | Basis Prognose |
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| Hauptangebot | [%] | [%] |
|
| [€] brutto |
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| Kostenprognose IB Reihsner | 397.200,00 | 114,86 | 100,00 |
| 1 | Juchem Asphaltbau GmbH & Co.KG | 345.819,37 | 100,00 | 87,06 |
| 2 |
| 386.552,14 | 111,78 | 97,32 |
| 3 |
| 429.001,02 | 124,05 | 108,01 |
| 4 |
| 437.853,29 | 126,61 | 110,23 |
| 5 |
| 466.501,13 | 134,90 | 117,45 |
| 6 |
| 523.841,49 | 151,48 | 131,88 |
| 7 |
| 576.695,06 | 166,76 | 145,19 |
| 8 |
| 690.461,38 | 199,66 | 173,83 |
|
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|
| Mittelpreis aller Bieter | 482.090,61 |
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Beschlussfassung::
Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag für die ausgeschriebenen Arbeiten an die mindestbietende Fa. Juchem Asphaltbau GmbH & Co.KG, Ürzig, zum Angebotspreis von 345.819,37 €/brutto, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5. Festlegung des Stundenlohns für die Berechnung der in 2026 zu aktivierenden Eigenleistungen und für Kosten die von Anschlussnehmern zu erstatten sind
Für die Tätigkeiten der Verbandsgemeindewerke innerhalb der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde, bei Arbeiten für Dritte, bei zu aktivierenden Eigenleistungen und für Arbeiten deren Kosten von den Anschlussnehmern zu erstatten sind, ist ein entsprechender Stundenlohn als Verrechnungssatz festzusetzen.
Im Rahmen der Kalkulation für den Wirtschaftsplan 2026 haben sich gegenüber dem Vorjahr Änderungen ergeben. Der bisherige Stundenlohn betrug 50,80 €.
Die Verbandsgemeindewerke regen an, den Stundenlohn für das Jahr 2026
auf 53,50 €
festzusetzen.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt für die zu aktivierenden Eigenleistungen der Verbandsgemeindewerke, bei Arbeiten für Dritte, sowie für Arbeiten deren Kosten vom Anschlussnehmer zu erstatten sind, den Stundenlohn ab 01.01.2026 auf 53,50 € festzusetzen.
Die Zuständigkeit des Werkausschusses ergibt sich aus § 5 der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach vom 07.10.2021 in der Fassung vom 09.12.2022.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
6. Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2026
Wasserversorgung
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.06.2017 wurde beschlossen, dass für den Beitragssatz der einmaligen Beiträge eine jährliche Anpassung, erstmals zum 01.01.19, nach dem Preiskostenindex vorzunehmen ist.
Um eine durchgängige Indizierung zu gewährleisten, basiert die Ermittlung der Beitragssätze 2026 auf der durchschnittlichen Preisentwicklung im Zeitraum 01.08.2024 – 31.07.2025. Der Preisindex beträgt am 31.07.2025 = 136,1 Punkte; am 01.08.2024 betrug er 132,1 Punkte. Der Preisindex hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 3,028 % erhöht.
Bisher galt ein Beitragssatz von 4,47 €/netto/qm, neu ab 2026 = 4,61 €/netto/qm
Beschlussempfehlung:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Beitragssatz für den einmaligen Beitrag Wasserversorgung ab dem Jahr 2026 auf 4,61 €/netto/qm pro Quadratmeter Veranlagungsfläche festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
7. Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2026
Abwasserbeseitigung
a) Schmutzwasser, b) Oberflächenwasser, c) Straßenoberflächenentwässerung
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.06.2017 wurde beschlossen, dass für den Beitragssatz der einmaligen Beiträge eine jährliche Anpassung, erstmals zum 01.01.19, nach dem Preiskostenindex vorzunehmen ist.
Um eine durchgängige Indizierung zu gewährleisten, basiert die Ermittlung der Beitragssätze 2026 auf der durchschnittlichen Preisentwicklung im Zeitraum 01.08.2024 – 31.07.2025. Der Preisindex beträgt am 31.07.2025 = 136,1 Punkte; am 01.08.2024 betrug er 132,1 Punkte. Der Preisindex hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 3,028 % erhöht.
| zu a) | (Schmutzwasser) |
|
| bisher galt ein Beitragssatz von 5,45 €/qm, neu ab 2026 = 5,62 €/qm |
| zu b) | (Oberflächenwasser) |
|
| bisher galt ein Beitragssatz von 17,59 €/qm, neu ab 2026 = 18,12 €/qm |
| zu c) | (Straßenoberflächenentwässerung) |
|
| bisher galt ein Beitragssatz von 35,87 €/qm, neu ab 2026 = 36,96 €/qm |
Beschlussempfehlung:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Beitragssätze für die einmaligen Beiträge ab dem Jahr 2026 wie folgt festzusetzen:
Schmutzwasser = 5,62 € je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für die Anzahl der Vollgeschosse (je Vollgeschoss 15 v.H.)
