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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 6/2023
Hontheim - amtlich
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Rechtskraft BPL "Auf´m Spieß - 1. Änderung

Bebauungsplan Auf’m Spiess -1.Änderung- der Ortsgemeinde Hontheim

In der Ausgabe 5/2023 Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach v. 3.2.2023 wurde die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Auf’m Spiess -1. Änderung- der Ortsgemeinde Hontheim bekannt gemacht.

Der Text enthält einen Fehler in der Form, dass in der Überschrift die Ortsgemeinde Irmenach als Planungsträger genannt ist. Mit der nachfolgenden öffentlichen Bekanntmachung erfolgt die Richtigstellung und erneute Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Ortsgemeinderates Hontheim vom 30.11.2022 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Auf’m Spiess der Ortsgemeinde Hontheim.

Öffentliche Bekanntmachung

Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Hontheim „Auf´m Spiess - 1. Änderung“

Der Ortsgemeinderat Hontheim hat in seiner Sitzung vom 30.11.2022 den Bebauungsplan „Auf´m Spiess, 1. Änderung“ in der Ortgemeinde Hontheim gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 24 Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) als Satzung beschlossen.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich.

Betroffen sind folgende Grundstücke:

Flur 19, Parzelle-Nr: 67, 69 teilweise, 70, 71, 72, 73, 75, 76, 78, 79, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 98/1, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109.

Jedermann kann den Bebauungsplan / die Satzung und die Begründung sowie das Schallgutachten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Verwaltungsstelle Kröv, Rathaus Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, Zimmer A 208 während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Unbeachtlich werden nach § 215 Abs. 1 BauGB

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Hontheim, den 26.01.2023
Ortsgemeinde Hontheim
Ilona Lauxen, Ortsbürgermeisterin

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Traben-Trarbach / Kröv, den 26.01.2023
Für die Ortsgemeinde Hontheim:
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Marcus Heintel, Bürgermeister