| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 54470 Bernkastel-Kues, 03.02.2023 |
| DLR Mosel | Görresstraße 10 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 06531-9560 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungs- verfahren Kröv | Telefax: 06531-956103 |
| Aktenzeichen: 11026-HA10.2. | Internet: www.dlr.rlp.de |
Ladung
zur Bekanntgabe des durch Nachtrag 1 geänderten Planes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Planes
I. Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Kröv Landkreis Bernkastel-Wittlich wird den Beteiligten der durch Nachtrag 1 geänderte plan gemäß §§ 59 Abs. 1 und 60 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794),
am Mittwoch, den 01.03.2023
vormittags von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
in der Weinbrunnenhalle,
Moselweinstraße 35 in 54536 Kröv
bekannt gegeben.
Der durch Nachtrag 1 geänderte Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des DLR Mosel werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.
Jeder vom Nachtrag 1 betroffene Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem geänderten plan zugestellt. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Vertreter.
II. Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag 1 geänderten planes wird hiermit gemäß §§ 59 Abs. 2 und 60 FlurbG der Termin anberaumt auf
Mittwoch, den 01.03.2023,
um 11:00 Uhr
in der Weinbrunnenhalle,
Moselweinstraße 35 in 54536 Kröv
zu dem die von diesem Nachtrag Betroffenen hiermit geladen werden.
Widersprüche gegen den Inhalt des durch Nachtrag 1 geänderten planes müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 02.03.2023 schriftlich, in elektronischer Form nach §3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel,
Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues
eingegangen sein.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.
Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, oder erhobene Widersprüche nicht aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.
Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung) amtlich beglaubigt sein. Als Geschäft, das der Durchführung der dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.
Vollmachtsvordrucke können bei dem DLR in Bernkastel-Kues in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht ebenfalls im Internet unter www.dlr-mosel.rlp.de/ à Direkt zu (siehe rechts) à Bodenordnungsverfahren à V.Nr. 11026 oder Verfahrensname Kröv à 4. Bekanntmachungen zum Download zur Verfügung.
Liegt dem DLR Mosel bereits eine entsprechende Vollmacht vor, so ist eine erneute Vorlage nicht erforderlich, da die einmal erteilte Vollmacht für das gesamte Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren gilt.