Oberflächenwasser = 18,12 € je Quadratmeter der mit Abflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche
Straßenoberflächenentwässerung = 36,96 € je Quadratmeter entwässerter Straßenfläche (einschl. Bürgersteiganlagen und sonstigen Flächen)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
8. Festlegung der in 2026 zu berechnenden Entschädigungen für den Einsatz von technischen Einrichtungen der Verbandsgemeindewerke
Für die o.g. Tätigkeiten sind die Entgelte für das Jahr 2026 neu festzusetzen.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt die Entgelte für Tätigkeiten der Verbandsgemeindewerke innerhalb der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde, bei Arbeiten für Dritte, bei zu aktivierenden Eigenleistungen und für Arbeiten deren Kosten von den Anschlussnehmern zu erstatten sind, zum 01.01.2026 wie folgt festzusetzen:
Werkstattwagen (WW)
Bei Arbeiten deren Kosten von den Anschlussnehmern zu erstatten sind:
14,60 €/pro Einsatz; bisher 14,30 €/pro Einsatz
bei Arbeiten für Dritte, bei zu aktivierenden Eigenleistungen, etc.:
1,90 €/km; bisher 1,80 €/km
Die Zuständigkeit des Werkausschusses ergibt sich aus § 5 der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach vom 07.10.2021 in der Fassung vom 09.12.2022.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
9. Wirtschaftsplan 2026, Betriebszweig Wasserversorgung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 wurde den Ausschussmitgliedern im Sitzungsprogramm zur Verfügung gestellt bzw. in der Sitzung verteilt.
Der Wirtschaftsplan wird von Werkleiter Burch erläutert. Fragen der Ausschussmitglieder werden zur Zufriedenheit beantwortet.
Beschlussempfehlung:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat zu beschließen:
Der Wirtschaftsplan 2026 der Verbandsgemeindewerke, Betriebszweig: Wasserwerk, wird wie folgt festgesetzt:
| a) | Erfolgsplan | |
|
| Erträge | 4.235.500,00 € |
|
| Aufwendungen | 4.388.400,00 € |
|
| Jahresverlust | 152.900,00 € |
| b) | Vermögensplan | |
|
| Einnahmen (Deckungsmittel) | 6.392.000,00 € |
|
| Ausgaben (Bedarfsmittel) | 6.392.000,00 € |
Für 2027 und die Folgejahre sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.435.000,00 € erforderlich.
c) | Kreditaufnahme |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Wirtschaftsplan 2026 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes wird festgesetzt auf:
langfristige Kredite — 4.822.000,00 €
(hiervon 1.385.000,00 € zinslose Kredite Land)
Kassenkredite
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Aufrechterhaltung des Betriebes der eingerichteten Sonderkasse des Eigenbetriebes Wasserwerk im Wirtschaftsjahr 2026
wird festgesetzt auf — 5.000.000,00 €
d) | Stellenplan |
Der Stellenplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird entsprechend der Vorlage beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10. Wirtschaftsplan 2026, Betriebszweig Abwasserbeseitigung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 wurde den Ausschussmitgliedern im Sitzungsprogramm zur Verfügung gestellt bzw. in der Sitzung verteilt.
Der Wirtschaftsplan wird von Werkleiter Burch erläutert. Fragen der Ausschussmitglieder werden zur Zufriedenheit beantwortet.
Beschlussempfehlung:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat zu beschließen:
Der Wirtschaftsplan 2026 der Verbandsgemeindewerke, Betriebszweig: Abwasserwerk, wird wie folgt festgesetzt:
| a) | Erfolgsplan | |
|
| Erträge | 6.470.500,00 € |
|
| Aufwendungen | 6.719.000,00 € |
|
| Jahresverlust | 248.500,00 € |
| b) | Vermögensplan | |
|
| Einnahmen (Deckungsmittel) | 6.003.000,00 € |
|
| Ausgaben (Bedarfsmittel) | 6.003.000,00 € |
Für 2027 und die Folgejahre sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.450.000,00 € erforderlich.
c) | Kreditaufnahme |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Wirtschaftsplan 2026 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes wird festgesetzt auf:
langfristige Kredite — 3.273.000,00 €
(hiervon 0,00 € zinslose Darlehen Land
Kassenkredite
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Aufrechterhaltung des Betriebes der eingerichteten Sonderkasse des Eigenbetriebes Wasserwerk im Wirtschaftsjahr 2026
wird festgesetzt auf — 5.000.000,00 €
d) | Stellenplan |
Der Stellenplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird entsprechend der Vorlage beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
11. Mitteilungen und Anfragen
Es lagen keine Mitteilungen und Anfragen vor.
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